BT-Drucksache 14/2829

Beabsichtigte Erhöhung der Gewerbesteuer-Umlage im Rahmen der Unternehmenssteuerreform

Vom 22. Februar 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2829
14. Wahlperiode 22. 02. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Heidemarie Ehlert, Dr. Uwe-Jens Rössel
und der Fraktion der PDS

Beabsichtigte Erhöhung der Gewerbesteuer-Umlage im Rahmen
der Unternehmenssteuerreform

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wird die Bundesregierung eindeutig klarstellen, dass auch künftig keine
Ausdehnung der Teilanrechnung auf die Kapitalgesellschaften und keine
weiteren Anhebungen des Anrechnungshebesatzes beabsichtigt sind, und
wenn nein, warum nicht?

2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Bemessung der Ge-
werbesteuer-Umlage-Erhöhung nicht auf nachprüfbaren Fakten, sondern auf
Schätzungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) beruht, die man-
gels geeigneter Datengrundlagen und wegen schwer prognostizierbarer Aus-
wirkungen der Unternehmenssteuerreform auf das Verhalten der Unterneh-
men sehr risikobehaftet sind?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung und wie schätzt sie ins-
besondere das Risiko ein?

3. Wie steht die Bundesregierung zu der Auffassung, dass die Entscheidung
über die Anhebung der Gewerbesteuer-Umlage auf der Basis der BMF-
Schätzungen langfristig getroffen wird, obwohl angesichts der hohen
Schätzrisiken die Entscheidung über die Umlageerhöhung vielmehr davon
abhängig gemacht werden sollte, ob die in den BMF-Schätzungen unterstell-
ten Wirkungen auch tatsächlich eintreten?

4. Teilt die Bundesregierung bezüglich der Bemessung der Gewerbesteuer-
Umlage-Erhöhung die Auffassung, dass die den Städten und Gemeinden zu-
geschriebenen Steuermehreinnahmen durch veränderte Abschreibungsmo-
dalitäten ungeeignet sind, dauerhafte Mindereinnahmen der Körperschaften
zu kompensieren, weil die zeitliche Streckung von Abschreibungen zu-
nächst zwar zu höheren, in späteren Jahren jedoch zu geringeren Steuerein-
nahmen führt und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

5. Wie begründet die Bundesregierung, dass sie trotz der mittel- und langfristi-
gen Wirkungen der veränderten Abschreibungsregelungen und trotz der er-
heblichen Mindereinnahmen der Kommunen infolge der Einkommensteuer-
entlastungen ab 2005 auf Prognosen zur Entscheidungsgrundlage über das
Jahr 2004 hinaus verzichtet?

Drucksache 14/2829 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
6. Wie begründet die Bundesregierung, dass über die Zukunft der Gewerbe-
steuer im Rahmen der Unternehmenssteuerreform und nicht im Rahmen der
dringend notwendigen Gemeindefinanzreform entschieden werden soll?

Berlin, den 22. Februar 2000

Christine Ostrowski
Heidemarie Ehlert
Dr. Uwe-Jens Rössel
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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