BT-Drucksache 14/2815

zu dem GE der BReg -14/2421- GE zu dem Übereinkommen vom 4. August 1995 zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 über die Erhaltung und Bewirtschaftung und gebietsübergreifenden Fischbeständen und Beständen weit wandernder Fische

Vom 25. Februar 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2815

14. Wahlperiode

25. 02. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/2421 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Übereinkommen vom 4. August 1995
zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens
der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982
über die Erhaltung und Bewirtschaftung und gebietsübergreifenden
Fischbeständen und Beständen weit wandernder Fische

A. Problem

Das Übereinkommen soll die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung
von gebietsübergreifenden Fischbeständen und Beständen weit wandernder
Fische durch die wirksame Durchführung der maßgeblichen Bestimmungen
des Seerechtsübereinkommens sichern.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs, um die Voraussetzungen für die Ratifikation des
Übereinkommens zu schaffen.

Einstimmigkeit im Ausschuss

C. Alternativen

Keine
Drucksache

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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

2. Vollzugsaufwand

Es entsteht kein zusätzlicher Vollzugsaufwand bei Bund und Ländern, da das
Übereinkommen im Rahmen der Durchführung des geltenden gemeinschaftli-
chen Fischereirechts mit verwaltet werden wird. Die Gemeinden werden durch
das Gesetz nicht mit Kosten belastet.

E. Sonstige Kosten

Das Gesetz hat keine Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau und be-
sonders das Verbraucherpreisniveau. Kosten für die Wirtschaft oder für soziale
Sicherungssysteme entstehen nicht.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

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Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 14/2421 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 23. Februar 2000

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Peter Carstensen (Nordstrand)

Vorsitzender
Holger Ortel

Berichterstatter
Drucksache

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– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Holger Ortel

I. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksa-
che 14/2421 wurde in der 84. Sitzung des Deutschen
Bundestages am 27. Januar 2000 dem Ausschuss für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur feder-
führenden Beratung und dem Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Mitberatung
überwiesen. Der mitberatende Ausschuss hat die Vor-
lage in seiner Sitzung am 23. Februar 2000 behandelt.

Der federführende Ausschuss hat den Gesetzentwurf in
seiner 34. Sitzung am 23. Februar 2000 abschließend
behandelt.

II. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat zum Ziel,
die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung
von gebietsübergreifenden Fischbeständen und Bestän-
den weit wandernder Fisch durch die wirksame Durch-
führung der maßgeblichen Bestimmungen des See-
rechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom
10. Dezember 1982 zu sichern. Wegen der vom Über-
einkommen umfassten „gemischten Zuständigkeiten“

muss die Bundesrepublik Deutschland das Überein-
kommen neben den Europäischen Gemeinschaften
ebenfalls ratifizieren, damit seine wirksame Durchfüh-
rung gewährleistet werden kann.

III. Der

Bundesrat

hat in seiner 745. Sitzung am 26. No-
vember 1999 gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgeset-
zes beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Ein-
wendungen zu erheben.

IV. Der mitberatende

Ausschuss für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit

hat in seiner 31. Sit-
zung am 23. Februar 2000 den Gesetzentwurf einstim-
mig angenommen.

V. Der

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten

hat sich die dem Gesetzentwurf zugrunde lie-
genden Intentionen zu eigen gemacht und empfiehlt
einstimmig – bei einer Stimmenthaltung aus der Frak-
tion der CDU/CSU – die Annahme des Gesetzent-
wurfs.

Berlin, den 23. Februar 2000

Holger Ortel

Berichterstatter

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