BT-Drucksache 14/2735

Finanzielle Förderung von Kunst und Kultur

Vom 15. Februar 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2735

14. Wahlperiode

15. 02. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Steffen Kampeter, Dietrich Austermann, Jochen Borchert,
Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein, Josef Hollerith, Hans-Peter Repnik,
Kurt J. Rossmanith, Adolf Roth (Gießen), Michael von Schmude, Hartmut
Koschyk, Dr. Norbert Lammert, Bernd Neumann (Bremen) Anton Pfeifer,
Dr. Erika Schuchardt, Margarete Späte, Erika Steinbach, Dr. Rita Süssmuth
und der Fraktion der CDU/CSU

Finanzielle Förderung von Kunst und Kultur

Die Pflege und Förderung von Kunst und Kultur hat in Deutschland einen ho-
hen Stellenwert. Kommunen, Länder, aber auch der Bund tragen zu ihrer finan-
ziellen Förderung bei. Zur Bündelung der kulturellen Kompetenzen des Bundes
hat die Bundesregierung im Jahr 1998 einen „Beauftragten der Bundesregie-
rung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien“ eingesetzt. Transparenz
im Bereich der Kulturausgaben ist erforderlich.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

(Antworten bitte, soweit Bundesausgaben betroffen sind, unter Bezugnahme auf
Kapitel und Titel im Bundeshaushalt und mit den jeweiligen DM-Beträgen.)

1. Welche Definition von „Kultur“ legt die Bundesregierung ihren Angaben
über die Kulturförderung und die entsprechenden Ausgaben zur Förderung
von Kunst und Kultur zugrunde?

2. Wie hoch sind die Ausgaben, die die Bundesregierung in den vergangenen
zehn Jahren jeweils jährlich für die finanzielle Förderung von Kunst und
Kultur in Deutschland getätigt hat, in welcher Höhe sind diese Ausgaben im
Jahr 2000 veranschlagt und welche Ressorts tragen hierzu in welcher Höhe
bei?

3. Wie hoch sind die Ausgaben, die die Bundesregierung in den vergangenen
zehn Jahren jeweils jährlich für die Pflege kultureller Beziehungen zum
Ausland getätigt hat, in welcher Höhe sind diese Ausgaben im Jahr 2000
veranschlagt und welche Ressorts tragen hierzu in welcher Höhe bei?

4. Welche Einnahmen stehen den oben genannten Ausgaben jeweils gegen-
über?

5. Welche Kulturausgaben im Einzelnen sind in den Oberfunktionen 18 und 19
des Bundeshaushaltes erfasst und wie hoch sind diese für die jeweiligen
Posten in den vergangenen zehn Jahren und im Jahr 2000?
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6. Wie hoch sind die Ausgaben, die die Bundesländer in den vergangenen
zehn Jahren für die Förderung von Kunst und Kultur getätigt haben?

7. Wie hoch sind die Ausgaben, die die Kommunen in Deutschland in den
vergangenen zehn Jahren für die Förderung von Kunst und Kultur getätigt
haben?

8. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Kulturforschung und
Kulturstatistik zu?

9. Auf welchem Wege gewährleistet die Bundesregierung die Erfassung von
Daten zur finanziellen Förderung von Kunst und Kultur?

10. Plant die Bundesregierung, die Kulturstatistik und Kulturforschung weiter-
zuentwickeln?

11. Welche Institutionen erhalten hierfür bereits Bundesmittel oder Landesmit-
tel und in welcher Höhe?

12. Wie hoch sind die Ausgaben zur Kulturförderung in den vergangenen zehn
Jahren, die in Deutschland im privaten Bereich aufgewendet wurden?

Berlin, den 15. Februar 2000

Steffen Kampeter
Dietrich Austermann
Jochen Borchert
Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein
Josef Hollerith
Hans-Peter Repnik
Kurt J. Rossmanith
Adolf Roth (Gießen)
Michael von Schmude
Hartmut Koschyk
Dr. Norbert Lammert
Bernd Neumann (Bremen)
Anton Pfeifer
Dr. Erika Schuchardt
Margarete Späte
Erika Steinbach
Dr. Rita Süssmuth
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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