BT-Drucksache 14/2645

Rückführung von Kosovo-Flüchtlingen über das Staatsgebiet Mazedoniens

Vom 2. Februar 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2645
14. Wahlperiode 02. 02. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS

Rückführung von Kosovo-Flüchtlingen über das Staatsgebiet Mazedoniens

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat mit der mazedonischen Re-
gierung eine Vereinbarung getroffen „über die Gestattung der Durchreise jugos-
lawischer Staatsangehöriger in die Bundesrepublik Jugoslawien in das Ko-
sovo“. Die mazedonische Regierung gestattet die Durchbeförderung derjenigen
Flüchtlinge, die einwandfrei als jugoslawische Staatsangehörige zu identifizie-
ren sind. Dafür muss die Bundesrepublik Deutschland personenbezogene Daten
der Flüchtlinge an die mazedonische Regierung weiterleiten. In der Vereinba-
rung heißt es unter Artikel 1 Punkt 4, die Herkunft aus dem Kosovo sei nachzu-
weisen durch „Pässe oder Passersatzpapiere, Staatsangehörigkeitsurkunden,
Personalausweise, Wehrpässe und Militärausweise“ oder durch „Führerscheine
und Geburtsurkunden“. Des Weiteren heißt es in Artikel 2:
„(1) Soweit für die Durchführung dieser Vereinbarung personenbezogene Da-
ten zu übermitteln sind, dürfen diese Informationen ausschließlich betreffen:

1. die Personalien, der zu übergebenden Person und gegebenenfalls der Ange-
hörigen (…)

2. den Personalausweis oder die Reisepapiere (…)

3. sonstige zur Identifizierung der zu übergebenden Person erforderliche An-
gaben (zum Beispiel Lichtbild),

4. sonstige Angaben auf Ersuchen einer Vertragspartei, die diese für die
Prüfung der Übernahmevoraussetzungen nach dieser Vereinbarung benö-
tigt.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist diese Vereinbarung zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regie-
rung geschlossen worden?

2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage dürfen von deutschen Behörden perso-
nenbezogene Daten von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien
an einen Drittstaat – in diesem Fall Mazedonien – weitergegeben werden?

Berlin, den 2. Februar 2000

Ulla Jelpke
Petra Pau
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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