BT-Drucksache 14/2633

Zuständigkeit für Kindereinrichtungen

Vom 1. Februar 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2633
14. Wahlperiode 01. 02. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS

Zuständigkeit für Kindereinrichtungen

Dem Deutschen Bundestag liegt ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor
(Drucksache 14/2442), der den Ländern u. a. die Möglichkeit geben soll, ihre
Zuständigkeit für Kindergärten, Horte und andere Einrichtungen, in denen sich
Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten, in die alleinige Verant-
wortung der Kommunen zu übertragen.

Fachverbände und Interessenvertretungen wie der Landesjugendhilfeausschuss
des Landes Brandenburg, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
(GEW), die Katholische Erziehergemeinschaft (KEG) und der Paritätische
Wohlfahrtsverband befürchten bei einer möglichen Übertragung der Zuständig-
keit auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Verzicht auf
landesweit geltende Richtlinien erhebliche Nachteile: Senkung der Standards,
Intransparenz der Bestimmungen und möglicherweise Erhöhung der Elternbei-
träge, mindestens aber einen Interessenkonflikt zwischen der Aufgabe der
Kommune als Kostenträger und ihrer gleichzeitigen Aufsichtsfunktion über die
fachlich notwendigen Standards.

Demgegenüber hält der Bundesrat die Übertragung der Aufsichtsfunktion auf
die Ebene der Kreise bzw. der kreisfreien Städte für unbedenklich und führt die
langjährigen positiven Erfahrungen in den Ländern an, die in Ausnutzung des
§ 85 Abs. 4 SGB VIII schon jetzt die Aufsicht durch den Landrat als untere
Landesbehörde durchführen. Als Beispiel wird Schleswig-Holstein genannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchen Bundesländern werden bereits jetzt die Aufgaben zum Schutz
von Kindern und Jugendlichen in Kindergärten, Horten und Einrichtungen,
in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten, von
den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wahrgenommen?

Seit wann nehmen sie diese Aufgaben wahr?

2. Gibt es Untersuchungen, in denen die Erfahrungen mit der Aufgabenverla-
gerung von den Ländern auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe systema-
tisch erfasst werden?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, auf welche Berichte stützen sich die im Entwurf genannten posi-
tiven Erfahrungen?

Drucksache 14/2633 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
3. Welche positiven oder negativen Ergebnisse zeigen die Untersuchungen
bzw. andere Erfahrungen

– aus der Sicht der Länder,

– aus der Sicht der Kommunen,

– aus der Sicht der Einrichtungen,

– aus der Sicht der Eltern?

4. Gab es mit der Aufgabenübertragung auf die Träger der örtlichen Jugend-
hilfe Veränderungen hinsichtlich der Gruppengrößen und der Personal-
schlüssel?

Wenn ja, welche?

5. Hat sich das quantitative Angebot an Plätzen für Kinder unter drei Jahren
und an Hortplätzen verändert?

Wenn ja, wurden zusätzliche Plätze geschaffen oder wurden bestehende
Plätze abgebaut?

6. Wirkte sich die Aufgabenübertragung auf bestehende Angebote an Ganz-
tagsplätzen und auf die Mittagsversorgung der Kinder aus?

Wenn ja, wurden zusätzliche Angebote geschaffen, oder wurden vorhandene
Angebote abgebaut?

7. Hat sich die Höhe der Elternbeiträge seit der Übertragung auf die örtlichen
Träger der Jugendhilfe verändert?

Wenn ja, wurden sie erhöht oder gesenkt?

Berlin, den 27. Januar 2000

Christina Schenk
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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