BT-Drucksache 14/2631

Verwendung von Beamtinnen und Beamten bei den obersten Bundesbehörden (Nachfrage)

Vom 1. Februar 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2631
14. Wahlperiode 01. 02. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS

Verwendung von Beamtinnen und Beamten bei den obersten Bundesbehörden
(Nachfrage)

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Verwendung von Beamtinnen und Be-
amten bei den obersten Bundesbehörden“ hatte die Bundesregierung geäußert,
dass ihr statistische Angaben „zur landsmannschaftlichen Zusammensetzung
des Personals der obersten Bundesbehörden (…) der Bundesregierung nicht“
vorliegen (Drucksache 14/2466). Artikel 36 Abs. 1 des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland verpflicht die Bundesregierung jedoch, in den
obersten Bundesbehörden Beamtinnen und Beamte „… aus allen Ländern in
angemessenem Verhältnis zu verwenden.“

Die Frage nach der Zusammensetzung der obersten Bundesbehörden nach dem
Geschlecht hat die Bundesregierung völlig unbeantwortet gelassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie will die Bundesregierung das Gebot des Artikels 36 Abs. 1 GG umset-
zen, wenn sie nicht einmal Auskunft über die landsmannschaftliche Zusam-
mensetzung der obersten Bundesbehörden geben kann?

2. Welche Zusammensetzung nach dem Geschlecht haben die obersten Bun-
desbehörden (bitte einzeln nach obersten Bundesbehörden und Dienstrang
auflisten)?

3. Welche Angaben zur Person von Beamtinnen und Beamten in den obersten
Bundesbehörden werden statistisch erfasst?

Berlin, den 1. Februar 2000

Petra Pau
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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