BT-Drucksache 14/260

Havarie des Frachters "Pallas" vor Amrum

Vom 11. Januar 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/260 vom 11.01.1999

Kleine Anfrage der Fraktion der F.D.P. Havarie des Frachters Pallas
vor Amrum =

11.01.1999 - 260

14/260

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Flach, Jürgen Koppelin, Horst Friedrich
(Bayreuth), Birgit Homburger, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig und der
Fraktion der F.D.P.
Havarie des Frachters "Pallas" vor Amrum

Die Havarie des Holzfrachters "Pallas" im Nationalpark Wattenmeer hat
gezeigt, daß die politische Krisenbewältigung mangelhaft war. Dem
engagierten und kompetenten Einsatz der deutschen und niederländischen
Brandbekämpfer, der Mitarbeiter des zentralen Meldekopfes in Cuxhaven,
der freiwilligen Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks, des
Nationalparkamtes und der vielen Bewohner der betroffenen Küstenregion
bei der Beseitigung des angeschwemmten Öls und der Rettung verölter
Seevögel stand ein völlig überfordertes politisches Krisenmanagement
gegenüber.
Politische Inkompetenz hat dafür gesorgt, daß der Schaden für Flora und
Faune der Nordsee und für den Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
größer als das unvermeidbare Maß geworden ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In wessen Kompetenz fallen Schiffsunglücke im Nationalpark
Wattenmeer?
2. Wann hat die schleswig-holsteinische Landesregierung die
Bundesregierung zum ersten Mal über die Havarie der "Pallas" informiert
und über die eingeleiteten Maßnahmen unterrichtet?
3. Ist der Bundesregierung bekannt, wann die politisch
Verantwortlichen zum ersten Mal die Ämter und Behörden in den
betroffenen Gemeinden der Nordseeküste über den Unglücksfall informiert
haben?
4. Welche Unterstützung und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung
der Landesregierung Schleswig-Holsteins angeboten, um ein schnelles
Krisenmanagement zu gewährleisten?
5. Warum haben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen nicht von sich aus eingegriffen, sobald absehbar war, daß
die Gefahr offenbar nicht wirksam bekämpft werden konnte und so Fauna
und Flora des Wattenmeeres nicht vor einer Ölpest geschützt werden
konnten?
6. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, daß
der Krisenstab des Innenministeriums von Schleswig-Holstein erst am 11.
November 1998 tätig werden konnte?
7. Ist der Bundesregierung bekannt, warum zur Löschung des Brandes an
Bord der "Pallas" die Berufsfeuerwehr Hamburg, die für die Bekämpfung
derartiger Unfälle ausgebildet und ausgerüstet ist, nicht zu Hilfe
gerufen wurde?
8. Welche Erkenntnisse und Informationen erhielt die Parlamentarische
Staatssekretärin beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, Gila Altmann, bei ihrem Besuch vor Ort, und welche
Maßnahmen wurden aufgrund dieses Informationsbesuches eingeleitet?
9. Kann nach Meinung der Bundesregierung die "Pallas" als
"Schrottkahn" oder "Schrottkarren" bezeichnet werden, wie es der
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit getan hat
(AP-Meldung vom 12. Dezember 1998, ADN-Meldung vom 12. Dezember 1998)?
10. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß im Falle der Bergung,
Brandlöschung und Schadensbegrenzung durch die zuständigen Behörden von
einem "dilettantischen Katastrophenmanagement" gesprochen werden kann,
wie der Bundesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Leipzig in einem
einstimmigen Beschuß festgestellt hat (AP-Meldung vom 12. Dezember
1998)?
11. Ist die Bundesregierung in der Lage, die durch die Havarie der
"Pallas" verursachten Kosten zu beziffern, und wer wird für die
entstandenen Kosten aufkommen?
12. Wann gedenkt der Bundesminister für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen die von ihm angekündigte unabhängige Kommission zur
Untersuchung des Unglücks und der Pannen bei der Bergung der "Pallas"
einzuberufen, und wer soll Mitglied dieser Kommission sein?
13. Wie lautet der Untersuchungsauftrag der vom Bundesminister für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen angekündigten Kommission zur
Untersuchung der Havarie der "Pallas"?
14. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um
die Verantwortlichkeiten der Bundes- und Landesbehörden bei derartigen
Unglücken zukünftig klarer zu regeln und um einen wirksamen
Küstenschutz zu gewährleisten?
15. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um den von der
Havarie betroffenen Gemeinden an der Nordseeküste Unterstützung
zukommen zu lassen?
Bonn, den 8. Januar 1999
Ulrike Flach
Jürgen Koppelin
Horst Friedrich (Bayreuth)
Birgit Homburger
Dr. Wolfgang Gerhardt
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

11.01.1999 nnnn

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