BT-Drucksache 14/2580

Kurdische Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland

Vom 24. Januar 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2580
14. Wahlperiode 24. 01. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Kurdische Minderheit in der Bundesrepublik Deutschland

Etwa 500 000 Menschen kurdischer Abstammung sollen nach verschiedenen
Schätzungen in der Bundesrepublik Deutschland leben, ein Drittel davon soll
die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Das Europaparlament hat wiederholt die Mitgliedstaaten der EU aufgefordert,
die Rechte der kurdischen Minderheit in Europa zu wahren und zu schützen. So
fordert schon die Entschliessung A3-0192/92 vom 12. Juni 1992 „zu den Rech-
ten des kurdischen Volkes“ dazu auf, „den kurdischen Immigrantinnen und Im-
migranten in der Gemeinschaft ihre kulturellen Rechte zu gewähren, ihre Spra-
che zu fördern, Radio- und Fernsehsendungen in kurdischer Sprache zu
ermöglichen und die Hindernisse zu beseitigen, die es kurdischen Eltern un-
möglich machen, ihren Kindern kurdische Namen zu geben.“

Eine der Bedingungen für die Erfüllung dieses Auftrags ist eine statistische Er-
fassung, wie viele Personen kurdischer Abstammung in der Bundesrepublik
Deutschland leben.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

1. Hat die Bundesregierung genaue statistische Angaben über die Zahl der hier
lebenden kurdischen Migrantinnen und Migranten?

Wenn ja:

a) Wie viele kurdische Migrantinnen und Migranten leben derzeit in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Wie viele davon stammen:
– aus den kurdischen Gebieten in der Türkei;
– aus den kurdischen Gebieten im Iran;
– aus den kurdischen Gebieten im Irak;
– aus den kurdischen Gebieten in Syrien;
– aus anderen Gebieten?

Wenn nein:

Warum verfügt die Bundesregierung noch nicht über diese Daten?

2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für einen angemessenen
Umgang von Behörden mit legitimen Interessen der kurdischen Minderheit
in diesem Land auch statistische Daten über die Zahl der hier lebenden Kur-
dinnen und Kurden gehören?

Drucksache 14/2580 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
3. Welche Schritte hat die Bundesregierung zur Umsetzung der oben genann-
ten EU-Entschließung unternommen bzw. welche Schritte will sie in nächs-
ter Zeit unternehmen?

a) Haben hier lebende Personen kurdischer Abstammung einen Anspruch
auf Nennung ihrer kurdischen Herkunft in amtlichen Dokumenten wie
Aufenthaltsbescheinigungen, Ausweisen, Meldebescheinigungen usw.?

b) Haben hier lebende kurdische Familien das Recht, ihren Kindern kurdi-
sche Namen zu geben?

c) In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der
muttersprachliche Unterricht für kurdische Kinder ausreichend gewähr-
leistet?

d) Hält die Bundesregierung die Zahl der Radio- und Fernsehsendungen in
kurdischer Sprache für angemessen und ausreichend?

4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Anerkennung und För-
derung der Rechte der hier lebenden kurdischen Migrantinnen und Migran-
ten eine Vorbildfunktion für die Staaten des Mittleren Ostens, insbesondere
für die Türkei, haben kann?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund ihre Politik ge-
genüber der kurdischen Minderheit hier, insbesondere das immer noch be-
stehende PKK-Verbot und das Fehlen statistischer Daten über die hier le-
bende kurdische Minderheit?

Berlin, den 20. Januar 2000

Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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