BT-Drucksache 14/2559

Bericht über im Zusammenhang mit Eheschließungen durch deutsche Auslandsvertretungen

Vom 20. Januar 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2559
14. Wahlperiode 20. 01. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Berichte über Befragungen im Zusammenhang mit Eheschließungen
durch deutsche Auslandsvertretungen

Nach uns vorliegenden Berichten von Betroffenen soll die deutsche Botschaft
in Ankara im Zusammenhang mit Eheschließungen zwischen deutschen Staats-
angehörigen und türkischen Staatsbürgern Befragungen durchführen, um zu
überprüfen, ob eine Scheinehe vorliegt. Diese Befragungen sollen Details aus
der Privat- und Intimsphäre umfassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Treffen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung Berichte zu, dass die
deutsche Botschaft in Ankara bzw. andere Vertretungen in der Türkei Be-
fragungen vor der Eheschließung durchführen, die sich auf die Privat- und
Intimsphäre der Befragten erstrecken?

Wenn ja,

– welchem Zweck dienen diese Befragungen,

– in welchen Fällen werden diese Befragungen durchgeführt,

– seit wann werden diese Befragungen durchgeführt,

– gehören diese Befragungen zum Aufgabenbereich deutscher Vertretun-
gen im Ausland,

– in wie vielen Fällen wurden Befragungen durchgeführt (bitte Zahl an-
geben),

– ist die Bundesregierung bereit, deutsche Auslandsvertretungen anzuwei-
sen, derartige Befragungen nicht mehr durchzuführen?

Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, diesen Berichten nachzugehen?

2. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Eheschließungen von
deutschen Staatsangehörigen und türkischen Staatsbürgern nicht durch-
geführt worden sind, weil diese von deutschen Auslandsvertretungen als
Scheinehe eingestuft worden sind?

3. In welchen Ländern außer in der Türkei werden durch deutsche Auslands-
vertretungen Detailfragen zur Privat- und Intimsphäre im Zusammenhang
mit Eheschließungen gestellt?

4. Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung bzw. deutscher Aus-
landsvertretungen Kriterien für eine Scheinehe?

Drucksache 14/2559 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
5. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage dürfen deutsche Behörden ggf.
diese Fragen zur Privat- und Intimsphäre stellen?

a) Welches Gesetz bzw. welche Verordnung regelt, ob eine Frage zur Privat-
und Intimsphäre zulässig bzw. nicht zulässig ist?

b) Wie können sich Betroffene gegen in ihren Augen unzulässige Fragen
zum privaten Lebensbereich durch deutsche Behörden wehren?

Berlin, den 18. Januar 2000

Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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