BT-Drucksache 14/2548

Beteiligungsgesellschaften der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen

Vom 18. Januar 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2548
14. Wahlperiode 18. 01. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang Zöller,
Dr. Wolf Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Hubert Hüppe, Dr. Harald Kahl,
Eva-Maria Kors, Gerhard Scheu, Annette Widmann-Mauz, Aribert Wolf
und der Fraktion der CDU/CSU

Beteiligungsgesellschaften der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen

In jüngster Zeit sind verstärkt Aktivitäten der Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenkassen in Richtung Beteiligungsgesellschaften zu beobachten.

So liegt dem Bundesministerium für Gesundheit beispielhaft der Entwurf
(Stand 24. August 1999) des AOK-Bundesverbandes für einen Gesellschafts-
vertrag der AOK Beteiligungsgesellschaft mbH vor. Gegenstand des Unterneh-
mens ist nach § 2 Abs. 1 des Entwurfs „die Beteiligung an und die Steuerung
einschließlich der Überwachung der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung von Gesellschaften, auf die Teile der
gesetzlichen Aufgaben des AOK-Systems übertragen sind und die Leistungen
an Einrichtungen und Personen mit einer gesetzlichen Aufgabenstellung inner-
halb der Sozialversicherung erbringen“. Die Gesellschaft hält nach § 2 Abs. 3
des Entwurfs

– 100 % des Stammkapitals der AOK-Verlag GmbH

– 100 % des Stammkapitals der AOK-Systems GmbH

– 100 % des Stammkapitals der AOK-Consult GmbH

– 21 % des Stammkapitals der QuaSi-Niere GmbH.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

1. Welche Beteiligungen und in welcher Höhe sind der BKK-Bundesverband,
der IKK-Bundesverband sowie die Verbände der Ersatzkassen eingegan-
gen?

2. Welche Beteiligungen des AOK-Bundesverbandes sind der Bundesregie-
rung bekannt?

3. Welche weiteren Unternehmen, Vereine oder Körperschaften sind an den
Gesellschaften, an denen auch der AOK-Bundesverband eine Beteiligung
eingegangen ist, beteiligt?

4. In welcher Höhe besteht jeweils eine Beteiligung?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung, dass die Spitzenver-
bände vermehrt Aufgaben auslagern und dabei umfangreiche Beteiligungs-
gesellschaften gründen oder an diesen mitwirken?

Drucksache 14/2548 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

6. a) Wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf die Grundsätze der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, an die die Versicherungsträger ge-
mäß § 69 Abs. 2 SGB IV gebunden sind, die im Rahmen der Beteili-
gungsgesellschaften anfallenden Verwaltungs- und Personalkosten?

b) Wie hoch ist der Verkehrswert dieser Beteiligungen?

7. Welche steuerrechtlichen Auswirkungen ergeben sich durch die Gründung
von Beteiligungsgesellschaften sowie Dachgesellschaften für die Körper-
schaften des öffentlichen Rechts, für die Gesellschaft sowie für beteiligte
Dritte?

8. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Gründung von Dach-
oder Holdinggesellschaften zur Beteiligung an und zur Steuerung und
Überwachung der am Markt tätigen Beteiligungsgesellschaften, wie dies
gemäß dem eingangs genannten Entwurf eines Gesellschaftsvertrages vor-
gesehen ist, zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zählt?

9. Trifft es zu, dass bei einigen Gesellschaftsverträgen wie dem Vertrag zur
Gründung einer AOK-Systems GmbH, an der u. a. der AOK-Bundesver-
band beteiligt ist, auch außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung
stehende Dritte beteiligt werden bzw. die GmbH Aufträge Dritter erfüllen
kann?

Sieht die Bundesregierung derartige Regelungen in Einklang mit § 30
SGB IV sowie dem allgemeinen Wettbewerbsrecht?

Gedenkt die Bundesregierung, diesen Bereich dem allgemeinen Wettbe-
werbsrecht zu entziehen?

10. In welchen Fällen ist die für die Spitzenverbände zuständige Aufsichtsbe-
hörde bei vertraglichen Regelungen, die mit dem Beschluss zu TOP 2 der
54. Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger
vom 6. bis 7. Mai 1999 in Stuttgart im Widerspruch stehen, rechtsaufsicht-
lich tätig geworden?

11. In den Fällen, in denen die für die Spitzenverbände zuständige Aufsichts-
behörde tätig geworden ist (vgl. Frage 10): Wurden die Gesellschaftsver-
träge entsprechend der Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde geändert?

Wenn ja, um welche Gesellschaftsverträge handelt es sich?

12. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass mit derartigen Gesellschafts-
verträgen ein Ausweichen der Versicherungsträger in das Privatrecht zur
Vermeidung insbesondere der Aufsichts- und Prüfrechte sowie zur Umge-
hung der gesetzlichen Vorschriften nach §§ 80 ff. SGB IV erfolgen soll?

13. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass derartige Verträge der
Genehmigung nach § 85 Abs. 1 Satz 1 SGB IV bedürfen?

14. Erachtet die Bundesregierung die Gründung einer AOK-Consult GmbH
hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion und den Aufgaben
der gesetzlichen Krankenversicherung als rechtmäßig?

15. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung Komplementär und Komman-
ditist der WDV-Wirtschaftsdienstgesellschaft für Medien und Kommunika-
tion mbH und Co. KG?

Wer ist Gesellschafter der GmbH?

16. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung Gesellschafter der M. P. Media
Print GmbH & Co.?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/2548

17. a) Wie beurteilt die Bundesregierung aus rechtlicher Sicht die Beteiligung
dieser unter den Fragen 15 und 16 genannten Gesellschaften im Rahmen
der Gesellschaftsbeteiligungen im Bereich der AOK?

Wurden insbesondere die von den Aufsichtsbehörden einvernehmlich
gefassten Beschlüsse zur Ausgliederung von Aufgaben der Versiche-
rungsträger (vgl. TOP 2 der 54. Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden
der Sozialversicherungsträger vom 6. bis 7. Mai 1999 in Stuttgart) so-
wie § 25 Abs. 1 Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialver-
sicherung (SVHV) eingehalten?

b) Falls nein, ist die für den AOK-Bundesverband zuständige Aufsichtsbe-
hörde rechtsaufsichtlich tätig geworden?

18. Sieht die Bundesregierung einen Bedarf, ein Outsourcing von Aufgaben
der gesetzlichen Krankenversicherung oder sonstige Aufgaben durch die
gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich zu regeln?

19. Wie viele Mitarbeiter werden in den Beteiligungsgesellschaften der Spit-
zenverbände beschäftigt?

20. a) Hat die Rechtsaufsichtsbehörde diese Beteiligungsgesellschaften in den
letzten 10 Jahren geprüft?

Wenn ja, wann und über welchen Zeitraum?

b) Fand eine Prüfung vor Ort statt?

c) Wie hoch sind die Bruttogehälter der GmbH-Geschäftsführer und ihrer
Vertreter einschließlich sämtlicher Nebenleistungen, wie Altersversor-
gung etc.?

d) Haben die Geschäftsführer noch weitere bezahlte Beschäftigungen in
öffentlich-rechtlichen oder privaten Gesellschaften?

21. Sind in den letzten 10 Jahren von den Kassen Mitarbeiter in die Beteili-
gungsgesellschaften übergewechselt?

Wenn ja, um wie viel Prozent wurde das jeweilige Gehalt der Betroffenen
beim Überwechseln erhöht?

22. Ist der Bundesregierung bekannt, wie die Ausgaben für die AOK-Beteili-
gungsgesellschaften bei der AOK verbucht werden?

In welcher Höhe als Leistungsausgaben und in welcher Höhe als Verwal-
tungsausgaben?

Berlin, den 18. Januar 2000

Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid)
Wolfgang Zöller
Dr. Wolf Bauer
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Hubert Hüppe
Dr. Harald Kahl
Eva-Maria Kors
Gerhard Scheu
Annette Widmann-Mauz
Aribert Wolf
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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