Vom 19. Januar 2000
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
2540
14. Wahlperiode
19. 01. 2000
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/1842 –
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. August 1997 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan über die Förderung und den
gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
A. Problem
Verstärkung der beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen durch Förderung und
Schutz gegenseitiger Kapitalanlagen.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfes der Bundesregierung.
Einvernehmlichkeit im Ausschuss
C. Alternativen
Keine
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand.
Keine
2. Vollzugsaufwand
Es entsteht kein Vollzugsaufwand.
E. Sonstige Kosten
Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme entstehen nicht.
Drucksache
14/
2540
– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 14/1842 – unverändert
anzunehmen.
Berlin, den 19. Januar 2000
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Matthias Wissmann Erich G. Fritz
Vorsitzender Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –
Drucksache
14/
2540
Bericht des Abgeordneten Erich G. Fritz
I.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in der
66. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. November
1999 an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur
federführenden Beratung und an den Auswärtigen Aus-
schuss zur Mitberatung überwiesen.
II.
Der Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen
Schutz von Kapitalanlagen gewährleistet den Kapitalanla-
gen einen umfassenden und dauernden Rechtsschutz, indem
er bestimmte Rahmenbedingungen in völkerrechtlich ver-
bindlicher Form festlegt. Er dient dem Ziel, die beidersei-
tige wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Turkmenistan zu
verstärken, indem er günstige Bedingungen für gegenseitige
Kapitalanlagen schafft.
III.
Der
Auswärtige Ausschuss
hat in seiner Sitzung am 19. Ja-
nuar 2000 einstimmig beschlossen, die Annahme des Ge-
setzentwurfes der Bundesregierung – Drucksache 14/1842 –
zu empfehlen.
Der
Bundesrat
hat gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundge-
setzes beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwen-
dungen zu erheben.
IV.
Der
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
hat den
Gesetzentwurf in seiner 22. Sitzung am 19. Januar 2000 be-
raten. Die Mitglieder des Ausschusses begrüßten einmütig
das der Verstärkung der beiderseitigen Wirtschaftsbeziehun-
gen dienende Vertragsgesetz.
Der Ausschuss beschloss einvernehmlich bei Stimmenthal-
tung der Mitglieder der Fraktion der PDS, dem Deutschen
Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfes – Drucksache
14/1842 – zu empfehlen.
Berlin, den 19. Januar 2000
Erich G. Fritz
Berichterstatter