BT-Drucksache 14/2539

zu dem GE der BRe 14/1840 Entwurf eines G zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik El Salvador zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1997 über die Förderung und den Gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen 14/1840

Vom 19. Januar 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2539

14. Wahlperiode

19. 01. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/1840 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Dezember 1997 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik El Salvador über die Förderung
und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

A. Problem

Verstärkung der beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen durch Förderung und
Schutz gegenseitiger Kapitalanlagen.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfes der Bundesregierung.

Einvernehmlichkeit im Ausschuss

C. Alternativen

Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand.

Keine

2. Vollzugsaufwand

Es entsteht kein Vollzugsaufwand.

E. Sonstige Kosten

Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme entstehen nicht.
Drucksache

14/

2539

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 14/1840 – unverändert
anzunehmen.

Berlin, den 19. Januar 2000

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Matthias Wissmann Erich G. Fritz

Vorsitzender Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

14/

2539

Bericht des Abgeordneten Erich G. Fritz

I.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in der
66. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. November
1999 an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur
federführenden Beratung und an den Auswärtigen Aus-
schuss zur Mitberatung überwiesen.

II.

Der Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen
Schutz von Kapitalanlagen gewährleistet den Kapitalanla-
gen einen umfassenden und dauernden Rechtsschutz, indem
er bestimmte Rahmenbedingungen in völkerrechtlich ver-
bindlicher Form festlegt. Er dient dem Ziel, die beidersei-
tige wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Republik El
Salvador zu verstärken, indem er günstige Bedingungen für
gegenseitige Kapitalanlagen schafft.

III.

Der

Auswärtige Ausschuss

hat in seiner Sitzung am 19. Ja-
nuar 2000 einstimmig beschlossen, die Annahme des Ge-

setzentwurfes der Bundesregierung – Drucksache 14/1840 –
zu empfehlen.

Der

Bundesrat

hat gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grund-
gesetzes beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Ein-
wendungen zu erheben.

IV.

Der

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

hat den
Gesetzentwurf in seiner 22. Sitzung am 19. Januar 2000 be-
raten. Die Mitglieder des Ausschusses begrüßten einmütig
das der Verstärkung der beiderseitigen Wirtschaftsbeziehun-
gen dienende Vertragsgesetz.

Der Ausschuss beschloss einvernehmlich bei Stimmenthal-
tung der Mitglieder der Fraktion der PDS, dem Deutschen
Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfes – Drucksache
14/1840 – zu empfehlen.

Berlin, den 19. Januar 2000

Erich G. Fritz

Berichterstatter

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