BT-Drucksache 14/2519

Gründung einer Stiftung zur Friedens- und Konfliktforschung

Vom 18. Januar 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2519
14. Wahlperiode 18. 01. 2000

Antrag
der Abgeordneten Ulla Burchardt, Monika Griefahn, Heinz Schmitt (Berg),
Adelheid Tröscher, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Uta Zapf, Iris Gleicke,
Siegrun Klemmer, Klaus Barthel (Starnberg), Willi Brase, Dr. Peter Eckardt,
Lothar Fischer (Homburg), Klaus Hagemann, Stephan Hilsberg, Walter
Hoffmann (Darmstadt), Ulrich Kasparick, Horst Kubatschka, Ernst Küchler,
Lothar Mark, Günter Oesinghaus, Dr. Edelbert Richter, René Röspel,
Dr. Ernst Dieter Rossmann, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Ernst Schwanhold,
Bodo Seidenthal, Jörg Tauss, Lydia Westrich, Brigitte Wimmer (Karlsruhe),
Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Angelika Beer,
Matthias Berninger, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Ulrike Höfken,
Winfried Nachtwei, Irmingard Schewe-Gerigk, Kerstin Müller (Köln),
Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gründung einer Stiftung zur Friedens- und Konfliktforschung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit dem Antrag „Förderung der Friedens- und Konfliktforschung“ (Drucksa-
che 14/1963) fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung insbeson-
dere auf, die Förderung der Friedens- und Konfliktforschung mit Nachdruck zu
betreiben sowie durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass ein zeitnaher
und effizienter Transfer der Ergebnisse der Friedens- und Konfliktforschung zu
den politischen Entscheidungsträgern ermöglicht wird.

Der Deutsche Bundestag ist davon überzeugt, dass die Gründung einer Stiftung
ein notwendiges und effizientes Instrument darstellt, um die mit der Friedens-
und Konfliktforschung verbundenen Ziele zu erreichen. Der Vorteil einer mit
ausreichenden Mitteln ausgestatteten Stiftung besteht unter anderem darin, dass
diese ihre satzungsgemäßen Aufgaben weitgehend unabhängig von wechseln-
den politischen Interessen wahrnehmen kann.

Deshalb begrüßt der Deutsche Bundestag die Entscheidung der Bundesregie-
rung, eine Stiftung zur Friedens- und Konfliktforschung zu gründen und mit ei-
nem Stiftungsvermögen von 50 Mio. DM auszustatten.

Drucksache 14/2519 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

 den Zweck der Stiftung dahingehend zu bestimmen, dass diese die Friedens-
forschung insbesondere in Deutschland dauerhaft stärkt und zur politischen
und finanziellen Unabhängigkeit der Friedensforschung beiträgt;

 der Stiftung aufzuerlegen, dass sie ihren Zweck insbesondere durch fol-
gende Maßnahmen verwirklichen soll:

– die Förderung wissenschaftlicher Vorhaben;

– Iniziierung wissenschaftlicher Vorhaben, einschließlich der Vergabe wis-
senschaftlicher Studien und Expertisen;

– die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses;

– die Förderung herausragender wissenschaftlicher Leistungen;

– die Durchführung nationaler und internationaler wissenschaftlicher Kon-
ferenzen;

die Stiftung soll darüber hinaus Anregungen und Anstöße, insbesondere für
die multidisziplinäre und internationale wissenschaftliche Kooperation so-
wie für die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis, geben. Sie soll
jedoch selbst keine wissenschaftlichen Untersuchungen durchführen;

die Stiftung soll mit anderen Einrichtungen innerhalb und außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland zusammenarbeiten; sie soll damit zugleich die
Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland insbesondere zu den europäi-
schen Ländern pflegen und fördern;

 der Stiftung aufzuerlegen, dass sie die wesentlichen Arbeitsergebnisse der
geförderten Projekte und Vorhaben der Allgemeinheit zugänglich machen
und für einen effizienten Transfer der Forschungsergebnisse zu den politi-
schen Entscheidungsträgern Sorge tragen soll;

 der Stiftung hinsichtlich der Mittelvergabe aufzuerlegen, dass

– sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO) ver-
folgen soll,

– die Mittel der Stiftung nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden dürfen;

 für die Stiftung folgende Organe vorzusehen:

– einen Vorstand, der die Stiftung leitet;

– einen Stiftungsrat, dem Vertreter des Deutschen Bundestages, der Bun-
desregierung und renommierte Friedensforscher angehören und dessen
wesentliche Aufgaben darin bestehen, über das vom Vorstand vorgelegte
Arbeitsprogramm, die durchzuführenden Projekte sowie den jährlichen
Wirtschaftsplan zu entscheiden. Er ernennt die Mitglieder des Vorstandes
und überwacht ihre Tätigkeit.

Berlin, den 18. Januar 2000

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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