BT-Drucksache 14/2514

Abschiebung von afrikanischen Asylbewerbern

Vom 17. Januar 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2514
14. Wahlperiode 17. 01. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Abschiebung von afrikanischen Asylbewerbern

Das Medienbüro für Menschenrechte e.V. (mfm) berichtet in seiner Depeschen-
Ausgabe von November/Dezember 1999, dass am 19. November 1999
40 Asylbewerber aus mehreren afrikanischen Staaten von Deutschland nach
Ghana abgeschoben worden sind. Die rechtliche Grundlage für diese Sammel-
abschiebungen sei ein Abkommen der Bundesregierung mit der ghanaischen
Regierung. Die Regierung in Ghana habe sich nach diesem Abkommen bereit
erklärt, abgeschobene afrikanische Asylbewerber aus Deutschland aufzuneh-
men und sie anschließend an ihre Heimatländer auszuliefern. Unter diesen nach
Ghana abgeschobenen Asylbewerbern wären auch vier Männer aus Guinea
(I. C., U. B., I. K. und F. K.), von denen zum gegenwärtigen Zeitpunkt jede
Spur fehlt. Diese vier Abgeschobenen sollten mit einer Maschine der Ghana
Airlines von Accra (Ghana) nach Conakry (Guinea) befördert werden. Eine
Sprecherin des Auswärtigen Amts habe gegenüber dem Medienbüro für Men-
schenrechte erklärt, dass die Nachforschungen der deutschen Botschaft nach
dem Verbleib der vier Abgeschobenen ergebnislos geblieben sei und die deut-
schen Behörden hätten keine Hinweise, ob die Betroffenen überhaupt in Gui-
nea angekommen seien.

Am 17. März 1999 sind nach Angaben des Medienbüros für Menschenrechte
vom Düsseldorfer Flughafen 14 Asylbewerber aus Guinea abgeschoben wor-
den. Die guineischen Behörden verweigerten den Asylbewerbern die Einreise,
die guineischen Staatsangehörigen mussten wieder in die Bundesrepublik
Deutschland ausgeflogen werden. Der Abschiebeflug wurde am 30. Juni 1999
wiederholt.

Weiterhin berichtet das Medienbüro für Menschenrechtete darüber, dass es im
September in Guinea die Spur dieser 14 im Juni 1999 aus Deutschland abge-
schobenen Asylbewerber aufgenommen habe. Die Asylbewerber wären nach
ihrer Ankunft auf dem Flughafen von Conakry verhaftet worden. Die Nachfor-
schungen haben gezeigt, dass mindestens einer der Asylbewerber, O. S., tot sei.
Drei weitere sollen nach Angaben von guineischen Menschenrechtlern inzwi-
schen ebenfalls nicht mehr am Leben sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Gibt es zwischen der Regierung von Ghana und der Bundesregierung ein
Abkommen, das Sammelabschiebungen wie die oben beschriebene regelt?

Wenn ja, seit wann gibt es ein Abkommen?

Drucksache 14/2514 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Was genau enthält diese Vereinbarung und gibt es in diesem Zusammenhang
finanzielle Leistungen der Bundesregierung an die Regierung von Ghana?

2. Liegen der Bundesregierung Informationen über den Verbleib der vier spur-
los verschwundenen guineischen Staatsbürger I. C., U. B., I. K. und F. K.
vor, die am 19. November 1999 abgeschoben wurden?

Wenn ja, sind diese in ihrem Heimatland angekommen?

In welchem Zustand befinden sich die Abgeschobenen gegenwärtig?

3. Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, weshalb die Einreise von 14
Asylbewerbern aus Guinea, die am 17. März 1999 vom Düsseldorfer Flug-
hafen abgeschoben worden sind, von den guineischen Behörden verweigert
wurde?

4. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Kosten durch den Hin- und Rück-
flug entstanden sind?

5. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es Vorwürfe gibt, wonach es während
des Fluges zu Übergriffen der begleitenden Grenzschutzbeamten gegenüber
den Flüchtlingen gekommen ist?

6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich anlässlich des Abschiebeflugs am
30. Juni 1999 eine Beobachterdelegation der deutschen Botschaft am Flug-
hafen von Conakry befand?

Wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, ob die abgeschobenen Asylbe-
werber unmittelbar nach der Ankunft in Conakry von guineischen Sicher-
heitsbehörden festgenommen wurden?

7. Verfügt die Bundesregierung über Informationen zum gesundheitlichen Zu-
stand der am 30. Juni 1999 abgeschobenen Asylbewerber und auf welche
Quellen stützen sich diese Erkenntnisse?

8. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Todesursache des am 30. Juni
1999 abgeschobenen Asylbewerbers O. S.?

9. Geht die Bundesregierung davon aus, dass O. S. eines natürlichen Todes ge-
storben ist?

Wenn ja, auf welche Quellen stützen sich diese Erkenntnisse?

Wenn nein,

– wer trägt nach Kenntnis der Bundesregierung die Verantwortung für den
Tod,

– welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet oder beabsichtigt sie
einzuleiten, falls die Verantwortlichen in staatlichen Stellen oder Behör-
den zu suchen sind,

– ist die Bundesregierung bereit, den Recherchen des Medienbüros für
Menschenrechte über das Schicksal des Asylbewerbers nachzugehen?

Berlin, den 12. Januar 2000

Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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