BT-Drucksache 14/2502

Hungerstreik einer deutschen Staatsangehörigen in einem türkischen Gefängnis

Vom 12. Januar 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2502
14. Wahlperiode 12. 01. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Hungerstreik einer deutschen Staatsangehörigen in einem türkischen Gefängnis

Um gegen die unmenschlichen Haftbedingungen zu protestieren, trat die deut-
sche Gefangene E. J. im Gefängnis von Sivas/Türkei in der Zeit vom 1. No-
vember bis 29. Dezember 1999 in einen Hungerstreik. Mit dieser Aktion for-
derte sie ihre Rückverlegung in das Gefängnis von Batman. Von dort war sie im
August 1999 gegen ihren Willen nach Sivas verlegt worden.

E. J. war bis zur ihrer Gefangennahme durch das türkische Militär im Oktober
1997 Angehörige der Volksbefreiungsarmee Kurdistans (ARGK). Das türki-
sche Staatssicherheitsgericht in Van verurteilte E. J. wegen „Mitgliedschaft in
der PKK“ zu 15 Jahren Haft.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hatte die Bundesregierung Kenntnis über den Hungerstreik von E. J.?

Wenn ja, seit wann?

Wenn nein, warum nicht?

2. Hatte die deutsche Botschaft bzw. eine andere deutsche Vertretung in der
Türkei während des Hungerstreiks Kontakt zu E. J.?

Wenn ja, in welcher Form?

3. In welcher Form ist das Auswärtige Amt tätig geworden?

4. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, weshalb E. J. im August
1999 von Batman nach Sivas verlegt wurde?

5. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den gegenwärtigen Gesundheitszu-
stand von E. J.?

6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem Gefängnis sich E. J.
derzeit befindet und unter welchen Bedingungen sie inhaftiert ist?

7. War die Bundesregierung bzw. die deutsche Vertretung in der Türkei über
die Haftbedingungen von E. J. in Batman und in Sivas vor ihrem Hunger-
streik informiert?

Wenn ja, wie waren die Haftbedingungen?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 14/2502 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
8. Haben sich deutsche Vertreter in der Türkei bzw. das Auswärtige Amt auf-
grund der oben beschriebenen Haftbedingungen von E. J. mit den zuständi-
gen türkischen Stellen in Verbindung gesetzt?

Wenn ja, welches Ergebnis haben die Gespräche gehabt?

9. Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig die Haftbedingungen von E. J. zu
beobachten und gegebenenfalls auf die zuständigen türkischen Behörden
einzuwirken, um den internationalen Menschenrechtsstandards entspre-
chende Haftbedingungen zu fordern?

Berlin, den 5. Januar 2000

Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.