BT-Drucksache 14/2492

Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Erhöhung der Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 3 Asylbewerbergesetz

Vom 12. Januar 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2492
14. Wahlperiode 12. 01. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidi Knake-Werner, Petra Pau
und der Fraktion der PDS

Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Erhöhung der Grundleistungen
gemäß § 3 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz

Nach § 3 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) müssen die Grund-
leistungsbeträge nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG für das Taschengeld (Barbe-
trag zum persönlichen Bedarf), Ernährung, Gesundheits- und Körperpflege,
Verbrauchsgüter des Haushalts und Kleidung jährlich zum 1. Januar durch
Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit entsprechend der
Entwicklung der Lebenshaltungskosten angehoben werden. Entgegen der
Rechtsvorschrift ist dies seit Inkrafttreten des AsylbLG zum 1. November 1993
weder in den Jahren 1993 bis 1998 noch unter der rot-grünen Bundesregierung
im Jahr 1999 geschehen. Bislang liegt auch für den 1. Januar 2000 keine
Rechtsverordnung vor, der zufolge es eine rückwirkende Anpassung der Be-
träge nach § 3 Abs. 1 und 2 AsylbLG analog der Entwicklung der Regelsätze
nach § 22 BSHG seit 1993 zum 1. Januar 2000 geben soll.

Angesichts dessen, dass die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG
infolge der scharfen Grenzkontrollen und Zurückschiebungen neu eingereister
Flüchtlinge durch den Bundesgrenzschutz, durch freiwillige Rückkehr und Ab-
schiebungen bereits deutlich zurückgegangen ist und voraussichtlich weiter zu-
rückgehen wird und dass die Erhöhung sich nur auf die Grundleistungsbeträge
einschließlich Taschengeld, aber nicht auf die Kosten der Unterkunft und der
medizinischen Versorgung auswirkt, sind bei insgesamt gegenüber 1999 deut-
lich sinkenden Ausgaben für das AsylbLG durch die Erhöhung nur marginale
Mehrkosten zu erwarten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Warum hat sich die Bundesregierung bislang nicht um die fristgerechte – ge-
setzlich vorgeschriebene – Anpassung der Grundleistungsbeträge geküm-
mert?

2. Ist es richtig, dass die Erhöhung der Grundleistungsbeträge weiter verscho-
ben werden soll und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht
dies?

3. Welcher Prozentsatz und welche konkreten Erhöhungsbeträge in Deutsche
Mark für einen Haushaltsvorstand und für ein Kind bis 6 Jahre ergeben sich,
wenn die Grundleistungsbeträge nach § 3 AsylbLG zum 1. Januar 2000

Drucksache 14/2492 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
anlog der Erhöhung der Regelsätze nach § 22 BSHG für den Zeitraum
1. November 1993 bis 1. Januar 2000 angepasst werden?

4. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Versäumnisse der vergangenen Jahre
auszugleichen und für die Jahre 1993 bis 1999 die Erhöhungsbeträge zusam-
menzurechnen und zum 1. Januar 2000 nachzuholen und wenn nein, warum
nicht?

Berlin, den 12. Januar 2000

Ulla Jelpke
Heide Knake-Werner
Petra Pau
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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