BT-Drucksache 14/2398

Verwendung von Beamtinnen und Beamten bei den obersten Bundesbehörden

Vom 15. Dezember 1999


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2398

14. Wahlperiode

15. 12. 99

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS

Verwendung von Beamtinnen und Beamten bei den obersten Bundesbehörden

Artikel 36 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ver-
pflichtet die Bundesregierung, in den obersten Bundesbehörden Beamtinnen
und Beamte „...aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche landsmannschaftliche Zusammensetzung hat das Personal der
obersten Bundesbehörden, je nach Bundesbehörde aufgeschlüsselt, im ein-
fachen, gehobenen und höheren Dienst sowie nach Geschlecht (bitte einzeln
nach obersten Bundesbehörden auflisten)?

2. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der notwendigen Erneue-
rung des öffentlichen Dienstes Handlungsbedarf zur Herstellung eines aus-
gewogenen Verhältnisses?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Schritte hat die Bundesregierung bereits unternommen
bzw. wird die Bundesregierung unternehmen?

Bonn, den 13. Dezember 1999

Petra Pau
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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