BT-Drucksache 14/2395

Erhebung von Sozialversicherunsbeiträgen in Italien

Vom 15. Dezember 1999


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2395

14. Wahlperiode

15. 12. 99

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Hans-Eberhard Urbaniak, Willi Brase, Klaus Hasenfratz,
Werner Labsch, Dieter Maaß (Herne), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Wolfgang
Weiermann, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen in Italien

Der Bundesrechnungshof hat darauf aufmerksam gemacht, dass wegen fehlen-
der Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien ge-
schuldete Sozialversicherungsbeiträge insbesondere bei ehemaligen Arbeit-
gebern, die ihren Wohnsitz von der Bundesrepublik Deutschland nach Italien
verlegt hatten, von den deutschen Einzugsstellen, den Krankenkassen und Be-
rufsgenossenschaften, in der Regel nicht eingezogen werden. Nach Einschät-
zung des Bundesrechnungshofes muss von jährlichen Einnahmeausfällen der
Sozialversicherungsträger bis in zweistelliger Millionenhöhe ausgegangen
werden.

Die Verhandlungen zum Abschluss eines Regierungsabkommens zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und Italien laufen nach Angaben des Bundesrech-
nungshofes seit mittlerweile mehr als zwei Jahrzehnten ergebnislos.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch genau ist die Summe der geschuldeten Sozialversicherungsbei-
träge?

2. Wie gedenkt die Bundesregierung, diese geschuldeten Sozialversicherungs-
beiträge hereinzuholen?

3. Wird mit der italienischen Regierung eine Vereinbarung angestrebt, um bei
einer Auszahlungsverweigerung die ausstehenden Sozialbeiträge einzutrei-
ben?

4. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zu veranlassen, damit das
Regierungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ita-
lien doch noch zustande kommt?

Berlin, den 14. Dezember 1999

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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