BT-Drucksache 14/2392

Gesundheitsschädigungen durch Ecstasy (MDMA) und Konsequenzen für Drogenforschung und -präventation

Vom 14. Dezember 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2392
14. Wahlperiode 14. 12. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hubert Hüppe, Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid),
Wolfgang Zöller, Dr. Wolf Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Dr. Hans Georg Faust,
Ulf Fink, Dr. Harald Kahl, Eva-Maria Kors, Gerhard Scheu, Annette Widmann-Mauz
und der Fraktion der CDU/CSU

Gesundheitsschädigungen durch Ecstasy (MDMA) und Konsequenzen
für Drogenforschung und -prävention

Mittlerweile belegen zahlreiche Studien durch MDMA (Ecstasy) hervorgeru-
fene Gesundheitsschäden, insbesondere Hirnschädigungen. Eine britische Stu-
die weist Contergan-ähnliche Behinderungen bei Neugeborenen, deren Mütter
in der Schwangerschaft Ecstasy konsumiert haben, nach.

Dies ist mit größter Besorgnis zu beobachten und wirft Fragen, insbesondere zu
Prävention und Therapiemöglichkeiten, auf.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

1. Wie viele aktuelle Konsumenten von Ecstasy gibt es in der Bundesrepublik
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung?

2. Wie hoch ist der durchschnittliche Konsum von Ecstasy, aufgeschlüsselt
nach bisheriger Konsumdauer und Alter der Konsumenten?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Angabe der Gewerkschaft der Po-
lizei, dass „die Verbreitung synthetischer Drogen mit schätzungsweise
einer Million Konsumenten ein dramatisches Ausmaß angenommen hat“
(dpa 4. Oktober 1999)?

4. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass Ecstasy (MDMA)
direkte Auswirkungen auf die zentrale Temperaturregulation haben kann
und somit die Überhitzungssymptome bei Konsumenten nicht nur auf
mangelnde Flüssigkeitseinnahme bei intensivem Tanzen zurückzuführen
sind?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr von Wechselwirkungen von
Ecstasy (MDMA) mit anderen Wirkstoffen wie etwa Medikamenten, die
gravierende Gesundheitsschädigungen oder Lebensgefahr verursachen kön-
nen (J. A. Henry, I. R. Hill, Fatal interaction between ritonavir and MDMA,
Lancet Vol. 352, Number 9142)?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 2 – Drucksache 14/2392

6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie J. Obrocki,
R. Buchert. O. Väterlein et al. („Ecstasy – long-term effects on the human
central nervous system ...“, British Journal of Psychiatry 1999, S. 186 ff.)
zu hirnschädigenden und neurotoxischen Wirkungen von Ecstasy
(MDMA) beim Menschen?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie der Psycholo-
gen Jacqui Rogers und Dave Sanders von der University of Sutherland
(dpa 4. Mai 1999), die bei Ecstasy-Konsumenten „mega-kognitive Defi-
zite“ nachweist?

8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der amerikanischen Stu-
die von K. I. Bolla, McCann und G. A. Ricaurte [„Memory impairment in
abstinent MDMA („Ecstasy“) user“, Neurology 51: 1532-1537, 1998], die
bei bereits abstinenten MDMA-Konsumenten signifikante Beeinträchti-
gungen der verbalen und visuellen Gedächtnisleistung nachweist?

9. Sind der Bundesregierung weitere Studienergebnisse über amnestische
Störungen durch Ecstasy-Konsum bekannt?

10. Welche weiteren Studien sind der Bundesregierung bekannt, die untersu-
chen, inwieweit die mehrfach im Tierversuch nachgewiesene hirnschädi-
gende Wirkung von MDMA auf den Menschen übertragbar ist?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der britischen Studie
(McElhatton et al. „Congenial anomalies after prenatal ecstasy exposure“,
The Lancet, Vol. 354, Nr 9188, 23. Oktober 1999, London), die bei Kin-
dern, deren Mütter während der Schwangerschaft MDMA (Ecstasy) kon-
sumierten, eine um das Achtfache erhöhte Häufigkeit von Contergan-ähn-
lichen Missbildungen an den Extremitäten und Missbildungen am Herzen
feststellte?

12. Wurden von dem Bundesministerium für Gesundheit oder der Bundeszen-
trale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) Studien zu schädigenden Wir-
kungen von Ecstasy (MDMA) in Auftrag gegeben oder unterstützt, und zu
welchen Ergebnissen gelangten diese Studien bzw. wann sind solche Er-
gebnisse zu erwarten?

13. Hält die Bundesregierung angesichts der ihr vorliegenden Erkenntnisse
zum Schädigungspotential von Ecstasy die Hinweise auf mögliche Lang-
zeitschäden für das Gehirn in der Ecstasy-Broschüre der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung für ausreichend?

14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass in der Ecstasy-Bro-
schüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nicht auf mög-
liche Wechselwirkungen mit Medikamenten hingewiesen wird?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass in dieser Broschüre
nicht auf mögliche Gefahren des Konsums von Ecstasy während der
Schwangerschaft hingewiesen wird?

16. Warum hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung in ihrer gemein-
sam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und dem Heb-
ammenverband am 2. November 1999 herausgegebenen Presseerklärung
gegen Suchtmittelmissbrauch in Schwangerschaft und Wochenbett nicht
auf mögliche Gefahren des Konsums von Ecstasy während der Schwanger-
schaft hingewiesen?

17. Wie hat die Bundesregierung die bislang vorliegenden Erkenntnisse in ihre
Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zu Ecstasy einbezogen, und
welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um potentielle Konsu-
menten angemessen über die möglichen Folgeschäden des Ecstasy-Kon-
sums aufzuklären?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/2392

18. Hält die Bundesregierung die weitere wissenschaftliche Abklärung der
möglichen Gesundheitsgefährdung durch Ecstasy sowie therapeutischer
Interventionsmöglichkeiten für geboten, und welche Anstrengungen zur
Förderung solcher Forschungstätigkeit hat die Bundesregierung unternom-
men?

19. Befürwortet die Bundesregierung das so genannte „Drug Checking“ bei
Ecstasy, wobei mitgebrachtes Ecstasy vor Ort einem Schnelltest auf In-
haltsstoffe unterzogen wird?

20. Sind der Bundesregierung Methoden des „Drug Checking“ bei Ecstasy be-
kannt, die nicht nur qualitative, sondern auch quantitative Aussagen über
die Inhaltsstoffe und das damit verbundene Schädigungspotential gestat-
ten?

21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der niederländischen Gesund-
heitsministerin, dass „Zweifel an der präventiven Wirkung des Testens
(Drug-Checking) wachsen“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung 2. Dezember
1998)?

22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass durch „Drug-
Checking“ bei Konsumenten der Eindruck erweckt werden könnte, der
Konsum von reinem MDMA sei unbedenklich, solange keine weiteren
Beimengungen festgestellt werden?

23. An welchen, gezielt auf die Prävention des Ecstasy-Konsums gerichteten
Maßnahmen der Bundesregierung lässt sich der von der Drogenbeauftrag-
ten der Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung vom 28. Juli 1999 er-
klärte „neue Stellenwert“ der Prävention messen?

24. Liegt das von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, anlässlich ih-
res Gesprächs mit der Technoinitiative „eve and rave“, Bundeskriminal-
amt, BzgA und anderen Experten in einer Pressemitteilung vom 28. Juli
1999 angekündigte „umfassende Präventionskonzept gegen die Risiken
dieser Substanzen (Ecstasy)“ vor, und wer ist an seiner Erarbeitung und
Umsetzung beteiligt?

25. In welcher Höhe fördert die Bundesregierung dieses „umfassende Präven-
tionskonzept“ gegen die Risiken des Ecstasy-Konsums aus Bundesmitteln?

26. Wie viele auf „Partydrogen“ spezialisierte Beratungsstellen existieren in
Deutschland, und in welcher Höhe erfahren sie Förderung aus Bundesmit-
teln?

Berlin, den 3. Dezember 1999

Hubert Hüppe
Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid)
Wolfgang Zöller
Dr. Wolf Bauer
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Dr. Hans Georg Faust
Ulf Fink
Dr. Harald Kahl
Eva-Maria Kors
Gerhard Scheu
Annette Widmann-Mauz
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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