BT-Drucksache 14/2377

zu der Verordnung der BReg 14/2119, 14/2206 Nr. 2.1 Verordnung über die Entsorgung polyclorierter Biphenyle, polyclorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethydiphenylmethane und zur Änderung chemiekalienrechtlicher Vorschriften

Vom 15. Dezember 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2377
14. Wahlperiode

15. 12. 99

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 14/2119, 14/2206 Nr. 2.1 –

Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle,
polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane
und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften

A. Problem
Polychlorierte Biphenyle, polychlorierte Therphenyle und haloge-
nierte Monomethyldiphenylmethane sind schwer abbaubare chlo-
rierte aromatische Verbindungen, die sich in der Nahrungskette an-
reichern und zu erheblichen Gesundheits- und Umweltschäden füh-
ren können. Auf verschiedenen internationalen Ebenen wurden daher
Maßnahmen ergriffen, die verhindern sollen, dass diese Stoffe in die
Umwelt gelangen. Zuletzt wurde von der Europäischen Gemein-
schaft die Richtlinie 96/59/EG des Rates über die Beseitigung poly-
chlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle beschlossen.
Die vorliegende Verordnung soll zusammen mit Änderungen in
der Chemikalien-Verbotsverordnung und der Gefahrstoffverordnung
diese Richtlinie vollständig in nationales Recht umsetzen.

B. Lösung
Zustimmung zur Verordnung und Annahme einer Entschließung, mit
der die Bundesregierung u. a. aufgefordert wird, möglichst bald die
abfall- und chemikalienrechtlichen Regelungen gemäß den Vor-
schlägen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu harmonisieren.
Einstimmigkeit im Ausschuss

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Die Durchführung der Verordnung wird bei Bund, Ländern und Ge-
meinden keine zusätzlichen Kosten verursachen. Es entstehen auch
keine zusätzlichen Verwaltungskosten.

Drucksache 14/2377 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
1. der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 14/2119 zu-
zustimmen,

2. folgende Entschließung anzunehmen:
I. Der Deutsche Bundestag teilt die Auffassung des Bundesrates

in dessen Entschließung 671/98 (Beschluss) vom 27. November
1998, dass Lösungen gefunden werden müssen, die die in der
Vergangenheit immer wieder aufgetretenen Spannungen und
Unsicherheiten zwischen dem Anliegen des Chemikalienrechts,
den höchstmöglichen Schutz des Menschen und der Umwelt
vor gefährlichen Stoffen zu gewährleisten, und dem Bestreben
des Abfallrechts, die Verwertung von Abfällen im Rahmen der
Kreislaufwirtschaft zu fördern, aufzulösen.

II. Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat am 27./28. Oktober
1999 die hierzu erarbeiteten Vorschläge der gemeinsamen
Arbeitsgruppe des Bund-Länder-Ausschusses Chemikalien-
sicherheit (BLAC) und der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
(LAGA) zur Kenntnis genommen und das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gebeten, diese
bei anstehenden abfall- und chemikalienrechtlichen Novellie-
rungen in seine Überlegungen einzubeziehen.
Der Deutsche Bundestag schließt sich dieser Empfehlung
an und bittet die Bundesregierung, unter Einbeziehung der
BLAC-/LAGA-Vorschläge und unter Beachtung EG-recht-
licher Rahmenbedingungen und Berücksichtigung bestehender
Arzneimittelsschutzvorschriften möglichst bald abfall- bzw.
chemikalienrechtliche Regelungen zur Harmonisierung der
chemikalien- und abfallrechtlichen Schnittstellen vorzulegen.

Berlin, den 15. Dezember 1999

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Christoph Matschie Jürgen Wieczorek (Böhlen) Dr. Peter Paziorek Winfried Hermann
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

Ulrike Flach Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/2377
Bericht der Abgeordneten Jürgen Wieczorek (Böhlen), Dr. Peter Paziorek,
Winfried Hermann, Ulrich Flach und Eva-Maria Bulling-Schröter

I.
Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
14/2119 wurde mit Überweisungs-Drucksache 14/2206
Nr. 2.1 vom 26. November 1999 zur federführenden Be-
ratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Er-
nährung, Landwirtschaft und Forsten sowie den Aus-
schuss für Arbeit und Sozialordnung überwiesen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat ein-
stimmig empfohlen, die Verordnung anzunehmen. Mit
den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der
Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. wur-
de empfohlen, die in der Beschlussempfehlung unter Zif-
fer 2.II aufgeführte Entschließung anzunehmen.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Fors-
ten hat einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion der
PDS und einem Mitglied der Fraktion der CDU/CSU
empfohlen, der Verordnung zuzustimmen. Auf eine Ab-
stimmung zu dem Entschließungsantrag (siehe Ziffer 2.II
der Beschlussempfehlung) wurde verzichtet.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat ein-
stimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS
empfohlen, der Verordnung zuzustimmen.

II.
Polychlorierter Biphenyle und polychlorierte Terphenyle
sind Bezeichnungen für eine Stoffgruppe von schwer
abbaubaren chlorierten aromatischen Verbindungen.
Diese Stoffe reichern sich in der Nahrungskette an und
können zu erheblichen Gesundheits- und Umweltschä-
den führen. Auf der 3. Internationalen Nordseeschutz-
Konferenz wurde beschlossen, solche Stoffe schnellst-
möglich aus dem Ökokreislauf herauszunehmen und un-
verzüglich zu beseitigen. In der Europäischen Gemein-
schaft gilt bereits seit 1976 eine Richtlinie über die Be-
seitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter
Terphenyle. Eine Neufassung dieser Richtlinie wurde
vom Rat am 16. September 1996 beschlossen (Richtlinie
96/59/EG des Rates über die Beseitigung polychlorierter
Biphenyle und polychlorierter Terphenyle – Abl. EG
vom 24. September 1996 (Nr. L 243/31). Mit der vorlie-
genden PCB-PCT-Abfallverordnung werden die Vorga-
ben dieser Richtlinie unter Berücksichtigung der politi-
schen Erklärungen die Deutschland zur PCB-PCT-
Beseitigung abgegeben hat, im abfallrechtlichen Teil
umgesetzt und zugleich die chemikalien- sowie die ge-
fahrstoffrechtlichen Regelungen zu PCB-PCT entsor-
gungsseitig flankiert. Angesichts der bereits deutlich
überschrittenen Frist zur Umsetzung der Richtlinie wur-
de entgegen einer Anregung der Bundesländer davon

abgesehen, mit dieser Verordnung auch Änderungen zur
Abgrenzung zwischen Chemikalien- und Abfallrecht
vorzunehmen sowie zusätzliche Anforderungen an die
Verwertung festzulegen.

III.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Verordnung auf Drucksache 14/2119
in seiner Sitzung am 15. Dezember 1999 beraten.
Vom Vertreter der Bundesregierung wurde ausgeführt,
nach § 59 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sei der
Deutsche Bundestag beim Erlass der vorliegenden
Rechtsverordnung zu beteiligen. Die Verordnung diene
der Umsetzung der sogenannten PCB-Richtlinie in nati-
onales Recht, soweit dies nicht bereits durch die Chemi-
kalien-Verbotsverordnung bzw. die Gefahrstoffverord-
nung erfolgt sei. Die Umsetzungsfrist der europäischen
Richtlinie sei bereits im März 1998 abgelaufen. Um ei-
ner Klageerhebung durch die EU-Kommission zuvorzu-
kommen, dränge man auf eine schnelle Verabschiedung
der Verordnung. Mit Vertretern der Bundesländer habe
es ausführliche Diskussionen gegeben, die im Zusam-
menhang mit den Beratungen zur 2. Verordnung zur Än-
derung chemikalienrechtlicher Verordnungen in einer
Entschließung gefordert hätten, das Abfall- und das
Chemikalienrecht zu harmonisieren. Inhaltlich sei dies
auch im Sinne der Bundesregierung. Wegen der Ter-
minlage habe man sich aber mit dem vorliegenden Ver-
ordnungsentwurf auf die Umsetzung der Richtlinie kon-
zentriert. Im Anschluss daran werde man sich mit ande-
ren Rechtsetzungsverfahren der generellen Schnittstel-
lenproblematik zwischen Abfall- und Chemiekalienrecht
widmen.
Von Seiten der Fraktion der SPD wurde ausgeführt, die
in der Verordnung genannten Stoffe seien wegen ihrer
günstigen Kühl-, Isolier- und Brandhemmungseigen-
schaften vornehmlich für Transformatorenöle und Hyd-
raulikflüssigkeiten verwendet worden. Ihre Herstellung
sei seit 1983 in Deutschland verboten. Deutschland habe
sich in einem internationalen Protokoll mit anderen
Staaten verpflichtet, die genannten Stoffe bereits bis zum
Jahre 2002 zu beseitigen. Mit der vorliegenden Verord-
nung werde eine gewisse Lockerung dieses Verbots im
Hinblick auf kleine Mengen vorgenommen. Gleichwohl
stimme man ihr im Interesse einer europäischen Rege-
lung zu. Um deutlich zu machen, dass man sich wie der
Bundesrat für eine umgehende Harmonisierung der ab-
fall- und chemikalienrechtlichen Regelungen ausspreche,
habe man eine entsprechende Entschließung (siehe Zif-
fer 2.II der Beschlussempfehlung) vorgelegt.
Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde ergänzt, der lange Zeitrahmen für die endgültige

Drucksache 14/2377 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beseitigung der in der Verordnung bezeichneten gefähr-
lichen Stoffe aus dem Ökokreislauf mache deutlich, wie
wichtig es sei, in Zukunft jede Art von gefährlichen Stof-
fen vorab besser zu prüfen und von Anfang an die Um-
welt- und Entsorgungsproblematik mit zu berücksichti-
gen.
Von Seiten der Fraktionen der CDU/CSU, der F.D.P.
und der PDS wurde festgestellt, man stimme dem Ver-

ordnungsentwurf zu und unterstütze auch vollinhaltlich
die vorgelegte Entschließung.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Bundestag zu
empfehlen, die in der Beschlussempfehlung wiedergege-
bene Entschließung anzunehmen.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Bundestag zu
empfehlen, der Verordnung auf Drucksache 14/2119 zu-
zustimmen.

Berlin, den 15. Dezember 1999

Jürgen Wieczorek (Böhlen) Peter Paziorek Winfried Hermann
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter
Ulrike Flach Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin Berichterstatterin

Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn
esellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44

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