BT-Drucksache 14/2281

Schaffung eines Neunten Buches des Sozialgesetzbuchs

Vom 1. Dezember 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2281
14. Wahlperiode 01. 12. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Nolte, Birgit Schnieber-Jastram, Dr. Maria Böhmer,
Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Klaus Hofbauer, Karl-Josef
Laumann, Wolfgang Meckelburg, Franz-Xaver Romer, Heinz Schemken,
Johannes Singhammer, Andreas Storm, Thomas Strobl (Heilbronn),
Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU

Schaffung eines Neuntes Buches des Sozialgesetzbuchs

In den Eckpunkten der Koalitionsarbeitsgruppe wurde die Absicht der Bundes-
regierung aus dem Koalitionsvertrag, das uneinheitliche und zersplitterte Leis-
tungsrecht für Behinderte in einem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs
(SGB IX) zusammenzufassen, erneut bekräftigt. Ein konkreter Gesetzesent-
wurf liegt jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

1. Wann wird die Bundesregierung den in den Koalitionsvereinbarungen ange-
kündigten Gesetzentwurf für ein SGB IX vorlegen?

2. Ist die Bundesregierung bereit, die Eingliederungshilfe aus dem System der
Sozialhilfe herauszulösen und sie damit von der Nachrangigkeit zu befreien?

3. Sind in diesem Zusammenhang bereits Verhandlungen mit den Sozialhilfe-
trägern aufgenommen worden?

4. Hält sie für die Neugestaltung der Eingliederungshilfe ein Bundesleistungs-
gesetz für angemessen?

5. Plant die Bundesregierung, neben der Vereinheitlichung des Rehabilitations-
rechts auch den Leistungskatalog, d. h. Art, Umfang und Dauer der Leistun-
gen der Rehabilitationsträger, zu harmonisieren?

6. Strebt die Bundesregierung dabei auch eine Erweiterung des Leistungskata-
loges an?

Was soll der Leistungskatalog in diesem Fall umfassen?

7. Sieht die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Leistungsverbesse-
rungen für schwerbehinderte Menschen vor, obwohl das Eckpunktepapier
der Koalitionsarbeitsgruppe vom 16. September 1999 den Passus enthält,
„Leistungsausweitungen und Neuregelungen stehen unter dem Vorbehalt der
Finanzierbarkeit und sind in erster Linie durch Effizienzsteigerungen, Ver-
einfachungen und Kosteneinsparungen im bestehenden System zu realisie-
ren“?

Drucksache 14/2281 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
8. Welche Leistungsverbesserungen bzw. Sachreformen können nach An-
sicht der Bundesregierung ohne Änderung des Finanzvolumens durch das
SGB IX umgesetzt werden?

9. Denkt die Bundesregierung daran, die Selbstbestimmung der Behinderten
durch die Einführung eines persönlichen Budgets zu fördern?

10. Werden Leistungskürzungen zu erwarten sein, um beispielsweise die ver-
besserte Zurverfügungstellung von Gebärdendolmetscher finanzieren zu
können?

11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in einem einheitlichen Be-
hindertengesetz durch die materielle Bindungswirkung für die Rehabilita-
tionsträger die Ermessensleistung der gesetzlichen Krankenversicherung in
eine Anspruchsleistung übergehen würde?

12. Sollen im Rahmen des SGB IX Regelungen zum Nachteilsausgleich ge-
troffen werden?

Wenn ja, welche?

13. Hält die Bundesregierung es für realistisch, dass durch die Schaffung neuer
Instanzen mit hohen Anforderungen an ihre Leistungsfähigkeit, wie den
Auskunfts- und Beratungsstellen, schon zeitnah gleichwertige Einsparun-
gen durch Effizienzsteigerungen zu erzielen sind?

14. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass das Schwerbehindertenge-
setz in das SGB IX übernommen wird (Eckpunkte der Koalitionsarbeits-
gruppe vom 16. September 1999), speziell vor dem Hintergrund der Tat-
sache, dass damit eine Verlagerung des Schwerbehindertenrechts vom
Arbeits- in das Sozialrecht erfolgt?

15. Beabsichtigt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Schaffung
eines SGB IX auch, das SGB XI zu ändern bzw. zu ergänzen?

Wenn ja, in welchen Bereichen?

Berlin, den 1. Dezember 1999

Claudia Nolte
Birgit Schnieber-Jastram
Dr. Maria Böhmer
Rainer Eppelmann
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Klaus Hofbauer
Karl-Josef Laumann
Wolfgang Meckelburg
Franz-Xaver Romer
Heinz Schemken
Johannes Singhammer
Andreas Storm
Thomas Strobl (Heilbronn)
Peter Weiß (Emmendingen)
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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