BT-Drucksache 14/2277

Effizienz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

Vom 1. Dezember 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2277
14. Wahlperiode 01. 12. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Dr. Maria Böhmer, Rainer
Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Klaus Hofbauer, Karl-Josef Laumann,
Julius Louven, Wolfgang Meckelburg, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz-
Xaver Romer, Heinz Schemken, Johannes Singhammer, Andreas Storm, Thomas
Strobl (Heilbronn), Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU

Effizienz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen gibt es nach dem
Sozialgesetzbuch III (SGB III) und dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG)?

2. Welche Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden im Rah-
men von Sonderprogrammen der Bundesregierung und der Bundesanstalt
für Arbeit durchgeführt?

3. Welche Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden im Rah-
men von Sonderprogrammen der Bundesländer und der Kommunen durch-
geführt?

4. In welcher Höhe finanziert, ko-finanziert und fördert die Bundesregierung
diese Programme und Maßnahmen (bitte mit differenzierter Angabe nach
der jeweiligen Förderungshöhe und den Maßnahmearten)?

Wie hoch ist, jeweils differenziert nach Bundesländern und Maßnahmearten,
der jeweilige Ko-Finanzierungsanteil der Bundesländer?

5. Wie differenziert sich nach den jeweiligen Bundesländern die Effektivität
der dort durchgeführten Programme im Rahmen der Hilfe zur Arbeit nach
dem Bundessozialhilfegesetz nach den Kriterien

a) Zielgruppenorientierung,

b) Übergangsquote in reguläre Arbeit,

c) jährliche Kosten pro Arbeitsplatz,

d) Verweildauer,

e) Abbruchquoten?

6. Welche der unter Frage 5 abgefragten Daten gibt es differenziert nach Kom-
munen?

7. Welche der unter Frage 5 abgefragten Daten gibt es differenziert nach öf-
fentlichen/staatlichen, gemeinnützigen und gewerblich/privaten Beschäfti-
gungsträgern?

Drucksache 14/2277 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

8. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viel der von den jeweiligen Bundes-
ländern veranschlagten Mittel gemäß der Hilfe zur Arbeit nach dem BSHG
öffentlich nach Effizienzgesichtspunkten ausgeschrieben werden und wel-
che Effizienzgesichtspunkte hierbei zugrunde gelegt werden?

9. Hält es die Bundesregierung für erstrebenswert, dass die im Vorangegange-
nen aufgezählten Maßnahmen und Programme öffentlich ausgeschrieben
werden (differenziert nach den jeweiligen Maßnahmen und Programmen)?

10. Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen
bzw. beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine diesbezügli-
che Entwicklung sicherzustellen?

11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über ausländische Erfahrungen
bezüglich der öffentlichen Ausschreibung von Beschäftigungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen vor?

Wenn ja, welche ausländischen Erfahrungen beabsichtigt die Bundesregie-
rung für die deutschen Programme zu übernehmen?

12. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Bundesländer bzw. Kommunen
sicherstellen, dass bei Maßnahmen im Rahmen der Hilfe zur Arbeit nach
dem BSHG Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden?

13. Wie differenziert sich nach den jeweiligen Bundesländern die Effektivität
der im Rahmen der nach dem SGB III durchgeführten AB-Maßnahmen
nach den Kriterien

a) Zielgruppenorientierung,

b) Übergangsquote in reguläre Arbeit,

c) jährliche Kosten pro Arbeitsplatz,

d) Verweildauer,

e) Abbruchquoten?

14. Welche der unter Frage 13 abgefragten Daten gibt es differenziert nach
Kommunen?

15. Welche der unter Frage 13 abgefragten Daten gibt es differenziert nach öf-
fentlichen, gemeinnützigen und gewerblich/privaten Beschäftigungsträ-
gern?

16. Liegen der Bundesregierung bereits Erkenntnisse vor, wie sich seit der letz-
ten Gesetzesnovellierung des SGB III der Anteil der Langzeitarbeitslosen
und der Arbeitslosen, die länger als 6 Monate bis zur Dauer von einem Jahr
arbeitslos waren, in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen verändert hat?

17. Hält es die Bundesregierung für erstrebenswert, dass AB-Maßnahmen öf-
fentlich ausgeschrieben werden?

18. Wenn ja, nach welchen Kriterien soll die Entscheidung über die Vergabe
von AB-Maßnahmen erfolgen?

19. Stellt die Bundesregierung bei den von ihr bereitgestellten Fördermitteln
im Rahmen der AB-Maßnahmen, der Strukturanpassungsmaßnahmen und
der Maßnahmen zur Hilfe zur Arbeit gemäß dem BSHG sicher, dass eine
Effizienz- und Erfolgskontrolle durchgeführt wird?

Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung dies zu tun, und nach wel-
chen Kriterien sollen solche Kontrollen durchgeführt werden?

20. Welche neuen Erkenntnisse zu der Effizienz bezüglich Zielgruppenorien-
tierung, Übergangsquote in reguläre Arbeit, jährliche Kosten pro Arbeits-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/2277

platz und Abbruchquoten von Eingliederungsmaßnahmen nach dem
SGB III lassen sich differenziert nach den jeweiligen Landesarbeitsämtern
aus den nach SGB III § 11 zu erstellenden Eingliederungsbilanzen ablei-
ten?

21. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Verwendung der nach
SGB III § 10 den Arbeitsämtern für Ermessensleistungen der aktiven Ar-
beitsmarktförderung freigegebenen Mittel vor, speziell bezüglich der effi-
zienten Verwendung dieser Mittel nach den Kriterien Übergangsquote in
reguläre Arbeit, jährliche Kosten pro Arbeitsplatz und Abbruchquoten?

22. a) Wie viele Personen (differenziert nach Benachteiligungsmerkmalen)
wurden innerhalb des Sonderprogrammes „Beteiligung Dritter an der
Vermittlung von Arbeitslosenhilfe-Beziehern“ bisher in Arbeit vermit-
telt und welche Kosten entstanden dadurch?

b) Wie viele der vermittelten Personen waren im Anschluss an eine Ver-
mittlung im Rahmen des Sonderprogrammes wieder arbeitslos?

23. Welche der unter Frage 22.a und 22.b abgefragten Daten gibt es differen-
ziert nach öffentlichen/staatlichen, gemeinnützigen und gewerblich/priva-
ten Beschäftigungsträgern?

24. a) Wie viele Personen wurden durch von Kommunen beauftragte Vermitt-
lungsagenturen (z. B. Maatwerk) in Arbeit vermittelt und welche Kos-
ten entstanden dadurch?

b) Wie viele der vermittelten Personen waren im Anschluss an eine Ver-
mittlung durch von Kommunen beauftragte Vermittlungsagenturen wie-
der arbeitslos?

25. Mit welcher Konzeption und mit welchem Finanzierungsvolumen will die
Bundesregierung das Sonderprogramm „Beteiligung Dritter an der Ver-
mittlung von Arbeitslosenhilfe-Beziehern“ weiterführen?

Berlin, den 1. Dezember 1999

Birgit Schnieber-Jastram
Dr. Maria Böhmer
Rainer Eppelmann
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Klaus Hofbauer
Karl-Josef Laumann
Julius Louven
Wolfgang Meckelburg
Claudia Nolte
Hans-Peter Repnik
Franz-Xaver Romer
Heinz Schemken
Johannes Singhammer
Andreas Storm
Thomas Strobl (Heilbronn)
Peter Weiß (Emmendingen)
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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