BT-Drucksache 14/2170

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2000 -14/1400, 14/1680, 14/1912, 14/1922, 14/1923, 14/1024, hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Vom 23. November 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2170
14. Wahlperiode 23. 11. 99

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Winfried Wolf, Christine Ostrowski,
Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2000
– Drucksachen 14/1400, 14/1680, 14/1912, 14/1922, 14/1923, 14/1924 –

hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des bundesministeriums für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen

Der Bundestag wolle beschließen:

Folgenden Ansatz zu senken:

Kapitel 12 02 Titelgruppe 03 Magnetschwebebahn Berlin–Hamburg ist um
858 990 TDM zu senken.

Folgenden Ansatz zu streichen:

Kapitel 12 10 Titel 744 02 Zubringerstraßen zum Flughafen Berlin Branden-
burg International (BBI) (1 000 TDM).

Folgenden Ansatz zu erhöhen:

Kapitel 12 25 Titel 642 01 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ist um
3 030 000 TDM zu erhöhen.

Berlin, den 18. November 1999

Dr. Uwe-Jens Rössel
Dr. Winfried Wolf
Christine Ostrowski
Dr. Christa Luft
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Drucksache 14/2170 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung

1. Streichung der Finanzmittel der Magnetschwebebahn Berlin–Hamburg we-
gen

– zweifelhaftem Verkehrsnutzen

– äußerst fragwürdiger Wirtschaftlichkeit

– Unzulänglichkeit der reduzierten Einspurvariante

– fehlendem Baurecht

– Fragwürdigkeit des Grunderwerbs bei Einspurvariante

Der Restbetrag verbleibt für die Abwicklung von verbleibenden Verpflich-
tungen.

2. Die planungsrechtliche Lage des Gesamtprojekts (BBI) und dessen Träger-
schaft ist ungeklärt.

3. Nach § 34 des Wohngeldgesetzes ist das Wohngeld, das von einem Land
gezahlt worden ist, vom Bund zur Hälfte zu erstatten. Diese Regelung ist
beizubehalten. Die Kostenverschiebung von einer öffentlichen Hand auf die
andere ist in Anbetracht der finanziellen Lage der meisten Länder und
Kommunen inakzeptabel.

Darüber hinaus ist die für das Haushaltsjahr 2001 angekündigte allgemeine
Erhöhung des Wohngeldes bereits für das Haushaltsjahr 2000 vorzuziehen.

Das erfordert den entsprechenden Mehrbedarf, der durch die Einsparung der
Kosten aus der

– Streichung des Vorkostenabzuges entsprechend Steuerentlastungsgesetz –
Mehreinnahmen im Jahr 2000 geschätzt: 2 430 Mio. DM

– die Senkung der Einkommensgrenzen beim Eigenheimzulagengesetz –
geplanten Einnahmezuwächse von 73 Mio. DM im Jahr 2000 (s. Tabellen
Zukunftsprogramm 2000)

– die Verwendung der Steuermehreinnahmen aus der Begrenzung der Ver-
lustverrechnung – 1 215 Mio. DM im Jahr 2000

nahezu ausgeglichen werden kann.

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