BT-Drucksache 14/2163

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2000 -14/1400, 14/1680, 14/1911, 14/1922, 14/1923, 14/1924- hier: Einzelplan 11 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Vom 23. November 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2163
14. Wahlperiode 23. 11. 99

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Klaus Grehn, Dr. Heidi Knake-Werner, Petra Bläss,
Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2000
– Drucksachen 14/1400,14/1860, 14/1911, 14/1922, 14/1923, 14/1924 –

hier: Einzelplan 11
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Der Bundestag wolle beschließen:

1. In Kapitel 11 12 wird der Titel 893 10-253 (Sach-Kostenzuschüsse an Trä-
ger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) um 500 000 TDM erhöht. Der be-
stehende Haushaltsvermerk und die Erläuterungen werden durch folgende
Verpflichtungsermächtigungen ergänzt:

Für die Jahre 2001 und 2002 werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von jeweils 600 000 TDM vorgesehen.

2. In Kapitel 11 12 wird der Titel 683 01-253 (Lohnkostenzuschüsse an Arbeit-
geber zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser) um 500 000 TDM ge-
kürzt.

Berlin, den 22. November 1999

Dr. Klaus Grehn
Dr. Heidi Knake-Werner
Petra Bläss
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Zu Nummer 1

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Maßnahmen der Arbeitsförderung
auf dem hohen Niveau des Jahres 1999 fortzusetzen. Dazu im Widerspruch
steht, dass die Sachkostenzuschüsse an Träger von Arbeitsbeschaffungsmaß-
nahmen um etwa 83 Prozent gekürzt werden. Diese Träger, die vor allem im so-

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zialen Bereich, der Kinder- und Jugendarbeit, der Frauenarbeit, der Behinder-
tenarbeit, der Ausländerintegration, der Arbeitslosenarbeit u. ä. tätig sind,
mussten in der Vergangenheit zahlreiche dieser Projekte schließen, weil die
notwendigen Sachkosten nicht abgedeckt waren und beantragte Mittel nicht
bewilligt wurden.

Bei Aufrechterhaltung des Widerspruchs zwischen den für Personalkosten be-
reitgestellten Mittel einerseits und der fehlenden Sachkosten andererseits wird
die Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur wie auch der Fortbestand der
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf hohem Niveau nicht möglich sein.

Die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2001 und 2002 sind auf die
notwendige Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur gerichtet.

Zu Nummer 2

Mit dem Haushaltssanierungsgesetz werden die Lohnkostenzuschüsse für SAM
gesenkt. Als Begründung wird die Beschneidung bzw. Verhinderung von Mit-
nahmeeffekten angegeben.

Zum anderen wird das Förderinstrument durch die Absenkung unattraktiver.

Beide Entwicklungen begründen einen geringeren Bedarf für den Titel 683 01-
253.

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