BT-Drucksache 14/2145

zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes -14/1400, 14/1401, 14/1680, 14/1913, 14/1922 bis 14/1924 - hier: Einzelplan 14 - Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Vom 23. November 1999


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2145

14. Wahlperiode

23. 11. 99

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dr. Werner Hoyer, Günther Friedrich Nolting
und der Fraktion der F.D.P.

zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2000
– Drucksachen 14/1400, 14/1913, 14/1922, 14/1923, 14/1924 –

hier: Einzelplan 14
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Eine Anhebung der Besoldung der Bundeswehrangehörigen aus den neuen
Bundesländern auf 100 % ist dringend geboten:

1. Die Bundeswehr hat als „Armee der Einheit“ Herausragendes für die Her-
stellung der Deutschen Einheit geleistet.

2. Die Besonderheiten in der Bundeswehr haben es erforderlich gemacht, dass
Soldaten und zivile Mitarbeiter aus den alten und den neuen Bundesländern
in gleicher Verwendung unmittelbar miteinander ihren Dienst leisten.

3. In der Bundeswehr besteht in vielen Bereichen eine über 50%ige Durch-
mischung von Soldaten und zivilen Mitarbeitern aus den alten und neuen
Bundesländern.

4. Soldaten und zivile Mitarbeiter aus den alten und neuen Bundesländern, mit
gleicher Ausbildung und Qualifikation (oft an den gleichen Ausbildungsein-
richtungen erworben), leisten an vielen Orten nebeneinander Dienst, erhal-
ten aber unterschiedlich hohe Dienstbezüge. Dies wird im 10. Jahr der Deut-
schen Einheit von den ostdeutschen Soldaten zunehmend als Diskriminie-
rung empfunden.
Drucksache

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2145

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Besoldungskürzung für Bundes-
wehrangehörige aus den neuen Bundesländern von derzeit 86,5 % in den fol-
genden drei Stufen auf 100 % anzuheben:

– ab dem 1. Januar 2000 auf 92 %,

– ab dem 1. Januar 2001 auf 96 % und

– ab dem 1. Januar 2002 auf 100 %.

Berlin, den 23. November 1999

Jürgen Koppelin
Dr. Werner Hoyer
Günther Friedrich Nolting
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Begründung

1. Die Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr verstehen die Aussage
der Bundesregierung nicht, die von der „Armee der Einheit“ spricht, wenn
derzeit verschiedene Formen der Besoldung/Gehälter existieren. Infolge der
Besonderheiten des Dienstes in der Bundeswehr besteht bereits eine
50prozentige Durchmischung von Soldaten und zivilen Mitarbeitern aus den
alten und den neuen Bundesländern. Die unterschiedliche Bezahlung wird
als soziale Diskriminierung und Demütigung empfunden.

2. Die Besonderheit des Dienstes in der Bundeswehr, die von einer Versetzbar-
keit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, macht eine gleiche
Besoldung in West und Ost erforderlich. Die Begründung der Bundesregie-
rung, dass die wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Bundesländern
hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückgeblieben sei und die Finanz-
kraft der öffentlichen Haushalte in den neuen Bundesländern zu wünschen
übrig ließe, kann nicht die Begründung für die unterschiedliche Besoldungs-
ordnung der Bundeswehr liefern.

3. Zur Erhaltung und Steigerung der Attraktivität und der Motivation muss das
Ungleichgewicht in der unterschiedlichen Bezahlung, das zum Beispiel auch
dazu führt, dass ein Ausbilder/Gruppenführer (Ost) weniger verdient als
seine freiwillig grundwehrdienstleistenden Untergebenen, beseitigt werden.
Es gilt zu verhindern, dass aus der „Armee der Einheit“ eine „Armee der so-
zialen Unterschiede“ wird. Eine Lösung des Problems, verbunden mit einer
Zeitperspektive, ist dringend geboten, um eine zunehmende „Frustration“ zu
verhindern.

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