BT-Drucksache 14/2128

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2000 -14/1400, 14/1680, 14/1915, 14/1922 bis 14/1924 - hier: Einzelplan 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Vom 22. November 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2128
14. Wahlperiode 22. 11. 99

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sabine Jünger, Heidemarie Ehlert, Dr. Christa Luft,
Christina Schenk, Gustav-Adolf Schur, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2000
– Drucksachen 14/1400, 14/1680, 14/1915, 14/1922, 14/1923, 14/1924 –

hier: Einzelplan 17
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Kapitel 17 02 – Allgemeine Bewilligungen – ist ein neuer Titel 684 13 – An-
schubfinanzierung zur Einrichtung fester Stellen für Jugendarbeit – in Höhe
von 800 Mio. DM einzurichten.

Berlin, den 22. November 1999

Sabine Jünger
Heidemarie Ehlert
Dr. Christa Luft
Christina Schenk
Gustav-Adolf Schur
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Ziel ist die Einrichtung eines Sonderprogramms zur Finanzierung fester Plan-
stellen in der Kinder- und Jugendarbeit unter Einbeziehung des Jugendsports
und der Jugendkulturarbeit. Im Mittelpunkt stehen die Finanzierung von Pro-
jekten der Kinder- und Jugendarbeit, der Erhalt der Infrastruktur der Kinder-
und Jugendhilfe und die Förderung der Jugendbildungs- und Schulsozialarbeit,
der Jugendverbandsarbeit, besonders von kleinen Mitgliedervereinen und -ver-
bänden, sowie der Erhalt der personellen Ausstattung.

Drucksache 14/2128 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Projektschwerpunkte sollten auf Mädchenarbeit, emanzipatorische Jungenar-
beit, Jugendarbeit mit Migrantinnen und Migranten und Coming-Out-Arbeit
mit jungen Schwulen, Lesben, Bi- und Transsexuellen vor allem im ländlichen
Raum gelegt werden.

Das Sonderprogramm soll von Bund und Ländern finanziert werden und sich
über fünf Jahre erstrecken, wobei der Bund die Personalkosten in Höhe von 800
Mio. DM und die Länder die Sachkosten in Höhe von 266 Mio. DM überneh-
men – jeweils berechnet für ein Jahr.

Die Notwendigkeit der Finanzierung durch den Bund ergibt sich daraus, dass es
zur Integration der jetzigen Jugendgeneration aufgrund der eingetretenen Lage
besonderer Anstrengungen bedarf. Die Ausgaben für die Jugendpolitik wurden
in den letzten Jahren drastisch reduziert. Sie würden einschließlich der vorge-
schlagenen Erhöhungen das Niveau des Jahres 1992 erreichen.

Die Mittelverteilung auf die Bundesländer sollte grundsätzlich so erfolgen, dass
je 1 000 Jugendliche im Alter von 15 bis unter 25 Jahren eine zusätzliche Stelle
geschaffen werden kann. Für die neuen Länder sollte der Schlüssel niedriger
angesetzt werden (zum Beispiel eine zusätzliche Stelle je 500 Jugendliche),
um der besonderen Situation in den neuen Ländern Rechnung zu tragen. Dort
haben die heute 15- bis unter 25-Jährigen infolge der Wendejahre einen be-
sonderen biographischen Bruch verarbeiten müssen, die ihnen die Integration
erschwert. Zugleich mussten infolge der unzureichenden kommunalen Finanz-
kraft der Kommunen viele Kinder-, Jugend- und Sporteinrichtungen geschlos-
sen werden.

Für die einzelnen Länder ergeben sich dann folgende Kontingente:

Baden-Württemberg 2 320 Stellen
Bayern 2 630 Stellen
Berlin 740 Stellen
Brandenburg 630 Stellen
Bremen 140 Stellen
Hamburg 350 Stellen
Hessen 1 280 Stellen
Mecklenburg-Vorpommern 480 Stellen
Niedersachsen 1 710 Stellen
Nordrhein-Westfalen 3 820 Stellen
Rheinland-Pfalz 850 Stellen
Saarland 220 Stellen
Sachsen 1 800 Stellen
Sachsen-Anhalt 640 Stellen
Schleswig-Holstein 580 Stellen
Thüringen 610 Stellen

Eine 10-prozentige Überschreitung des Kontingents je Land ist bei einer Häu-
fung großstädtischer Gebiete möglich.

Finanziert werden soll das Programm durch Streichung der Steuerbefreiung für
Luftfahrtbetriebsstoffe, die 1998 550 Mio. DM betrug und anwächst.

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