BT-Drucksache 14/2127

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2000 - Drs. 14/1400, 14/1680, 14/1915, 14/1922 bis 14/1924 - hier: Einzelplan 17 - Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Vom 22. November 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/2127
14. Wahlperiode 22. 11. 99

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sabine Jünger, Angela Marquardt, Christina Schenk,
Heidemarie Ehlert, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2000
– Drucksachen 14/1400, 14/1860, 14/1915, 14/1922, 14/1923, 14/1924 –

hier: Einzelplan 17
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Kapitel 17 02 – Allgemeine Bewilligungen – sind im Rahmen des Kinder-
und Jugendplanes (Titel 684 11) Gelder in Höhe von 20 Mio. DM für einen
neuen Titel zur „Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements gegen
Rechtsextremismus und Rassismus“ einzustellen.

Berlin, den 22. November 1999

Sabine Jünger
Angela Marquardt
Christina Schenk
Heidemarie Ehlert
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Das Programm „Bündnis für Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ soll
nach einer Vielzahl von Verlautbarungen und einer bislang fehlenden Umset-
zung (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der PDS 14/1559, 14/1677) durch dieses niedrigschwellige Angebot in Aktion
treten. Zur Förderung von Bürger- und Bürgerinnenengagement, Initiativen und
lokalen Bündnissen soll es entsprechend der Zielsetzung des Programms der
Bundesregierung eine „Beteiligung von unten“ als „wesentliches Element des
Bündnisses“ (Drucksache 14/1688) befördern und einen Beitrag leisten gegen

Drucksache 14/2127 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Rechtsextremismus und Rassismus. Auch vermag es im Rahmen der Jugendar-
beit einen wertvollen Beitrag zur politischen Bildung zu leisten.

Die gewalttätigen Aktionen junger Rechtsextremisten in vielen deutschen Städ-
ten sind aus dem Focus der medialen Öffentlichkeit weitgehend verschwunden.
Eine Normalisierung ist eingetreten in Form eines von vielen Jugendlichen ge-
teilten ausländerfeindlichen Gedankengutes, erfahrbar durch Diskussionen mit
Jugendlichen und aus den neuesten Zahlen des Deutschen Jugendinstituts. In
vielen Regionen und Städten, insbesondere in Ostdeutschland, haben sich do-
minante rechtsextremistische Jugendkulturen entwickelt, deren Überfälle auf
alles „undeutsche“ unter der Parole „National befreiter Zonen“ zu einer massi-
ven Bedrohung von Jugendlichen in Schule und Freizeit, aber auch zur Bedro-
hung einer offenen, toleranten Gesellschaft werden.

„Wir brauchen eine kontinuierliche Aufmerksamkeit, um zu verhindern, dass
sich die rechten Netzwerke weiter ausbauen und in immer mehr Städten eine
braune Jugendkultur dominiert.“ Bundestagspräsident Wolfgang Thierse laut
ADN im November 1999.

Trotz der verstärkten polizeilichen Bearbeitung dieses Problems kann eine ge-
sellschaftliche und demokratische Lösung nur durch eine Stärkung des demo-
kratischen Engagements der zivilgesellschaftlichen Kräfte der Gesellschaft er-
folgen. Hierzu zählen insbesondere lokale Bündnisse von Bürgerinitiativen,
Vereine, spontan organisierte Jugendgruppen gegen Rechtsextremismus, Schü-
ler- und Schülerinnengruppen, christliche, politische und soziale Initiativen.
Diese lokalen Initiativen stehen häufig vor finanziellen Problemen in ihrem En-
gagement. Der einzuführende Titel soll diese Gruppen bei ihren Aktivitäten der
Aufklärung und Verbreitung von Informationen über Rechtsextremismus und
Rassismus, der Thematisierung von zentralen Inhalten rechtsextremistischen
Gedankenguts sowie historischer Vorgänge in den Jahren 1933 bis 1945 unter-
stützen.

In vereinfachten Antragsverfahren in den Kommunen sollen kommunale Ämter
die Anmietung von Räumlichkeiten für öffentliche Veranstaltungen, die Fahrt-
kosten zu Tagungen und Workshops, die Druckkosten für Plakate und Flugblät-
ter sowie die Ausgaben für Fachreferentinnen und -referenten auf Veranstaltun-
gen übernehmen.

Antragsberechtigt sind alle lokalen Bündnisse bestehend aus mindestens drei
Partnern, die Jugendgruppen, Vereinen oder sozialen und politischen Initiativen
angehören und die entweder einen Nachweis ihres Engagements gegen Rechts-
extremismus und Rassismus in Form von Veranstaltungen, die vorwiegend der
politischen Bildung dienten, Flugblätter und Demonstrationsanmeldungen bzw.
Aufrufe in der Vergangenheit nachweisen können bzw. bei Neugründung dieses
Engagement durch ihre Veröffentlichungen, Aufrufe, Einladungen etc. doku-
mentieren.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen
jährlichen Bericht über die Verwendung der bereitgestellten Mittel zu anzuferti-
gen.

Eine Finanzierung könnte durch eine 10 %-ige Kürzung der Mittel des Bundes-
amtes für Verfassungsschutz (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern
Titel 541 01-049) erfolgen und würde ein Zeichen für eine bürgernahe Politik
setzen und obrigkeitsstaatliche Instrumentarien des Kalten Krieges geringfügig
beschneiden.

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