BT-Drucksache 14/2085

Folgerecht im Kunsthandel

Vom 9. November 1999


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

2085

14. Wahlperiode

09. 11. 99

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank,
Dankward Buwitt, Hartmut Koschyk, Anton Pfeifer, Hans-Peter Repnik,
Dr. Erika Schuchardt, Margarete Späte, Erika Steinbach, Dr. Rita Süssmuth
und der Fraktion der CDU/CSU

Folgerecht im Kunsthandel

Nach Auffassung der Bundesregierung und der EU-Kommission soll durch die
Harmonisierung des Folgerechts die Wettbewerbsverzerrung innerhalb Europas
auf den internationalen Kunstmärkten zuungunsten z. B. Deutschlands abge-
schafft werden. Die Harmonisierung wurde im Sommer 1999 jedoch durch die
Bundesrepublik Deutschland während der Ratspräsidentschaft selbst verscho-
ben. Darüber hinaus befürwortet die Bundesregierung eine über den europä-
ischen Raum hinausgehende Harmonisierung des Folgerechts.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Aus welchen Gründen konnte die Bundesregierung den von ihr selbst wäh-
rend ihrer EU-Präsidentschaft vorgelegten Kompromissvorschlag einer Har-
monisierungsrichtlinie am 21. Juni 1999 im Binnenmarkt nicht durchsetzen,
wovon sie noch im Mai 1999 ausging (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage
„Europäische Neuregelung des Folgerechts im Kunsthandel“, Drucksache
14/1044)?

Welche Schritte hat die Bundesregierung seither unternommen, und für
wann rechnet sie mit einer politischen Einigung?

2. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung nun ergreifen, um den Scha-
den für deutsche Künstler wie Galeristen zu begrenzen, der aus dieser Ver-
längerung der Wettbewerbsnachteile entstanden ist, insbesondere da die
Umsetzung einer eventuellen europäischen Harmonisierung – aufgrund z. B.
von Übergangsfristen – frühestens für das Jahr 2005 zu erwarten ist?

3. Wie hoch wird die jährliche Abwanderung des folgerechtspflichtigen Kunst-
marktes aus Deutschland in Prozent des Gesamtmarktes geschätzt?

Welche statistischen Angaben liegen über die absolute Höhe und die Trend-
entwicklung der folgerechtspflichtigen Umsätze vor?

4. Wie viele deutsche Künstler bzw. Erben von Künstlern erhalten nach Kennt-
nis der Bundesregierung Folgerechtsausschüttungen durch die VG Bild-
Kunst? Wie verteilen sich die Ausschüttungen auf die lebenden Künstler
bzw. auf die Erben der Künstler? Wie hoch sind die Ausschüttungen insge-
samt pro Jahr, und wie hoch ist der durchschnittliche Ausschüttungsbetrag?
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Wieviele deutsche bildende Künstler haben sich bei der VG Bild-Kunst als
folgerechtsberechtigt gemeldet?

5. Warum hat die Bundesregierung dem EU-Richtlinienentwurf zugestimmt,
obwohl er rückwirkende Belastungen für die Bestände von Galeristen im eu-
ropäischen Ausland enthält und damit nicht dem ansonsten in Deutschland
üblichen Vertrauensschutz entsprechen dürfte?

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen auf den deutschen Kunstmarkt er-
wartet die Bundesregierung durch diese Belastung ausländischer Galerien?

6. Was hat die Bundesregierung unternommen, um über die in der EU ange-
strebte Harmonisierung des Folgerechts hinaus auch eine Harmonisierung
mit wichtigen Wettbewerbern auf dem internationalen Kunstmarkt außer-
halb der EU, wie z. B. der Schweiz und den USA, zu erreichen?

Hält die Bundesregierung den transatlantischen Wirtschaftsdialog ggf. für
ein geeignetes Forum zur Erörterung dieser Sachverhalte?

Ist die Bundesregierung bereit, diese urheberrechtliche Frage mit Konse-
quenzen für den wirtschaftlichen Wettbewerb in internationale Gremien ein-
zubringen?

Wenn ja, in welche, und welchen Zeitplan sieht sie hierzu ggf. vor?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 9. November 1999

Dr. Norbert Lammert
Bernd Neumann (Bremen)
Renate Blank
Dankward Buwitt
Hartmut Koschyk
Anton Pfeifer
Hans-Peter Repnik
Dr. Erika Schuchardt
Margarete Späte
Erika Steinbach
Dr. Rita Süssmuth
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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