BT-Drucksache 14/1983

Zwischenbericht der Kommission "Strafrechtliches Sanktionensystem"

Vom 2. November 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1983
14. Wahlperiode 02. 11. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, Dr. Jürgen Rüttgers, Dr. Wolfgang
Götzer, Manfred Kanther, Volker Kauder, Eckart von Klaeden, Norbert Röttgen,
Dr. Rupert Scholz, Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten, Dr. Susanne Tiemann,
Andrea Astrid Voßhoff und der Fraktion der CDU/CSU

Zwischenbericht der Kommission „Strafrechtliches Sanktionensystem“

Der Deutsche Bundestag benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben Informatio-
nen. Ohne ausreichende Kenntnis der relevanten Fakten kann er die ihm verfas-
sungsrechtlich obliegende Pflichten, zu verhandeln und Beschlüsse zu fassen
(Artikel 42 GG), nicht ordnungsgemäß erfüllen. In einer Versammlung gleich-
berechtigter Mitglieder, die nur in ihrer Gesamtheit das Volk repräsentieren,
muss grundsätzlich jeder Abgeordnete gleichermaßen an diesen Informationen
teilhaben. Der verfassungsrechtlich gewährleistete Informationsanspruch des
Parlaments und seiner Mitglieder ist im Rahmen der Kompetenzordnung des
Grundgesetzes, die dem Deutschen Bundestag einen umfassenden Verwal-
tungsunterbau bewusst vorenthält, grundsätzlich durch die Regierung als das
dafür geeignete und entsprechend dafür ausgestattete Verfassungsorgan zu er-
füllen, das allein über den Verwaltungsunterbau zur umfassenden Sammlung,
Sichtung und Aufbereitung der für die Bewältigung der Staatsaufgaben erfor-
derlichen Informationen verfügt.

Die Bundesregierung hat auf mündliche Frage vom 7. Oktober 1999, ob „der
Bundesregierung ein Zwischenbericht der vom Bundesministerium der Justiz
im Januar 1998 eingesetzten Kommission ‚Strafrechtliches Sanktionensystem‘
vorliege, und warum dieser Bericht noch nicht dem Parlament zur Verfügung
stehe“ unzureichend geantwortet. Der Zwischenbericht liegt der Bundesregie-
rung vor. Sie ist der Auffassung, dass er ausschließlich zur Vorabinformation
des Bundesministeriums der Justiz diene. Die Kommission und das Bundesmi-
nisterium seien übereingekommen, den Zwischenbericht vertraulich zu behan-
deln. Die Kommission habe sich ausdrücklich vorbehalten, ihre Ergebnisse in
abschließenden Beratungen insgesamt noch einmal einer kritischen Würdigung
zu unterziehen. Sobald der Schlussbericht vorliege, der für Anfang 2000 erwar-
tet werde, werde dieser dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt. Der
Bericht war jedoch bereits im Dezember 1998 auf mündliche Frage schon für
den Herbst 1999 angekündigt worden.

Drucksache 14/1983 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Wir fragen deshalb:

1. Seit wann ist die Kommission „Strafrechtliches Sanktionensystem“ einge-
setzt?

2. Durch wen wurde diese Kommission eingesetzt?

3. Wie lautet der Auftrag der Kommission?

4. Wie war der ursprüngliche Zeitplan für die Arbeit der Kommission „Straf-
rechtliches Sanktionensystem“ ausgestaltet, d. h. bis wann sollte der Ab-
schlussbericht vorgelegt werden?

5. Welche Themen sollte die Kommission ursprünglich, d. h. zum Zeitpunkt
ihrer Einsetzung, bearbeiten?

6. Welche Änderungen haben sich bei den zu bearbeitenden Themen der
Kommission seit der Einsetzung ergeben?

7. Mit welcher Begründung wurden solche Änderungen bei den Themen,
wann und durch wen festgelegt?

8. Wie viele Sitzungen haben bereits durch die Kommission „Strafrechtliches
Sanktionensystem“ insgesamt und ggf. aufgegliedert nach Arbeitsgruppen-
sitzungen zu den einzelnen Themenbereichen stattgefunden?

9. Wann hat die Bundesministerin der Justiz die Kommission um die Vorlage
eines Zwischenberichts gebeten?

10. Welche Themen werden in dem Zwischenbericht der Kommission, welcher
der Bundesministerin der Justiz vorgelegt wurde, behandelt?

11. Wann genau wurde dieser Zwischenbericht der Bundesministerin der Justiz
vorgelegt?

12. War das Bundesministerium der Justiz (und die Bundesministerin der Jus-
tiz) über den Verlauf und die Ergebnisse der Beratungen über die Erstel-
lung des Zwischenberichts informiert?

Wenn nein, warum nicht?

13. Wer hat verlangt, dass dieser Zwischenbericht vertraulich behandelt wer-
den soll?

14. Hat die Kommission Vertraulichkeit/Geheimhaltung beschlossen?

Wenn ja, mit welchem Mehrheitsverhältnis?

15. Welche Gründe haben die Kommission bewogen, Vertraulichkeit zu be-
schließen?

16. Wer außer dem Bundesministerium der Justiz und den Mitgliedern der
Kommission und ggf. wann hat den Zwischenbericht erhalten?

17. Welchem Landesjustizministerium wurde der Zwischenbericht wann zur
Verfügung gestellt?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/1983

18. Wurden die Ergebnisse der Kommissionsberatungen Personen außerhalb
der Kommission mitgeteilt?

Wenn nein, wie ist es zu erklären, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN in ihrer Presseerklärung vom 21. Juni 1999 (Nr. 0279/99) mit-
teilt, dass die „Regierungskommission ‚Sanktionensystem‘ die elektroni-
sche Fußfessel einstimmig abgelehnt hat“?

19. Bis wann soll nach Angaben der Kommission der Schlussbericht vorliegen?

Berlin, den 2. November 1999

Norbert Geis Eckart von Klaeden
Ronald Pofalla Norbert Röttgen
Dr. Jürgen Rüttgers Dr. Rupert Scholz
Dr. Wolfgang Götzer Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Manfred Kanther Dr. Susanne Tiemann
Volker Kauder Andrea Astrid Voßhoff
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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