BT-Drucksache 14/1961

Stand der Umsetzung der internationalen Entschuldungsinitative für hochverschuldete arme Entwicklungsländer auf deutscher und internationaler Ebene

Vom 2. November 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1961
14. Wahlperiode 02. 11. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Norbert Blüm, Siegfried Helias,
Rudolf Kraus, Dr. Manfred Lischewski, Marlies Pretzlaff, Erika Reinhardt,
Hans-Peter Repnik, Dr. Christian Ruck, Peter Weiß (Emmendingen)
und der Fraktion der CDU/CSU

Stand der Umsetzung der internationalen Entschuldungsinitiative für hochver-
schuldete arme Entwicklungsländer auf deutscher und internationaler Ebene

Auf der Jahrestagung von Weltbank und IWF vom Herbst dieses Jahres wurde
die auf dem Kölner Weltwirtschaftsgipfel initiierte internationale Entschul-
dungsinitiative zugunsten der hochverschuldeten armen Länder verabschiedet.
Laut der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung Heidemarie Wieczorek-Zeul bedeutet dies, „dass die ersten Entwick-
lungsländer schon im nächsten Jahr von der Entschuldung profitieren könn-
ten“. Zur Finanzierung des Schuldenerlasses auf multilateraler Ebene und der
damit zusammenhängenden Verpflichtung Deutschlands zur Einzahlung von
150 Mio. DM in einen Treuhandfonds erklärte die Bundesministerin,
100 Mio. DM hierfür würden vom Bundesfinanzminister aus dessen Einzel-
plan 60 zusätzlich dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung (BMZ) zur Verfügung gestellt.

Seit dieser Jahrestagung waren nähere Informationen zu konkreten Schritten
hinsichtlich der Umsetzung der Initiative im Interesse einer baldigen Entlas-
tung der Schuldnerländer nicht mehr zu bekommen. Zusätzlich stifteten wider-
sprüchliche Stellungnahmen aus BMF und BMZ Verwirrung zur Frage, aus
wessen Einzelplan die oben erwähnten 100 Mio. DM zu erbringen seien.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach dem bei der Jahrestagung von
IWF und Weltbank gefassten Beschluss zur internationalen Entschuldungs-
initiative zu deren Realisierung auf deutscher und multilateraler Ebene ge-
troffen?

2. Sind die für die Bedienung des Treuhandfonds noch erforderlichen
100 Mio. DM vom BMZ aus dessen Einzelplan 23 aufzubringen oder stellt
das BMF diese Geldmittel dem BMZ zusätzlich zur Verfügung?

3. Welcher Mechanismus liegt der vom IWF geplanten Umbuchung bzw.
Neubewertung eines Teils seiner Goldreserven zur Finanzierung multilate-
raler Entschuldungsmaßnahmen zugrunde und wie hoch ist die Summe, die
man sich hieraus zur Abdeckung multilateraler Entschuldungsmaßnahmen
erwartet?

Drucksache 14/1961 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
4. Welche Länder kommen nach den neuen Festlegungen für die o. g. Initia-
tive nunmehr für Entschuldungsmaßnahmen in Frage?

5. Welche Länder können nach den neuen Festlegungen im Rahmen der o. g.
Initiative mit einem bilateralen Schuldenerlass seitens der Bundesrepublik
Deutschland rechnen?

6. Wie werden sich nach der jetzigen Planung die Länderquoten für die in
Frage 3 und 4 angesprochenen Länder im Rahmen der deutschen bilatera-
len Entwicklungszusammenarbeit in den Jahren 2000, 2001, 2002 und
2003 entwickeln?

7. Rechnet das BMZ angesichts sich verschlechternder makroökonomischer
Daten in einer Reihe armer, nicht in die Entschuldungsinitiative einbezoge-
ner Entwicklungsländer damit, dass sich der Kreis zu entschuldender Län-
der in absehbarer Zeit erweitern könnte? Welche Konsequenzen hätte dies
in finanzieller Hinsicht insbesondere bzgl. nachzuschießender Geldmittel
in den Treuhandfonds?

8. Auf welche Weise werden die von der Bundesregierung angekündigten
strengen Konditionalitätskriterien in die Vereinbarungen über Entschuldun-
gen auf bilateraler und multilateraler Ebene konkret eingebaut?

9. Welche Position bezieht die Bundesregierung zur Einrichtung von Gegen-
wertfonds, über die durch Entschuldungsmaßnahmen frei werdende Mittel
in Armutsbekämpfungsmaßnahmen gelenkt werden sollen, und wie sollen
diese konkret in die Wirklichkeit umgesetzt werden? Wer ist an der Verwal-
tung dieser Fonds beteiligt?

10. Welche Position bezieht die Bundesregierung zur Forderung nach der
Schaffung eines internationalen Insolvenzrechts? Besteht hierfür bereits
ein Entwurf und eine Vorstellung hinsichtlich seiner konkreten Implemen-
tierung?

Berlin, den 27. Oktober 1999

Klaus-Jürgen Hedrich
Dr. Norbert Blüm
Siegfried Helias
Rudolf Kraus
Dr. Manfred Lischewski
Marlies Pretzlaff
Erika Reinhardt
Hans-Peter Repnik
Dr. Christian Ruck
Peter Weiß (Emmendingen)
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.