BT-Drucksache 14/195

Kernenergieausstiegspläne der Bundesregierung

Vom 8. Dezember 1998


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/195 vom 08.12.1998

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Kernenergieausstiegspläne der
Bundesregierung =

08.12.1998 - 195

14/195

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Gunnar Uldall, Dr. Bernd Protzner,
Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Hansjürgen Doss, Erich G. Fritz, Ernst
Hinsken, Ulrich Klinkert, Dr. Martina Krogmann, Dr. Klaus W. Lippold
(Offenbach), Elmar Müller (Kirchheim), Friedhelm Ost, Dr. Peter
Paziorek, Thomas Rachel, Dr. Heinz Riesenhuber, Hartmut Schauerte,
Karl-Heinz Scherhag, Max Straubinger, Matthias Wissmann, Dagmar Wöhrl
und der Fraktion der CDU/CSU
Kernenergieausstiegspläne der Bundesregierung

In der Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder vom 10.
November 1998 hat sich die Bundesregierung den Ausstieg aus der
Kernenergie zum Ziel gesetzt. Die bisher bekanntgewordenen Pläne lassen
die Einbeziehung der Auswirkungen auf die Sicherheit und
Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung Deutschlands und die Umwelt-
und Klimaschutzpolitik vermissen. Offenbar fehlt der Bundesregierung
ein geschlossenes energiepolitisches Konzept.
Aus diesem Grunde fragen wir die Bundesregierung:
1. In welcher Frist soll der Ausstieg aus der Kernenergie
stattfinden?
2. Welches Konzept hat die Bundesregierung zur Substitution der beim
Kernenergieausstieg verlorengehenden Energiemengen?
3. Wie soll der Kernenergieausstieg klimaverträglich gestaltet
werden?
4. Mit welchen Mitteln sollen die im Strombereich weiterhin
notwendigen CO2-Einsparungen zur Erreichung des Klimaschutzziels der
Bundesregierung von 25 % bis 2005 auf der Basis von 1990 erreicht
werden?
5. Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung Zweifel an der
ökologischen Bedeutung der Kernkraftwerke gerade im Hinblick auf eine
langfristige Klimaschutz-Strategie?
6. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des
Bundesverfassungsgerichts, daß das verbleibende Restrisiko bei der
Nutzung der Kernenergie sozialadäquat und von jedermann hinzunehmen
sei?
7. Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Nutzung der
Kernenergie angesichts der großen Energieeinsparpotentiale in der
Wohnraumbeheizung und im Straßenverkehr die Anstrengungen zum
Energiesparen beeinträchtigt?
8. Liegen der Bundesregierung gesicherte Daten vor, wonach sich der
Ausstieg aus der Kernenergie in Schweden stimulierend auf die
Einführung effizienzsteigernder Maßnahmen ausgewirkt und somit zu
größeren Einsparungen beim Primärenergieverbrauch im Vergleich zu
Deutschland und Japan geführt hat?
9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß motorische
Blockheizkraftwerke (dezentrale Energieversorgung),
Windkonverteranlagen und Photovoltaik-Anlagen im Grundlastbereich
betrieben werden und somit mit Kernkraftwerken konkurrieren können?
10. Welche sicherheitstechnischen Bedenken bestehen gegen die
Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente in Frankreich und
Großbritannien, obgleich die beiden Länder weiter an dieser Technologie
festhalten?
11. Auf welche Weise soll der Ausstieg aus der Wiederaufarbeitung
realisiert werden vor dem Hintergrund der Tatsache, daß dieser nicht
nur die Aufkündigung privatrechtlicher, sondern auch völkerrechtlicher
Vereinbarungen voraussetzt und jüngsten Presseberichten zufolge die
französische Regierung an der Erfüllung der Verträge festhalten wird?
Können sich daraus auch Regreßansprüche an die Bundesrepublik
Deutschland ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe?
12. Welche Mengen hochradioaktiver Abfälle in Form von Kokillen sind
bis wann zurückzunehmen?
Welche Mengen abgebrannter Brennelemente, die nicht mehr
wiederaufgearbeitet werden dürften, müßten zurückgenommen werden?
In welche Zwischenlager könnten die Kokillen und die nicht
wiederaufgearbeiteten Brennelemente verbracht werden?
Wann ist mit dem nächsten Transport in welches Zwischenlager aus
Frankreich zu rechnen?
13. Weshalb fordert die Bundesregierung neue Erkundungen von
Endlagerstätten, wenn an allen in Frage kommenden Standorten schon
heute nicht mit einer Genehmigung zu rechnen ist?
Welche Standortkriterien werden von der Bundesregierung bei einer Suche
nach einem neuen Endlager zugrunde gelegt?
Werden die alternativen Standorte nur im Konsens mit Ländern und
Standortgemeinden ausgewählt?
14. Wird die Bundesregierung weiterhin Mittel für die
Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit bereitstellen?
Bonn, den 7. Dezember 1998
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

08.12.1998 nnnn

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