BT-Drucksache 14/1945

Zu dem GE der BReg 14/1709 zu dem Übereinkommen vom 9. September 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland der Regierung der Französischen Republik,der Regierung der Italienischen Republik und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritanniens und Nordirland zu Gründung der Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation (Organisation Conjointe de Cooperation en Matiere d Armement (OCCAR- Übereinkommen)

Vom 28. Oktober 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1945
14. Wahlperiode

28. 10. 99

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/1709 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1998 zwischen
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen
Republik, der Regierung der Italienischen Republik und der Regierung des
Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zur Gründung der
Gemeinsamen Organisation für Rüstungskooperation (Organisation Conjointe de
Coopération en Matière d’Armement) OCCAR (OCCAR-Übereinkommen)

Bericht der Abgeordneten Dietrich Austermann,
Volker Kröning, Oswald Metzger,
Jürgen Koppelin, Dr. Uwe-Jens Rössel
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Rüstungs-
kooperation auf dem Gebiet der Verteidigungsausrüs-
tung zur Herausbildung einer europäischen Sicherheits-
und Verteidigungsidentität durch Effizienz-Erhöhung
und Kostenverringerung zur Erzielung eines optimalen
Kosten-/Nutzen-Verhältnisses aufgrund der Entwicklung
optimierter Managementverfahren zu stärken.
Der Gesetzentwurf sieht als wesentliche Maßnahme die
völkerrechtlich abgesicherte Verleihung einer eigenen
Rechtspersönlichkeit an die quadolaterale Rüstungs-
agentur OCCAR vor.
Die Einrichtung der OCCAR als rechtlich selbständige
Behörde führt zu Personal- und Sachausgaben, deren
Höhe von Anzahl und Umfang der durch OCCAR ge-
führten Kooperationsprogramme abhängt. Für das Jahr

2000 werden diese Ausgaben auf ca. 29 Mio. Euro ge-
schätzt. Aus dem Einzelplan 14 werden hiervon etwa
40 % getragen (weitere 40 % durch Frankreich, jeweils
10 % durch Großbritannien und Italien).
Kosten für die Wirtschaft entstehen nicht.
Aussagen über evtl. entstehende Kosten für soziale Si-
cherungssysteme können erst nach Abschluss der zur
Zeit noch laufenden Verhandlungen über die Personal-
ordnung von OCCAR gemacht werden.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf ge-
gen die Stimmen der Fraktion der PDS, im Übrigen
einvernehmlich, für mit der Haushaltslage des Bun-
des vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Ver-
teidigungsausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung

Berlin, den 27. Oktober 1999

Der Haushaltsausschuss
Adolf Roth (Gießen) Dietrich Austermann Volker Kröning
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter
Oswald Metzger Jürgen Koppelin Dr. Uwe-Jens Rössel
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

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