BT-Drucksache 14/1930

Überzählige Diesellokomotiven der DB AG nicht verschrotten sondern weiterverwenden

Vom 28. Oktober 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1930
14. Wahlperiode 28. 10. 99

Antrag
der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Christine Ostrowski, Dr. Gregor Gysi
und der Fraktion der PDS

Überzählige Diesellokomotiven der DB AG nicht verschrotten, sondern
weiterverwenden

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In den Jahren von 1992 bis 1995 wurden durch die Deutschen Bahnen, seit
1994 durch die Deutsche Bahn (DB AG), Hunderte von Güterzug-Lokomoti-
ven der Baureihe 220 verschrottet. Der überzählige Bestand dieser ehemals ins-
gesamt 378 betriebsfähigen Diesellokomotiven der Baujahre 1967 bis 1973
wurde fast vollständig vernichtet.

Aktuell sind bei verschiedenen Unternehmensteilen der DB AG Hunderte von
Diesellokomotiven frei, die ebenfalls betriebsfähig sind. Dabei handelt es sich
um rund 300 Lokomotiven der Baureihe 202, eines Triebfahrzeug-Typs mit
1200 Kilowatt Leistung, ideal für den Nebenstreckendienst im Personen- und
im leichten Güterverkehr und gebaut in den Jahren zwischen 1969 und 1976.
Des Weiteren sind auch Diesellokomotiven der Baureihe 232 frei; einer großen
diesel-elektrischen Lokomotive mit der Leistung von 3000 Kilowatt, gebaut
seit 1973, und universell einsetzbar im Schnell-, Güter- und Personenzugver-
kehr.

Diese Lokomotiven sollen einer Verschrottung zugeführt werden. Sie sind für
den Bedarf der DB AG nicht vorgesehen. Es ist offenbar auch nicht vorgese-
hen, diese robusten Fahrzeuge dem Bedarf der regionalen, nicht zur DB AG ge-
hörenden Eisenbahnen zu erschließen. Die regionalen Eisenbahnunternehmen
beginnen daher gezwungenermaßen, technisch identische oder gleichwertige
Eisenbahn-Triebfahrzeuge aus Nachbarstaaten zu importieren. Es handelt sich
dabei um den Import tschechischer oder polnischer Diesellokomotiven, die
teils sogar älter sind als die zur Verschrottung stehenden Triebfahrzeuge aus
dem Bestand der DB AG, oder um deutlich ältere Triebfahrzeuge aus Schwe-
den und Norwegen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

umgehend dafür Sorge zu tragen, dass bei der DB AG freie Fahrzeuge, insbe-
sondere Triebfahrzeuge, den regionalen Schienenverkehrsunternehmen zur
Verfügung gestellt werden. Dabei sind die nachstehenden Vorgaben zu berück-
sichtigen:

Drucksache 14/1930 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
1. Es ist eine jährlich zu aktualisierende, aussagefähige Liste der bei der DB
AG freien, verfügbaren Fahrzeuge zu erstellen. Darin sind kurze qualitative
und quantitative Zustandsbewertungen dieser Fahrzeuge zweckentspre-
chend ersichtlich zu machen. Die Objekte dieser Fahrzeugliste können auch
durch fortlaufende Bekanntmachung in geeigneten Veröffentlichungen des
Eisenbahnbundesamts veröffentlicht werden.

2. Diese Liste von verfügbaren Fahrzeugen ist unter der Aufsicht des Eisen-
bahnbundesamtes von Sachverständigen zu erstellen, die nicht den Interes-
sen der DB AG unterworfen sind, sondern stärker den Kreis der nicht zur
DB AG gehörenden Eisenbahnen präsentieren.

3. Die Liste der verfügbaren Fahrzeuge soll der unverzüglichen kostengünsti-
gen Übergabe einzelner Objekte, insbesondere einzelner verfügbarer Trieb-
fahrzeuge, in den Bestand der regionalen Eisenbahnunternehmen dienen.
Deshalb sind Erwerb und Zuführung der einzelnen Fahrzeuge zu ihren künf-
tigen Beheimatungsorten im Schienennetz so zu regeln, dass Übernahme
und Zuführung dieser Fahrzeuge aus dem Bestand der DB AG deutlich
kostengünstiger für die regionalen Verkehrsunternehmen ausfällt als der
Erwerb und die Überführung gleichwertiger oder ähnlicher Importfahr-
zeuge.

Berlin, den 28. Oktober 1999

Dr. Winfried Wolf
Christine Ostrowski
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Es handelt sich bei den von der DB AG oder ihren Unternehmensteilen nicht
mehr benötigten Fahrzeugen und Triebfahrzeugen um bereits abgeschriebenes
Gerät. Es wurde aus Steuermitteln oder im wirtschaftlichen Kreislauf unter
Einsatz von durch Steuermittel finanzierten Umsatzerlösen eines Unterneh-
mens bezahlt, das umfangreiche Finanzen, wiederum aus Steuermitteln, erhielt
und erhält. Bei dem im Schienenverkehr bestehenden Finanzierungsbedarf
durch die öffentliche Hand stellen die bei der DB AG überzähligen, bereits ab-
geschriebenen Schienenfahrzeuge, insbesondere die Triebfahrzeuge, ein preis-
wertes Investitionsgut dar, das zu verschrotten einer Steuergeldverschwendung
gleichkäme, wenn dafür Nutzungsbedarf besteht, was offenbar der Fall ist.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese von der Allgemeinheit bereits bezahlten
und für die Allgemeinheit einsetzbaren Investitionsgüter dem Schienenver-
kehrsbedarf länger ungenutzt vorenthalten oder weiterhin vernichtet werden.

Den in der Folge der Bahn-Strukturreform entstandenen regionalen Unter-
nehmen des Schienenverkehrs ist deshalb die Nutzung solcher bereits durch
Steuergelder finanzierter Investitionsgüter ebenso zu ermöglichen wie den
Unternehmen der DB AG. Einer Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit von
regionalen, nicht zur DB AG gehörenden Schienenverkehrs-Unternehmen ist
auch mit kostengünstigen Konditionen bei der Übertragung zu begegnen.

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