BT-Drucksache 14/1924

zu dem G der BReg 14/1400, 14/1680- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000 (Haushaltsgesetz 2000)

Vom 18. November 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1924
14. Wahlperiode 18. 11. 99

Sachgebiet 63-

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 14/1400, 14/1680 –

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2000 (Haushaltsgesetz 2000)

Bericht der Abgeordneten Dietrich Austermann, Michael von Schmude, Hans Georg Wagner,
Oswald Metzger, Jürgen Koppelin und Dr. Christa Luft

A. Allgemeine Bemerkungen
Die Bundesregierung hat am 13. August 1999 den Ent-
wurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundes-
haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000 – Haushalts-
gesetz 2000 – in Drucksache 14/1400 beim Deutschen
Bundestag eingebracht. Zugleich wurde der Finanzplan
des Bundes 1999 bis 2003 in Drucksache 14/1401 vor-
gelegt.
Nach der Einbringungsrede des Bundesministers der Fi-
nanzen debattierte der Deutsche Bundestag den Regie-
rungsentwurf in seiner 54. bis 56. Sitzung vom 15. bis
17. September 1999 in erster Lesung und überwies die
Vorlage anschließend zusammen mit dem Finanzplan
des Bundes 1999 bis 2003, Drucksache 14/1401, an den
Haushaltsausschuss zur weiteren Beratung.
Zur Vorbereitung seiner Beratungen hatte der Haushalts-
ausschuss wie in den vorangegangenen Jahren einen
Zeitplan aufgestellt, der auch den Fachausschüssen des
Deutschen Bundestages bekanntgegeben worden war.
Zum Teil nahmen die gutachtlich beteiligten Ausschüsse
mit den vom Haushaltsausschuss benannten Berichter-
stattern für die jeweiligen Einzelpläne des Bundeshaus-
haltsplans Verbindung auf, um ihr Beratungsergebnis
bereits in die vor den Beratungen des Haushaltsaus-
schusses stattfindenden sog. „Berichterstattergespräche“
einfließen zu lassen. Das Ergebnis der Berichterstatter-
gespräche zu den Einzelplänen war Grundlage für die
Beratungen im Haushaltsausschuss. Den zuständigen Be-
richterstattern wurden auch die zum Haushaltsentwurf
2000 eingegangenen Eingaben zur Prüfung und Berück-

sichtigung zugeleitet, so dass diese als erledigt anzuse-
hen sind.
Der Haushaltsausschuss nahm in seiner 25. Sitzung am
29. September 1999 die Beratungen zu dem Entwurf ei-
nes Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2000 auf und schloss diese
nach acht überwiegend ganztägigen Sitzungen am
11. November 1999 mit der sog. Bereinigungssitzung ab.
Zusätzlich fand am 6. Oktober 1999 eine öffentliche An-
hörung zum Verteidigungsetat (Einzelplan 14) statt, die
von den Fraktionen der F.D.P. und CDU/CSU beantragt
worden war.
Der Umfang der zu beratenden Positionen des Bundes-
haushalts und die nach dem Sitzungsplan des Deutschen
Bundestages zur Verfügung stehende Beratungszeit er-
forderten eine am engen Zeitrahmen orientierte, straffe
Erörterung im Ausschuss. Hierzu wurde dem Haushalts-
ausschuss vom Präsidenten des Deutschen Bundestages
die Genehmigung zur Durchführung von Ausschusssit-
zungen auch an den Plenarsitzungstagen erteilt. In An-
betracht des Erfordernisses einer möglichst baldigen
Verabschiedung des Etats konnte dem Beratungsbedürf-
nis des Haushaltsausschusses auch bei diesen Etatbera-
tungen so in angemessener und ausreichender Weise
Rechnung getragen werden.

B. Stellungnahmen gutachtlich beteiligterAusschüsse
Die nachfolgenden Stellungnahmen der gutachtlich be-
teiligten Ausschüsse wurden entsprechend der Regelung

Drucksache 14/1924 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
nach § 95 Abs. 1 GO-BT beim Aufruf der jeweiligen
Einzelpläne in die Beratung einbezogen:
4. Ausschuss (Innenausschuss)
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundes-
regierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000 –
in seiner Sitzung am 06. Oktober 1999 beraten und mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stim-
men der Fraktionen im Übrigen dem federführenden
Haushaltsausschuss gutachtlich empfohlen, dem Haus-
haltsgesetz 2000, Einzelplan 06, zuzustimmen. Anträge
der CDU/CSU-Fraktion und der Fraktion der PDS wur-
den abgelehnt.
5. Ausschuss (Sportausschuss)
Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Oktober
1999 die den Sport betreffenden Teile im Haushalt des
Bundesministeriums des Innern beraten und auf Vor-
schlag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN einstimmig mit den Stimmen aller im Aus-
schuss vertretenen Fraktionen folgende beiden Beschlüs-
se gefasst, um deren Berücksichtigung er gebeten hat:
„1. Im Epl. 06 – Bundesministerium des Innern – ist für

das Jahr 2000 die Zweckbestimmung des Titels
882 14 nicht nur auf das Olympiastadion Berlin fest-
zulegen, sondern auf das Zentralstadion in Leipzig
zu erweitern.
Gleichzeitig sind Verpflichtungsermächtigungen für
die Jahre 2001, 2002, 2003 und 2004 von jeweils 20
Mio. DM für jedes Stadion und Jahr (insgesamt 160
Mio. DM) sowie jeweils 10 Mio. DM für jedes Stadi-
on in 2005 auszuweisen.
B e g r ü n d u n g
Die alte Bundesregierung hatte für die Sanierung
und den Umbau der beiden Stadien jeweils 100 Mio.
DM in Aussicht gestellt. Bundeskanzler Gerhard
Schröder hat diese Aussage bekräftigt. Diese Zusa-
gen gilt es in den kommenden Jahren umzusetzen.
Dabei ist es wichtig, dass beide Stadien unabhängig
von der Bewerbung des DFB um die Fußball-WM
2006 saniert bzw. umgebaut werden. Zeitlich ist die
Finanzierung allerdings so zu gestalten, dass beide
Stadien bis zum Jahr 2005 saniert bzw. umgebaut
sind. Mit dem vorgeschlagenen Finanzierungsplan
der Bundesmittel kann dies nicht erreicht werden.
Ohne entsprechende Konzepte zur Gesamtfinanzie-
rung dürfen Bundesmittel aber nicht abfließen. Län-
der und Gemeinden sind verpflichtet, diese Konzepte
unverzüglich vorzulegen.

2. Im Epl. 06 – Bundesministerium des Innern – ist für
das Jahr 2000 unter Titel 882 13 – Zuschüsse für die
Errichtung von Sportstätten für den Breitensport in
den neuen Ländern und im ehemaligen Ostteil Ber-
lins (Sonderförderprogramm „Goldener Plan Ost“)
– ein Betrag von 15 Mio. DM einzustellen. Gleich-
zeitig sind Verpflichtungsermächtigungen für die
Jahre 2001, 2002 und 2003 von jeweils 15 Mio. DM
(insgesamt 45 Mio. DM) auszuweisen.

B e g r ü n d u n g
In 1999 ist damit begonnen worden, im Rahmen des
Sonderförderprogramms „Goldener Plan Ost“ den
Sportstättenneubau für den Breitensport in den neu-
en Ländern und im ehemaligen Ostteil Berlins zu
fördern. Diese Förderung ergänzt Sanierungsmaß-
nahmen nach dem IFG sinnvoll und trägt dazu bei,
die Lebensverhältnisse in Ost und West auch im Be-
reich des Sports anzugleichen. Dabei werden soziale
und ökologische Aspekte des Sportstättenbaus bei
gleicher sportfachlicher Priorität vorrangig berück-
sichtigt.
Das begonnene Programm gilt es fortzusetzen und
zu verstetigen, auch um den Ländern und Kommu-
nen Planungssicherheit zu geben. Im Interesse einer
zügigeren Verbesserung der Sportstättensituation
wären höhere Beträge in 2000 und in den Folgejah-
ren wünschenswert. Der von der alten Bundesregie-
rung hinterlassene Schuldenberg lässt dies objektiv
nicht zu.“

6. Ausschuss (Rechtsausschuss)
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat in
seiner Sitzung am 29. September 1999 den Gesetzent-
wurf der Bundesregierung über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000 –
Haushaltsgesetz 2000 – beraten und folgenden Beschluss
gefasst:
„Der Rechtsausschuss erhebt einstimmig keine verfas-
sungsrechtlichen oder rechtsförmlichen Bedenken gegen
den Gesetzentwurf.
Dem Einzelplan 07 stimmt der Ausschuss mehrheitlich
mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, der F.D.P., sowie der Fraktion der PDS
zu.“
I. Kapitel 07 02

Allgemeine Bewilligungen
Titel 685 11
Erläuterung 2.2 „Servicebüro der Deutschen Be-
währungshilfe e. V.“ in Köln für Täter-Opfer-
Ausgleich und Konfliktschlichtung
Der Rechtsausschuss bittet den Haushaltsausschuss,
den Ansatz für den Titel 685 11 Erläuterung 2.2 um
weitere 150 TDM auf 300 TDM zu erhöhen und die
vorgesehene Sperre aufzuheben, da nur auf diese
Weise der Bund ein Engagement zeigt, das der beab-
sichtigten Verbesserung des Täter-Opfer-Ausgleichs
einigermaßen gerecht wird.

II. Kapitel 07 05
Bundesverwaltungsgericht
Titel 712 01 Baumaßnahmen über 2 Mio. DM
im Einzelfall
Der Rechtsausschuss bittet den Haushaltsausschuss,
die für die Herrichtung des Reichsgerichtsgebäudes
in Leipzig erforderlichen Mittel in einer Größenord-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/1924
nung bereitzustellen, die es ermöglicht, den geneh-
migten Raumbedarf einschließlich zugestandener
Raumreserven zu verwirklichen, und die der Würde
und Bedeutung des Bundesverwaltungsgerichts als
oberstes Bundesgericht in öffentlich-rechtlichen
Streitigkeiten gerecht wird.

III. Kapitel 07 10
Deutsches Patent- und Markenamt
Personalausstattung im Bereich der Prüfer
Der Rechtsausschuss bittet, die Zahl der Planstellen
für Prüfer im Patentbereich und in Markenangele-
genheiten heraufzusetzen, damit ausreichende per-
sonelle Kapazitäten vorhanden sind, um die ständig
ansteigenden Anmeldungen von Patenten und Mar-
ken effizient und termingerecht zu bearbeiten. Diese
für den Wirtschaftsstandort Deutschland eminent
wichtige Behörde muss wettbewerbsfähig gehalten
werden. Hierzu müssen organisatorische Optimie-
rungen und eine personelle Verstärkung geprüft
werden.

7. Ausschuss (Finanzausschuss)
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat in
seiner Sitzung am 10. November 1999 die Unterrichtung
durch das Bundesministerium der Finanzen – Bericht
über die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzun-
gen vom 4. und 5. November 1999 – beraten und emp-
fiehlt dem Haushaltsausschuss, das Ergebnis der Steuer-
schätzung dem Haushaltsgesetz zugrunde zulegen.
8. „„„„
„I. I. Kapitel 10 02

Allgemeine Bewilligungen (in Mio. DM)

9. Ausschuss (Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie)

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststel-
lung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2000 – Haushaltsgesetz 2000 – in seiner Sitzung am
6. Oktober 1999 beraten.
Er empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Gesetzent-
wurfs. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Mit-
glieder der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Mitglieder der Frak-
tionen der CDU/CSU und PDS sowie unter Nichtbeteili-
gung von Mitgliedern der Fraktion der CDU/CSU und
der Fraktion der F.D.P. gefasst.
10. Ausschuss (Ausschuss für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten)
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und For-
sten des Deutschen Bundestages hat sich in seiner Sit-
zung am 6. Oktober 1999 mit dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus-
haltsjahr 2000 – Haushaltsgesetz 2000 – befasst und
empfiehlt in seiner gutachtlichen Stellungnahme dem
federführenden Haushaltsausschuss mehrheitlich mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktionen von CDU/CSU, F.D.P. und PDS dem Ge-
setzentwurf, Einzelplan 10, unter Berücksichtigung des
nachfolgend wiedergegebenen Antrages der Fraktionen
der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – zuzustim-
men.

Titel Ansatz
2000

Änderung
2000

Begründung

683 06-533
Gasölbeihilfe (785,0)

+ 50,0
(835,0)

Kürzung um 50 Mio. DM wird nicht vorge-
nommen, es bleibt bei 835 Mio. DM in 2000

Neuer Titel
Förderprogramm biogene Treib-
u. Schmierstoffe – 5,0

Zeitlich befristete Hilfe zur Umrüstung von
landwirtschaftlichen Maschinen, zur Motoren-
optimierung und zur Verbesserung der Versor-
gungsinfrastruktur für biogene Treib- und
Schmierstoffe (Biodiesel, Pflanzenöl)

972 01-989
Globale Minderausgabe (0,0)

+ 37,5
(37,5)

Erbringung des Gesamteinsparvolumens
in 2000

656 51-226
Alterssicherung der Landwirte (4 098,0)

+ 48,0
(4 146,0)

Abmilderung der Beitragssteigerungen

656 55-224
Krankenversicherung der Landwirte (2 110,0)

– 50,0
(2 060,0)

einmalige Kürzung bei der Krankenversiche-
rung, die durch Rücklagen abgeändert wird

Drucksache 14/1924 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
II. Kapitel 10 10

Bundesforschungsanstalten
1. Einstiegsinvestition für das Forschungsinstitut

für ökologischen Landbau
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten beantragt, für das bei der Bundesfor-

schungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) zu errich-
tende Institut für ökologischen Landbau einschließ-
lich Versuchsbetrieb am Standort Trenthorst (SH) in
2000 folgende Summe einzustellen:

Titel Ansatz
2000

Änderung
2000

Begründung

711 01-174
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungs-
bauten (12 200,0)

+ 0,1
(13 200,0)

Neuer Unterpunkt 1.8:
Bauliche Anpassung der Gebäude am Standort
Trenthorst für das Institut für ökologischen
Landbau

In den Folgejahren sind weitere 20 bis 25 Mio. DM
für den Aufbau des Instituts in die Titel 711 01 und
712 01 (Große Baumaßnahmen) einzustellen.
2. Stellenbedarf des Instituts für ökologischen

Landbau
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten beantragt, für die Leitung des Instituts für
ökologischen Landbau in 2000 die Stelle des Insti-
tutsleiters (B 2/B 3) sowie drei Stellen des höheren
Dienstes zur Verfügung zu stellen. Des weiteren sind
Mittel zur befristeten Beschäftigung von drei weite-
ren Mitarbeitern des Höheren Dienstes in Titel
427 02 einzustellen. Die Summe der in 2000 einzu-
stellenden Personalkosten beträgt 0,8 Mio. DM.
Im Zuge des Institutsaufbaus sind in den Folgejah-
ren folgende weitere Stellen auszubringen: 3 Stellen
g. D., 7 Stellen m. D. und 10 Stellen MTB.
3. Streckung des Stellenabbaus bis 2009
Die nach dem Rahmenkonzept für die Bundesfor-
schungsanstalten im Geschäftsbereich des BML von
1996 vorgesehene Stelleneinsparung von jährlich
3,0 v. H. wird in den Jahren 2000 bis 2003 auf die
gesetzliche Einsparquote von 1,5 v. H. begrenzt. In
den Folgejahren sind jährlich 2,2 v. H. einzusparen.
Daraus ergibt sich eine Streckung des Stellenabbaus
bis 2009. Das neue Stellensoll im Haushaltsjahr
2009 beträgt 2653 Planstellen/Stellen. Der Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
beantragt, den Haushaltsvermerk zu den Titeln
422 01, 425 01 und 426 01 (Epl. 10, S. 107) entspre-
chend zu ändern.
4. Überarbeitetes Rahmenkonzept für die Bundes-

forschungsanstalten
Im Ergebnis der Überprüfung des Rahmenkonzeptes
für die Bundes-forschungsanstalten von 1996 fordert
der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten die Bundesregierung auf, die Standort-
entscheidungen zu Celle, Münster und Wusterhausen
zu revidieren und die hierfür erforderlichen Stellen
und Mittel bei der Aufstellung der künftigen Haus-
halte zu berücksichtigen.“

11. Ausschuss (Ausschuss für Arbeit und
Sozialordnung)

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat in sei-
ner Sitzung am 27. Oktober 1999 den Gesetzentwurf –
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000 (Haus-
haltsgesetz 2000), Einzelplan 11, gutachtlich beraten und
empfiehlt, mit den Stimmen der Fraktion der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU und F.D.P. bei Stimmenthaltung
der Fraktion der PDS die Annahme des Gesetzentwurfs.
Ein Änderungsantrag der Fraktion der F.D.P. sowie vier
Änderungsanträge der Fraktion der PDS fanden im Aus-
schuss für Arbeit und Sozialordnung keine Mehrheit.
12. Ausschuss (Verteidigungsausschuss)
Der Verteidigungsausschuss hat in seiner Sitzung am
6. Oktober 1999 den Gesetzentwurf der Bundesregierung
über die Feststellung des Bundeshaushalts für das Haus-
haltsjahr 2000 beraten. Hinsichtlich des Kapitels 02 03 –
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages – wird
dem federführenden Haushaltsausschuss mit den Stim-
men der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, CDU/CSU und F.D.P. bei Abwesenheit der PDS
empfohlen, den Entwurf anzunehmen.
Auch im Hinblick auf den Entwurf zum Einzelplan 14
wird dem federführenden Haushaltsausschuss empfoh-
len, den Entwurf anzunehmen. Dieser Beschluss wurde
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. bei
Abwesenheit der Fraktion der PDS gefasst.
Darüber hinaus wurden die nachfolgend wiedergegebe-
nen 16 Anträge angenommen, deren Annahme dem
Haushaltsausschuss ebenfalls empfohlen wurde.
I. Kapitel 14 01 – Bundesministerium der Verteidi-

gung
Titel 422 01 – Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
und Beamten
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
In der Bundesbesoldungsordnung B Anlage I wird
bei der Besoldungsgruppe B 7 die Aufzählung

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/1924
– Geschäftsführender Beamter der Hauptabteilung
Rüstung –
neu ausgebracht und in Kapitel 1401 Titel 422 01
die Stellenhebung von B 6 nach B 7 ausgebracht.“
Zur Begründung wurde darauf hingewiesen, im
Zuge der Neuorganisation der Hauptabteilung Rüs-
tung sei 1993 der Dienstposten eines Abteilungs-
leiters und damit eine Planstelle der Besoldungs-
gruppe B 9 eingespart worden. Dafür sei zur Steue-
rung und Koordinierung der Aufgaben in der
Hauptabteilung Rüstung der mit der Besoldungs-
gruppe B 7 bewertete Dienstposten des „Ge-
schäftsführenden Beamten“ eingerichtet worden.
Die bewertungsgerechte Abdeckung des Dienstpos-
tens mit einer Planstelle erfordere die Hebung nach
Besoldungsgruppe B 7. Mehrkosten ergäben sich
für den Epl. 14 in Höhe von rd. 11 000 DM pro
Jahr; diese würden erwirtschaftet werden. (Basis:
„Personalkostensätze für Kostenberechnungen/
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“ des Bundes-
ministeriums der Finanzen vom 17. Februar 1999 –
II A 3-H 1012-10-4/99.)
Der Verteidigungsausschuss hat dem Antrag der
Koalitionsfraktionen mehrheitlich bei Stimment-
haltung der Fraktion der PDS zugestimmt.

II. Kapitel 14 01 – Bundesministerium der Verteidi-
gung
Titel 422 01 – Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
und Beamten
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Der Haushaltsvermerk zu Kapitel 1401 Titel 422 01
– zu A 14 – wird wie folgt ausgebracht:
Davon dürfen aus zwingenden dienstlichen Grün-
den bis zu 30 Planstellen mit einer entsprechenden
Anzahl von Planstellen der Besoldungsgruppe A 15
des nachgeordneten Bereichs bei Kap. 1404 aus-
getauscht werden.“
Zur Begründung wurde aufgeführt, nach der Per-
sonalentwicklungskonzeption für den Geschäftsbe-
reich des Bundesministeriums der Verteidigung set-
ze die Übertragung eines Dienstpostens der Besol-
dungsgruppe A 16 im nachgeordneten Bereich eine
in der Regel zweijährige ministerielle Verwendung
voraus. Dazu würden Beamte der Besoldungsgrup-
pe A 15 in das Ministerium versetzt.
Derzeit befänden sich etwa 50 Beamte in der vor-
geschriebenen ministeriellen Verwendung. Durch
diese hohe Anzahl trete eine wesentliche Ver-
schlechterung der Beförderungssituation für die
Oberregierungsräte des Ministeriums ein. Die
normalerweise für die Ernennung zum Regierungs-
direktor benötigten Planstellen würden für den o. a.
Personenkreis in Anspruch genommen. Aus Perso-
nalführungsgründen sei dies nicht zu vertreten. Um
für die Angehörigen des Ministeriums eine zeitge-
rechte Beförderung zum Regierungsdirektor sicher-
zustellen, sei eine Erhöhung der Austauschmög-
lichkeiten bei den Planstellen der Besoldungsgrup-

pe A 14 des Ministeriums mit denen der
Besoldungsgruppe A 15 des nachgeordneten Be-
reichs von den bisher vorgesehenen 20 auf 30
zwingend erforderlich. Mehrkosten für den Epl. 14
ergäben sich keine, da in der Besoldungsgruppe A
15 keine höhere Ministerialzulage gezahlt werde
als in der Besoldungsgruppe A 14.
Der Verteidigungsausschuss hat dem Antrag der
Koalitionsfraktionen mehrheitlich bei Stimment-
haltung der Fraktion der PDS zugestimmt.

III. Kapitel 14 01 – Bundesministerium der Verteidi-
gung
Titel 423 01 – Bezüge der Berufssoldaten und Sol-
daten auf Zeit
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Der Hausvermerk zu Kapitel 1401 Titel 423 01 – zu
Unteroffiziere usw. – zu A 9 – wird wie folgt ausge-
bracht:
Davon dürfen bis Ende 2001 aus zwingenden
dienstlichen Gründen bis zu 20 Planstellen mit ei-
ner entsprechenden Anzahl von Planstellen der Be-
soldungsgruppe A 9 + Z des nachgeordneten Be-
reichs (Kap. 14 03) ausgetauscht werden.“
Begründet wurde der Antrag damit, bis Ende 1997
sei es möglich gewesen, bis zu 100 Planstellen der
Besoldungsgruppe A 9 (Unteroffiziere) des Ministe-
riums mit einer entsprechenden Zahl von Planstel-
len der Besoldungsgruppe A 9 + Z des nachgeord-
neten Bereichs auszutauschen. Damit habe es für
Anwärter zur Beförderung in das Spitzenamt der
Unteroffizierlaufbahn keine Wartezeiten gegeben.
Durch die Erhöhung des Vermerks von 10 auf 20
Austauschmöglichkeiten sollten die zur Zeit noch
bestehenden Beförderungsnachteile gemildert wer-
den. Ab 2001 werde sich die Situation durch ver-
mehrte Zurruhesetzungen entspannen. Mehrkosten
entstünden für den Epl. 14 keine, da in der Besol-
dungsgruppe A 9 + Z keine höhere Ministerialzula-
ge gezahlt werde als in der Besoldungsgruppe A 9.
Der Verteidigungsausschuss hat dem Antrag der
Koalitionsfraktionen mehrheitlich bei Stimment-
haltung der Fraktion der PDS zugestimmt.

IV. Kapitel 14 03 – Kommandobehörden, Truppen usw.
Kapitel 14 04 – Bundeswehrverwaltung (inkl.
Rechtspflege)
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
1. Die Bundeswehr hat als ‚Armee der Einheit‘ ei-

nen wichtigen Beitrag für das Zusammenwach-
sen Deutschlands nach der Überwindung der
Teilung geleistet.

2. Die Besonderheiten des Dienstes haben es er-
forderlich gemacht, dass Soldaten und zivile
Mitarbeiter aus den alten und den neuen Bun-
desländern in gleichen Verwendungen mitein-
ander Dienst leisten.

Drucksache 14/1924 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
3. Soldaten und zivile Mitarbeiter mit gleicher

Ausbildung und Qualifikation, die auch häufig
gemeinsam erworben wurden, arbeiten am glei-
chen Arbeitsplatz, erhalten aber nach wie vor
unterschiedliche Besoldung. Dies ist zehn Jahre
nach dem faktischen Ende der Teilung
Deutschlands auf Dauer nicht mehr vermittel-
bar.

Der Verteidigungsausschuss fordert deshalb den
Bundesminister der Verteidigung auf, im Rahmen
eines Gesamtkonzeptes für Bundesbedienstete sich
dafür einzusetzen, wie die unterschiedliche Besol-
dung bei den Soldatinnen und Soldaten sowie den
zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bun-
deswehr in der gesamten Bundesrepublik in den
folgen drei Stufen angehoben werden kann:
– ab dem 1. Januar 2000 auf 92 v. H.,
– ab dem 1. Januar 2001 auf 96 v. H.,
– ab dem 1. Januar 2002 auf 100 v. H.“
Als Begründung wurde aufgeführt, die Besonder-
heit des Dienstes in der Bundeswehr, die von einer
Versetzbarkeit innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland ausgehe, mache eine gleiche Besol-
dung in Ost und West erforderlich. Sollte dies nicht
sofort realisierbar sein, müsse hierfür zumindest
ein beschleunigter und planbarer zeitlicher Hori-
zont geschaffen werden.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen und der Frak-
tion der CDU/CSU wurde mit deren Stimmen gegen
die Stimmen der Fraktion der F.D.P. bei Stimment-
haltung der Fraktion der PDS angenommen.

V. Kapitel 14 03 – Kommandobehörden, Truppen usw.
Titel 423 01 – Bezüge der Berufssoldaten und Sol-
daten auf Zeit
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Der Haushaltsvermerk zu Kapitel 14 03 Titel 423 01
– Zu Unteroffiziere usw. – Zu A 9 + Z – wird wie
folgt ausgebracht:
Davon dürfen bis Ende 2001 aus zwingenden
dienstlichen Gründen bis zu 20 Planstellen mit ei-
ner entsprechenden Anzahl von Planstellen der Be-
soldungsgruppe A 9 des Bundesministeriums der
Verteidigung (Kap. 14 01) ausgetauscht werden.“
Als Begründung wird dargestellt, es handele sich
hierbei um den korrespondierenden Haushaltsver-
merk zu dem im Personalhaushalt (S. 156 des Re-
gierungsentwurfs) aufgeführten Haushaltsvermerk
bei Kapitel 14 01 Titel 423 01. Dort sei beantragt
worden, die Zahl der Planstellen, die mit dem
nachgeordneten Bereich getauscht werden könnten,
von 10 auf 20 zu erhöhen. Durch die Erhöhung des
Vermerks von 10 auf 20 Austauschmöglichkeiten
sollten die zur Zeit noch bestehenden Beförde-
rungsnachteile im Ministerium gemildert werden.
Ab 2001 werde sich die Situation durch vermehrte
Zurruhesetzungen entspannen. Es entstünden keine
Mehrkosten für den Epl. 14, da in der Besoldungs-

gruppe A 9 + Z keine höhere Ministerialzulage ge-
zahlt werde als in der Besoldungsgruppe A 9.
Der Verteidigungsausschuss hat dem Antrag der
Koalitionsfraktionen mehrheitlich bei Stimment-
haltung der Fraktion der PDS zugestimmt.

VI. Kapitel 14 03 – Kommandobehörden, Truppen usw.
Titel 423 01 – Bezüge der Berufssoldaten und Sol-
daten auf Zeit sowie
Ausbildungsgeld für Anwärter der Sanitätslaufbahn
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 2000 wird der Planstel-
lenanteil bei der Besoldungsgruppe A 9 + Z um 327
und bei Besoldungsgruppe A 9 um 634 gegen Inab-
gangstellung von 961 Planstellen der Besoldungs-
gruppe A 8 + Z erhöht.
Zur Begründung wird dargestellt, in den Besol-
dungsgruppen A 9 und A 9 + Z (Stabsfeld-
webel/Stabsbootsmann und Oberstabsfeldwebel/
Oberstabsbootsmann) lägen die im Haushaltsplan
ausgebrachten Planstellen deutlich unter den im
Bundesbesoldungsgesetz festgelegten Obergrenzen.
Im Vergleich zum PSM 340 fehlten zum Umfang
der Zielvorgaben bei Besoldungsgruppe A 9 + Z
327 und bei der Besoldungsgruppe A 9 634 Plan-
stellen. Der sich ergebende Anpassungsbedarf
werde seit der Aufstellung des Haushalts 1997 ge-
fordert, jedoch nur in Form einer zeitlich befriste-
ten Ermächtigung bewilligt.
Der Regierungsentwurf zum Haushalt 2000 ent-
halte bisher nur einen bis Ende 2001 befristeten
Ermächtigungsvermerk bei der Besoldungsgruppe
A 8 + Z (Hauptfeldwebel – siehe S. 160 des Regie-
rungsentwurfs), nach dem bis zu 600 Planstellen
für Planstelleninhaber der Besoldungsgruppe A 9
und 300 Planstellen für Planstelleninhaber der Be-
soldungsgruppe A 9 + Z genutzt werden dürften.
Eine dauerhafte Verbesserung der Planstellensi-
tuation könne nur mit einer Echtsetzung der Plan-
stellen erreicht werden. Durch die beantragte Echt-
setzung könne der im Personalhaushalt zu Kapitel
14 03 Titel 423 01 aufgeführte dritte Haushaltsver-
merk „zu A 8 + Z“ (S. 160 des Regierungsent-
wurfs) entfallen. Kosten entstünden keine, da die
Soldaten bereits überwiegend auf Planstellen A 8 +
Z gemäß dem Haushaltsvermerk befördert seien.
Der Verteidigungsausschuss hat dem Antrag der
Koalitionsfraktionen mehrheitlich bei Stimment-
haltung der Fraktion der PDS zugestimmt.

VII. Kapitel 14 03 – Kommandobehörden, Truppen usw.
Titel 423 01 – Bezüge der Berufssoldaten und Sol-
daten auf Zeit sowie Ausbildungsgeld für Anwärter
der Sanitätslaufbahn
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Ände-
rung der Erschwerniszulagenverordnung zu erwir-
ken, damit Angehörige des Kommandos Spezial-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/1924
kräfte eine Erschwerniszulage ohne Konkurrenzre-
gelung in Höhe von 300 DM monatlich erhalten.
Die KSK-Zulage ist im Entwurf des Epl. 14 Kapitel
14 03 Titel 423 01 aufzunehmen.“
Begründet wird der Antrag damit, die Erschwernis-
zulage sei für die im Kernbereich des KSK einge-
setzten Soldaten erforderlich. Ihre besonderen Be-
lastungen und Erschwernisse seien vergleichbar
mit denen der Polizeivollzugsbeamten, die in einem
Verband des BGS oder in einem Spezialeinsatz-
kommando eines Landes für besondere polizeiliche
Einsätze verwendet würden und hierfür eine Er-
schwerniszulage (GSG 9 – Zulage) von 300 DM
monatlich erhielten. Die insgesamt 420 zulagebe-
rechtigten Dienstposten des Kernbereichs der KSK
seien in den Organisations-grundlagen festgelegt.
Damit werde ausgeschlossen, dass weitere Solda-
ten, die nicht zum Kernbereich gehörten, in den
Kreis der Zulageberechtigten einbezogen würden.
Kosten ergäben sich in Höhe von 1,5 Mio. DM bei
vollem Aufwuchs des KSK-Kernbereiches, die aus
Epl. 14 erwirtschaftet würden.
Der Verteidigungsausschuss hat dem Antrag der
Koalitionsfraktionen mehrheitlich bei Stimment-
haltung der Fraktion der PDS zugestimmt.

VIII. Kapitel 14 03 – Kommandobehörden, Truppen usw.
Titel 423 01 – Bezüge der Berufssoldaten und Sol-
daten auf Zeit sowie
Ausbildungsgeld für Anwärter der Sanitätslaufbahn
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Im Kapitel 14 03 Titel 423 01 werden zusätzlich 4
Planstellen der Besoldungsgruppe B 7 ausge-
bracht, davon 3 für Daueraufgaben infolge der
neuen NATO-Kommandostruktur und eine als
NON-QUOTA POST für den Internationalen Mili-
tärstab der NATO (IMS).“
Zur Begründung wird angeführt, im Rahmen der
neuen NATO-Kommandostruktur würden in
Deutschland als Daueraufgaben die mit Besol-
dungsgruppe B 7 dotierten Dienstposten
– DOM RHQ AFSOUTH
– DCOM JHQ SOUTH (im Wechsel mit DOM

RHQ AFNORTH)
– ACOS Strategy HQ SACLANT (im Wechsel mit

ACOS CIS)
zugewiesen. Sie seien seit Juli 1999 zu Lasten an-
derer sachgerecht nach Besoldungsgruppe B 7 do-
tierter Dienstposten im Inland besetzt. Zur Kom-
pensation der Forderung werde durch das Bun-
desministerium der Verteidigung jeweils eine
Planstelle der Besoldungsgruppe B 6 angeboten.
Die zeitlich befristete Ausbringung einer Planstelle
der Besoldungsgruppe B 7 (ku in B 6 spätestens
31. August 2002) werde für den AD Ops IMS benö-
tigt. Mit dem Erwerb der Position des AD Ops ab
August 1999 sei es Deutschland gelungen, bis zum
August 2002 innerhalb des Internationalen Militär-

stabes der NATO eine Schlüsselstellung zu beset-
zen. Auch für diese Forderung werde als Kompen-
sation eine Planstelle der Besoldungsgruppe B 6
angeboten. Entstehende Mehrkosten für den Epl. 14
von rd. 8 000 DM pro Kopf und Jahr würden er-
wirtschaftet.
Der Verteidigungsausschuss hat dem Antrag der
Koalitionsfraktionen mehrheitlich bei Stimment-
haltung der Fraktion der PDS zugestimmt.

IX. Kapitel 14 03 – Kommandobehörden, Truppen usw.
Titel 547 01 – Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen,
größeren Unglücksfällen und Notfällen einschl.
sonstiger Hilfsmaßnahmen (Kapitel 05 02 Titel
980 01) sowie Unterstützungsleistungen
„Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bun-
destages möge beschließen:
Der Haushaltsausschuss wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
Im Haushaltsgesetz 2000 ist bei Kapitel 14 03 Titel
547 01 folgender Haushaltsvermerk beizufügen:
3. Kosten, die für die deutsche Beteiligung an dem

internationalen Streitkräfteverband in Ost-
Timor (INTERFET) entstehen und die den be-
schlossenen Haushaltsansatz übersteigen, wer-
den unbeschadet anderer Regelungen dadurch
abgedeckt, dass die notwendigen Mittel dem
Epl. 14 aus dem sonstigen Bundeshaushalt zu-
geführt werden.“

Als Begründung wurde angeführt, dieser Beschluss
nehme den Parlamentsentscheid über den humani-
tären Ost-Timor-Einsatz der Bundeswehr auf und
strebe an, diese Regelung in das Haushaltsgesetz
2000 ordnungsgemäß einzufügen. Damit entspre-
che er formal der aktuellen Beschlusslage.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag der
Koalitionsfraktionen und der Fraktion der
CDU/CSU mit deren Stimmen bei Stimmenthaltung
der übrigen Fraktionen angenommen.

X. Kapitel 14 04 – Bundeswehrverwaltung
Titel 422 01 – Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
und Beamten
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Im Kapitel 14 04 Titel 422 01 werden 25 Planstellen
der Besoldungsgruppe A 6 nach Besoldungsgruppe
A 6 e umgewandelt.“
Als Begründung wird dargelegt, im einfachen
Dienst übersteige die Anzahl der eingerichteten
Dienstposten nach Besoldungsgruppe A 6 e (102)
die zur Verfügung stehenden Planstellen (63) er-
heblich, so dass derzeit eine Schere von rd. 62 Pro-
zent bestehe. Dies führe dazu, dass aufgrund der
Planstellensituation 8 Beamte der Besoldungs-
gruppe A 5, die seit 1998 auf Beförderungsdienst-
posten der Besoldungsgruppe A 6 e geführt würden
und die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für
eine Beförderung nach A 6 e erfüllten, noch nicht

Drucksache 14/1924 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
gefördert werden könnten. Erst im Jahre 2002
(zwei Abgänge) und 2003 (drei Abgänge) könnten
aus heutiger Sicht weitere Beamte befördert wer-
den.
Durch die Umwandlung von 25 Planstellen der Be-
soldungsgruppe A 6 m nach Besoldungsgruppe A
6 e könnten bestehende Wartezeiten für Beförde-
rungen nach Besoldungsgruppe A 6 e deutlich ver-
ringert werden. Kosten entstünden für den Epl. 14
keine.
Der Verteidigungsausschuss hat dem Antrag der
Koalitionsfraktionen mehrheitlich bei Stimment-
haltung der Fraktion der PDS zugestimmt.

XI. Kapitel 14 04 – Bundeswehrverwaltung
Titel 422 01 – Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
und Beamten
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Im Kapitel 1404 Titel 422 01 werden 27 Planstellen
der Besoldungsgruppe A 8 nach Besoldungsgruppe
A 9 m umgewandelt.“
Begründet wird der Antrag damit, im mittleren
Dienst übersteige die Anzahl der eingerichteten
Dienstposten nach Besoldungsgruppe A 9 m (842)
die zur Verfügung stehenden Planstellen (697) er-
heblich, so dass derzeit eine Schere von 20 Prozent
bestehe. Dies führe dazu, dass aufgrund der Plan-
stellensituation 37 Beamte der Besoldungsgruppe
A 8, die seit 1998 die laufbahnrechtlichen Voraus-
setzungen für eine Beförderung nach A 9 m erfüll-
ten, noch nicht befördert werden könnten. Hinzu
kämen 31 weitere Beamte, die seit diesem Jahr auf
Beförderungsdienstposten der Besoldungsgruppe
A 9 m geführt würden.
Durch Umbuchung von bisher zu Lasten von all-
gemeinen Planstellen geführten Beamten des mitt-
leren feuerwehrtechnischen Dienstes könnten im
August 1999 voraussichtlich rd. 10 Beförderungen
nach Besoldungsgruppe A 9 m vorgenommen wer-
den. Durch Hebung von 27 Planstellen von Besol-
dungsgruppe A 8 nach Besoldungsgruppe A 9 m
könnten die bestehenden Wartezeiten für Beförde-
rungen nach A 9 m deutlich verringert werden.
Mehrkosten für den Epl. 14 von rd. 97 000 DM pro
Jahr würden im Haushaltsjahr 2000 erwirtschaftet
werden.
Der Verteidigungsausschuss hat dem Antrag der
Koalitionsfraktionen mehrheitlich bei Stimment-
haltung der Fraktion der PDS zugestimmt.

XII. Kapitel 14 04 – Bundeswehrverwaltung
Titel 422 01 – Bezüge der planmäßigen Beamtinnen
und Beamten
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Der Haushaltsvermerk zu Kapitel 14 04 Titel 422 01
– zu A 15 – wird wie folgt ausgebracht:
Aus zwingenden dienstlichen Gründen dürfen bis zu
30 Planstellen mit einer entsprechenden Anzahl von

Planstellen der Besoldungsgruppe A 14 des Kapi-
tels 14 01 ausgetauscht werden.“
Als Begründung wird angebracht, es handele sich
hierbei um den korrespondierenden Haushaltsver-
merk zu dem im Personalhaushalt (S. 155 des Re-
gierungsentwurfs) aufgeführten Haushaltsvermerk
bei Kapitel 14 01 Titel 422 01. Dort sei beantragt
worden, die Zahl der Planstellen, die mit dem
nachgeordneten Bereich getauscht werden könnten,
von 20 auf 30 zu erhöhen.
Durch die Erhöhung des Vermerks von 20 auf 30
Austauschmöglichkeiten sollten die bestehenden
Beförderungsnachteile im Ministerium gemildert
werden. Mehrkosten entstünden für den Epl. 14
keine, da in der Besoldungsgruppe A 15 keine hö-
here Ministerialzulage gezahlt werde als in der Be-
soldungsgruppe A 14.
Der Verteidigungsausschuss hat dem Antrag der
Koalitionsfraktionen mehrheitlich bei Stimment-
haltung der Fraktion der PDS zugestimmt.

XIII. Kapitel 14 12 – Unterbringung
Titel 632 01 – Erstattung von Verwaltungsausgaben
an die Länder
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Der Haushaltsausschuss wird aufgefordert zu prü-
fen, inwieweit eine kostengünstigere Verwaltung
der Bundeswehrliegenschaften möglich ist, um den
Epl. 14 hinsichtlich der Erstattung von Verwal-
tungskosten an die Länder in den kommenden Jah-
ren zu entlasten.“
Als Begründung wird dargelegt, die den Ländern
durch die Erledigung der Bauaufgaben des Bundes
entstehenden Verwaltungskosten würden vom Bund
gemäß Artikel 1 Abs. 2 des Finanzanpassungsge-
setzes aufgrund von Kostenvereinbarungen des
BMF mit den Ländern in der Höhe der nachgewie-
senen Ist-Kosten erstattet. Im Regierungsentwurf
Epl. 14 Kapitel 14 12 Titel 632 01 seien für
2000 760 Mio. DM veranschlagt.
Die Verteidigungsbauaufgaben der Bundeswehr
würden zur Zeit zu ungünstigen Konditionen
durchgeführt. In den alten Bundesländern seien die
Bundesbauaufgaben sei 1991 durch Verlagerung
großer Bauaufgaben in die neuen Bundesländer
stark zurückgegangen. Dies habe zu erheblichen
Personalüberhängen in den Bauverwaltungen der
alten Bundesländer geführt, während in den neuen
Ländern neue Bauverwaltungen aufgebaut würden.
Beides führe zu einem starken Anstieg der Verwal-
tungskosten bei gleichzeitig insgesamt rückläufigem
Bauvolumen. Kosten entstünden keine.
Der Verteidigungsausschuss hat dem Antrag der
Koalitionsfraktionen mehrheitlich bei Stimment-
haltung der Fraktion der PDS zugestimmt.

XIV. Kapitel 14 15 – Feldzeugwesen
„Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bun-
destages möge beschließen:

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 – Drucksache 14/1924
Der Bundesminister der Verteidigung wird aufge-
fordert, dafür Sorge zu tragen, dass ein gepanzerter
Transportpanzer mit einer unter Panzerschutz be-
dienbaren Waffe schnellstmöglich beschafft wird.
Es wird gebeten, nach einer Marktsichtung dem
Ausschuss von dem Ergebnis zu berichten, insbe-
sondere darüber, ob es ein Fahrzeug gibt, das
überwiegend in Deutschland gefertigt werden
kann.“
Als Begründung wird genannt, für die im Rahmen
der Krisenbewältigung gestellten Aufgaben benöti-
ge das Heer für die Übergangszeit bis zum Beginn
der Beschaffung des GTK und in einer begrenzten
Stückzahl vor allem für die laufenden Auslandsein-
sätze dringend ein solches Fahrzeug, welches ins-
besondere bezüglich des Schutzniveaus und der
Durchsetzungsfähigkeit gegenüber dem Transport-
panzer FUCHS deutlich verbessert wurden müsse.
Ein entsprechend gepanzerter Transportpanzer mit
einer unter Panzerschutz bedienbaren Waffe auf
der Basis des KRK FUCHS könne eben diese An-
forderungen erfüllen und somit für unsere Soldaten,
die sich im Rahmen der Krisenbewältigung im Ein-
satz befänden, zusätzliche Sicherheit bei der
Durchsetzung ihrer Aufgaben gewährleisten.
Der Verteidigungsausschuss hat dem Antrag der
Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. einvernehm-
lich der Stimmenthaltung der Fraktion der PDS zu-
gestimmt.

XV. Kapitel 14 20 – Wehrforschung, ...
„Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bun-
destages möge beschließen:
Der Bundesminister der Verteidigung wird gebeten,
die Verhandlungen mit den europäischen Partnern
zu forcieren und möglichst bald zu einer Unter-
zeichnung eines Memorandums of Understanding
(MoU) zur Verwirklichung eines Luft/Luft-Lenk-
flugkörpers mittlerer Reichweite in europäischer
Kooperation (METEOR) zu gelangen.“
Zur Begründung wird ausgeführt,
1. die Notwendigkeit einer modernen Hauptbe-

waffnung für den Eurofighter 2000 sei unbe-
stritten. Das Parlament habe sich seit 1995 da-
für eingesetzt, diese Hauptbewaffnung nicht auf
dem Wege einer Kauflösung in den USA, son-
dern auf dem Wege einer europäischen Koope-
ration mindestens der Eurofighter-Nutzstaaten
zu realisieren.

2. Die britische Amtsseite habe die Entscheidung
– zur Auswahl stünden das europäische (ME-
TEOR) und zwei US-Angebote – bisher nicht
vollzogen. Die Verhandlungen mit den EF 2000-
Nutzerstaaten seien nicht zum Abschluss ge-
bracht worden.

3. Der Bundesminister der Verteidigung habe das
Vorhaben in den Epl. 14 eingestellt. Eine bin-
dende Absichtserklärung über den Beitritt zum
Vorhaben METEOR sei in Übereinstimmung mit

den Parlaments-beschlüssen in Aussicht gestellt
worden.

4. In Anbetracht der Wichtigkeit der zeitgerechten
Auswahl für die Eurofighter-Bewaffnung werde
der Bundesminister der Verteidigung gebeten,
das bereits vorhandene MoU baldmöglichst zu
unterzeichnen, um so die britische Entscheidung
für das europäische METEOR –Angebot zu un-
terstützen.

Der Verteidigungsausschuss hat dem Antrag der
Koalitionsfraktionen, der Fraktion von CDU/CSU
und der Fraktion der F.D.P. mit deren Stimmen bei
Stimmenthaltung der PDS zugestimmt.

XVI. Aufwandsentschädigungen, sonstige Leistungen im
Epl. 14 (S. 161 des Regierungsentwurfs)
„Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bun-
destages möge beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die pau-
schale Dienstaufwandsentschädigung für den im
Ausland verwendeten DMV-MC/NATO Brüssel von
35 000 DM auf 45 000 DM pro Jahr zu erhöhen.“
Als Begründung wird dargestellt, 1994 hätte das
Bundesministerium der Verteidigung die damalige
Forderung (45 000 DM) anerkannt. Wegen der zu-
sätzlichen Besetzung des Dienstpostens des CMC
(General Naumann) hätte der Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages eine Kürzung um
10 000 DM beschlossen. Seit Mai 1999 werde der
CMC nicht mehr durch Deutschland besetzt, so daß
die Grundlage für die Kürzung weggefallen sei.
Entstehende Mehrkosten für den Epl. 14 von jähr-
lich 10 000 DM würden erwirtschaftet werden.
Der Verteidigungsausschuss hat dem Antrag der
Koalitionsfraktionen mehrheitlich bei Stimment-
haltung der Fraktion der PDS zugestimmt.

In seiner Sitzung am 6. Oktober 1999 hat der Verteidi-
gungsausschuss ebenfalls den Entwurf zum Einzelplan
60, Kapitel 60 04, Titel 547 03, beraten. Dem federfüh-
renden Haushaltsausschuss wird empfohlen, den Entwurf
anzunehmen.
Dieser Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen
der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und
F.D.P. bei Abwesenheit der Fraktion der PDS gefasst.
Darüber hinaus wurden die beigefügten Anträge der Ko-
alitionsfraktionen einvernehmlich bei Stimmenthaltung
der Fraktion der PDS angenommen, deren Annahme
dem Haushaltsausschuss ebenfalls empfohlen wird.
I. „Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:

Der Verteidigungsausschuss fordert die Bundesre-
gierung auf, 10 000 Paar Handschuhe für die im Ko-
sovo befindlichen Truppen zu schaffen.“
Als Begründung wird angeführt, die Handschuhe
würden dringend als Kälteschutz für den einbre-
chenden Winter gebraucht. Aufgrund der Witte-
rungsverhältnisse im Kosovo brauchten die Soldaten
klimafeste Handschuhe. Bei Kosten von 50,00 DM
pro Handschuhpaar ergäbe sich ein Gesamtvolumen

Drucksache 14/1924 – 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
von 0,5 Mio. DM, das aus dem Epl. 60 erwirtschaftet
werden könne.

II. „Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Der Verteidigungsausschuss fordert die Bundesre-
gierung auf, 10 000 Paar Gebirgsjägerschuhe für die
im Kosovo befindlichen Truppen zu beschaffen.“
Als Begründung wird angeführt, aufgrund des
schwierigen Geländes benötigten die Soldaten Schu-
he, die den Bedingungen besser angepasst seien. Die
neuen Gebirgsjägerschuhe seien leichter und kli-
mafester. Vor der Entwicklung des neuen „Leichten
Feldschuhes“ wäre die Beschaffung des Gebirgs-
schuhes ein Schritt, den Engpass bis zu dessen Ein-
führung zu überwinden. Bei Kosten von 140,00 DM
pro Paar ergäbe sich ein Gesamtvolumen von 1,4
Mio. DM, das aus dem Epl. 60 erwirtschaftet werden
könne.

III. „Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Der Verteidigungsausschuss fordert die Bundesre-
gierung auf, 30 000 Schlafsäcke für insgesamt drei
Kontingente im Kosovo als Ergänzung zu den im
Zulauf befindlichen neuen Schlafsäcken zu beschaf-
fen.“
Als Begründung wird ausgeführt, die Schlafsäcke
würden dringend als Kälteschutz für den einbre-
chenden Winter gebraucht. 30 000 Schlafsäcke er-
setzten die Poolung und reichten für das erste Jahr
aus. Die Hüllen mit GORE-tex seien klimafest bis
minus 32 Grad und würden in der Truppe ausge-
zeichnet angenommen. Bei Kosten von 300,00 DM
pro Schlafsackhülle ergäbe sich ein Gesamtkosten-
volumen von 9 Mio. DM, das aus dem Epl 60 erwirt-
schaftet werden könne.

13. Ausschuss (Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend)

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner Sitzung am 29. September 1999 den Ge-
setzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Geset-
zes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2000 – Haushaltsgesetz 2000, Einzel-
plan 17 – gutachtlich beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, F.D.P.
und PDS dem federführenden Haushaltsausschuss vor-
geschlagen, die Annahme des Gesetzentwurfs der Bun-
desregierung zu empfehlen. Änderungsanträge der Frak-
tion der CDU/CSU, der Fraktion der F.D.P. und der
Fraktion der PDS hat der Ausschuss abgelehnt.

14. Ausschuss (Ausschuss für Gesundheit)
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner Sitzung am
6. Oktober 1999 den Gesetzentwurf der Bundesregierung
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2000 – Haushaltsgesetz 2000 – beraten
und diesem mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktio-
nen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen

die Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, F.D.P. und
PDS bei einigen Stimmenthaltungen von Seiten der
Fraktion der CDU/CSU zugestimmt.
Die nachfolgend wiedergegebenen Anträge der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurden vom Ausschuss
für Gesundheit einstimmig angenommen.
„Der Ausschuss für Gesundheit wolle beschließen:
Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt dem federfüh-
renden Haushaltsausschuss
1. Titelgruppe 06
Maßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmit-
telmissbrauchs
Titel 531 66 – 314 ‚Aufklärungsmaßnahmen auf dem Ge-
biet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs‘ wird um
1 000 TDM auf 13 000 TDM angehoben.“
Als Begründung wird angeführt, dem Präventionsbereich
komme unverändert oberste Priorität bei der Bekämp-
fung des Drogenmissbrauchs zu. Angesichts des fortbe-
stehenden Suchtproblems seien verstärkte Maßnahmen,
z. B. Schulungen von ehrenamtlichen Kräften der Ju-
gendarbeit, der Sportarbeit, aber auch andere Präventi-
onsmaßnahmen, erforderlich, um differenzierte Ansätze
zur Suchtprävention aufgreifen zu können.
2. Titelgruppe 12 – Ausgaben für die AIDS-Bekämpfung
„Der Titel 531 16 – 314 ‚Aufklärungsmaßnahmen auf
dem Gebiet der AIDS-Bekämpfung‘ ist um 1 000 TDM
auf 16 000 TDM anzuheben.“
Begründet wird der Antrag damit, dass Aufklärungs-
maßnahmen auf dem Gebiet der AIDS-Bekämpfung nach
wie vor nicht verzichtbar seien, da die Warnungen vor
den Gefahren einer Infektion immer wieder aufgefrischt
werden müssten. Hinzu komme, dass Hepatitis B und C
als weitere Infektionsgefahr in letzter Zeit mehr und
mehr in den Vordergrund gerückt seien. Die Infektions-
wege seien zwar weitgehend identisch, dennoch sollte
auf diese zusätzliche Gefahrenquelle hingewiesen wer-
den.

15. Ausschuss (Ausschuss für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen)

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat in seiner Sitzung am 29. September 1999 und in sei-
ner Sitzung am 6. Oktober 1999 den Entwurf eines Ge-
setzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2000 (Haushaltsgesetz 2000) hier:
Epl. 12 gutachtlich beraten.
Der Ausschuss hat empfohlen, die unter Nummern I. bis
VII. wiedergegebenen Anträge anzunehmen, und zwar
hinsichtlich der Anträge Nrn. I bis V einstimmig, hin-
sichtlich des Antrages Nr. VI einstimmig bei Stimment-
haltung der F.D.P.-Fraktion und hinsichtlich des Antra-
ges Nr. VII mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und
F.D.P.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 – Drucksache 14/1924
I. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS

90/DIE GRÜNEN
Kapitel 12 02 – Allgemeine Bewilligungen
Titelgruppe 04 – Förderung von Umschlaganlagen
des kombinierten Verkehrs
„Der Haushaltsvermerk wird durch folgenden Zu-
satz ergänzt: ‚Ausgaben dürfen bis zur Höhe von
25 000 TDM der Einsparungen bei Kapitel 12 22 Ti-
tel 861 01–832 und Titel 891 01–832 geleistet wer-
den.‘
Die Verpflichtungsermächtigungen für 2001 werden
um 20 000 TDM erhöht.“
Der Antrag wurde damit begründet, die bisher vor-
gesehenen Mittel seien durch die vorliegenden fach-
lich positiv begutachteten Anträge privater Investo-
ren mehrfach überbucht. Um dem verkehrspoliti-
schen Ziel, mehr Güter auf die Schiene zu bringen,
näher zu kommen, würden die Ansätze erhöht. Die
Stärkung der Investitionen in KV-Terminals sei not-
wendig, um Bahn- und Binnenschifffahrt stärker als
bisher in den Gütertransport einzubeziehen.

II. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS
90/Die GRÜNEN
Kapitel 12 02 – Allgemeine Bewilligungen
Titel 683 01-732 – Finanzbeitrag an die Seeschiff-
fahrt
Titel 684 03-129 – Beihilfen zur Ausbildungsförde-
rung in der Binnenschifffahrt
„Beide Titel werden gegeneinander deckungsfähig
gemacht: Ein entsprechender Deckungsvermerk
wird ausgebracht.“
Als Begründung wurde angeführt, der für die Aus-
bildung in der Seeschifffahrt vorgesehene Betrag sei
zu eng; es lägen Ausbildungsanträge vor, die den
gesteckten Rahmen weit überschreiten würden. Der
vorgeschlagene Deckungsvermerk schaffe Flexibili-
tät zwischen den Ausbildungsförderungs-Maß-
nahmen.

III. Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, CDU/CSU, F.D.P. und PDS
Kapitel 12 02 – Allgemeine Bewilligungen
Titel 684 01–129 – Beihilfen für Schiffsjungenheime
und Schifferkinderheime der Binnenschifffahrt
„Die Beihilfen für Schiffsjungenheime und Schiffer-
kinderheime sind wie im Haushalt 1999 von 70 TDM
auf 100 TDM zu erhöhen.“
Begründet wurde der Antrag damit, die Heime ge-
währleisteten eine umfassende Betreuung der Kinder
von Binnenschifferfamilien und ermöglichten so den
Einsatz beider Ehepartner an Bord. Zu diesem
Zweck sei die Aufrechterhaltung von Schiffsjungen-
und Schifferkinderheimen unabdingbar. Zahlreichen
deutschen Partikulieren sei es aufgrund der Er-
lösstruktur in der Binnenschiffahrt nicht möglich,
die Heimunterbringung ganz oder teilweise selbst zu
finanzieren. Der bisher gewährte Bundeszuschuss

wirke dabei unterstützend und sollte deshalb nicht
gekürzt werden.

IV. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und F.D.P.
Kapitel 12 25 – Wohnungswesen und Städtebau
Titelgruppe 02 – Förderung des Sozialen Woh-
nungsbaus
„Der Ausschuss für Verkehr-, Bau- und Wohnungs-
wesen möge beschließen:
In Titel 882 28–411 – Zuweisungen für Maßnahmen
zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus – ein-
schließlich Modernisierung und Instandsetzung – in
den neuen Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin)
wird folgende Erläuterung neu eingefügt:
Von dem Verpflichtungsrahmen für das Förderungs-
programm 2000 sollen 10 000 TDM zur Bekämpfung
der Obdachlosigkeit verwendet werden.“
Als Begründung wurde angeführt, die Zweckbindung
von Fördermitteln entsprechend der Praxis der
Vorjahre diene der Unterbringung von Wohnungslo-
sen und der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit
durch Fördermittel des Sozialen Wohnungsbaus.

V. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und F.D.P.
Kapitel 12 25 – Wohnungswesen und Städtebau
Titelgruppe 02 – Förderung des Sozialen Woh-
nungsbaus
„Der Ausschuss für Verkehr-, Bau- und Wohnungs-
wesen möge beschließen:
In Titel 852 24-411 – Darlehen für den Einsatz als
Baudarlehen in den alten Ländern 1. Förderungs-
weg – wird folgende Erläuterung neu eingefügt:
Von dem Verpflichtungsrahmen für das Förderungs-
programm 2000 sollen 40 000 TDM zur Bekämpfung
der Obdachlosigkeit verwendet werden.“
Als Begründung wurde dargestellt, die Zweckbin-
dung von Fördermitteln entsprechend der Praxis der
Vorjahre diene der Unterbringung von Wohnungslo-
sen und der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit
durch Fördermittel des Sozialen Wohnungsbaus.

VI. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN
Kapitel 12 25 – Wohnungswesen und Städtebau
Titelgruppe 04 – Forschungsvorhaben zur Weiter-
entwicklung des Wohnungs- und Städtebaus (Expe-
rimenteller Wohnungs- und Städtebau) des Bundes
„Der Ausschuss für Verkehr-, Bau- und Wohnungs-
wesen möge beschließen:
a) Das Wort Abwicklung wird gestrichen.
b) In Titel 882 46-176 – Modellvorhaben – wird

der Baransatz 2000 um 330 TDM auf 8 030
TDM erhöht.

Drucksache 14/1924 – 12 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
c) In Titel 882 46-176 – Modellvorhaben – wird

folgende Verpflichtungsermächtigung neu ein-
gefügt:
Verpflichtungsermächtigung 4 670 TDM
davon fällig bis 2001 1 870 TDM
davon fällig bis 2002 1 870 TDM
davon fällig bis 2003 930 TDM“

Als Begründung wurde angeführt, das Ex-WoSt-
Programm solle fortgesetzt werden, um auch in Zu-
kunft die Übertragung von Forschungsergebnissen
experimenteller Projekte auf dem Gebiet des Woh-
nungswesens und Städtebaus in die Praxis zu er-
möglichen. Dies sichere langfristig die Vorausset-
zungen für die Unterstützung preiswerten und öko-
logischen Wohnungs- und Städtebaus. Die
Gegenfinanzierung erfolge aus Kapitel 1225, Titel-
gruppe 03 (Wohnungsfürsorge).

VII. Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN
Kapitel 1225 – Wohnungswesen und Städtebau
Titelgruppe 03 – Maßnahmen der Wohnungsfürsor-
ge für Angehörige der Bundeswehr und der Ver-
waltung des Bundes sowie für Angestellte der Bun-
destagsfraktionen und Bundestags-abgeordneten
„Der Ausschuss für Verkehr-, Bau- und Wohnungs-
wesen möge beschließen:
In Titel 893 34-411 – Zuschüsse für Investitionen
a) wird der Baransatz 2000 um 330 TDM auf

32 170 TDM reduziert,
b) wird die Verpflichtungsermächtigung um 4 670

TDM reduziert und erhält
folgende Fassung:
Verpflichtungsermächtigung 8 030 TDM
davon fällig bis 2001 3 430 TDM
davon fällig bis 2002 4 600 TDM
davon fällig bis 2003 0 TDM“

Als Begründung wurde ausgeführt, die Kürzungen
dienten zur Gegen-finanzierung der Fortsetzung des
Ex-WoSt-Programmes (Kap. 1225, Titelgruppe 04).

Weitere Anträge der CDU/CSU-Fraktion, der F.D.P.-
Fraktion und der PDS-Fraktion fanden im Ausschuss für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen keine Mehrheit.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 1999 die gutacht-
liche Beratung des am 6. Oktober 1999 zurückgestellten
Teils des Epl. 12 abgeschlossen. Dabei standen insge-
samt drei Anträge der Fraktionen von CDU/CSU, F.D.P.
und PDS zum Thema „Wohngeld“ zur Abstimmung und
wurden abgelehnt.

16. Ausschuss (Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit)

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit hat in seiner Sitzung am 29. September 1999
den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Fest-
stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2000 – Haushaltsgesetz 2000, Einzelplan 16 – beraten
und unter Einschluss des nachfolgenden Koalitionsan-
trages mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und der PDS ange-
nommen. Der ebenso nachfolgend wiedergegebene ge-
meinsame Entschließungsantrag wurde einstimmig an-
genommen.
I. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reak-

torsicherheit nimmt zum Entwurf des Haushaltsge-
setzes 2000 wie folgt Stellung:
„1. Der Gesamthaushalt des BMU beträgt im Jahre

2000 rd. 1 088 Mrd. DM. Das sind 3,4 Prozent
weniger als 1999. Mit dieser Kürzung hat das
BMU seinen Konsolidierungsbeitrag zur De-
ckung des strukturellen Haushalts-defizits voll
erbracht. Der Stammhaushalt des BMU und der
Endlagerbereich wurden entsprechend ihrem
Prozentanteil in die Kürzung einbezogen.

2. Der Umweltausschuss begrüßt, dass bei der
Kürzung für den Stammhaushalt des Umweltmi-
nisteriums die 170 Mio. DM für den Neubau des
UBA abgezogen worden sind. Diese werden
nunmehr aus dem Gesamthaushalt gedeckt.
Damit wird die Planung der alten Regierung
rückgängig gemacht, die den Neubau des UBA
zu Lasten des Programmhaushalts des Umwelt-
ministeriums finanzieren wollte.

3. Der Umweltausschuss hält die Verteilung der
Kürzung im Stammhaushalt für sachgerecht. Die
Kürzung wird schwerpunktmäßig bei den gro-
ßen Fördertiteln erbracht, insbesondere bei den
Umweltschutzpilotprojekten Inland und Ausland
sowie bei den Naturschutzgroßprojekten. Maß-
gebend hierfür sind die relativ niedrigen Ist-
Ergebnisse der Vorjahre. Die neuen Ansätze für
die Pilotprojekte Inland und für die Natur-
schutzgroßprojekte betragen jeweils 40 Mio.
DM. Sie liegen damit immer noch höher als die
Ist-Ergebnisse der Vorjahre. Im Jahre 2000 ist
also trotz der Haushaltskonsolidierung mehr
Förderung möglich, als bisher geschehen ist.
Ausgenommen von der Kürzung wurden die
Fördertitel für die Umweltverbände und Natur-
schutzverbände, die für die ökologische Moder-
nisierung in vielen Lebensbereichen einen
wichtigen Beitrag leisten. Die Projektmittel für
die Verbändeförderung wurden im Haushalt
1999 um 23 Prozent auf 5,6 Mio. DM erhöht.
Dieses Niveau wird im Haushalt 2000 fortge-
schrieben. Auch die Ressortforschung im Natur-
schutzbereich wurde von Kürzungen ausge-
nommen. Hier wurde der Ansatz im Haushalt
1999 um 19,6 Prozent auf 11,6 Mio. DM erhöht.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13 – Drucksache 14/1924
4. Der Umweltausschuss begrüßt, dass trotz der

schwierigen Haushaltslage zusätzlich 3 Mio.
DM für Beratungshilfe für den Umweltschutz in
den Staaten Mittel- und Osteuropas im Wege
der Prioritätensetzung bereitgestellt werden.
Damit erhält das BMU ein eigenes Beratungsin-
strument und ist unabhängig vom TRANS-
FORM-Programm, das vom BMZ koordiniert
wird. Das TRANSFORM-Programm wurde in
den vergangenen Jahren massiv gekürzt und seit
1998 auf investive Projekte mit dem Ziel der
Wirtschaftsförderung verengt. Für die Umwelt-
beratung blieb daher kein Raum. Schwerpunkt
des BMU-Programms ist die Beratung der EU-
Beitrittsstaaten bei der Erarbeitung von Pro-
jektanträgen auf Förderung aus dem EU-
Haushalt (PHARE-Programm). Damit werden
deutsche Umweltschutzstandards und deutscher
umweltfachlicher Sachverstand wirksamer
transferiert. Zugleich wird der Einsatz deutscher
Umwelttechnologie im Rahmen der Umsetzung
der PHARE-Projekte gefördert und den Interes-
sen der deutschen Wirtschaft im Sinne eines
Multiplikationseffektes Rechnung getragen.

5. Für das Marktanreizprogramm zur Förderung
erneuerbarer Energien, das aus der Ökosteuer
gegenfinanziert wird, sind im Haushalt des
Wirtschaftsministerium 200 Mio. DM veran-
schlagt. Für die Jahre 2001 bis 2003 sind im
Finanzplan ebenfalls jährlich 200 Mio. DM
vorgesehen. Der Umweltausschuss spricht sich
dafür aus, dass bei steigendem Steueraufkom-
men die Ansätze entsprechend erhöht werden.
Nur dann wird die umweltpolitische Forderung
erfüllt, dass ein voller Ausgleich für die Einbe-
ziehung der erneuerbaren Energien in die
Strombesteuerung geschaffen werden muss.

6. Der Umweltausschuss unterstützt den Entschlie-
ßungsantrag der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Bundeshaus-
haltsplan 2000, der ein systematisches und kon-
sequentes Umweltcontrolling in allen Bundes-
behörden zum Ziel hat. Damit kann zugleich ei-
ne Entlastung der Umwelt und der öffentlichen
Kassen erreicht werden.“

II. Gemeinsamer Entschließungsantrag zum Bundes-
haushaltsplan 2000 – Umweltcontrolling
„Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag geht davon aus, dass ein
systematisches und konsequentes Umweltengage-
ment der öffentlichen Verwaltungen die Umwelt und
die öffentlichen Kassen entlastet. Angesichts der
Verpflichtung, die natürlichen Lebensgrundlagen für
die zukünftigen Generationen zu schützen und der
Notwendigkeit zu sparen, sollte die Bundesregierung
die eigenen Aktivitäten auf den ökologischen und
ökonomischen Prüfstand stellen und so mit gutem
Beispiel vorangehen.“
Umweltcontrolling und Umweltmanagement bieten
in Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Ver-

waltungen ein großes Potenzial zur Umweltentlas-
tung und Kosteneinsparung, die es verstärkt zu nut-
zen gilt. Während das Instrument „umweltfreundli-
che Beschaffung“ derzeit am stärksten genutzt wird,
gibt es beim „Abfall- und Energiemanagement“, bei
„Wasserspar- und Abwasservermeidungskonzepten“
und beim „Mobilitätsmanagement“ bisher nur unzu-
reichende oder sogar nur vereinzelte Ansätze, wie
die Veröffentlichung des Umweltbundesamtes zum
„Umweltcontrolling im Bereich der öffentlichen
Hand“ vom Februar 1999 aufgezeigt. Bei geschätz-
ten Umweltkosten der öffentlichen Hand (ohne Be-
rücksichtigung externer Effekte und Bundesliegen-
schaften) z. B. beim Energieverbrauch in Höhe von
rd. 6,5 Mrd. DM/Jahr und beim Wasserverbrauch
inklusive Abwasserkosten in Höhe von 2,7 Mrd.
DM/Jahr sind Einsparpotenziale von beachtlicher
Bedeutung.
Beim Energieverbrauch geht man von einem Ein-
sparpotenzial bei den Kosten von 5 bis 15 Prozent
durch organisatorische Maßnahmen, 25 bis 60 Pro-
zent bei der Heizenergie (je nach Ausgangslage) und
mindestens 10 Prozent beim Stromverbrauch aus.
Allein durch den Einsatz energieeffizienter Geräte
ohne Leerlaufverluste könnten in Deutschland
2 Mrd. DM Stromkosten gespart werden.
Beim Wasserverbrauch wurden im Einzelfall bis zu
45 Prozent Kostenreduktion erreicht, beim Abfall ei-
ne Verminderung der Kosten bis zu 50 Prozent.
Beim Fuhrpark bzw. dem Mobilitätsmanagement
gibt es bisher kaum Erfahrungen, aber es ist belegt,
dass allein durch die Fahrweise der Kraftstoffver-
brauch um durchschnittlich 15 Prozent vermindert
werden kann, ohne dass die Mobilität eingeschränkt
oder Fahrzeiten verlängert werden.
Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, in
allen Bundesbehörden und Liegenschaften ein Um-
weltcontrolling einzuführen, um bei allen Aktivitäten
die Möglichkeiten für den Schutz der Umwelt und
für die Reduzierung der Kosten so weit wie möglich
zu nutzen.
Es sollte geprüft werden, wie ökonomische Anreize
im Rahmen der Flexibilisierung der Haushaltsfüh-
rung zu mehr Umweltschutz in den Bundesbehörden
geschaffen werden können. So könnte die Einfüh-
rung eines Umweltcontrolling im Rahmen der Be-
willigung sowie die Verteilung von Haushaltsmitteln
berücksichtigt werden. Nachgewiesene Einsparun-
gen könnten anteilig zur dezentralen Ressourcen-
bewirtschaftung zur Verfügung stehen. Verbesse-
rungsvorschläge der Mitarbeiter zum betrieblichen
Umweltschutz sollten bei der Gewährung von Prä-
mien im Rahmen des Vorschlagswesens besonders
berück-sichtigt werden.
Neben dem notwendigen Umweltcontrolling sollte
nach Inkrafttreten der revidierten EG-Öko-audit-
Verordnung (EMAS II), die für Mitte 2000 zu er-
warten ist, ein Umweltmanagementsystem (nach
EMAS II und/oder der Norm DIN EN ISO 14001) in
allen größeren Liegenschaften bzw. Organisations-

Drucksache 14/1924 – 14 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
einheiten eingeführt werden, um zu einer Verbesse-
rung des betrieblichen Umweltschutzes zu gelangen
und die hieraus erwachsenden Synergieeffekte opti-
mal zu nutzen.
Im Rahmen des Beschaffungswesens sollten umwelt-
verträglich erzeugte Produkte und Dienstleistungen
bevorzugt berücksichtigt werden. So sollte z. B. ein
Teil der Einsparungen dafür verwendet werden,
Strom aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Die
kontinuierliche Verbesserung des Umweltschutzes
sowie die erzielten Einsparungen sollten anhand ei-
nes möglichst einheitlichen und transparenten Kenn-
zahlensystems dargestellt und in jährlichen Umwelt-
berichten veröffentlicht werden. Verwaltungsreform-
ansätze wie das Neue Steuerungsmodell bieten viel-
fältige Ansätze, die bei der Einführung eines Um-
weltcontrollings und Umweltmanagements genutzt
werden können. Einen wichtigen Beitrag hierzu wird
das derzeit laufende Vorhaben von Bundesumwelt-
ministerium und Umweltbundesamt zur Erstellung
eines Handbuchs für das Umweltcontrolling im Be-
reich der öffentlichen Hand leisten können.“

18. Ausschuss (Ausschuss für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe)

Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hil-
fe hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Haus-
haltsjahr 2000 – Haushaltsgesetz 2000 – in seinen Sit-
zungen am 29. September 1999 und am 06. Oktober
1999 beraten und auf Antrag der F.D.P.-
Bundestagsfraktion mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, F.D.P. und PDS bei Enthaltung der Fraktio-

nen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
nachfolgende Empfehlungen für die weiteren Beratun-
gen zum Einzelplan 02 beschlossen:
„Antrag auf Aufnahme eines Haushaltsansatzes im Epl.
02, Deutscher Bundestag, zur Vorbereitung der Grün-
dung eines Menschenrechtsinstituts in Deutschland
Kapitel 02 01 – Deutscher Bundestag
Titel F 526 02 – Kosten für Sachverständige
Kosten für Honorar, Reisekosten, Aufwandsentschädi-
gungen, Studien usw. zur Vorbereitung der Gründungs-
arbeiten eines Menschenrechtsinstituts 250 000 DM“
Einstimmig hat der Ausschuss bei Enthaltung der Frak-
tionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen
Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beraten und
die nachfolgende Empfehlung für die weiteren Beratun-
gen zum Epl. 05 beschlossen:
„Die Mittel für Titel 686 12-029 (‚Für humanitäre
Hilfsmaßnahmen im Ausland außerhalb der Entwick-
lungshilfe‘) sind von 58 Mio. DM auf 70 Mio. DM zu er-
höhen.“
19. Ausschuss (Ausschuss für Bildung, Forschung

und Technikfolgenabschätzung)
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner Sitzung am 29. September
1999 den Entwurf des Epl. 30 zum Bundeshaushalt 2000
beraten und um Berücksichtigung der nachfolgend wie-
dergegebenen zumeist einstimmig und im Übrigen
mehrheitlich verabschiedeten Änderungsanträge der Ko-
alitionsfraktionen gebeten:

„I.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisherigerAnsatz Antrag
Neuer
Ansatz

30 02 685 05 Strukturelle Innovation 135 000 + 25 000 160 000

Begründung
Ansatzerhöhung
– zugunsten Ziff. 1 d. Erl. + 12 000 TDM, davon

+ 8 000 TDM für Vernetzung der Grundlagen-
forschung für erneuerbare Energie, Ziff. 2 d. Erl.
+ 13 000 TDM, davon 1 600 TDM für Förder-

maßnahmen an der Universität Viadri-
na/Frankfurt (Oder).

Der BF-Ausschuss erwartet, dass im Rahmen der
Ziff. 2 der Erläuterungen auch Entwicklung und
Erprobung neuer Konzepte zur Förderung lebens-
begleitenden Lernens gefördert werden.

II.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisherigerAnsatz Antrag
Neuer
Ansatz

30 02 686 01 Zusammenarbeit mit and. Staaten,einschl. EU 39 655 +1 600 41 255

Begründung
Ansatzerhöhung
– zugunsten der EU-Programme LEONARDO und

SOKRATES (Ziff. 2 d. Erl. + 600 TDM)

– zur Förderung eines deutsch-chinesischen Stu-
dienganges als weiteres Projekt der Bildungs-
und Forschungszusammenarbeit (Ziff. 4 d. Erl.
+ 1 000 TDM).

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15 – Drucksache 14/1924
III.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisherigerAnsatz Antrag
Neuer
Ansatz

30 02 685 41 FhG-Betrieb 295 150 + 2 183 297 333
30 02 893 41 FhG-Investitionen 182 500 + 2 500 185 000

Begründung
Anhebung der Steigerungsrate von 2 v. H. auf
3 v. H. (wie MPG und DFG) wegen des noch wei-
terhin bestehenden Mehrbedarfs für den Aufbau
von Instituten in den neuen Bundesländern.

Der BF-Ausschuss erwartet im Rahmen des Auf-
wuchses auch eine verstärkte Förderung des Fhg
für Solare Energie, Freiburg.

IV.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisherigerAnsatz Antrag
Neuer
Ansatz

30 02 652 70
Zweckgebundene Zuweisungen an
die Länder für Forschungsein-
richtungen der Blauen Liste –
Betrieb

341 352 + 500 341 852

Begründung
Aufstockung der für das Potsdam-Institut für Kli-
mafolgenforschung e. V. (PIK) vorgesehenen Zu-
wendung zur verstärkten Förderung der Sozi-
ökonomischen Institutes aufgrund der Wissen-
schaftsrat-Begutachtung;

Ziff. 4.4 d. Erl. von 4 590 TDM auf 5 090 TDM.
Die Erhöhung erfolgt unter der Voraussetzung,
dass das Land Brandenburg zusätzliche Mittel in
gleicher Höhe bereitstellt.

V.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisherigerAnsatz Antrag
Neuer
Ansatz

30 02 882 70
Zweckgebundene Zuweisungen an
die Länder für Forschungsein-
richtungen der Blauen Liste –
Investition

121 116 – 1 248 119 868

Begründung
Reduzierung der für das Institut für Ostseefor-
schung an der Universität Rostock (IOW) vorgese-
henen Zuwendung für Investitionen;

Ziff. 6.3. d. Erl. von 2 373 TDM auf 1 125 TDM
(wegen Minderbedarf lt. Feststellung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern).

VI.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisherigerAnsatz Antrag
Neuer
Ansatz

30 03 685 05
Ergänzung in Ziff. 6: Vermittlung
von Zusatzqualifikationen für Be-
rufstätige

Ziffer 6 würde danach wie folgt lauten:
Forschungs- und Entwicklungsprogramm zur
Standortsicherung durch Kompetenzentwicklung in
der betrieblich-beruflichen Weiterbildung, Ver-

mittlung von Zusatzqualifikationen für Berufstätige
sowie Vorhaben zum Erhalt und Weiterentwicklung
der Kompetenzen von Arbeitslosen und von Ar-
beitslosigkeit Bedrohten.

Drucksache 14/1924 – 16 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
VII.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisherigerAnsatz Antrag
Neuer
Ansatz

30 03 685 70 BIBB-Betrieb 58 434 + 5 568 64 002

Begründung
Ansatzerhöhung zur Aufstockung der Titel 517 01
und 519 01 im Haushaltsplan des BIBB für die Be-

wirtschaftung und Unterhaltung in der Liegen-
schaft ‚Neues Abgeordnetenhaus‘ (Mehrbedarf ge-
schätzt).

VIII.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisherigerAnsatz Antrag
Neuer
Ansatz

30 04 681 01 Zuschüsse an Studentenförde-rungswerke 115 000 + 1 300 116 300

Begründung
Ansatzerhöhung zur Deckung des Mehrbedarfs für
die Begabtenförderung der ‚Bundesstiftung Rosa
Luxemburg‘ nach den BMBF-Richtlinien.

Die Titelerläuterung wird entsprechend aktuali-
siert.

IX.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisherigerAnsatz Antrag
Neuer
Ansatz

30 04 685 01 FuE an Fachhochschulen 14 500 + 2 000 16 500

Begründung
Ansatzerhöhung zur Realisierung von zusätzlichen
Bewilligungen in diesem Förderprogramm.

X.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisherigerAnsatz Antrag
Neuer
Ansatz

30 04 661 11 BaföG-Zinszuschüsse/Erst. Dar-lehensausfälle 66 500 – 54 500 12 000

Begründung
Nach dem Verhandlungsstand mit der Deutschen
Ausgleichsbank (DtA) ist von entsprechend gerin-

geren Zinserstattungen sowie Minderausgaben für
Erstattungen von Darlehensausfällen (Ausfallhaf-
tung) auszugehen.

XI.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisherigerAnsatz Antrag
Neuer
Ansatz

30 05 683 02 Bauen u. Wohnen Denkmal-schutzforschung 8 000 + 5 500 13 500

Begründung
Ansatzerhöhung zur Realisierung von zusätzlichen
Bewilligungen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 17 – Drucksache 14/1924
XII.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisherigerAnsatz Antrag
Neuer
Ansatz

30 06 683 01 Biotechnologie 195 000 + 10 000 205 000

Begründung
Ansatzerhöhung zur Deckung des Mehrbedarfs für
die Programmteile Biologische Sicherheitsfor-
schung, Bio-Systeme und Pflanzengenomforschung.

XIII.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisherigerAnsatz Antrag
Neuer
Ansatz

30 07 683 50 Umweltgerechte nachhaltigeEntwicklung 258 000 + 1 250 259 250

Begründung
Ansatzerhöhung zur Realisierung von zusätzlichen
Bewilligungen im Programmteil Globaler Wandel

(Wirkungsforschung am Globalen Wandel);
Ziff. 3.3 d. Erl. von 15 100 TDM auf 16 350 TDM.

XIV.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisherigerAnsatz Antrag
Neuer
Ansatz

30 07 893 40 UFZ-Investitionen 35 850 – 1 800 34 050

Begründung
Minderbedarf durch Verzögerungen bei verschie-
denen Baumaßnahmen

XV.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisherigerAnsatz Antrag
Neuer
Ansatz

30 13 532 55 KHI Florenz, IT-Kosten fürAufträge u. Dienstl. 15 + 140 155

30 13 812 55 KHI Florenz, IT-Erwerb vonGeräten 35 + 7 42

Begründung
Ansatzerhöhung zur zeitgleichen Umsetzung der
gemeinsamen mit dem Max-Planck-Institut für
Kunstgeschichte in Rom und des Zentralinstituts für
Kunstgeschichte in München geplanten elektroni-
schen Erfassung von Büchern und Zeitschriften-
aufsätzen als Alphabetischen Katalog (sog. ‚Retro-
konversion‘). Für die DV-Erfassung der rd. 210 000
Titelkarten im KHI sind ca. 4 Jahre eingeplant.“

20. Ausschuss (Ausschuss für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung)

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Epl. 23 des Bundeshaushaltsplanes
2000 in seinen Sitzungen am 29. September 1999 und

6. Oktober 1999 gutachtlich beraten und folgende Be-
schlüsse gefasst:
„1. Die Entwicklungszusammenarbeit ist anhand von

entwicklungspolitischen Kriterien bei der Mittelver-
gabe auf bestimmte Länder und Programme zu kon-
zentrieren. Entsprechend ist für die anderen Koope-
rationsländer eine Begrenzung auf Sektoren vorzu-
nehmen.

2. Den Durchführungsorganisationen sind die Haus-
haltsmittel nicht mehr nach Wirtschaftsplänen, son-
dern schrittweise als Globalzuweisungen zu geben.

3. Bezüglich der bilateralen technischen Zusammenar-
beit (TZ) sollte überlegt werden, bei welchen Län-
dern in Zukunft die TZ auch gegen Teilentgelt (ver-
stärkte Partnerleistungen) zu gestalten ist.

Drucksache 14/1924 – 18 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
4. Bei der bilateralen finanziellen Zusammenarbeit

sollte in Zukunft eine stärkere Nutzung der Ver-
bundfinanzierung angestrebt werden.

5. In Titel 186 01 wird ein Haushaltsvermerk aufge-
nommen mit der Maßgabe, dass Mehreinnahmen aus
einem Forderungsverkauf von 200 Mio. DM zur
Deckung der Mehrausgaben bei Titel 866 01 dienen.

6. In Titel 666 02 wird der Baransatz um 2,7 Mio. DM
reduziert.

7. In Titel 685 01 wird der Baransatz um 10 Mio. DM
erhöht.

8. In Titel 685 10 wird der Baransatz um 1,2 Mio. DM
erhöht.

9. Es wird ein neuer Titel 686 01 eingerichtet, der alle
UN-Organisationen zusammenfasst.

10. Zu den Titeln 686 04 und 896 04 bittet der Aus-
schuss, eine angemessene Erhöhung vorzusehen,
damit die Arbeit der politischen Stiftungen und der
Kirchen nicht beeinträchtigt wird.

11. In Titel 686 06 wird der Baransatz um 6 Mio. DM
erhöht.

12. In Titel 686 13 wird der Baransatz um 0,5 Mio. DM
erhöht.

13. In Titel 686 27 werden die Barmittel um 10 Mio. DM
reduziert und auf das Jahr 2001 verschoben.

14. In Titel 866 01 wird ein Haushaltsvermerk aufge-
nommen mit der Maßgabe, dass Mehrausgaben bis
zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 186 01 gelei-
stet werden dürfen.

15. In Titel 896 02 werden die Barmittel um bis zu
50 Mio. DM gekürzt.

16. In der Titelgruppe 02 werden die Barmittel um
9 Mio. DM erhöht.

17. Der Ausschuss bittet, die bilateralen Verpflichtungs-
ermächtigungen um insgesamt 800 Mio. DM zu er-
höhen, mindestens auf die Höhe, die im Rahmen der
geltenden Finanzplanung möglich ist.“

21. Ausschuss (Ausschuss für Tourismus)
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner Sitzung am
29. September 1999 die tourismuspolitisch relevanten
Haushaltsansätze im Epl. 09 (Geschäftsbereich BMWi)
und in den Haushaltsplänen der übrigen Bundesressorts
im Bundeshaushalt 2000 beraten und begrüßt diese
mehrheitlich. Der Ausschuss für Tourismus hat im Übri-
gen mehrheitlich von den Fraktionen der CDU/CSU und
F.D.P. eingebrachte Anträge zum Epl. 09 in Einzelab-
stimmung abgelehnt.
23. Ausschuss (Ausschuss für Kultur und Medien)
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner Sit-
zung am 27. Oktober 1999 den Haushalt 2000, Einzel-
plan 04, beraten.

Der Ausschuss empfiehlt dem Haushaltsausschuss, im
Einzelplan 04, Kapitel 04/05 unter der Titelgruppe 01
„Allgemeine kulturelle Angelegenheiten“, bei dem Titel
684 11 „Zuschuss des Bundes an die Stiftung für das
Sorbische Volk“ eine Anhebung auf 16 000 TDM.

C. Besonderer Teil
1. Überblick
Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000 –
Haushaltsgesetz 2000 – in der Fassung der vorliegenden
Beschlussempfehlung hat der Haushaltsausschuss in sei-
ner Sitzung am 11. November 1999 mit der Mehrheit der
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, der F.D.P. und der PDS
zugestimmt.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haushaltsaus-
schusses sinken die Ausgaben des Bundeshaushalts 2000
gegenüber dem letztjährigen Soll um 1,4 vom Hundert
auf 478,8 Mrd. DM. Im Regierungsentwurf 2000 war ein
Ansatz von 478,2 Mrd. DM vorgesehen, der damit um
600 Mio. DM erhöht wurde.
Die Nettokreditaufnahme beträgt 49,5 Mrd. DM und ent-
sprach damit dem von der Bundesregierung veran-
schlagten Betrag. Mit 57,495 Mrd. DM übersteigen so-
mit die investiven Ausgaben im Bundeshaushalt die neue
Nettokreditaufnahme um rd. 8 Mrd. DM.
2. Beratungen des Haushaltsausschusses
2.1 Durchführung einer Anhörung
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 27. Sitzung am
6. Oktober 1999 auf Antrag der Fraktionen von F.D.P.
und CDU/CSU eine öffentliche Anhörung zum Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaus-
haltsplans für das Haushaltsjahr 2000 (Haushaltsgesetz
2000), hier: Einzelplan 14, durchgeführt. Die nachfol-
gend genannten Sachverständigen hatten Gelegenheit,
zum Verteidigungsetat 2000 Stellung zu nehmen:
• Oberst a. D. Heinrich Buch
• Dr. Christoph Bertram, Direktor der Stiftung Wis-

senschaft und Politik
• Oberst Bernhard Gertz, Bundesvorsitzender des

Deutschen Bundeswehr-Verbandes e. V.
• Dr. Hans-Joachim Gießmann, Universität Hamburg
• Dr. Axel Homburg, Bundesverband der Deutschen

Industrie und Mitglied des Aufsichtsrates DYNA-
MIT NOBEL

• Generalleutnant Hartmut Moede, Stellvertreter des
Generalinspekteurs der Bundeswehr

• Rudolf Scharping, Bundesminister der Verteidigung
• Generalleutnant a. D. Prof. Dr. Jürgen Schnell, Uni-

versität der Bundeswehr München
• Frau Dr. Hedda von Wedel, Präsidentin des Bundes-

rechnungshofes

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 19 – Drucksache 14/1924
Hinsichtlich der Ergebnisse der öffentlichen Anhörung
wird auf das Protokoll der 27. Sitzung des Haushaltsaus-
schusses verwiesen.
2.2 Einzelplanberatungen und Bereinigungssitzung
Der Haushaltsausschuss hatte sich entsprechend dem
Verfahren in den Vorjahren zu Beginn der Einzelplanbe-
ratungen darauf verständigt, die Beschlussfassung über
die Personaltitel – soweit nicht im Einzelfall doch be-
schlossen – im Sachzusammenhang während der ab-
schließenden Bereinigungssitzung zu beraten.
In der Bereinigungssitzung hat der Haushaltsausschuss
dem Plenum empfohlen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zu prüfen, auf
welche Weise die sogenannte Ministerialzulage im
Rahmen der Modernisierung des Besoldungsrechts mit
dem Ziel eines stärkeren Leistungsbezuges ganz oder
teilweise in eine leistungsbezogene Zulage umgewandelt
werden kann.“
Im Übrigen fasste der Haushaltsausschuss während der
Beratung der Einzelpläne neben weiteren die nachfol-
genden Beschlüsse; dabei sind die in der Bereinigungs-
sitzung beschlossenen abschließenden Veränderungen,
soweit dies möglich war, berücksichtigt.
Einzelplan 01 (Bundespräsident und

Bundespräsidialamt)
Der Regierungsentwurf sah für den Etat des Bundesprä-
sidenten Ausgaben in Höhe von rd. 34,88 Mio. DM vor.
Diese verringerten sich damit gegenüber dem vergleich-
baren Vorjahresansatz um rd. 5,29 Mio. DM. Im Laufe
seiner Beratungen hat der Haushaltsausschuss die Aus-
gabeansätze um rd. 1,06 Mio. DM erhöht. U. a. nahm der
Haushaltsausschuss in der Einzelplanberatung eine Um-
schichtung von 100 TDM zu Gunsten der Deutschen
Künstlerhilfe vor.
Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag)
Der Regierungsentwurf sah für den Deutschen Bundes-
tag Ausgaben von rd. 1,08 Mrd. DM vor; im Vorjahr wa-
ren beim vergleichbaren Ansatz rd. 1,16 Mrd. DM ver-
anschlagt. Der Haushaltsausschuss hat den Plafond im
Laufe der Beratungen um rd. 23,94 Mio. DM erhöht.
Bei der Beratung des Einzelplans hat der Haushaltsaus-
schuss einvernehmlich einen Antrag der CDU/CSU-
Fraktion abgelehnt, den Mittelansatz für Öffentlichkeits-
arbeit um 20 v. H. zu reduzieren. Ebenso abgelehnt wur-
den Forderungen aus der Opposition, den Mittelansatz
für Zuschüsse an die Fraktionen des Deutschen Bundes-
tages über einen Antrag der Koalitionsfraktionen hinaus
anzuheben. Einvernehmlich beschloss der Haushaltsaus-
schuss in der Beratung dieses Einzelplans dagegen,
nunmehr Mittel zur Einrichtung von vier Enquetekom-
missionen vorzusehen.
Einzelplan 03 (Bundesrat)
Der Regierungsentwurf sah für den Haushalt des Bun-
desrates bei den Ausgaben rd. 48 Mio. DM vor, was ei-

ner Erhöhung gegenüber dem Ausgabensoll des Vorjah-
res um rd. 20,61 Mio. DM entspricht. Die Ausgabeerhö-
hung im Regierungsentwurf ist ganz wesentlich auf eine
Erhöhung der Ausgaben für Investitionen, aber auch u. a.
auf höhere Ausgaben für die Informationstechnik zu-
rückzuführen und steht in engem Zusammenhang mit
dem Umzug dieses Verfassungsorgans nach Berlin. Der
Haushaltsausschuss senkte das Ausgabevolumen in die-
sem Einzelplan in der Einzelplanberatung um 1,32 Mio.
DM ab.
Der Ausschuss beschloss einvernehmlich, den Ansatz
beim Titel Öffentlichkeitsarbeit um 450 TDM abzusen-
ken. Von der Absenkung betroffen sind in erster Linie
Ausgaben für Informationstagungen für politisch Inter-
essierte. Auch der Ausgabeansatz zum Erwerb von Da-
tenverarbeitungsanlagen wurde um insgesamt 400 TDM
gekürzt und qualifiziert gesperrt.
Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bundeskanzlers

und des Bundeskanzleramtes)
Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich ei-
nen Plafond von rd. 2,80 Mrd. DM nach einem Ausga-
benansatz von rd. 2,93 Mrd. DM im Vorjahr vor. Der
Haushaltsausschuss hat die Ausgaben im Laufe seiner
Beratungen um rd. 18,16 Mio. DM erhöht.
Einvernehmlich unterstützte der Haushaltsausschuss bei
der Beratung dieses Einzelplans das Petitum des Aus-
wärtigen Ausschusses, dafür Sorge zu tragen, dass die
Stiftung für Wissenschaft und Politik bereits im Jahr
2000 und nicht später nach Berlin verlagert werde. Die
Stiftung nehme in ihrer Rolle zur Beratung von Parla-
ment und Bundesregierung eine wichtige Stellung ein
und solle deshalb in Berlin präsent sein. In der Bereini-
gungssitzung sagte die Bundesregierung zu, sich um ei-
nen Umzug bereits im Jahr 2000 zu bemühen.
Eingehend diskutierte der Ausschuss die Ausgabenan-
sätze im Kapitel des Bundesbeauftragten der Bundesre-
gierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Me-
dien. Dabei beschloss der Ausschuss einvernehmlich,
den Zuschuss an die Stiftung für das sorbische Volk um
rd. 1,19 Mio. DM auf nunmehr 16 Mio. DM zu erhöhen.
Für das Aufbauprogramm „Kultur in den neuen Län-
dern“ waren im Regierungsentwurf nach 90 Mio. DM im
Vorjahr nunmehr 60 Mio. DM vorgesehen. Während die
CDU/CSU-Fraktion eine Steigerung des Ansatzes um 60
Mio. DM forderte, beantragte die PDS-Fraktion auch in
der Bereinigungssitzung die Beibehaltung des Vorjah-
resansatzes. Die Anträge blieben ohne Erfolg.
Kontrovers diskutierte der Haushaltsausschuss beim Ti-
tel zur Etatisierung der Zuschüsse für Einrichtungen auf
dem Gebiet der Musik und Literatur insbesondere die
vorgesehenen Fördermittel für die Bayreuther Festspiele
GmbH und die Bamberger Symphoniker e. V.. Nach rd.
3,22 bzw. rd. 6,86 Mio. DM im Vorjahr sah der Regie-
rungsentwurf für das Haushaltsjahr 2000 Fördervolumi-
na in Höhe von rd. 2,98 bzw. rd. 6,35 Mio. DM vor. Die
Opposition forderte eine Erhöhung um insgesamt rd.
1,25 Mio. DM und eine Gleichbehandlung der vorge-
nannten Förderungsempfänger. Die Koalitionsfraktionen
zeigten sich bereit, die Mittelkürzung beim Zuschuss an

Drucksache 14/1924 – 20 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
die Bayreuther Festspiele GmbH zurückzunehmen. Bei
der Förderung der Bamberger Symphoniker e. V. sei aber
eine andere Situation gegeben. Der Haushaltsauschuss
stellte schließlich die abschließende Beratung bis zur Be-
reinigungssitzung zurück und bat, einen Bericht über den
tatsächlichen Abfluss der Fördermittel vorzulegen. In der
Bereinigungssitzung blieb ein erneuter Antrag der
CDU/CSU-Fraktion auf Erhöhung des Mittelansatzes um
rd. 1,25 Mio. DM gegen die Stimmen der Koalitions-
fraktionen erfolglos. Mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen wurde jedoch die Ausbringung eines De-
ckungsvermerkes für Mehrausgaben bei diesem Titel be-
schlossen.
Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss dane-
ben, die Zuweisungen zu laufenden kulturellen Aufwen-
dungen der Stadt Bonn um 5 Mio. DM auf nun 70 Mio.
DM zu erhöhen.
Der Haushaltsausschuss diskutierte auch bei der Bera-
tung zu diesem Etat die Höhe des Zuschusses an die
Rundfunkanstalt Deutsche Welle. Im Regierungsentwurf
waren bei diesem Ansatz rd. 561 Mio. DM nach 601
Mio. DM im Vorjahr vorgesehen. Die Oppositionsfrak-
tionen von CDU/CSU, F. D. P und PDS konnten sich mit
ihren im Betrag gleichlautenden Anträgen nicht durch-
setzen, den Ansatz wieder auf das Vorjahresniveau zu
erhöhen. Die CDU/CSU-Fraktion hielt die Sparmaß-
nahme für unzumutbar, während die Fraktionen von
F.D.P und PDS zunächst die Vorlage eines Konzeptes
über die Zukunft der Deutschen Welle forderten. Die
Koalition wies darauf hin, dass die Deutsche Welle zu-
sätzlich 10 Mio. DM für die Kosovo-Berichterstattung
aus dem Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung erhal-
ten werde. Die Anträge der Opposition wurden schließ-
lich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abge-
lehnt. Auch die in der Bereinigungssitzung vorgelegten
Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen fanden ge-
gen die Koalitionsfraktionen keine Mehrheit.
Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des

Auswärtiges Amts)
Der Regierungsentwurf des Haushaltsplans schloss für
das Auswärtige Amt bei den Ausgaben mit rd. 3,45 Mrd.
DM ab und lag damit mit rd. 193,23 Mio. DM unter dem
Vorjahresansatz. Der Haushaltsausschuss beschloss wäh-
rend seiner Beratungen eine Erhöhung der Ausgabean-
sätze um rd. 20,52 Mio. DM.
Die Koalitionsfraktionen machten während der Einzel-
planberatung für sich geltend, es sei ihnen gelungen, die
noch im Regierungsentwurf vorgesehene globale Min-
derausgabe in Höhe von rd. 169,84 Mio. DM titelgenau
umzulegen. Mehr als 30 Änderungsanträge der Opposi-
tion, vorwiegend aus dem Bereich der CDU/CSU-
Fraktion, fanden im Ausschuss keine Mehrheit.
Eingehend diskutierte der Ausschuss über Fraktions-
grenzen hinweg die beabsichtigte Schließung von Aus-
landsvertretungen, insbesondere die Schließung der Ge-
neralkonsulate in Dänemark und Polen. Die Bundesre-
gierung verteidigte die vorgesehene Konzeption; auch
wenn eine Schließung gerne vermieden würde, führe an-
gesichts der bestehenden Sparzwänge nach Abwägung
aller Umstände hieran kein Weg vorbei.

Mit Koalitionsmehrheit beschloss der Ausschuss im Üb-
rigen, den Mittelansatz für humanitäre Hilfe um 11 Mio.
DM auf 58 Mio. DM zu senken. Die CDU/CSU-Fraktion
hatte bei diesem Titel eine Absenkung um lediglich
6 Mio. DM beantragt, während die PDS-Fraktion eine
Erhöhung des Ansatzes um 31 Mio. DM forderte. Auch
der Titelansatz für die Demokratisierungs- und Ausstat-
tungshilfe wurde in der Einzelplanberatung von 50 Mio.
DM um 18,8 Mio. DM zurückgeführt. Der Antrag der
CDU/CSU-Fraktion sah lediglich eine Kürzung um
16,59 Mio. DM vor, während der Antrag der PDS-
Fraktion eine Erhöhung um 33,5 Mio. DM mit einem
Anteil von 50 Mio. DM beim Gesamtansatz für die Mi-
nenräumung vorsah. In der abschließenden Bereini-
gungssitzung wurde nochmals über die zukünftige Etati-
sierung der Mittel für die Demokratisierungs- und Aus-
stattungshilfe in grundsätzlicher Sicht diskutiert. Der
Ansatz im Einzelplan 05 wurde letztendlich mit einem
Mittelansatz in Höhe von 31,2 Mio. DM festgeschrieben.
Keine Mehrheit fand im übrigen der Antrag der F.D.P.-
Fraktion, den Ansatz zur Etatisierung des Beitrags an die
Vereinten Nationen von 338 Mio. DM um 2,4 Mio. DM
zu erhöhen. Der Ansatz wurde auf nunmehr 336 Mio.
DM abgesenkt. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen
wurden in der Bereinigungssitzung zur Unterstützung
friedens-erhaltender Maßnahmen der Vereinten Nationen
oder anderer internationaler Organisationen sowie von
Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte durch
das Auswärtige Amt weitere 20 Mio. DM bereitgestellt.
Auch im Kapitel für die Pflege kultureller Beziehungen
zum Ausland wurden zahlreiche Ansätze zur Erbringung
der globalen Minderausgabe gekürzt. Mit Koalitions-
mehrheit wurden so der Ansatz bei den Zuwendungen an
Schulen im Ausland und die Beiträge zu laufenden Kos-
ten europäischer Schulen um 1,265 Mio. DM auf 70,215
Mio. DM und der Mittelansatz zum Betrieb des Goethe-
Instituts e. V. München um rd. 4,8 Mio. DM auf rd.
222,57 Mio. DM zurückgeführt. Im Hinblick auf die be-
vorstehende Fusion mit „Inter Nationales“ erhöhte der
Haushaltsausschuss in der Bereinigungssitzung auf An-
trag der Koalitionsfraktionen die vorgesehene Ver-
pflichtungsermächtigung einvernehmlich um 11 Mio.
DM. Den Ansatz für sonstige institutionell geförderte
Zuwendungsempfänger hat der Haushaltsausschuss hin-
gegen einvernehmlich um 758 TDM auf nunmehr rd.
58,6 Mio. DM erhöht.
Einzelplan 06 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums des Innern)
Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich ei-
nen Plafond in Höhe von rd. 6,99 Mrd. DM vor und lag
damit um rd. 235,38 Mio. DM unter dem Ansatz des
Vorjahres. Der Haushaltsausschuss hat die Ausgabean-
sätze im Verlaufe seiner Beratungen um rd. 71,97 Mio.
DM erhöht.
Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss, einen
neuen Titel zur Etatisierung des Zuschusses zur Durch-
führung des „Reintegration and Emigration Programme
for Asylum-Seekers in Germany (REAG)“ in den Ein-
zelplan aufzunehmen und diesen mit einem Ansatz von
19 Mio. DM auszustatten. Die Beratung des Mittelansat-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 21 – Drucksache 14/1924
zes zur Förderung der Rückkehr und Reintegration von
ausländischen Flüchtlingen unter besonderer Berück-
sichtigung von Erkenntnissen über Fluchtursachen wur-
de bis zur Bereinigungssitzung zurückgestellt. Die Ko-
alitionsfraktionen kündigten aber an, diesen Ansatz um
16,5 Mio. DM verstärken zu wollen, was auch in der ab-
schließenden Bereinigungssitzung beschlossen wurde.
Der Ansatz zur Etatisierung der Globalzuschüsse zur ge-
sellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsar-
beit sowie der Ansatz für die Unterstützung der Grenz-
schutzbehörden der mittel- und osteuropäischen Staaten
wurde zur Beratung in die Bereinigungssitzung vertagt.
Auch in der Bereinigungssitzung wurde u. a. die gegen-
über dem Vorjahr erfolgte starke Absenkung der Global-
zuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokrati-
schen Bildungsarbeit kontrovers diskutiert. Der Mit-
telansatz für das Haushaltsjahr 2000 verblieb jedoch in
Höhe von rd. 167,77 Mio. DM. Beim ursprünglichen
Titel zur Etatisierung der Unterstützung der Grenz-
schutzbehörden der mittel- und osteuropäischen Staaten
ergänzte der Haushaltsausschuss einvernehmlich die
Zweckbestimmung für die Mittel der polizeilichen Aus-
bildungs- und Ausstattungshilfen. Insgesamt sind bei
diesem Titel nunmehr Mittel in Höhe von 5 Mio. DM
vorgesehen.
Als Zuschuss für die Errichtung von Sportstätten für den
Breitensport in den neuen Ländern und im ehemaligen
Ostteil Berlins, dem „Goldenen Plan Ost“, hat der Haus-
haltsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktio-
nen gegen die Stimmen der F. D. P-Fraktion bei Stimm-
enthaltung im Übrigen, 15 Mio. DM bereitgestellt und
eine Verpflichtungsermächtigung von 30 Mio. DM vor-
gesehen. Die PDS hatte auch in der Bereinigungssitzung
erfolglos beantragt, den Baransatz dieses Titels auf 34
Mio. DM zu erhöhen.
Bis zur Bereinigungssitzung vertagt hatte der Haushalts-
ausschuss die Beratung über die Beteiligung des Bundes
an der Sanierung und Modernisierung des Olympiastadi-
ons in Berlin sowie zum Umbau des Zentralstadions in
Leipzig. Während die Koalitionsfraktionen in der Ein-
zelplanberatung 20 Mio. DM und eine Verpflichtungs-
ermächtigung in Höhe von 80 Mio. DM zur Verfügung
stellen wollten, beantragten die Fraktionen von
CDU/CSU und PDS unter Berufung auf eine Zusage des
Bundeskanzlers, hier 40 Mio. DM vorzusehen und zu-
sätzlich eine Verpflichtungsermächtigung von 160 Mio.
DM zu veranschlagen. Für die Koalitionsfraktionen war
die Entscheidungsgrundlage noch nicht ausreichend ge-
klärt; mehr als jeweils 100 Mio. DM an Zuschuss wür-
den auf keinen Fall bereitgestellt. In der Bereinigungssit-
zung stellte der Haushaltsausschuss dann einvernehmlich
Barmittel in Höhe von 40 Mio. DM und eine Verpflich-
tungsermächtigung in Höhe von 160 Mio. DM bereit.
Kontrovers diskutierte der Haushaltsausschuss im Rah-
men des Kapitels Bundesgrenzschutz den Ansatz für
Gebühren und sonstige Entgelte und hierbei die Kosten-
erstattung für den Einsatz des Bundesgrenzschutzes
durch die Deutsche Bahn AG. Im Regierungsentwurf
waren insgesamt Einnahmen in Höhe von rd. 558 Mio.
DM vorgesehen. Die Fraktionen von CDU/CSU und

F.D.P. hatten jeweils eine Absenkung von 250 Mio. DM
beantragt, da ihnen die Kostenerstattung nicht gesichert
erschien. Die F.D.P.-Fraktion sah überdies verfassungs-
rechtliche Bedenken. Seien diese nicht zutreffend und
werde zukünftig eine Kostenerstattung praktiziert, sei
aus Gründen der Gleichbehandlung zu erwägen, alle
Einsätze des Bundesgrenzschutzes, so auch bei Sport-
veranstaltungen, kostenmäßig erstatten zu lassen. Die
Anträge dieser Oppositionsfraktionen wurden letztend-
lich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei
Stimmenthaltung der PDS-Fraktion zurückgewiesen.
Auch in der Bereinigungssitzung blieb der von der
F.D.P.-Fraktion nochmals vorgelegte Antrag gegen die
Stimmen der Koalitionsfraktionen erfolglos.
Beim Ausgabeansatz für politische Bildungsarbeit hat
der Haushaltsausschuss auf Antrag der Koalitionsfrak-
tionen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
einen Betrag in Höhe von 1 Mio. DM gesperrt. Ein An-
trag der CDU/CSU-Fraktion, den Ansatz um 2,5 Mio.
DM zurückzuführen, fand im Ausschuss ebenso keine
Mehrheit wie ein Antrag der PDS-Fraktion, eine Mittel-
umschichtung vorzunehmen. Einem Antrag der F.D.P.-
Fraktion, den Haushaltsvermerk teilweise neu zu fassen,
wurde im Rahmen eines in dieser Hinsicht inhaltsglei-
chen Koalitionsantrags zugestimmt.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen stellte der Haus-
haltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung einver-
nehmlich weitere 1,5 Mio. DM zur Finanzierung des In-
ternationalen Suchdienstes in Bad Arolsen zur Verfü-
gung.
Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums der Justiz)
Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan zu-
nächst Gesamtausgaben in Höhe von rd. 708,22 Mio.
DM vorgesehen, was einer Absenkung gegenüber den
vergleichbaren Ausgabeansätzen des Vorjahres um rd.
23,12 Mio. DM. entspricht. Im Laufe seiner Beratungen
hat der Haushaltsausschuss die Ausgabeansätze um
weitere rd. 14,63 Mio. DM abgesenkt.
In der hauptsächlich von einvernehmlichen Beschlüssen
geprägten Einzelplanberatung diskutierte der Ausschuss
insbesondere über die Höhe des im Kapitel des Deut-
schen Patent- und Markenamtes veranschlagten Einnah-
meansatzes für Gebühren. Die im Haushaltssanierungs-
gesetz vorgesehene Gebührenerhöhung, die hier ihren
finanziellen Niederschlag finde, hemme Innovationen
und treffe gerade junge Forscher und Unternehmer, so
die Opposition. Die CDU/CSU-Fraktion und die PDS-
Fraktion beantragten deshalb gleichlautend, den Ein-
nahmeansatz um 48 Mio. DM zurückzuführen. Die An-
träge wurden jedoch mit Koalitionsmehrheit zurückge-
wiesen. Die Koalitionsfraktionen teilten die Befürchtun-
gen der Oppositionsfraktionen nicht, da nicht die
Anmelde-, sondern die Recherchegebühr erhöht werde.
Im Übrigen habe sich die Serviceleistung des Amtes
durch eine bessere personelle Ausstattung, organisatori-
sche Maßnahmen und verbreiterten Einsatz von Daten-
verarbeitungstechnik verbessert. Von einem „falschen
Signal“ könne so nicht die Rede sein.

Drucksache 14/1924 – 22 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums der Finanzen)
Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan insge-
samt Ausgaben in Höhe von rd. 7,41 Mrd. DM gegen-
über rd. 7,61 Mrd. im letzten Jahr vor. Der Haushalts-
ausschuss hat das Ausgabevolumen um rd. 17,33 Mio.
DM abgesenkt.
Der Haushaltsauschuss führte in seinen Beratungen den
Ansatz zur Etatisierung von Gewinnen aus Beteiligungen
um 23 Mio. DM gegenüber dem Regierungsentwurf zu-
rück. Im Rahmen der Beratungen eines Antrages der
PDS-Fraktion zum Kapitel „Finanzierung der Nachfol-
geeinrichtungen der Treuhandanstalt“ empfahl der
Haushaltsauschuss dem Rechnungsprüfungsausschuss,
sich mit der Aufklärung möglicher Missstände zu befas-
sen.
Einzelplan 09 (Geschäftsbereich des Bundesministe-

riums für Wirtschaft und Technologie)
Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den Aus-
gaben für den Geschäftsbereich einen Plafond von rd.
14,84 Mrd. DM vor; damit sanken die Ausgabeansätze
um rd. 1,34 Mrd. DM gegenüber dem Vorjahresentwurf.
Der Haushaltsausschuss hat die Ausgabeansätze im Lau-
fe seiner Beratungen um rd. 88,63 Mio. DM erhöht.
Die Oppositionsfraktionen hatten auch für die Beratung
dieses Einzelplans eine große Zahl von Änderungsanträ-
gen vorgelegt, die jedoch im Haushaltsausschuss keine
Mehrheit fanden. So blieben Anträge der CDU/CSU-
Fraktion und der PDS- Fraktion, beim Ausgabetitel zur
Förderung des Absatzes ostdeutscher Produkte eine zu-
sätzliche Verpflichtungsermächtigung vorzusehen bzw.
den Baransatz zu erhöhen, gegen die Stimmen der Ko-
alitionsfraktionen erfolglos. Kontrovers diskutierte der
Ausschuss anlässlich eines Antrags der Koalitionsfrak-
tionen, den Ausgabenansatz beim Titel zur Abwicklung
des Sondervermögens „Ausgleichsfonds zur Sicherung
des Steinkohleeinsatzes“ um 500 Mio. TDM zu kürzen,
die Gesamtproblematik der staatlichen Hilfen für den
Steinkohlebergbau. Während Teile der Opposition er-
klärten, hier würden Belastungen in die Zukunft verscho-
ben, erklärten die Koalitionsfraktionen, an den verein-
barten Verpflichtungen keine Abstriche vorzunehmen. In
der Bereinigungssitzung senkten die Koalitionsfrak-
tionen dann den Ansatz für Zuschüsse an Unternehmen
des deutschen Steinkohlebergbaus zum Ausgleich von
Belastungen infolge von Kapazitätsanpassungen um
250 Mio. DM ab. Durch diese Maßnahme wurde die
noch zur erwirtschaftende globale Minderausgabe auf
350 Mio. DM verringert.
Beim Ausgabeansatz für innovative Dienstleistungen
durch Multimedia kam der Ausschuss einvernehmlich
zum Ergebnis, die bereits vorgesehene Verpflichtungs-
ermächtigung um 48 Mio. DM auf nun 88 Mio. DM zu
erhöhen. Ein Antrag der F.D.P.-Fraktion, hier auch den
Baransatz um 10 Mio. DM anzuheben, hatte zunächst
keinen Erfolg. In der Bereinigungssitzung nahm der
Haushaltsausschuss dann aber einvernehmlich eine An-
satzerhöhung um diesen Betrag vor.

Auch fanden Änderungsanträge aller Oppositionsfrak-
tionen, beim Ansatz für die indirekte Förderung der For-
schungszusammenarbeit und Unternehmensgründungen
den Baransatz aufzustocken bzw. eine Erhöhung der
Verpflichtungsermächtigung vorzunehmen, zunächst
keine Mehrheit im Ausschuss. Ebenso erfolglos blieben
Anträge der Fraktionen von CDU/CSU und F. D. P zu-
sätzliche Mittel in Höhe von 2 Mio. DM für die Förde-
rung der beruflichen Qualifizierung des Mittelstands be-
reitzustellen. Einvernehmlich beschloss der Haushalts-
ausschuss in der Bereinigungssitzung dann doch den
Mittelansatz für indirekte Förderung der Forschungszu-
sammenarbeit und Unternehmensgründungen um 20
Mio. DM und die Verpflichtungsermächtigung um 60
Mio. DM zu erhöhen. Auch der Mittelansatz zur Förde-
rung von Lehrgängen der überbetrieblichen beruflichen
Bildung im Handwerk wurde in der Bereinigungssitzung
auf Antrag der Koalitionsfraktionen um 5 Mio. DM ein-
vernehmlich erhöht. Einvernehmlich erhöhte der Aus-
schuss in der Einzelplanberatung auch den Ausgabean-
satz für Verbraucherunterrichtung und Verbraucherver-
tretung um 500 TDM.
Die Anträge der PDS-Fraktion, die Ausgabenansätze bei
der „Gemeinschaftsaufgabe Ost“ um 100 Mio. DM und
bei der „Gemeinschaftsaufgabe West“ um 108 Mio. DM
zu erhöhen, blieben ebenso erfolglos, wie der Antrag der
CDU/CSU-Fraktion, bei der „Gemeinschaftsaufgabe
Ost“ eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen
um 300 Mio. DM vorzusehen. Auch die Anträge der
Fraktionen von CDU/CSU und der F. D. P bei der Förde-
rung des Fremdenverkehrs, Erhöhungen verschiedener
Ausgabeansätze vorzunehmen, blieben ohne Erfolg.
Nach Ansicht dieser Oppositionsfraktionen münde eine
Förderung des Fremdenverkehrs unmittelbar auch in die
Schaffung von Arbeitsplätzen. In der Bereinigungssit-
zung wurde hier bei einem Titel eine Aufstockung um
500 TDM beschlossen.
Die Beschlussfassung insbesondere über die Titelgruppe
zur Etatisierung der Hilfen für die Werftindustrie wurden
ebenso in die Bereinigungssitzung vertagt wie die Bera-
tung des Einnahmeansatzes für Einnahmen aus der Ver-
äußerung der Bundesrohölreserve. Hier beschloss der
Haushaltsausschuss dann einvernehmlich im Haushalts-
jahr 2000 als Erlös aus der Veräußerung der Bundesroh-
ölreserve Einnahmen in Höhe von 630 Mio. DM vorzu-
sehen. Bei den Wettbewerbshilfen für die deutschen
Schiffswerften wurde vom Haushaltsausschuss eine zu-
sätzliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 240
Mio. DM ausgebracht. Weitergehende Anträge der
Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. blieben ohne Er-
folg. Im Bereich der Energieforschung wurde in der Be-
reinigungssitzung auf Antrag der Koalitionsfraktionen
vom Haushaltsausschuss einvernehmlich Ausgabeerhö-
hungen bei den Baransätzen von insgesamt 40 Mio. DM
sowie erhebliche Steigerungen der Verpflichtungser-
mächtigungen beschlossen. Die zusätzlichen Mittel wur-
den für die Verstärkung der Förderung der nichtnuklea-
ren Energieforschung zur Verfügung gestellt. Daneben
wurden bei weiteren Titeln Ansatzerhöhungen beschlos-
sen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 23 – Drucksache 14/1924
Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich
einen Etat von rd. 11,02 Mrd. DM vor, der damit um rd.
531,58 Mio. DM unter dem Plafond des Vorjahres lag.
Im Laufe seiner Beratungen beschloss der Haushaltsaus-
schuss, die Mittelansätze geringfügig um 450 TDM zu
erhöhen.
Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss, den
Ausgabetitel zur Etatisierung von Zuweisungen nach
dem Gesetz über die Verwendung von Gasöl durch Be-
triebe der Landwirtschaft um 50 Mio. DM auf 835 Mio.
DM zu erhöhen. Der Titelansatz für Zuschüsse zur För-
derung nachwachsender Rohstoffe wurde mit Koaliti-
onsmehrheit bei Unterstützung durch die F.D.P.-Fraktion
um 5 Mio. DM gekürzt. Der Ansatz zur Etatisierung
diesbezüglicher Investitionen wurde mit einem Ansatz in
Höhe von 30 Mio. DM im Ausschuss bestätigt.
Kontrovers diskutierte der Haushaltsausschuss die Aus-
gabenansätze für die Zuschüsse an die Träger der land-
wirtschaftlichen Sozialversicherung. Die Ausgaben für
Maßnahmen der agrarsozialen Sicherung verringerten
sich im Regierungsentwurf mit rd. 478 Mio. DM auf rd.
7,319 Mrd. DM, darunter 4,098 Mrd. DM für die Al-
terssicherung und 2,11 Mrd. DM für die Krankenversi-
cherung der Landwirte. Große Teile der Oppositions-
fraktionen hielten eine Senkung der Zuschüsse in diesem
Bereich für nicht verantwortbar. Die von den Fraktionen
der CDU/CSU und PDS gestellten Anträge zur Erhö-
hung der Ansätze blieben jedoch erfolglos. Die Opposi-
tion wies insbesondere auf die Belastungen der Land-
wirte durch die Einführung der Ökosteuer und die Agen-
da 2000 hin. Die Koalitionsfraktionen betonten, auch bei
der landwirtschaftlichen Sozialversicherung müsse ge-
spart werden; allerdings solle auch alles versucht wer-
den, die Sparmaßnahmen noch abzufedern.
In der Bereinigungssitzung wurde der Mittelansatz zur
Etatisierung von Zuschüssen zur Alterssicherung der
Landwirte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen um
48 Mio. DM erhöht. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion,
eine Erhöhung um 807 Mio. DM vorzusehen, blieb ge-
gen die Stimmen der Koalitionsfraktionen erfolglos.
Ebenso wurde ein Antrag der PDS-Fraktion abgelehnt,
die Zuschüsse an die Träger der landwirtschaftlichen
Unfallversicherung um 115 Mio. DM zu erhöhen.
Auch die von den Fraktionen der CDU/CSU und der
PDS gestellten Anträge, den Ansatz zur Etatisierung des
Bundesanteils für Investitionen zur Finanzierung der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ um 100 Mio. DM zu erhöhen,
waren ebenfalls nicht mehrheitsfähig. Die PDS-Fraktion
blieb mit ihrem diesbezüglichen Antrag auch in der Be-
reinigungssitzung ohne Erfolg.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschloss der
Haushaltsausschuss in der Bereinigungssitzung einver-
nehmlich für das Förderprogramm zur Markteinführung
„biogener Treib- und Schmierstoffe“ jeweils 5 Mio. DM
als Baransatz bzw. Verpflichtungsermächtigung vorzu-

sehen. Der Ansatz für Ausgaben zur Lagerung von In-
terventionswaren wurden darüber hinaus nach einer Kür-
zung von 5 Mio. DM in der Einzelplanberatung einver-
nehmlich in der Bereinigungssitzung um weitere 15 Mio.
DM zurückgeführt.
Einzelplan 11 (Geschäftsbereich des Bundesministe-

riums für Arbeit und Sozialordnung)
Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich
einen Ausgabeansatz von rd. 169,84 Mrd. DM nach rd.
172,41 Mrd. DM im Vorjahr vor. Der Haushaltsaus-
schuss erhöhte den Plafond während seiner Beratungen
um rd. 615,35 Mio. DM.
Bei der kontroversen Diskussion dieses Einzelplans de-
battierte der Haushaltsausschuss die globalen Minder-
ausgabe von insgesamt mehr als 2 Mrd. DM. Die Oppo-
sitionsfraktionen von CDU/CSU, F.D.P. und PDS kriti-
sierten, dass diese noch nicht titelgenau ausgebracht sei
und befürchtet werden müsse, dass letztendlich eine Ein-
sparung beim Zuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit
erfolge. Dieser war im Regierungsentwurf mit 9,85 Mrd.
DM etatisiert. Die Beratung dieses Titels wurde in die
Bereinigungssitzung zurückgestellt. In der Bereinigungs-
sitzung wurde die globale Minderausgabe durch eine
Absenkung des Zuschusses an die Bundesanstalt für Ar-
beit um 2,1 Mrd. DM aufgelöst. Anträge der CDU/CSU-
Fraktion und der F.D.P.-Fraktion, die Mittel für den Zu-
schuss an die Bundesanstalt für Arbeit komplett zu strei-
chen, fanden keine weitere Unterstützung.
Insbesondere im Bereich des Kapitels Sozialversiche-
rung nahm der Haushaltsausschuss in der Einzelplanbe-
ratung eine Reihe von Ansatzreduzierungen vor. So
wurde der Mittelansatz für Aufwendungen des Bundes
für die gesetzliche Unfallversicherung gegen die Stim-
men der CDU/CSU-Fraktion um 25 Mio. DM zurückge-
führt. Die Titelgruppe zur Etatisierung von Leistungen
an die Rentenversicherung wurde zum ganz überwiegen-
den Teil mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und
den Stimmen der F.D.P.-Fraktion um insgesamt 268
Mio. DM abgesenkt; hiervon besonders betroffen waren
der Ansatz für Zuschüsse zu den Beiträgen zur Renten-
versicherung der in Werkstätten beschäftigten Behin-
derten mit 127 Mio. DM und der Titel für die Beteili-
gung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversi-
cherung mit 100 Mio. DM. Auch der mit zunächst 300
Mio. DM etatisierte Titel für die Erstattung von Invali-
denrenten und Aufwendungen für Pflichtbeitragszeiten
bei Erwerbsunfähigkeit in den neuen Ländern (ein-
schließlich ehemaliges Ost-Berlin) wurde auf 260 Mio.
DM abgesenkt.
In der Bereinigungssitzung beschloss der Haushaltsaus-
schuss dann einvernehmlich, wegen der Neueinschät-
zung des Beitragssatzes auf 19,3 v. H. den Zuschuss an
die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten
um rd. 510 Mio. DM und den diesbezüglichen Ansatz
für die neuen Ländern (einschließlich Ost-Berlin) um
112 Mio. DM anzuheben. Auch wurde in dieser Bera-
tung zur Förderung der Erprobung und Entwicklung in-
novativer Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslo-
sigkeit ein Mittelansatz in Höhe von 100 Mio. DM und

Drucksache 14/1924 – 24 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
eine Verpflichtungsermächtigung von 200 Mio. DM
ausgebracht.
Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Wohnungswesen)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich
Gesamtausgaben in Höhe von rd. 49,75 Mrd. DM nach
rd. 47,96 Mrd. DM im vergangenen Jahr vor. Der Haus-
haltsausschuss hat den Plafond um rd. 25,18 Mio. DM
zurückgeführt.
Im Regierungsentwurf zum Haushalt 2000 waren
für die Magnetschwebebahnverbindung Berlin–Hamburg
(TRANSRAPID) Barmittel in Höhe von rd. 879 Mio.
DM vorgesehen. Gegen die Stimmen der Fraktionen im
Übrigen beantragte die PDS-Fraktion auch in der Berei-
nigungssitzung die Streichung dieser Mittel bis auf einen
Restbetrag von 20 Mio. DM für die Abwicklung des
Projekts. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschloss
der Haushaltsausschuss, die vorgesehenen Verpflich-
tungsermächtigungen bei dem Titel „Darlehen an private
Unternehmen für Investitionen zur Förderung der Um-
schlaganlagen des kombinierten Verkehrs“ um 4 Mio.
DM und für diesbezügliche Baukostenzuschüsse an pri-
vate Unternehmen um 16 Mio. DM zu erhöhen.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte bei der letzteren Position
auch eine Erhöhung des Baransatzes auf 20 Mio. DM
beantragt; jedoch ohne Erfolg.
Für die Zubringerstraßen zum Flughafen Berlin-
Brandenburg International beschloss der Haushaltsaus-
schuss in der Bereinigungssitzung, eine Verpflichtungs-
ermächtigung in Höhe von 144 Mio. DM bereitzustellen.
Die PDS-Fraktion sprach sich mit ihren Anträgen gegen
eine Etatisierung aus. Im Kapitel Bundesfernstraßen be-
antragten die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. beim
Ansatz für Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesautobahnen)
diesen um rd. 264 Mio. DM zu erhöhen, um die Kürzun-
gen gegenüber dem Mittelansatz 1999 zurückzunehmen.
Die Anträge wurden gegen die Stimmen der Fraktionen
im Übrigen abgelehnt. Der Haushaltsausschuss beschloss
daneben, die Verpflichtungsermächtigung um 95,2 Mio.
DM abzusenken. Ein Kürzungsantrag der PDS-Fraktion
in Höhe von 42,1 Mio. DM beim Baransatz fand keine
Unterstützung. Auch bei den Bedarfsplanmaßnahmen
(Bundesfernstraßen) forderten die Fraktionen von
CDU/CSU und F.D.P. eine Aufstockung von 264 Mio.
DM. Der Haushaltsausschuss beschloss hier den
Baransatz beizubehalten, jedoch die Verpflichtungser-
mächtigungen um 67,5 Mio. DM abzusenken. Für den
Erwerb privat finanzierter Bundesautobahnabschnitte
bzw. Bundesstraßenabschnitte stellte der Haushaltsaus-
schuss einvernehmlich weitere Verpflichtungsermächti-
gungen in Höhe von zusätzlich 95,2 Mio. DM bzw. zu-
sätzlich 67,5 Mio. DM bereit.
Bei den Ansätzen für Wohngeld nach dem Wohngeldge-
setz forderten die Fraktionen von CDU/CSU und PDS,
letztere auch in der Bereinigungssitzung, eine deutliche
Erhöhung des Ansatzes um 2,175 Mrd. DM bzw. 3,03
Mrd. DM. Die Anträge fanden jedoch keine Mehrheit.

Im Kapitel Wohnungswesen und Städtebau beantragten
die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. eine Erhöhung
der Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Maß-
nahmen in den neuen Ländern (einschließlich ehem. Ost-
Berlin) um 180 Mio. bzw. 14 Mio. DM. Aber auch hier
standen die Koalitionsfraktionen, wie bei weiteren Erhö-
hungsanträgen der Opposition, zu dem Ansatz im Regie-
rungsentwurf.
Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums der Verteidigung)
Der Regierungsentwurf sah für den Verteidigungshaus-
halt Gesamtausgaben von rd. 45,33 Mrd. DM vor; der
Gesamtausgabeansatz sank damit um rd. 1,72 Mrd. DM
gegenüber dem Vorjahr. Der Haushaltsauschuss beließ
diesen Plafond im Saldo unverändert.
Im Regierungsentwurf zu diesem Einzelplan war eine
globale Minderausgabe in Höhe von rd. 2,23 Mrd. vor-
gesehen, von deren titelgenauen Aufteilung eine große
Anzahl von Ausgabetiteln dieses Einzelplans betroffen
war. Auch wurde eine große Zahl von Änderungsanträ-
gen durch die Oppositionsfraktionen vorgelegt, die je-
doch allesamt ohne Erfolg blieben. Insbesondere die
PDS-Fraktion hatte auch in der abschließenden Bereini-
gungssitzung zahlreiche Anträge eingebracht, mit denen
in der Regel eine weitergehendere Kürzung von Ausga-
bepositionen erreicht werden sollte.
Mit Koalitionsmehrheit beschloss der Haushaltsaus-
schuss, den Titel für die Bezüge der Berufssoldaten und
Soldaten auf Zeit sowie Ausbildungsgeld für Anwärter
der Sanitätsoffizierslaufbahn um 206,4 Mio. DM zu kür-
zen. Alle Oppositionsparteien sprachen sich hier für eine
weniger weitreichende Kürzung aus; die PDS-Fraktion
beantragte bei diesem Titel auch in der Bereinigungssit-
zung eine Erhöhung des Ansatzes um 60 Mio. DM, da-
mit eine Angleichung der Bezüge der Soldaten in den
neuen Bundesländern an das „Westniveau“ vorgenom-
men werden könne. Mit Koalitionsmehrheit bei Stimm-
enthaltung der PDS-Fraktion wurde auch beschlossen,
den Ausgabetitel für Wehrsold und Zulagen der Grund-
wehrdienstpflichtigen um 53,8 Mio. DM zu kürzen.
Während die CDU/CSU-Fraktion und die F.D.P.-
Fraktion eine Beibehaltung des Ansatzes im Regierungs-
entwurf forderten, sprach sich die PDS-Fraktion für eine
Absenkung des Titels um 150 Mio. DM aus. Die Frak-
tionen von CDU/CSU und F. D. P sahen in den Einspa-
rungen ein Anzeichen dafür, die Personalstärke der Bun-
deswehr verringern zu wollen. Schon jetzt werde ent-
scheidend in die Struktur der Bundeswehr eingegriffen.
Die Koalitionsfraktionen betonten, erst die Vorschläge
der „Strukturkommission“ abwarten zu wollen. Struk-
turmaßnahmen würden jetzt noch nicht ergriffen;
gleichwohl sei der Etat 2000 als „Brückenhaushalt“ zu
betrachten.
Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss im
Kapitel Sanitätswesen eine Titelgruppe „Bundeswehr-
krankenhaus Berlin“ mit einem Mittelansatz von 44,56
Mio. DM und eine Titelgruppe „Bundeswehrkranken-
haus Leipzig“ mit einem Ansatz von 28,68 Mio. DM neu
einzurichten.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25 – Drucksache 14/1924
Im Kapitel für Verpflegung wurde beim Ansatz für Ge-
meinschaftsverpflegung mit Koalitionsmehrheit eine
Ausgabenkürzung von rd. 20,86 Mio. DM beschlossen.
Auch der Ausgabeansatz für große Neu-, Um- und Er-
weiterungsbauten im Kapitel für Unterbringung wurde
mit gleicher Mehrheit um rd. 250 Mio. DM abgesenkt.
Ein Erhöhungsantrag der F.D.P.-Fraktion, der in der Be-
reinigungssitzung gestellt wurde, hatte gegen die Stim-
men der Koalitionsfraktionen keinen Erfolg. Ebenso
wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der
Baransatz bei den Ausgaben für die Beschaffung von
Fernmeldematerial im Kapitel für Fernmeldewesen um
182 Mio. DM zurückgeführt; zusätzlich wurde eine Ab-
senkung der Verpflichtungsermächtigungen um 254
Mio. DM beschlossen. Von einer Kürzung von rd. 100
Mio. DM war auch der Ansatz für die Beschaffung von
Fahrzeugen für die Streitkräfte einschließlich des Zube-
hörs im Kapitel für Feldzeugwesen betroffen. Auch hier
wurden die Verpflichtungsermächtigungen um 143 Mio.
DM abgesenkt.
Auch im Kapitel für Schiffe und Marinegerät nahm der
Haushaltsausschuss beim Titel zur Beschaffung von
Schiffen, Betriebswasserfahrzeugen, Booten, schwim-
mendem und sonstigem Marinegerät mit Koalitions-
mehrheit bei Stimmenthaltung der PDS eine Kürzung
von 53 Mio. DM bei gleichzeitiger Kürzung der Ver-
pflichtungsermächtigungen um 949 Mio. DM vor. Die
PDS-Fraktion forderte hier eine Absenkung des
Baransatzes um 115 Mio. DM.
Im Kapitel für Flugzeuge, Flugkörper und flugtechni-
sches Gerät beschloss der Haushaltsausschuss in der
Einzelplanberatung, bei Stimmenthaltung der PDS-
Fraktion beim Titel zur Beschaffung des Waffensystems
Eurofigther 2000 eine Absenkung um 149 Mio. DM. Die
PDS-Fraktion hatte zuvor eine vollständige Streichung
dieses Ansatzes gefordert. Dieser Antrag fand jedoch im
Haushaltsausschuss keine Unterstützung. Auch beim
Titel für die Beschaffung des Waffensystems Unterstüt-
zungshubschrauber forderte die PDS-Fraktion eine voll-
ständige Ansatzstreichung. Während die Fraktionen von
CDU/CSU und F.D.P. eine Beibehaltung des Ansatzes
im Regierungsentwurf beantragten, entschlossen sich die
Koalitionsfraktionen, diesen Ansatz um 30 Mio. DM zu-
rückzuführen und auch die Verpflichtungsermächtigun-
gen um 30,6 Mio. DM abzusenken.
Bei der weiteren Beratung des Einzelplans wurden eini-
ge Titel, vornehmlich aus dem Bereich der Beschaffung,
zur abschießenden Beratung in der Bereinigungssitzung
zurückgestellt. Hier beschloss der Haushaltsausschuss
dann mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
PDS für die Beschaffung von Kampffahrzeugen 115
Mio. DM weniger vorzusehen und auch die Verpflich-
tungsermächtigung um 194 Mio. DM abzusenken. Mit
gleicher Mehrheit wurde beschlossen, für die Beschaf-
fung von Munition 73 Mio. DM weniger bereitzustellen
und auch hier die Verpflichtungsermächtigung um 271
Mio. DM zu kürzen. Ebenso wurde der Baransatz für die
Beschaffung des NATO-Hubschraubers 90 in Höhe von
141 Mio. DM komplett gestrichen. Gegen die Stimmen
der PDS-Fraktion wurde aber eine Verpflichtungser-
mächtigung in Höhe von 7,291 Mrd. DM veranschlagt.

Einvernehmlich forderte der Haushaltsausschuss die
Bundesregierung auf, eine Änderung der Erschwernis-
zulagenverordnung zu erwirken, damit Angehörigen des
Kommandos Spezialkräfte eine Erschwerniszulage in
Höhe von monatlich 300 DM zugebilligt werden könne.
Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums für Gesundheit)
Der Regierungsentwurf wies für den Haushalt dieses Ge-
schäftsbereichs Gesamtausgaben in Höhe von rd. 1,81
Mrd. DM gegenüber rd. 1,61 Mrd. DM im Vorjahr aus.
Im Laufe seiner Beratungen hat der Haushaltsausschuss
das Ausgabevolumen um 27,1 Mio. DM erhöht.
Der Haushaltsausschuss beschloss einvernehmlich auf
Antrag der Koalitionsfraktionen, im Kapitel Allgemeine
Bewilligungen, in Anpassung an die tatsächliche Ausga-
beentwicklung den Ansatz für Leistungen des Bundes
für Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz um
1 Mio. DM abzusenken. Ebenso einvernehmlich wurde
beschlossen, einen Titel zur Etatisierung des Bundesan-
teils zur Entschädigung von Hepatitis-C-Opfern der
ehemaligen DDR mit einem Ansatz von 5 Mio. DM neu
in diesen Einzelplan aufzunehmen. Auf Antrag der Ko-
alitionsfraktionen wurde der Ansatz in der Bereinigungs-
sitzung auf nunmehr 20 Mio. DM erhöht.
Zusammen mit den Stimmen der F.D.P.-Fraktion be-
schlossen die Koalitionsfraktionen, den Ansatz beim Ti-
tel für die Zuschüsse zur Errichtung, Erweiterung, Aus-
stattung und Modernisierung von Pflegeeinrichtungen
um 2 Mio. DM auf nun 53 Mio. DM abzusenken.
Eingehend diskutierte der Ausschuss die Mittelansätze
bei der Titelgruppe für Maßnahmen auf dem Gebiet des
Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs. Die CDU/CSU-
Fraktion hatte beantragt, den Ausgabeansatz für Aufklä-
rungsmaßnahmen auf diesem Gebiet um 2 Mio. DM auf-
zustocken; dieser Betrag sollte durch eine Einsparung in
gleicher Höhe bei dem Ausgabeansatz für diesbezügliche
Modellmaßnahmen finanziert werden. Beide Anträge
wurden aber mit Koalitionsmehrheit bei Unterstützung
durch die PDS-Fraktion abgelehnt.
Der Haushaltsausschuss fasste im übrigen einvernehm-
lich den Beschluss, den Ausgabeansatz für Aufklä-
rungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Aids-Bekämpfung
gegenüber dem Regierungsentwurf um 3 Mio. DM auf
nun 18 Mio. DM zu erhöhen.
Einzelplan 16 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit)

Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit Ausgaben in Höhe von rd. 1,09 Mrd. DM
vor, die damit um rd. 37,66 Mio. DM unter den ver-
gleichbaren Ansätzen des Vorjahres lagen. Der Haus-
haltsausschuss hat den Plafond in der Einzelplanberatung
nur geringfügig um 123 TDM erhöht und sich im Übri-
gen einvernehmlich hinter den bei den Stellungnahmen
der gutachtlich beteiligten Ausschüsse wiedergegebenen
Antrag des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und

Drucksache 14/1924 – 26 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Reaktorsicherheit zum Bundeshaushalt 2000 – Um-
weltcontrolling gestellt.
Für die Beratungen zu diesem Einzelplan lagen dem
Ausschuss ca. 20 Änderungsanträge aus dem Bereich der
Oppositionsfraktionen vor, die jedoch allesamt keine
Mehrheit im Ausschuss fanden.
Im Kapitel Allgemeine Bewilligungen, Umweltschutz,
Naturschutz beantragten die F. D. P-Fraktion, den Aus-
gabenansatz für Forschung, Untersuchungen und ähn-
liches gegenüber dem Regierungsansatz um 4,46 Mio.
DM auf 50 Mio. DM zu erhöhen. Der Änderungsantrag
fand im Haushaltsausschuss jedoch keine Mehrheit.
Ebenso wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der
PDS, den Ausgabenansatz für Investitionen zur Vermin-
derung von Umweltbelastungen von 40 Mio. DM um 60
Mio. DM auf insgesamt 100 Mio. DM zu erhöhen, ab-
gelehnt. Auch Anträge der Fraktionen von F. D. P und
PDS zur Erhöhung des Titels für Investitionen zur Ver-
minderung grenzüberschreitender Umweltbelastungen
fanden im Ausschuss keine Mehrheit. Hier verblieb es
beim Ansatz des Regierungsentwurfs in Höhe von 12
Mio. DM. Im Ergebnis hierzu parallel verliefen die Be-
ratungen über Änderungsanträge dieser Oppositions-
fraktionen zur Erhöhung des Ausgabenansatzes beim
Titel für Zuweisungen zur Errichtung und Sicherung
schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit ge-
samtstaatlich repräsentativer Bedeutung. Der Ansatz des
Regierungsentwurfes in Höhe von 40 Mio. DM wurde
auch hier von der Ausschussmehrheit bestätigt.
Auch der Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und
F.D.P., beim Titel mit der Titelbezeichnung „Untersu-
chungen zur Reaktorsicherheit, insbesondere auch im
Hinblick auf den Ausstieg aus der Atomenergie“ die frü-
here Zweckbestimmung „Untersuchungen zu Fragen der
Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, insbesondere
der Reaktorsicherheit“ wiederherzustellen, wurden von
den übrigen Fraktionen abgelehnt.
Bei den Beratungen zum Kapitel des Bundesamts für
Strahlenschutz lagen dem Haushaltsausschuss insbeson-
dere bei den Titeln „Projekt Konrad“ und „Projekt Gor-
leben“ mehrere Änderungsanträge aus den Oppositions-
fraktionen, teilweise mit entgegengesetzter Zielsetzung
vor. Die CDU/CSU-Fraktion und die Fraktion der F.D.P
forderte so bei beiden Titeln die Wiederherstellung der
früheren Zweckbestimmung „Errichtung von Anlagen
des Bundes zur Sicherstellung und Endlagerung radio-
aktiver Abfälle“ und eine, allerdings unterschiedliche
Erhöhung der Ansätze. Die PDS-Fraktion beantragte
ebenfalls eine Änderung der Zweckbestimmungen. Die
Titel sollten zukünftig die Bezeichnung „Aufgabe und
Rückführung des Projektes Konrad bzw. des Projektes
Gorleben“ erhalten. Erstgenannter Titel sollte dabei im
Ansatz mit 120 Mio. DM versehen werden. Die Anträge
der Opposition blieben jedoch ebenfalls ohne Erfolg.

Einzelplan 17 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich
Ausgaben in Höhe von rd. 10,99 Mrd. DM vor; damit
wurde der Plafond gegenüber dem Vorjahr um rd.
862,69 Mio. DM abgesenkt. Der Haushaltsausschuss
senkte die Mittelansätze bei seiner Beratung um weitere
19,03 Mio. DM ab.
Die Kürzung um 19 Mio. DM ist im Wesentlichen da-
rauf zurückzuführen, dass der Ausschuss einvernehmlich
einer Umsetzung des Titels zur Etatisierung der Beiträge
der Bundesrepublik Deutschland an die Internationale
Organisation für Wanderung (IOM) in den Einzelplan
06, Kapitel 06 01, zustimmte. Ein Antrag der PDS-
Fraktion, einen Titel für Zuschüsse an die Wohlfahrts-
verbände zur Absicherung ihrer Aufgaben im Pflegebe-
reich und im Rettungswesen einzurichten und für diese
Zwecke 250 Mio. DM vorzusehen, wurde mit den Stim-
men der übrigen Fraktionen abgelehnt. Auch der Antrag
der F.D.P.-Fraktion, zusätzlich 3 Mio. DM für Zuwei-
sungen zum Bau bzw. dem Erwerb, zur Einrichtung und
zur Bauerhaltung von zentralen oder überregionalen Ju-
gendherbergen, Jugendausbildungs- und Jugendbegeg-
nungsstätten bereitzustellen, fand gegen die Stimmen der
Koalitionsfraktionen keine Mehrheit.
Im Ausschuss umstritten war der Ansatz für Ausgaben
nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes im Ka-
pitel gesetzliche Leistungen für die Familie. Der Ansatz
war von rd. 807 Mio. DM im Vorjahr auf nun 565 Mio.
DM im Regierungsentwurf zurückgeführt worden. Die
F.D.P.-Fraktion und die PDS-Fraktion scheiterten mit
ihren Anträgen auf Erhöhung des Ansatzes um 242,25
Mio. DM. Ebenso abgelehnt wurde ein Antrag der
CDU/CSU-Fraktion, die Mittel für die Stiftung „Mutter
und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ um 20
Mio. DM zu erhöhen.
Einzelplan 19 (Bundesverfassungsgericht)
Der Regierungsentwurf sah für diesen Einzelplan Ge-
samtausgaben von rd. 26,56 Mio. DM vor. Diese lagen
damit um rd. 1,32 Mio. DM unter den Ansätzen des
Vorjahres. Der Haushaltsausschuss beschloss in der Ein-
zelplanberatung u. a. bei den Ausgaben im Bereich der
Investitionen eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe
von insgesamt 770 TDM zu veranschlagen, ansonsten
aber den Einzelplan ohne wesentliche weitere Änderun-
gen anzunehmen.
Einzelplan 20 (Bundesrechnungshof)
Der Regierungsentwurf sah für den Bereich des Bundes-
rechnungshofes ursprünglich Ausgaben in Höhe von rd.
167,51 Mio. DM vor; damit hat sich der Plafond gegen-
über dem Vorjahr um rd. 7,85 Mio. DM erhöht. Der
Haushaltsausschuss folgte dem einvernehmlichen Er-
gebnis des Berichterstattergesprächs und beließ den
Entwurf dieses Einzelplanes unverändert.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 27 – Drucksache 14/1924
Einzelplan 23 (Geschäftsbereich des

Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung)

Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich ei-
nen Etat von rd. 7,09 Mrd. DM vor, der damit um rd.
674,26 Mio. DM unter den Ansätzen des Vorjahres lag.
Der Haushaltsausschuss hat die Gesamtausgaben im Sal-
do um 13,5 Mio. DM erhöht.
Teile der Opposition merkten bei der Beratung dieses
Einzelplanes gegenüber den Koalitionsfraktionen kri-
tisch an, bei diesem Plafond sei eine überproportionale
Kürzung erfolgt. Die Koalition erwiderte darauf, dass in
diesem Einzelplan vieles noch wünschenswert sei, was
jedoch derzeit nicht finanziert werden könne. Auch zu
diesem Einzelplan lagen dem Haushaltsausschuss mehr
als 30 Änderungsanträge, vorwiegend der Oppositions-
fraktionen, zur Beratung vor.
Im Laufe seiner Beratungen beschloss der Haushaltsaus-
schuss, den Mittelansatz für die berufliche Aus- und
Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer
auf Antrag der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU-
Fraktion um 10 Mio. DM anzuheben. Ein Antrag der
PDS-Fraktion, den Baransatz um 25 Mio. DM anzuhe-
ben und eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung
um 25 Mio. DM vorzunehmen, fand keine Mehrheit.
Auch die CDU/CSU-Fraktion hatte eine zusätzliche Er-
höhung der Verpflichtungsermächtigung von 10 Mio.
DM beantragt, was jedoch ebenfalls abgelehnt wurde.
Im Sinne einer Zusammenfassung der Beiträge an die
Vereinten Nationen, ihrer Sonderorganisationen sowie
anderer internationaler Einrichtungen und internationaler
Nichtregierungsorganisationen beschloss der Haushalts-
ausschuss, im Einzelplan 23 einen neuen Titel einzu-
richten und diesen mit einem Ansatz von 129,26 Mio.
DM zu versehen. Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion,
diesen Titel mit 146,76 Mio. DM einzustellen, fand ge-
gen die Stimmen der Koalitionsfraktionen keine Mehr-
heit. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde dieser
Ansatz in der Bereinigungssitzung um weitere 10 Mio.
DM erhöht; desgleichen wurde der Ansatz zur Etatisie-
rung von Mitteln für den zivilen Friedensdienst ebenfalls
auf Antrag der Koalitionsfraktionen um jeweils 10 Mio.
DM im Baransatz und in der Verpflichtungsermächti-
gung erhöht. Einvernehmlich erhöhte der Haushaltsaus-
schuss in der Bereinigungssitzung den Ansatz für politi-
sche Stiftungen auf Antrag der Koalitionsfraktionen um
15 Mio. DM im Baransatz und um 44 Mio. DM in der
Verpflichtungsermächtigung.
Im Zuge der Einzelplanberatungen wurde des weiteren
beschlossen, den Ansatz zur Förderung entwicklungspo-
litischer Vorhaben privater deutscher Träger in Ent-
wicklungsländern um 5 Mio. DM auf 34 Mio. DM anzu-
heben. Die CDU/CSU-Fraktion hatte neben einer Erhö-
hung des Baransatzes um diesen Betrag noch eine
Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung um 5 Mio.
DM beantragt. Die PDS-Fraktion forderte eine Erhöhung
des Baransatzes um 10 Mio. DM und eine Erhöhung der
Verpflichtungsermächtigungen um 15 Mio. DM. Beide
Anträge wurden abgelehnt. Ähnlich stellte sich die Si-
tuation beim Ausgabetitel zur Förderung von Ernäh-

rungssicherungsprogrammen in Entwicklungsländern
dar, wo nach Ablehnung zweier weitergehender Anträge
der Fraktionen von CDU/CSU und PDS eine Erhöhung
der Verpflichtungsermächtigung um 2 Mio. DM vorge-
nommen wurde.
Mehrheitlich beschloss der Haushaltsausschuss, den
Ausgabetitel zur Etatisierung des Beitrags zur Weltaus-
stellung EXPO 2000 um 10 Mio. DM auf nun 50 Mio.
DM abzusenken. Die F.D.P.-Fraktion konnte sich mit
ihrem Antrag, den im Regierungsentwurf vorgesehenen
Ansatz in Höhe von 60 Mio. DM beizubehalten, nicht
durchsetzen. Die PDS-Fraktion hatte gar gefordert, den
Ansatz im Regierungsentwurf vollständig einzusparen.
Beim Ansatz des Titels für bilaterale Technische Zu-
sammenarbeit mit Entwicklungsländern beschloss der
Haushaltsausschuss, den Baransatz beizubehalten, aller-
dings die Verpflichtungsermächtigung um 180 Mio. DM
zu erhöhen. Ein Antrag der PDS-Fraktion, diesbezüglich
weiterreichende Erhöhungen vorzunehmen, fand im
Haushaltsausschuss keine Unterstützung.
Bei der Beratung dieses Einzelplans stellte der Haus-
haltsausschuss eine Reihe von Titeln zur abschließenden
Beratung in der Bereinigungssitzung zurück. Zur Förde-
rung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ent-
wicklung MOE/GUS wurden hier auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen einvernehmlich 20 Mio. DM veran-
schlagt. Für die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit
stellte der Haushaltsausschuss weitere 200 Mio. DM als
Verpflichtungsermächtigung bereit. Der Ausgabeansatz
für den Europäischen Entwicklungsfonds wurde um 59
Mio. DM zurückgeführt, während der Haushaltsaus-
schuss einvernehmlich beschloss, den Baransatz für Kir-
chen um 14 Mio. DM zu erhöhen und die diesbezügliche
Verpflichtungsermächtigung um weitere 78 Mio. DM
aufzustocken.
Einzelplan 30 (Geschäftsbereich des Bundesministe-

riums für Bildung und Forschung)
Der Regierungsentwurf sah ursprünglich bei diesem Ein-
zelplan Gesamtausgaben in Höhe von rd. 14,59 Mrd.
vor. Diese lagen damit um rd. 340,37 Mio. DM unter
dem vergleichbaren Ansatz des Vorjahres. Der Haus-
haltsausschuss hat den Plafond um rd. 2,34 Mio. DM er-
höht.
Die Oppositionsfraktionen hatten auch bei der Beratung
dieses Einzelplanes eine Reihe von Änderungsanträgen
vorgelegt, die jedoch allesamt ohne Erfolg blieben.
Im Rahmen der Beratungen des Kapitels Allgemeine
Forschungsförderung und Bildungsplanung beschloss
der Haushaltsausschuss in der Einzelplanberatung, den
Ausgabenansatz für strukturelle Innovationen in Bildung
und Forschung um 25 Mio. DM auf nunmehr 160 Mio.
DM zu erhöhen. Gleichzeitig wurden die Verpflich-
tungsermächtigungen bei diesem Ansatz um 75 Mio.
DM erhöht. Anträge der CDU/CSU-Fraktion, die Zu-
schüsse für Investitionen bei der Max-Planck-
Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft e. V. und
bei der deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. um rd.
16,02 Mio. DM bzw. rd. 22,74 Mio. DM zu erhöhen,
wurden nur von der F.D.P.-Fraktion mitgetragen. Glei-

Drucksache 14/1924 – 28 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
ches galt für einen entsprechenden Antrag zur Erhöhung
des Ansatzes für Investitionen bei der Fraunhofer-
Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung
e. V.
Im Kapitel für die Hochschulen, Wissenschaft und Aus-
bildungsförderung lagen dem Ausschuss Anträge der
CDU/CSU-Fraktion sowie der PDS-Fraktion vor, den
Titelansatz für den Aus- und Neubau von Hochschulen
um 150 Mio. DM bzw. 50 Mio. DM zu erhöhen. Die
Anträge wurden jedoch mit Koalitionsmehrheit abge-
lehnt. Ein gleichlautender Antrag der CDU/CSU-
Fraktion blieb auch in der Bereinigungssitzung ohne Er-
folg. Auch ein Antrag zur Erhöhung der BaföG-
Zuschüsse an Studierende um 100 Mio. DM fand keine
Mehrheit.
Bei der Beratung des Kapitels Informationstechnik,
Biotechnologie und sonstige Technologiebereiche be-
schloss der Haushaltsausschuss dann mit Koalitions-
mehrheit, den Ausgabenansatz für Forschung und Ent-
wicklung in der Biotechnologie um 10 Mio. DM zu er-
höhen. Einvernehmlich wurden auch bei den Ansätzen
zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem
Gebiet der Produktion und für neue Basistechnologie für
die Informations- und Kommunikationstechnik die Ver-
pflichtungsermächtigungen um 50 Mio. DM bzw. 12,1
Mio. DM erhöht.
Im Kapitel Weltraumforschung und -technik fand ein
Antrag der PDS-Fraktion, den Beitrag bzw. die Leistun-
gen an die Europäische Weltraumorganisation in Paris
um 57 Mio. DM zu kürzen, ebenso wenig eine Mehrheit
wie der Antrag der CDU/CSU-Fraktion, den Ansatz für
Investitionen und Investitionszuschüsse im Rahmen des
Nationalen Weltraumprogramms um 40 Mio. DM zu er-
höhen, der ebenfalls mit gleichem Ergebnis in die Berei-
nigungssitzung eingebracht wurde. Mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der PDS-Fraktion stellte der
Haushaltsausschuss – allerdings versehen mit einer qua-
lifizierten Sperre – in der Bereinigungssitzung einen
Mittelansatz von 20 Mio. DM und eine Verpflichtungs-
ermächtigung in Höhe von insgesamt 30 Mio. DM für
die „Deutsche Stiftung Friedensforschung“ bereit. Die
noch zu erwirtschaftende globale Minderausgabe erhöht
sich hierdurch auf 220 Mio. DM.
Einzelplan 32 (Bundesschuld)
Der Plafond des Einzelplanes lag im Regierungsentwurf
mit rd. 83,79 Mrd. DM um rd. 2,06 Mrd. DM unter dem
Ansatz des Vorjahres. Der Haushaltsausschuss hat den
Plafond um 23,45 Mio. DM zurückgeführt.
Der Einzelplan sah einen Ansatz für die Nettokreditauf-
nahme in Höhe von 49,5 Mrd. DM vor. Dieser Ansatz
blieb auch nach den Beratungen des Haushaltsausschus-
ses in dieser Höhe unverändert. Im Übrigen lagen dem
Haushaltsausschuss für die Beratungen zu diesem Ein-
zelplan nur einvernehmliche Berichterstattervorschläge
vor.
Einzelplan 33 (Versorgung)
Der im Regierungsentwurf eingestellte Plafond in Höhe
von rd. 17,48 Mrd. DM lag um rd. 666,85 Mio. DM über

dem vergleichbaren Ausgabeansatz des Vorjahres. Im
Saldo beschloss der Haushaltsausschuss während der
Einzelplanberatungen, eine Absenkung der Ausgaben
von insgesamt 474,5 Mio. DM gegenüber dem Regie-
rungsentwurf vorzunehmen.
Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung)
Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan
Ausgaben in Höhe von rd. 27,88 Mrd. DM nach rd.
27,06 Mrd. DM im Vorjahr veranschlagt. Der Haushalts-
ausschuss erhöhte die Ausgaben in seiner Beratung um
rd. 291,52 Mio. DM.
Für die Beratung des Kapitels „Steuern und steuerähn-
liche Abgaben“ lagen dem Haushaltsauschuss nur ein-
vernehmliche Berichterstattervorschläge vor. Im Kapitel
„Sonderleistungen des Bundes“ beschloss der Haushalts-
ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen, Mittel in
Höhe von 10 Mio. DM für Zwecke der Ausstattungshilfe
vorzusehen. Der Ansatz wurde allerdings qualifiziert ge-
sperrt. Von der Ausstattungshilfe sind nach den Erläute-
rungen zu diesem Titel Waffen und Munition sowie
Maschinen zu ihrer Herstellung ausgeschlossen. Ebenso
beschloss der Haushaltsausschuss auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen für die Beteiligung der Bundeswehr im
Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa 2 Mrd.
DM als Baransatz und eine Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von 263 Mio. DM vorzusehen. Ein Antrag der
CDU/CSU-Fraktion, die Etatisierung dieser Mittel im
Einzelplan 14 vorzunehmen und zusätzlich wegen des
Einsatzes der Bundeswehr in Ost-Timor weitere 62 Mio.
DM bereitzustellen, fand keine Mehrheit. Ein Antrag der
PDS-Fraktion, insgesamt rd. 1,58 Mrd. DM als „Sonsti-
ge Leistungen im Rahmen des Stabilitätspakts für Süd-
osteuropa“ vorzusehen, wurde von allen übrigen Frak-
tionen abgelehnt.
In den weiteren Beratungen zu diesem Einzelplan be-
schloss der Haushaltsausschuss, einen Leertitel für Zu-
schüsse an die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und
Zukunft“ als Vorsorge für den erwarteten Abschluss der
Verhandlungen zur Entschädigung von Zwangsarbeitern
auszubringen. Gleichfalls wurde ein korrespondierender
Einnahmetitel zur Etatisierung der Beiträge für diese
Zwecke beschlossen.
2.3. Haushaltsgesetz
Veränderungen des Entwurfes zum Haushaltsgesetz
2000 nach den Beratungen des 8. Ausschusses.
Soweit den im Regierungsentwurf bereits enthaltenen
Änderungen vom Haushalts-ausschuss zugestimmt wur-
de, ergibt sich die vollständige Begründung unmittelbar
aus dem Gesetzentwurf.
Zu § 2 Abs. 2 Satz 4
Die Versteigerung von Telekommunikationslizenzen
kann im Haushaltsjahr zur erheblichen Mehreinnahmen
führen. Um zu vermeiden, dass temporäre Schwankun-
gen hinsichtlich der veranschlagten Nettokreditaufnahme
entstehen, soll die Möglichkeit eröffnet werden, die an-
gesprochenen Mehreinnahmen für die Tilgung der
Schulden des Bundes einzusetzen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29 – Drucksache 14/1924
Zu § 2 Abs. 7
Die Berechnung der Schuldendienstleistungen des Fonds
Deutsche Einheit und des ERP-Sondervermögens zum
Stichtag 1. September 1999 machen die Anpassung er-
forderlich.

Zu § 5 Abs. 3
Redaktionelle Anpassung

Zu § 5 Abs. 6 Satz 1
Neben den Universitäten der Bundeswehr soll auch den
Bundeswehrkrankenhäusern Berlin und Leipzig im
Rahmen eines Modellversuchs ein festes Budget zuge-
wiesen werden.
Zu § 6 Absatz 2 Nr. 1
Anpassung aufgrund des Inkrafttretens der Änderungen
des Altersteilzeitgesetzes am 1. August 1999.
Zu § 6 Abs. 8
Die Einfügung des Begriffs „Mehreinnahmen“ statt
„Einnahmen“ dient der Klarstellung.
Zu § 7 Abs. 1 Satz 2
Mit dem neu eingeführten Absatz 1 Satz 2 wird das Ver-
fahren der Unterrichtung des Parlaments über über- und
außerplanmäßige Ausgaben im Interesse einer zeitnähe-
ren Beteiligung des Parlaments und unter Berücksichti-
gung der Bewertung von Artikel 115 GG ausgebaut. Die
vorherige Unterrichtung eröffnet dem Haushaltsaus-
schuss des Deutschen Bundestages die Möglichkeit, die
Entscheidung herbeizuführen, ob ein Nachtrags-
haushaltsverfahren einzuleiten ist. Einer vorherigen Un-
terrichtung bedarf es dann nicht, wenn keine Zweifel be-
stehen, dass nach Lage des Einzelfalles ein Nachtrags-
haushaltsgesetz nicht rechtzeitig in Kraft treten wird.
Zu § 7 Abs. 2 Satz 4
Die Vorschrift regelt wie in den Fällen des Absatz 1
Satz 2, erster Halbsatz (üpl. und apl. Ausgaben), die vor-
herige Konsultation des Haushaltsausschusses des Deut-
schen Bundestages bei überplanmäßigen und außer-
planmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, soweit die
in Abs. 2 festgelegten Betragsgrenzen überschritten wer-
den. Das Verfahren entspricht der vom Bundesministeri-
um der Finanzen geübten Praxis und hat klarstellenden
Charakter.
Zu § 7 Abs. 3
§ 38 BHO sieht – im Gegensatz zu einigen Landeshaus-
haltsordnungen – bisher keine Unterrichtungspflicht ge-
genüber dem Parlament bei über- und außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigungen vor. Mit der Neuregelung
wird ein gleichgerichtetes Unterrichtungsverfahren bei
Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sicherge-
stellt.

Zu § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1
Anpassung aufgrund der Änderung des allgemeinen
Sprachgebrauchs seit der Schaffung des Garantieinstru-
ments, um verbreiteten Missverständnissen entgegenzu-
wirken.
Zu § 10 Abs. 2
Fortsetzung des Verbundfinanzierung; angesichts des
noch zur Verfügung stehenden Gewährleistungsrahmens
von rd. 200 Mio. DM könnten mit einer Anhebung des
Gewährleistungsrahmens um 250 Mio. DM auf 2,9 Mrd.
DM für 2000 und einer entsprechenden Erhöhung der
Verpflichtungsermächtigungen der finanziellen Zusam-
menarbeit um 200 Mio. DM ca. 15 Vorhaben in etwa
zehn Ländern vorbereitet werden. Darunter sind auch
Vorhaben für eine Reihe von Entwicklungsländern, die
erstmals Verbundfinanzierung erhalten können (z. B.
Ägypten).
Zu § 12
Der Erhöhungsbetrag ist für den internen Rahmen des
§ 12 Nr. 2 (Verkehrswesen) vorgesehen. Der Bund wird
noch in diesem Jahr Darlehensforderungen des Bundes
gegenüber der Deutschen Bahn AG in Höhe von 12,9
Mrd. DM mit einer Laufzeit von 2000
bis 2041 verkaufen. Dabei wird der Bund eine Ausfall-
bürgschaft zu Gunsten der Käufer übernehmen. Die
Deutsche Bahn AG hat ein verbindliches Angebot zum
Erwerb der Darlehensforderung mit einer Laufzeit von
2025 bis 2041 abgegeben; dies entspricht einem nomi-
nalen Forderungsbetrag von 2,9 Mrd. DM. Um diesen
Betrag verringert sich die erforderliche Ausfallbürg-
schaft.
Zu § 19 Abs. 3
Der neue Satz 2 erleichtert den Abbau von Perso-
nalüberhängen bei solchen Bundeseinrichtungen, Zu-
wendungsempfängern, Sondervermögen und Bundes-
beteiligungen, bei denen kein Stellenplan im Bundes-
haushalt ausgewiesen ist, wenn die aufnehmende Behör-
de zur Finanzierung der Planstellen/Stellen keine zusätz-
lichen Mittel benötigt und hiermit eine Entlastung des
Bundeshaushalts, bspw. über die Absenkung eines Zu-
schusses des Bundes zum Haushalts- oder Wirtschafts-
plan der abgebenden Einrichtung, verbunden ist.
Zu § 19 Abs. 5 Satz 2
Redaktionelle Änderung
Zu § 24 Abs. 1 Nr. 5
Die Erweiterung trägt dem Bedürfnis Rechnung, die Ab-
ordnung von Beamten zu Ausbildungszwecken auch zu
anderen Bundesbehörden als dem Bundesverwaltungs-
amt oder zu Landesbehörden zu erleichtern.
Zu § 30 Abs. 1 Nr. 4
Nummer 4 (neu) dient der erleichterten Unterbringung
nicht folgepflichtiger Bediensteter des Bundesrech-

Drucksache 14/1924 – 30 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
nungshofes bei anderen Behörden im Rhein-Main-
Gebiet. Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass der
Bundesrechnungshof über keine Tauschbehörde verfügt
und hierdurch der von der Föderalismuskommission be-
schlossene Umzug nach Bonn nicht verzögert werden
soll. Die infolge der Ausbringung der kw-Stellen frei-

werdenden (Dauer)Planstellen bzw. Stellen können mit
vom BRH übernommenen ehemaligen Bediensteten des
Bundesrates besetzt werden, deren Planstellen/Stellen
zur Zeit noch mit Vermerk „kw 31. 12. 2005“ befristet
sind.

Berlin, den 11. November 1999
Dietrich Austermann Michael von Schmude Hans Georg Wagner
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter
Oswald Metzger Jürgen Koppelin Dr. Christa Luft
Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 31 – Drucksache 14/1924
Anlage 1

Haushalt 2000
Ergebnis der Beratungen

im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
Gesamtübersicht

– Mio. DM –
I. Ausgaben

Entwurf 478 200
Steigerung – 1,5 v.H. *)
Veränderung + 600
Ausgaben n e u 478 800
Steigerung – 1,4 v.H. *)
Investitionen
• Entwurf ................................................................. 57 596
• Veränderung .......................................................... – 101
Investitionen n e u ....................................................... 57 495

II. Einnahmen
1. Steuereinnahmen

• Entwurf ....................................................................... 387 928
• Veränderung................................................................ – 465
Steuereinnahmen n e u ...................................................... 387 463

2. Sonstige Einnahmen
• Entwurf ....................................................................... 40 772
• Veränderung................................................................ + 1 065
Sonstige Einnahmen n e u ................................................. 41 837

3. Nettokreditaufnahme
• Entwurf ....................................................................... 49 500
• Veränderung................................................................ –
Nettokreditaufnahme n e u ................................................ 49 500

*) Gegenüber Soll 1999

Drucksache 14/1924 – 32 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Anlage 2

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2000
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Einnahmen
Ergebnis Haushaltsausschuß

Regierungs-
entwurf Erhöhungen Herab-setzungen

Mehr (+)
Weniger (–)
(Saldo)

Neuer
AnsatzEpl./Ressort

in Tausend DM
1 2 3 4 5 6

01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt ........ 51 – – – 51
02 Deutscher Bundestag ........................................ 3 011 117 – +117 3 128
03 Bundesrat.......................................................... 46 – – – 46
04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt ............. 5 615 – – – 5 615
05 Auswärtiges Amt .............................................. 234 800 – – – 234 800
06 Bundesministerium des Innern ......................... 596 103 – – – 596 103
07 Bundesministerium der Justiz ........................... 495 885 10 489 3 + 10 486 506 371
08 Bundesministerium der Finanzen...................... 2 023 166 18 091 23 000 – 4 909 2 018 257
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie ...................................................... 614 731 730 000 6 400 +723 600 1 338 331
10 Bundesministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten .............................. 300 659 – – – 300 659
11 Bundesministerium für Arbeit und

Sozialordnung................................................... 2 347 216 – – – 2 347 216
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und

Wohnungswesen............................................... 3 996 235 3 17 000 – 16 997 3 979 238
14 Bundesministerium der Verteidigung ............... 475 182 – – – 475 182
15 Bundesministerium für Gesundheit .................. 100 010 – – – 100 010
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz

und Reaktorsicherheit ....................................... 257 208 – – – 257 208
17 Bundesministerium für Familie, Senioren,

Frauen und Jugend............................................ 154 811 – – – 154 811
19 Bundesverfassungsgericht ................................ 133 – – – 133
20 Bundesrechnungshof......................................... 703 – – – 703
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung ................... 1 582 843 – – – 1 582 843
30 Bundesministerium für Bildung und

Forschung ......................................................... 760 033 – – – 760 033
32 Bundesschuld.................................................... 54 937 349 68 553 – + 68 553 55 005 902
33 Versorgung ....................................................... 2 068 100 – 175 000 –175 000 1 893 100
60 Allgemeine Finanzverwaltung.......................... 407 246 110 6 100 150 6 106 000 – 5 850 407 240 260
Summe....................................................................... 478 200 000 6 927 403 6 327 403 +600 000 478 800 000

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 33 – Drucksache 14/1924
Anlage 3

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2000
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Ausgaben
Ergebnis Haushaltsausschuß

Regierungs-
entwurf Erhöhungen Herab-setzungen

Mehr (+)
Weniger (–)
(Saldo)

Neuer
AnsatzEpl./Ressort

in Tausend DM
1 2 3 4 5 6

01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt ........ 34 884 1 164 100 + 1 064 35 948
02 Deutscher Bundestag........................................ 1 076 254 49 396 25 455 + 23 941 1 100 195
03 Bundesrat ......................................................... 48 009 – 1 320 – 1 320 46 689
04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt............. 2 798 487 22 537 4 362 + 18 175 2 816 662
05 Auswärtiges Amt.............................................. 3 448 184 197 799 177 284 + 20 515 3 468 699
06 Bundesministerium des Innern ......................... 6 990 294 97 167 25 202 + 71 965 7 062 259
07 Bundesministerium der Justiz........................... 708 220 3 879 18 507 – 14 628 693 592
08 Bundesministerium der Finanzen ..................... 7 409 119 485 17 820 – 17 335 7 391 784
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie...................................................... 14 839 900 340 630 252 000 + 88 630 14 928 530
10 Bundesministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten.............................. 11 015 186 104 400 103 950 + 450 11 015 636
11 Bundesministerium für Arbeit und

Sozialordnung .................................................. 169 842 157 3 124 574 2 509 223 +615 351 170 457 508
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und

Wohnungswesen............................................... 49 749 250 22 570 47 749 – 25 179 49 724 071
14 Bundesministerium der Verteidigung............... 45 333 000 2 467 929 2 467 929 – 45 333 000
15 Bundesministerium für Gesundheit .................. 1 809 901 39 260 12 160 + 27 100 1 837 001
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz

und Reaktorsicherheit....................................... 1 088 095 323 200 + 123 1 088 218
17 Bundesministerium für Familie, Senioren,

Frauen und Jugend ........................................... 10 985 335 600 19 630 – 19 030 10 966 305
19 Bundesverfassungsgericht ................................ 26 560 765 – + 765 27 325
20 Bundesrechnungshof ........................................ 167 510 – – – 167 510
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung................... 7 089 031 220 460 206 960 + 13 500 7 102 531
30 Bundesministerium für Bildung und

Forschung......................................................... 14 589 872 81 516 79 173 + 2 343 14 592 215
32 Bundesschuld ................................................... 83 791 819 – 23 450 – 23 450 83 768 369
33 Versorgung....................................................... 17 481 237 100 000 574 500 –474 500 17 006 737
60 Allgemeine Finanzverwaltung.......................... 27 877 696 305 520 14 000 +291 520 28 169 216
Summe....................................................................... 478 200 000 7 180 974 6 580 974 +600 000 478 800 000

Drucksache 14/1924 – 34 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Anlage 4

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2000
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Verpflichtungsermächtigungen
Ergebnis Haushaltsausschuß

Regierungs-
entwurf Erhöhungen Herab-setzungen

Mehr (+)
Weniger (–)
(Saldo)

Neuer
AnsatzEpl./Ressort

in Tausend DM
1 2 3 4 5 6

02 Deutscher Bundestag ........................................ 11 719 67 223 – + 67 223 78 942
03 Bundesrat.......................................................... – – – – –
04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt ............. 1 256 938 – – – 1 256 938
05 Auswärtiges Amt ............................................. 356 409 21 000 10 000 + 11 000 367 409
06 Bundesministerium des Innern ........................ 718 470 196 000 2 850 + 193 150 911 620
07 Bundesministerium der Justiz .......................... 84 100 – 28 500 – 28 500 55 600
08 Bundesministerium der Finanzen ..................... 783 219 30 500 4 000 + 26 500 809 719
09 Bundesministerium für Wirtschaft und

Technologie ...................................................... 3 962 173 548 000 – + 548 000 4 510 173
10 Bundesministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten .............................. 1 584 208 12 000 – + 12 000 1 596 208
11 Bundesministerium für Arbeit und

Sozialordnung................................................... 1 801 950 208 000 35 000 + 173 000 1 974 950
12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und

Wohnungswesen............................................... 22 021 431 811 397 526 870 + 284 527 22 305 958
14 Bundesministerium der Verteidigung .............. 9 015 638 9 413 000 2 333 800 +7 079 200 16 094 838
15 Bundesministerium für Gesundheit ................. 109 897 – 3 000 – 3 000 106 897
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz

und Reaktorsicherheit ....................................... 434 260 4 500 – + 4 500 438 760
17 Bundesministerium für Familie, Senioren,

Frauen und Jugend............................................ 367 172 – – – 367 172
19 Bundesverfassungsgericht ............................... – 770 – +770 770
23 Bundesministerium für wirtschaftliche

Zusammenarbeit und Entwicklung ................... 3 163 237 650 000 – + 650 000 3 813 237
30 Bundesministerium für Bildung und

Forschung ......................................................... 4 682 685 217 150 28 000 + 189 150 4 871 835
32 Bundesschuld ................................................... 18 838 – – – 18 838
33 Versorgung ...................................................... – – – – –
60 Allgemeine Finanzverwaltung ......................... 340 500 563 000 – + 563 000 903 500
Summe....................................................................... 50 712 844 12 742 540 2 972 020 +9 770 520 60 483 364

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 35 – Drucksache 14/1924
Anlage 5

Erläuterung der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem bisherigen Soll 2000
– Beträge in Mio. DM –

Einnahmen
(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM) Veränderung

EP KP Titel Zweckbestimmung Einnahmen
Sonstiges Epl. 07........................................................................................ + #|#10
Summe Epl. 07........................................................................................... + #|#10
Sonstiges Epl. 08........................................................................................ – #|##5
Summe Epl. 08........................................................................................... – #|##5

09 02 13209 Einnahmen aus der Veräußerung der Bundesrohölreserve............................ + #|630
09 08 11201 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten................................................ + #100

Sonstiges Epl. 09........................................................................................ – #|##6
Summe Epl. 09........................................................................................... + #|724
Sonstiges Epl. 12........................................................................................ – #|#17
Summe Epl. 12........................................................................................... – #|#17

32 05 16211 Zinseinnahmen aus Beständen von Bundesanleihen, Bundesobligationen
und Bundesschatzanweisungen ................................................................... + #|#69
Sonstiges Epl. 32........................................................................................ + #|##0
Summe Epl. 32........................................................................................... + #|#69

33 09 24202 Erstattungen der Länder im Beitrittsgebiet für Rentenleistungen an
Angehörige der ehemaligen Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehr und
des Strafvollzugs und ihre Hinterbliebenen ................................................. – #|175
Sonstiges Epl. 33........................................................................................ + #|##0
Summe Epl. 33........................................................................................... – #|175

Drucksache 14/1924 – 36 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
n o c h Anlage 5

(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM) Veränderung
EP KP Titel Zweckbestimmung Einnahmen
60 01 01101 Lohnsteuer.................................................................................................. – 1|487
60 01 01201 Veranlagte Einkommensteuer ..................................................................... + 1|168
60 01 01301 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Zinsabschlag) ........................... + #|475
60 01 01401 Körperschaftsteuer...................................................................................... + #|650
60 01 01501 Umsatzsteuer .............................................................................................. – #|653
60 01 01601 Einfuhrumsatzsteuer ................................................................................... + #|653
60 01 01602 Zuweisungen an Länder gemäß § 11 des Gesetzes über den Finanzausgleich

zwischen Bund und Ländern ....................................................................... – #|280
60 01 01801 Zinsabschlag............................................................................................... – #|180
60 01 01901 Zuweisungen an die Europäische Union nach BSP-Schlüssel....................... + #|200
60 01 02701 Tabaksteuer ................................................................................................ + #|850
60 01 03301 Branntweinsteuer........................................................................................ – #|200
60 01 04101 Mineralölsteuer (aus dem Verbrauch von Heizöl und anderen Heizstoffen

als gasförmigen Kohlenwasserstoffen) ........................................................ – #|352
60 01 04102 Mineralölsteuer (sonstiges Aufkommen, ohne das in den Titeln 041 01 und

041 03 erfaßte Aufkommen) ....................................................................... + #|388
60 01 04103 Mineralölsteuer (aus dem Verbrauch von Erdgas, Flüssiggas und anderen

gasförmigen Kohlenwasserstoffen zum Verheizen) ..................................... – #|236
60 01 04401 Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer ............................................................ – #|374
60 01 04603 Stromsteuer ................................................................................................ – 1|100
60 01 01113 Gesetz zur Familienförderung ..................................................................... – #|274
60 01 01917 Steuerbereinigungsgesetz 1999 ................................................................... – #939
60 01 04613 Änderung der Stromsteuer .......................................................................... + 1|100
60 03 25401 Einnahmen aus Abführungen des Erblastentilgungsfonds ............................ + #|335
60 03 28101 Einnahmen aus Rückforderungen wegen unrechtmäßiger Inanspruchnahme

des Transferrubel-Verrechnungsverkehre .................................................... + #|#88
Sonstiges Epl. 60 + #|162
Summe Epl. 60 ........................................................................................... – #|##6

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 37 – Drucksache 14/1924
Anlage 6

Erläuterung der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem bisherigen Soll 2000
– Beträge in Mio. DM –

Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM) Veränderung

EP KP Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-ermächtigungen
Sonstiges Epl. 01 ................................................................ + #|##1 + #|##0
Summe Epl. 01................................................................... + #|##1 + #|##0
Sonstiges Epl. 02 ................................................................ + #|#24 + #|#67
Summe Epl. 02................................................................... + #|#24 + #|#67
Sonstiges Epl. 03 ................................................................ – #|##1 + #|##0
Summe Epl. 03................................................................... – #|##1 + #|##0
Sonstiges Epl. 04 ................................................................ + #|#18 + #|##0
Summe Epl. 04................................................................... + #|#18 + #|##0

05 01 97201 Globale Minderausgabe ...................................................... + #|170
Sonstiges Epl. 05 ................................................................ – #|149 + #|#11
Summe Epl. 05................................................................... + #|#21 + #|#11

06 02 88214 Beteiligung des Bundes an der Sanierung des
Olympiastadions in Berlin sowie am Umbau des
Zentralstadions in Leipzig................................................... + #|#40 + #|160
Sonstiges Epl. 06 ................................................................ + #|#32 + #|#33
Summe Epl. 06................................................................... + #|#72 + #|193
Sonstiges Epl. 07 ................................................................ – #|#15 – #|#29
Summe Epl. 07................................................................... – #|#15 – #|#29
Sonstiges Epl. 08 ................................................................ – #|#17 + #|#27
Summe Epl. 08................................................................... – #|#17 + #|#27

09 02 97201 Globale Minderausgabe ...................................................... + #|250
09 02 69715 Zuschüsse an Unternehmen des deutschen

Steinkohlenbergbaus zum Ausgleich von Belastungen
infolge von Kapazitätsanpassungen..................................... – #|250

09 02 68321 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Erneuerbare
Energien, rationelle Energieverwendung, Umwandlungs-
und Verbrennungstechnik ................................................... + #|#26 + #|#64

09 02 68534 Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer
Energien............................................................................. + #|100

09 02 68352 Indirekte Förderung der Forschungszusammenarbeit
und Unternehmensgründungen............................................ + #|#20 + #|#60

09 02 68374 Wettbewerbshilfen für deutsche Schiffswerften................... + #|240
Sonstiges Epl. 09 ................................................................ + #|#43 + #|#84
Summe Epl. 09................................................................... + #|#89 + #|548
Sonstiges Epl. 10 ................................................................ + #|##0 + #|#12
Summe Epl. 10................................................................... + #|##0 + #|#12

Drucksache 14/1924 – 38 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
n o c h Anlage 6

(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM) Veränderung

EP KP Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-ermächtigungen
11 02 97202 Globale Minderausgabe im Einzelplan des

Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung.............. + 1|400
11 12 68502 Förderung der Erprobung und Entwicklung innovativer

Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit............... + #|100 + #|200
11 12 97202 Globale Minderausgabe bei den Leistungen nach dem

Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartigen
Leistungen .......................................................................... + #|700

11 12 61631 Zuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit ............................. – 2|100
11 13 97202 Globale Minderausgabe bei den Leistungen zur

Sozialversicherung.............................................................. + #|300
11 13 65621 Zuschuß des Bundes an die Rentenversicherung der

Arbeiter und der Angestellten.............................................. + #|510
11 13 65622 Zuschuß des Bundes an die Rentenversicherung der

Arbeiter und der Angestellten in den neuen Ländern
(einschl. ehemaliges Ost-Berlin).......................................... + #|112

11 13 65625 Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in
Werkstätten beschäftigten Behinderten................................ – #|127

11 13 65626 Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen
Rentenversicherung ............................................................ – #|100
Sonstiges Epl. 11 ................................................................ – #|180 – #|#27
Summe Epl. 11 ................................................................... + #|615 + #|173

12 10 74402 Zubringerstraßen zum Flughafen Berlin Brandenburg
International (BBI).............................................................. + #|144

12 10 74111 Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesautobahnen)...................... – #|#95
12 10 74122 Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) ............................ – #|#68
12 10 82212 Erwerb privatfinanzierter Bundesautobahnabschnitte........... + #|#95
12 10 82222 Erwerb privatfinanzierter Bundesstraßenabschnitte.............. + #|#68
12 25 66102 Zinszuschüsse im Rahmen des Wohnraum-

Modernisierungsprogramms der Kreditanstalt für
Wiederaufbau für die neuen Länder (einschl. ehemaliges
Ost-Berlin) ......................................................................... – #|333

12 25 66104 Zinszuschüsse im Rahmen des Bund-Länder-Wohnraum-
Modernisierungsprogramms der Kreditanstalt für
Wiederaufbau für die neuen Länder (einschl. ehemaliges
Ost-Berlin) ......................................................................... + #|333

12 26 71402 Sanierung und Fertigstellung der Neubauten an der Kurt-
Schumacher-Straße in Bonn zur Unterbringung der
Deutschen Welle................................................................. + #|#52

12 26 88201 Zuweisungen für Investitionen an das Land Berlin zur
Förderung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
„Hauptstadt Berlin - Parlaments- und Regierungsviertel"..... + #|#85
Sonstiges Epl. 12 ................................................................ – #|#25 + #|##4
Summe Epl. 12 ................................................................... – #|#25 + #|285

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 39 – Drucksache 14/1924
n o c h Anlage 6

(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM) Veränderung

EP KP Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-ermächtigungen
14 02 97201 Globale Minderausgabe ...................................................... + 2|228
14 03 42301 Bezüge der Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie

Ausbildungsgeld für Anwärter der Sanitätsoffizierlaufbahn . – #|206
14 03 42302 Wehrsold und Zulagen der Grundwehrdienstpflichtigen und

Wehrpflichtigen, die freiwillig zusätzlichen Wehrdienst
leisten ................................................................................ – #|#54

14 03 42372 Sozialversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge
für wehrpflichtige Soldaten................................................. – #|#99

14 03 43371 Absicherung von ehemaligen Soldaten auf Zeit gegen die
wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit........................ + #|#55

14 03 45373 Familienheimfahrten der Wehrsoldempfänger ..................... – #|#63
14 04 42501 Vergütungen der Angestellten............................................. – #|#55
14 04 42601 Löhne der Arbeiterinnen und Arbeiter................................. – #|#53
14 11 55401 Beschaffung von Bekleidung .............................................. – #|#30 + #|185
14 12 55811 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten.......................... – #|250 – #|323
14 14 55402 Beschaffung von Fernmeldematerial ................................... – #|182 – #|254
14 15 55401 Beschaffung von Fahrzeugen für die Streitkräfte

einschließlich des Zubehörs ................................................ – #|100 – #|143
14 15 55402 Beschaffung von Kampffahrzeugen .................................... – #|115 – #|194
14 15 55404 Beschaffung von Munition.................................................. – #|#73 – #|271
14 15 55405 Beschaffung von Feldzeugmaterial, soweit nicht an anderer

Stelle veranschlagt.............................................................. – #|#70 + #|201
14 17 55401 Beschaffung von Quartiermeistermaterial ........................... – #|#95 – #|121
14 18 55401 Beschaffung von Schiffen, Betriebswasserfahrzeugen,

Booten, schwimmendem und sonstigem Marinegerät .......... – #|#53 – #|949
14 19 55404 Beschaffung NATO-Hubschrauber 90................................. – #|141 + 7|291
14 19 55405 Beschaffung des Waffensystems Eurofighter 2000 .............. – #|149
14 20 55101 Wehrtechnische Forschung und Technologie....................... – #|#89 + #|#95
14 20 55111 Wehrtechnische Entwicklung und Erprobung...................... + #|#23 + 1|509
14 20 55116 Entwicklung des Kampfflugzeuges MRCA ......................... – #|#33 + #|#78

Sonstiges Epl. 14 ................................................................ – #|397 – #|#25
Summe Epl. 14................................................................... + #|##0 + 7|079
Sonstiges Epl. 15 ................................................................ + #|#27 – #|##3
Summe Epl. 15................................................................... + #|#27 – #|##3
Sonstiges Epl. 16 ................................................................ + #|##0 + #|##5
Summe Epl. 16................................................................... + #|##0 + #|##5
Sonstiges Epl. 17 ................................................................ – #|#19 + #|##0
Summe Epl. 17................................................................... – #|#19 + #|##0
Sonstiges Epl. 19 ................................................................ + #|##1 + #|##1
Summe Epl. 19................................................................... + #|##1 + #|##1

Drucksache 14/1924 – 40 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
n o c h Anlage 6

(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM) Veränderung

EP KP Titel Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-ermächtigungen
23 02 68601 Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre

Sonderorganisationen sowie andere internationale
Einrichtungen und internationale
Nichtregierungsorganisationen ............................................ + #|139 + #|#25

23 02 83602 Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an
Einrichtungen der Weltbankgruppe ..................................... + #|100

23 02 86601 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit mit
Entwicklungsländern........................................................... + #|200

23 02 89602 Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zu den
„Europäischen Entwicklungsfonds" der Europäischen Union
(Abkommen von Lome) ...................................................... – #|#65

23 02 89603 Bilaterale Technische Zusammenarbeit mit
Entwicklungsländern........................................................... + #|180

23 02 89604 Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen in
Entwicklungsländern........................................................... + #|#14 + #|#78
Sonstiges Epl. 23 ................................................................ – #|#75 + #|#67
Summe Epl. 23 ................................................................... + #|#14 + #|650

30 02 68505 Strukturelle Innovationen in Bildung und Forschung ........... + #|#25 + #|#75
30 04 66111 BAföG -Zinszuschüsse und Erstattung von

Darlehensausfällen an die Deutsche Ausgleichsbank ........... – #|#55
Sonstiges Epl. 30 ................................................................ + #|#32 + #|114
Summe Epl. 30 ................................................................... + #|##2 + #|189
Sonstiges Epl. 32 ................................................................ – #|#23 + #|##0
Summe Epl. 32 ................................................................... – #|#23 + #|##0

33 07 64602 Nachversicherungen............................................................ + #|#90
33 09 64601 Erstattung an Sozialversicherungsträger für

Rentenleistungen an Angehörige der ehemaligen Nationalen
Volksarmee und ihre Hinterbliebenen.................................. – #|365

33 09 64602 Erstattung an Sozialversicherungsträger für
Rentenleistungen an Angehörige der ehemaligen Deutschen
Volkspolizei, der Feuerwehr und des Strafvollzugs und ihre
Hinterbliebenen .................................................................. – #|175
Sonstiges Epl. 33 ................................................................ – #|#25 + #|##0
Summe Epl. 33 ................................................................... – #|475 + #|##0

60 02 54001 Prägekosten, Metallbeschaffungskosten, Kosten für den
Vertrieb von Sammlermünzen, die Unterhaltung des
Münzumlaufs und die Bekämpfung der Falschmünzerei ...... + #|260

60 04 54703 Beteiligung der Bundeswehr im Rahmen des
Stabilitätspakts für Südosteuropa......................................... + #|263

60 04 54704 Sonstige Leistungen im Rahmen des Stabilitätspakts für
Südosteuropa ...................................................................... + #|300
Sonstiges Epl. 60 ................................................................ + #|#32 + #|##0
Summe Epl. 60 ................................................................... + #|292 + #|563

Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn
esellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44

ISSN 0720-2946

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.