BT-Drucksache 14/1899

Zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU 14/294 Harmonisierung der gastgewerblichen Mehrwertsteuersätze in der Europäischen Union

Vom 29. Oktober 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1899
14. Wahlperiode

29. 10. 99

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Klaus Brähmig,
Ernst Hinsken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/294 –

Harmonisierung der gastgewerblichen Mehrwertsteuersätze
in der Europäischen Union

A. Problem
Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland unterliegen Umsätze
im Hotel- und Gaststättengewerbe in den meisten anderen Mitglied-
staaten der EU dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Zur Beseitigung
des daraus resultierenden Wettbewerbsnachteils soll die Bundesre-
gierung mit dem vorliegenden Antrag aufgefordert werden, sich bei
der EU für eine Harmonisierung der Umsatzsteuersätze im Gastge-
werbe einzusetzen. Sofern dies nicht zu erreichen ist, soll die Bun-
desregierung bis zur Festlegung eines endgültigen Mehrwert-
steuersystems in der EU für die Beherbergungsumsätze den ermä-
ßigten Steuersatz anwenden. Bei der Ausschussberatung der Vorlage
hat die CDU/CSU-Fraktion den Antrag um die Forderung ergänzt,
den Freibetrag für freiwillige Trinkgelder von derzeit 2 400 DM auf
3 600 DM zu erhöhen.

B. Lösung
Ablehnung des – ergänzten – Antrags.
Die Ablehnung mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und F.D.P. bei Abwesenheit der Fraktion der PDS

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/1899 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 14/294 – abzulehnen.

Berlin, den 6. Oktober 1999

Der Finanzausschuss
Christine Scheel Dieter Grasedieck Klaus-Peter Willsch
Vorsitzende Berichterstatter Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/1899

Bericht der Abgeordneten Dieter Grasedieck und Klaus-Peter Willsch

I. Verfahrensablauf
Der von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachte Antrag
„Harmonisierung der gastgewerblichen Mehrwertsteuer-
sätze in der Europäischen Union“ – Drucksache 14/294 –
wurde dem Finanzausschuss in der 25. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 4. März 1999 zur federführenden
Beratung und dem Ausschuss für Wirtschaft und Tech-
nologie, dem Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung,
dem Ausschuss für Tourismus und dem Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitbe-
ratung überwiesen. Der Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union und der Ausschuss für
Arbeit und Sozialordnung haben am 24. März 1999 zu
der Vorlage votiert. Der Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie und der Ausschuss für Tourismus haben am
29. September 1999 zu dem Antrag Stellung genommen.
Der Finanzausschuss hat die Vorlage am 6. Oktober
1999 beraten.

II. Inhalt des Antrags
Die Antragsteller gehen davon aus, dass das deutsche
Hotel- und Gaststättengewerbe gegenüber seinen Wett-
bewerbern in den meisten Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union auf umsatzsteuerlichem Gebiet gravierend
benachteiligt sei. Diese Benachteiligung ergebe sich da-
raus, dass die deutschen Hotels und Gaststätten dem
vollen Umsatzsteuersatz von 16 v. H. unterlägen, wäh-
rend bei den Umsätzen im Gaststättengewerbe (Abgabe
von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und
Stelle) acht und bei den Beherbungsumsätzen zwölf der
15 Mitgliedstaaten den ermäßigten Umsatzsteuersatz
anwendeten. Da der Umsatzsteuersatz im Gastgewerbe
wesentliches Element der Preisgestaltung und der Preis
wesentliches Kriterium für die Entscheidung für ein Rei-
seziel seien, strebt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
mit dem Antrag an, die Bunderegierung aufzufordern,
sich bei der Europäischen Union nachdrücklich für eine
Harmonisierung der unterschiedlichen Umsatzsteuer-
sätze im Gastgewerbe einzusetzen. Sofern eine solche
Harmonisierung kurzfristig nicht zu erreichen sei, solle
die Bundesregierung bis zur Festlegung eines endgülti-
gen Mehrwertsteuersystems in der Europäischen Union
auf die Beherbergungsumsätze in der Bundesrepublik
Deutschland den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sie-
ben v. H. anwenden.
Bei der Ausschussberatung der Vorlage hat die CDU/
CSU-Bundestagsfraktion den Antrag um die Forderung
ergänzt, den Freibetrag für freiwillige Trinkgelder in
Höhe von 2 400 DM (§ 3 Nr. 51 EstG) auf 3 600 DM zu
erhöhen. Damit sollen die Service- und Dienstleistungs-
bereitschaft in der Gastronomie erhöht und ein Beitrag
zur Verwaltungsvereinfachung geleistet werden. Dieser
Ergänzungsantrag hat folgenden Wortlaut:

„Der Antrag wird auf Seite 3 nach dem letzten Absatz
wie folgt ergänzt:
Außerdem soll der letztmals durch das Steuerreform-
gesetz 1990 verdoppelte Freibetrag des § 3 Nr. 51 EstG
für freiwillige Trinkgelder von derzeit 2 400 DM auf
3 600 DM erhöht werden, um die Service- und Dienst-
leistungsbereitschaft des deutschen Gaststättengewerbes
zu steigern.
Die Gastronomie ist zur Erbringung ihrer Leistung auf
motiviertes, gut geschultes und freundliches Bedie-
nungspersonal angewiesen. Eine wichtige Voraussetzung
für die Motivation und Freundlichkeit des Personals, das
häufig außerhalb der üblichen Arbeitszeiten abends und
am Wochenende im Einsatz ist, sind die vom Gast frei-
willig gewährten Trinkgelder zur Anerkennung für be-
sonders qualifizierten Service und als Ausdruck der Zu-
friedenheit mit der in Anspruch genommenen Dienst-
leistung. Obwohl auch in anderen Dienstleistungsberufen
wie z. B. bei Friseuren und Taxifahrern typischerweise
ebenfalls ein freiwilliges Trinkgeld gezahlt wird, werden
Trinkgelder in erster Linie im gastronomischen Bereich
besteuert. Die Benachteiligung in diesem Bereich im
Vergleich zu anderen Branchen, die mit der leichteren
Möglichkeit, die Höhe des Trinkgeldes in Abhängigkeit
vom Umsatz zu schätzen, zusammenhängt, würde durch
eine Anhebung des Freibetrages abgebaut. Zugleich
würde ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung ge-
leistet.”

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

1. Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und PDS die Ableh-
nung des Antrags empfohlen.

2. Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P. empfohlen, den Antrag abzu-
lehnen.

3. Ausschuss für Tourismus
Der Ausschuss für Tourismus hat mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der Fraktion der PDS gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. die
Ablehnung des Antrags empfohlen. Der genannte Ergän-
zungsantrag der Fraktion der CDU/CSU ist mehrheitlich
abgelehnt worden.

Drucksache 14/1899 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

4. Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. die
Ablehnung der Vorlage empfohlen.

IV. Ausschussempfehlung
Im federführenden Finanzausschuss hat die CDU/CSU-
Fraktion den Antrag ausführlich erläutert. Sie hat dabei
die nach ihrer Auffassung bestehende internationale
Wettbewerbsbenachteiligung des deutschen Hotel- und
Gaststättengewerbes herausgestellt, die durch die An-
wendung des Regelsteuersatzes auf die Umsätze dieses
Wirtschaftszweiges gegeben sei, während in den meisten
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei die-
sen Umsätzen der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelte. Die
Koalitionsfraktionen haben demgegenüber auf die mit
einer Realisierung des Antrags verbundenen hohen Steu-
ermindereinahmen verwiesen, die sich allein im Beher-
bergungsgewerbe auf rd. 1,5 Mrd. DM pro Jahr beliefen.
Sie hat darüber hinaus argumentiert, dass die CDU/CSU-
Fraktion in der Vergangenheit als Regierungsfraktion die
Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes im
Hotel- und Gaststättengewerbe abgelehnt habe. Auf die von

der damaligen Bundesregierung angeführten Argumente
gegen eine Halbierung des Umsatzsteuersatzes in diesem
Sektor stützten sich die Fraktion der SPD und die Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Zu dem Hinweis der Koalitionsfraktionen auf die aus
einer Einführung des ermäßigten Steuersatzes für Hotel-
und Gaststättenumsätze resultierenden Steuerausfälle hat
die CDU/CSU-Fraktion die Auffassung vertreten, dass
durch eine solche Maßnahme eine Belebung der wirt-
schaftlichen Entwicklung im Hotel- und Gaststättenge-
werbe angestoßen werde, die durch die damit verbunde-
nen Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen mittel-
fristig sogar zu einer Entlastung der öffentlichen Haus-
halte führe. Dies sei an den Erfahrungen Irlands deutlich
geworden. Die Koalitionsfraktionen dagegen haben das
Beispiel Irlands insbesondere deshalb als nicht tragfähig
bezeichnet, da der dort zu verzeichnende Aufschwung
des Fremdenverkehrs Folge des in diesem Land einge-
tretenen allgemeinen Wirtschaftsaufschwungs sei, der
wiederum maßgeblich auf die erhebliche finanzielle
Unterstützung dieses Mitgliedstaats durch die Europäi-
sche Union zurückzuführen sei.
Der – ergänzte – Antrag wurde mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P. bei Abwesenheit der Fraktion
der PDS abgelehnt.

Berlin, den 6. Oktober 1999

Dieter Grasedieck Klaus-Peter Willsch
Berichterstatter Berichterstatter

Druck: Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53113 Bonn
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