BT-Drucksache 14/1853

Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention in Bonn: Neue Impulse zur globalen Umwelt- und Entwicklungspolitik (Rio-Prozess)

Vom 26. Oktober 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1853
14. Wahlperiode 26. 10. 99

Antrag
der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach),
Dr. Christian Ruck, Dr. Norbert Blüm, Cajus Caesar, Marie-Luise Dött,
Georg Girisch, Kurt-Dieter Grill, Siegfried Helias, Rudolf Kraus, Dr. Paul Laufs,
Vera Lengsfeld, Dr. Manfred Lischewski, Bernward Müller (Jena), Franz Obermeier,
Dr. Peter Paziorek, Marlies Pretzlaff, Christa Reichard (Dresden), Erika Reinhardt,
Hans-Peter Repnik, Hans-Peter Schmitz (Baesweiler),Peter Weiß (Emmendingen),
Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU

Vertragsstaatenkonferenz zur Klimarahmenkonvention in Bonn:
Neue Impulse zur globalen Umwelt- und Entwicklungspolitik (Rio-Prozess)

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die Bundesregierung hat seit 1990 erhebliche Anstrengungen zur internatio-
nalen Bekämpfung des Treibhauseffekts unternommen. Sie war maßgeblich
beteiligt an der Ausarbeitung der Klima-Rahmenkonvention aus dem Jahr
1992 und des Kyoto-Protokolls aus dem Jahr 1997. Für die Zielsetzung, für
die Mittel und Wege der Klimapolitik und deren Umsetzung ergeben sich
aus diesen internationalen Verabredungen entscheidende Vorgaben für die
künftige internationale Ausgestaltung der Klimapolitik. Seit der Kyoto-Kon-
ferenz ist die internationale Klimapolitik allerdings ins Stocken geraten. Ins-
besondere für die Ausgestaltung der flexiblen Mechanismen, aber auch für
andere wesentliche Bereiche sind keine Fortschritte erzielt worden.

2. Sieben Jahre nach der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung
(UNCED) 1992 in Rio sehen wir uns mit einem fortschreitenden Anstieg der
CO2-Konzentration in der Atmosphäre, einer ungebremsten Abholzung der
Tropenwälder, an Häufigkeit und Ausmaß zunehmenden Naturkatastrophen,
einer Überfischung der Weltmeere, einer zunehmenden Wüstenbildung, ei-
nem rapiden Schwund der Artenvielfalt, wachsendem Mangel an sauberem
Wasser und sonstigen sich verschlimmernden Umweltschäden konfrontiert.
Die Grundsätze der bei UNCED verabschiedeten Rio-Deklaration, der Kon-
ventionen zu Klima und biologischer Vielfalt, der Walderklärung und des
umweltpolitischen Aktionsprogramms Agenda 21 scheinen vergessen zu
sein, wenn man die kürzlich von der umweltpolitischen Institution der Ver-
einten Nationen UNEP veröffentlichte Studie „Globale Umwelt – Geo
2000“ liest. Sie führt uns in dramatischer Form vor Augen, wie wenig Erfolg
die Staatengemeinschaft hatte, das ökologische und ökonomische Niveau in
den Entwicklungsländern zu heben.

Drucksache 14/1853 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Die UNEP-Studie nennt als Hauptfaktor für diese Entwicklung das Konsum-
verhalten einer Minderheit der Bevölkerung und die fortdauernde Armut der
Mehrheit. Sie problematisiert in diesem Zusammenhang insbesondere den
übermäßigen Verbrauch natürlicher Ressourcen wie z. B. Wasser. Ihr zur
Folge haben bereits jetzt zwanzig Prozent der Weltbevölkerung keinen Zu-
gang zu sauberem Trinkwasser. Der globale Wasserkreislauf wird in den
nächsten Jahrzehnten den Bedarf der immer weiter wachsenden Weltbevöl-
kerung nicht mehr decken können. Die Situation verschärft sich durch die
Übernutzung der Regenwälder und Weltmeere sowie die fortschreitende
Vernichtung und Degradation von Ackerland.

Dieses schockierende Fazit erhält durch die Erkenntnis eine neue Di-
mension, dass die Entwicklungsländer im Rahmen einer fortschreitenden
Globalisierung und Industrialisierung die Industrieländer hinsichtlich der
Urheberschaft vieler Umweltprobleme eingeholt bzw. überholt haben. Bei-
spielsweise gilt dies neuerdings für die Verursachung des Treibhauseffektes.
Während die Entwicklungsländer 1990 noch für knapp 45 % der weltweiten
Treibhausgasemissionen verantwortlich waren, dürften sie mittlerweile in
diesem Bereich die Industrieländer überrundet haben. Man schätzt, dass
China in 10 Jahren an die Stelle des derzeit größten Treibhausgasemittenten,
den USA, getreten sein wird. Nachfolgende internationale Vereinbarungen
z. B. aus der 3. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in
Kyoto haben hieran bislang offensichtlich wenig ändern können.

3. Im Hinblick auf die Zerstörung der Umwelt in den Entwicklungsländern
zeigt sich der fatale Zusammenhang von Armut, Bevölkerungswachstum und
Umweltzerstörung bereits seit Jahrzehnten besonders drastisch: Der Kampf
um die nackte Existenz kann sich keine Ehrfurcht vor der Schöpfung leisten.
Der Mangel an geeigneter Technologie und das Unwissen über komplizierte
ökologische Zusammenhänge, insbesondere in den Tropen und Subtropen,
sind weitere Gründe für zunehmend zerstörerische Produktionsweisen in In-
dustrie und Landwirtschaft. Die Agrarwirtschaft vieler Entwicklungsländer
ist gekennzeichnet durch eine landwirtschaftliche Flächenexpansion in öko-
logische Grenzregionen. Als Folgen ergeben sich Waldvernichtung, Boden-
erosion, Desertifikation und Wassermangel, die wiederum sinkende Produk-
tivität, abnehmendes landwirtschaftliches Einkommen, Armut und Konflikte
um die Nutzung der spärlichen Ressourcen nach sich ziehen können; eine oft
krass ungleiche Landverteilung kommt hinzu. Die Folgen sind auch eine ver-
stärkte Landflucht und die unkontrollierte Migration in städtische Ballungs-
zentren, die dort unlösbar erscheinende Umwelt- und Gesundheitsprobleme
z. B. bei der Abwasser- und Abfallbeseitigung oder der Trinkwasserversor-
gung auslösen. Hinzu kommt häufig auch ein fahrlässiger und ausbeuteri-
scher Umgang mit der Natur seitens der herrschenden ökonomischen und po-
litischen Eliten, Rücksichtslosigkeit gegenüber den von Umweltschäden
betroffenen Menschen, fehlende umweltschützende Gesetzgebung und Land-
nutzungsplanung oder deren rechtliche Durchsetzung. Darüber hinaus wer-
den wertvolle Ressourcen für eine nachhaltige Politik in den Entwicklungs-
und Schwellenländern vergeudet durch Waffenkäufe, Bürgerkriege und krie-
gerische Auseinandersetzungen.

4. Im Nachgang zur Rio-Konferenz von 1992 hat die Bundesregierung große
Anstrengungen insbesondere im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
unternommen, um die Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Um-
weltprobleme zu unterstützen. So hat sie ihre Entwicklungszusammenarbeit
neben der Bildung auf die Schwerpunkte Umwelt und Armutsbekämpfung
fokussiert. Die Armutsbekämpfung ist in den Entwicklungsländern eine zen-
trale Voraussetzung zur Durchbrechung des Teufelskreises zwischen Armut

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/1853

und Umweltzerstörung und damit zur Erreichung einer nachhaltigen Ent-
wicklung. Armutsbekämpfung ist dabei innerhalb eines breiten Ansatzes zu
sehen, bei dem soziale und bevölkerungspolitische Maßnahmen sinnvoll mit
wirtschaftsbelebenden Maßnahmen ineinandergreifen. Die Förderung der
Bildung ist ein unverzichtbarer Teil einer vorsorgenden Umweltpolitik. Der
Zugang zu Bildung in Umwelt- und Entwicklungsfragen für alle Gruppen
der Gesellschaft sowie die Integration von Umwelt- und Entwicklungsas-
pekten in alle Bildungsprogramme ist elementar für die Schaffung eines
Umweltbewußtseins in der Bevölkerung.

5. Mit großer Sorge stellen wir fest, dass die Bundesregierung eine deutliche
Kürzung der Entwicklungsgelder für die Armutsbekämpfung sowie den Um-
welt- und Ressourcenschutz für das Haushaltsjahr 2000 vorsieht (Kürzung
der Mittel für armutsorientierte Entwicklungszusammenarbeit um über 35 %,
Kürzung der Mittel für Umwelt- und Ressourcenschutz um 25 %). Diese be-
unruhigende Entwicklung wird verstärkt und bekräftigt durch Äußerungen
der politisch Verantwortlichen des zuständigen Bundesministeriums (BMZ),
von dem in Rio 1992 beschlossenen Ziel, 0,7 % des Bruttosozialprodukts für
die Entwicklungshilfe bereitzustellen, abzurücken, welches der Deutsche
Bundestag mehrfach bekräftigt hat. Weiter wird mit großer Sorge vermerkt,
dass die Bundesregierung eine drastische Kürzung ihres Beitrages zur Finan-
zierung der internationalen Agrarforschung (CGIAR) an derzeit 16 For-
schungszentren in Entwicklungsländern zur Sicherung und Verbesserung der
landwirtschaftlichen Erträge in der Dritten Welt vorsieht.

6. Die Industrieländer können und dürfen sich nicht darauf beschränken, den
Entwicklungsländern eine Veränderung ihres Umweltverhaltens zu empfeh-
len, damit die in den Industriestaaten gemachten Fehler vermieden werden.
Denn als wesentlicher Verursacher der bisher entstandenen globalen Um-
weltschäden kommt ihnen eine besondere Verantwortung zu. Die Industrie-
länder müssen lernen, mit den natürlichen Ressourcen schonender umzuge-
hen und ihren Wohlstand durch wesentlich sparsameren Einsatz von Energie
und Rohstoffen abzusichern. Nur durch Vorbildfunktion gewinnen die In-
dustrieländer auch die Glaubwürdigkeit, auf den Einsatz umweltfreundlicher
Technik und die Zunahme umweltfreundlichen Verhaltens in Entwicklungs-
ländern hinzuwirken. Neben der Unterstützung der Entwicklungsländer im
Bereich Armutsbekämpfung und Umweltschutz muß es auch Aufgabe der
Industriestaaten sein, die von ihnen entwickelte umweltverträgliche und res-
sourcenschonende Technologie nicht nur im eigenen Land anzuwenden,
sondern weltweit auch den Entwicklungs-, Transformations- und Schwellen-
ländern verfügbar zu machen. Um sie den jeweiligen Gegebenheiten der ein-
zelnen Länder anzupassen, ist dabei auch die technologische Kooperation
zwischen den ärmeren und den reicheren Ländern zu intensivieren.

7. Der Deutsche Bundestag bekennt sich nochmals ausdrücklich zum Inhalt der
Verpflichtungen aus den Schlussdokumenten der UN-Konferenz über Um-
welt und Entwicklung und dem darin verankerten Leitbild der nachhaltigen
Entwicklung. Er begrüßt von neuem insbesondere die Forderung der Agenda
21, weltweit, regional, national und lokal Prozesse einzuleiten, die die drei
Ziele „ökonomische Entwicklung“, „soziale Gerechtigkeit“ und „ökologi-
sche Tragfähigkeit“ fördern und gleichberechtigt miteinander verbinden.

Eine neue Chance zu einem partnerschaftlichen Zusammenwirken zwischen
den Industrieländern, den Entwicklungs- und Schwellenländern und den
Transformationsländern bringt die anstehende 5. Vertragsstaatenkonferenz
zur Klimarahmenkonvention. Angesichts der dramatischen ökologischen
wie ökonomischen Entwicklungen und Perspektiven in der Welt darf diese
nicht ungenützt bleiben.

Drucksache 14/1853 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

II. Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1. bei der Formulierung ihrer umwelt- und entwicklungspolitischen Aktivitäten
und der Entscheidung über die hierfür benötigten Haushaltsmittel, die sich
aus den Schlussdokumenten der UN-Konferenz für Umwelt und Entwick-
lung sowie nachfolgender Klima- und Umweltkonferenzen ergebenden Ver-
pflichtungen zu beachten und Deutschland wieder zum internationalen Im-
pulsgeber zu machen;

2. die Entwicklungs-, Schwellen- und Transformationsländer in ihrem berech-
tigten Interesse nach wirtschaftlicher Entwicklung zu unterstützen, aber
gleichzeitig darauf zu drängen, dass dies ohne Zerstörung der Schöpfung
und der natürlichen Lebensgrundlagen, mit der Schaffung und Durchsetzung
nationaler umweltrechtlicher Regelungen unter Beteiligung aller Bevölke-
rungsgruppen und sozialer Schichten und unter Wahrung der Menschen-
rechte erfolgen muss;

3. die dramatischen, überproportionalen Kürzungen im Ressort für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung der nächsten Jahre zu korrigieren,
die Schwerpunktsetzung Bildung/Ausbildung, Armutsbekämpfung und Um-
welt beizubehalten, deren Finanzmittelkürzungen rückgängig zu machen
und den Bereich Klimaschutz in der Entwicklungspolitik auszubauen;

4. im Rahmen der bei der Weltbankherbsttagung beschlossenen Entschul-
dungsmaßnahmen die hiervon begünstigten Entwicklungsländer zu ver-
pflichten, einen Teil der hierdurch ersparten Finanzmittel in nationaler Wäh-
rung in Gegenwertfonds zu investieren, die neben Aktivitäten im Sozial-
und Bildungssektor auch Umweltvorhaben finanzieren;

5. auch auf multilateraler Ebene, insbesondere in der Weltbank, auf eine stär-
kere Einbindung ökologischer Aspekte in Programme und Projekte der Ent-
wicklungszusammenarbeit im Generellen und der Armutsbekämpfung im
Besonderen zu drängen;

6. die Bedeutung bevölkerungspolitischer Entwicklungsprogramme für die
Eindämmung von Umweltzerstörung in Entwicklungsländern zu berücksich-
tigen und die drastischen Kürzungen deutscher Beiträge für derartige Pro-
gramme und Projekte, insbesondere im multilateralen Bereich bei UNFPA
und der internationalen Familienplanungsförderation, zurückzunehmen;

7. die jüngste Feststellung des WTO-Sekretariats, dass ein wachsender Welt-
handel und Güteraustausch ohne angemessene Umweltpolitik die Umwelt
beeinträchtigen könne, zu beachten und sie im Rahmen der WTO-Verhand-
lungen zu unterstützen. Dazu gehört auch, Übereinstimmung herzustellen
zwischen Verpflichtungen aus bestehenden internationalen Umweltabkom-
men und den Grundregeln der WTO bzw. einem möglichen WTO-Abkom-
men zu Handel und Umwelt;

8. sich für eine engere Kooperation der Bereiche Wirtschaft, Umwelt und Ent-
wicklung im UN-System z.B. zwischen UNEP und WTO einzusetzen und
gemäß eines parteiübergreifend beschlossenen Antrags des Deutschen Bun-
destages der letzten Legislaturperiode den Anteil deutscher Beamter und
Fachleute im UN-System und anderen internationalen Organisationen deut-
lich zu erhöhen;

9. endlich ein schlüssiges nationales Programm zur Einhaltung des zugesagten
deutschen Klimaschutzziels vorzulegen und darzustellen, wie dieses Ziel
trotz des geplanten Ausstiegs aus der Kernenergie im Bereich der Stromer-
zeugung realisiert werden kann. Insbesondere ist offenzulegen, welche wei-
teren Maßnahmen zur Verminderung von Treibhausgasen durch Energie-
wandlung und Energieverbrauch im Verkehr, im Gebäudebestand und bei
der Energieerzeugung geplant sind;

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/1853

10. zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit und zur höheren
Wirksamkeit der eingesetzten Finanzmittel, den globalen und nationalen
Einsatz der flexiblen Instrumente – Handel mit Emissionsrechten, Joint Im-
plementation und Clean Development Mechanismen – durchzusetzen. Da-
bei sind vor allem die Regeln für den internationalen Emissionshandel
möglichst bald zu klären, die Beteiligung von Unternehmen zu prüfen und
Pilotprojekte vorzubereiten und durchzuführen, mit denen konkrete Erfah-
rungen für eine Ausgestaltung dieser Instrumente im europäischen Rahmen
gewonnen werden können, ebenso dafür Sorge zu tragen, dass eine ent-
sprechende Förderung deutscher Forschungsinstitutionen und die Berück-
sichtigung deren Arbeiten erfolgt;

11. zu prüfen, ob durch ein „Early Credit System“ Klimaschutzprojekte schon
vor Beginn der Kyoto-Budget-Periode 2008 bis 2012 durchgeführt werden
können;

12. die von den deutschen Nichtregierungsorganisationen erhobene Forderung
nach der Entwicklung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und nach
der Bildung eines Nachhaltigkeitsrats umzusetzen;

13. hinsichtlich des längerfristigen internationalen Klimaschutzes (Reduzie-
rung der CO2-Emissionen bis etwa 2050 im globalen Mittel um insgesamt
50 %, in der Gesamtheit heutiger Industrieländer um insgesamt 80 %; siehe
die jeweils mit Zustimmung aller Fraktionen verabschiedeten Berichte der
Enquete Kommission zum Schutz der Erdatmosphäre des 11. und 12. Deut-
schen Bundestages) darzustellen, wie der deutsche Beitrag realisiert wer-
den soll;

14. entschieden dafür zu kämpfen, dass auch andere Hauptemissionsländer von
Treibhausgasen wie Japan und vor allem die USA sich zu verbindlichen
Reduktionszielen für ihre Länder bekennen.

Berlin, den 25. Oktober 1999

Klaus-Jürgen Hedrich Dr. Manfred Lischewski
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Bernward Müller (Jena)
Dr. Christian Ruck Franz Obermeier
Dr. Norbert Blüm Dr. Peter Paziorek
Cajus Caesar Marlies Pretzlaff
Marie-Luise Dött Christa Reichard (Dresden)
Georg Girisch Erika Reinhardt
Kurt-Dieter Grill Hans-Peter Repnik
Siegfried Helias Hans-Peter Schmitz (Baesweiler)
Rudolf Kraus Peter Weiß (Emmendingen)
Dr. Paul Laufs Werner Wittlich
Vera Lengsfeld Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.