BT-Drucksache 14/1810

Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen die mutmaßlichen rechtsextremen Straftäter von Eggesin

Vom 13. Oktober 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1810
14. Wahlperiode 13. 10. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS

Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen die mutmaßlichen
rechtsextremen Straftäter von Eggesin

Die Nachrichtenagentur ADN berichtete am 2. Oktober 1999, dass erstmals seit
den Brandanschlägen von Mölln, Solingen und Lübeck die Bundesanwaltschaft
ein Verfahren gegen Rechtsextremisten übernommen habe. „Generalbundes-
anwalt Kay Nehm führt die Ermittlungen gegen sechs Jugendliche, die am
22. August 1999 in Eggesin (Mecklenburg-Vorpommern) zwei Vietnamesen
brutal zusammengeschlagen haben sollen. Eine Sprecherin Nehms bestätigte
am Samstag einen entsprechenden Bericht der ‚Schweriner Volkszeitung‘. Da-
nach ließ Nehm am Freitag und am Samstag in Eggesin die Versammlungs-
räume zweier rechtsextremistischer Gruppierungen sowie die Wohnräume von
sechs Beschuldigten durchsuchen. Dabei seien Unterlagen zu nationalsozialisti-
schem Gedankengut und zu Ausländerfeindlichkeit sichergestellt worden. Ge-
gen die sechs Beschuldigten im Alter von 16 bis 20 Jahren besteht Haftbefehl
wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und gefährlicher Körperverlet-
zung. Sie befinden sich in Untersuchungshaft. Nach Angaben Nehms handelt
es sich um Mitglieder oder Sympathisanten der Gruppen ‚Nationaler Wider-
stand Eggesin‘ und ‚Arischer Widerstand Eggesin‘. Die Täter schürten bei ih-
ren Gesinnungsgenossen eine Gewaltbereitschaft, ‚die über Krawall und Prüge-
leien weit hinaus in den Bereich vorsätzlicher Tötungsdelikte geht‘. Nehm
teilte weiter mit, dass er bereits am 23. September 1999 die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft Neubrandenburg übernommen und das Bundeskriminalamt
mit dem Fall beauftragt habe.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Trifft es zu, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen mutmaß-
liche Angehörige und/oder Sympathisanten der Gruppen „Nationaler Wider-
stand Eggesin“ und „Arischer Widerstand Eggesin“ übernommen hat?

2. Wann hat die Bundesanwaltschaft das letzte Mal gegen rechtsextreme oder
ausländerfeindliche Straftäter ermittelt?

3. Wie viele Tötungsdelikte, versuchte Tötungsdelikte und schwere Gewalt-
taten wurden seit 1990 nach Kenntnis der Bundesregierung aus zu vermu-
tender oder tatsächlicher rechtsextremer oder ausländerfeindlicher Motiva-
tion begangen?

Drucksache 14/1810 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
4. In welchen Fällen hat die Bundesanwaltschaft seit 1990 gegen rechtsext-
reme oder ausländerfeindliche Straftäter ermittelt (bitte einzeln nach Ort,
Art der Straftat und Datum auflisten)?

a) In welchen dieser Fälle wurden die Ermittlungen ergebnislos eingestellt?

b) In welchen Fällen haben die Ermittlungen zu welchen Verurteilungen ge-
führt (bitte nach Fällen, Ort, Datum und Strafmaß auflisten)?

5. Ermittelt die Bundesanwaltschaft unter anderem auch gegen die/den Täter,
die

a) am 15. August 1999 im oberbayerischen Kolbermoor einen 35-jährigen
Afrikaner erschlagen haben,

b) im Juni 1999 in Weimar drei Russen aus ausländerfeindlichen Motiven
angegriffen haben,

c) im Februar 1999 in Guben einen Algerier in den Tod gehetzt hatten,

d) im September 1998 in Worbis einen jungen Mann, den sie für einen Lin-
ken hielten, zusammengeschlagen und in einen Fluss geworfen hatten?

6. Wegen welcher in Frage kommender Straftatbestände ermittelt die Bundes-
anwaltschaft gegen die mutmaßlichen rechtsextremen Straftäter von Egge-
sin?

7. Wodurch unterscheidet sich diese am 22. August 1999 begangene Straftat
von Eggesin und der Hintergrund dieser Straftat von anderen – vergleich-
baren – von Rechtsextremisten begangenen Straftaten?

8. Welche verfassungsschutzrelevanten Kenntnisse hat die Bundesregierung
über die Gruppierungen „Nationaler Widerstand Eggesin“ und „Arischer
Widerstand Eggesin“?

Berlin, den 6. Oktober 1999

Ulla Jelpke
Petra Pau
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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