BT-Drucksache 14/1741

Zahl der Verurteilungen, Strafvollzug und Haftdauer bei lebenslanger Freiheitsstrafe

Vom 5. Oktober 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1741
14. Wahlperiode 05. 10. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Zahl der Verurteilungen, Strafvollzug und Haftdauer bei
lebenslanger Freiheitsstrafe

Über die Zahl der zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten, die Dauer und
die Folgen ihrer langen Haft bestehen bis heute keine verlässlichen Angaben.
Experten sprechen von ca. 1 400 zu „lebenslanger Haft“ Verurteilten, von de-
nen 250 bis 300 befürchten, buchstäblich bis an ihr Lebensende in Haft bleiben
zu müssen. So berichtete die „tageszeitung“ am 11. September dieses Jahres
über das Schicksal des jetzt über 40 Jahre inhaftierten Gefangenen H. P.

Das Bundesverfassungsgericht hatte für diesen Gefangenen bereits am 22. Mai
1995 entschieden, seine Entlassung sei angesichts seiner geringen Lebenser-
wartung wegen schwerer Erkrankung unverzüglich vorzubereiten. Wörtlich
hieß es in dem Urteil: „Es wäre mit der Würde des Menschen unvereinbar, die
vom BVerfG geforderte konkrete und grundsätzlich auch realistische Chance,
der Freiheit wieder teilhaftig zu werden, auf einen von Siechtum und Todes-
nähe gekennzeichneten Lebensrest zu reduzieren.“ Trotzdem sitzt dieser Gefan-
gene noch immer in Haft.

Eine Diskussion über Maßnahmen zur Verbesserung der Resozialisierung auch
bei schweren Straftaten findt kaum noch statt. Der Auftrag zur Humanisierung
des Strafvollzugs und zur Achtung der Menschenwürde gilt aber auch bei
schweren und schwersten Straftaten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele lebenslängliche Freiheitsstrafen wurden nach Kenntnis der Bun-
desregierung in den letzten zehn Jahren verhängt (bitte nach Jahren und nach
Bundesländern, in denen die Strafen verhängt wurden, aufschlüsseln)?

2. Wie hat sich die Zahl der zu lebenslänglicher Haft verurteilten Gefangenen
in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern,
in denen die Gefangenen inhaftiert sind, aufschlüsseln)?

3. Wie lange ist derzeit die durchschnittliche Haftdauer bei lebenslänglicher
Haft und wie hat sich diese durchschnittliche Haftdauer in den letzten zehn
Jahren entwickelt?

4. Wie viele der zu lebenslanger Haft Inhaftierten sitzen

– länger als 15 Jahre,

– länger als 20 Jahre,

Drucksache 14/1741 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
– länger als 25 Jahre,

– länger als 30 Jahre,

– länger als 35 Jahre,

– länger als 40 Jahre

im Gefängnis (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5. Wie viele der zu lebenslanger Haft Verurteilten sind in den letzten zehn Jah-
ren während ihrer Haft verstorben?

6. Wie viele der zu lebenslanger Haft Verurteilten wurden nach Verbüßung
ihrer Haft in eine Sicherheitsverwahrung (Psychiatrie o. a.) überführt?

7. Wie viele der nach Verbüßung ihrer lebenslangen Haft Entlassenen sind

– innerhalb eines Monats,

– innerhalb eines Jahres,

– innerhalb von zwei Jahren,

– innerhalb von fünf Jahren

nach ihrer Haftentlassung verstorben?

8. Wie viele der nach lebenslanger Haft Entlassenen wurden nach Entlassung
aus der Haft wieder wegen eines schweren Verbrechens angeklagt?

9. Wie viele der nach lebenslanger Haft Entlassenen wurden nach ihrer Entlas-
sung wegen eines geringfügigen Vergehens wieder angeklagt?

Berlin, den 4. Oktober 1999

Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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