BT-Drucksache 14/1730

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drs. 14/1088 - Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1999 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1999 - BBVAnpG 99)

Vom 6. Oktober 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1730
14. Wahlperiode

06. 10. 99

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/1088 –

Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und
Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1999 (Bundesbesoldungs- und
-versorgungsanpassungsgesetz 1999 – BBVAnpG 99)

Bericht der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Gunter Weißgerber,
Freiherr Carl-Detlev von Hammerstein, Oswald Metzger und Dr. Christa Luft

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, unter Berück-
sichtigung des Tarifabschlusses für den Arbeitnehmerbe-
reich des öffentlichen Dienstes vom 27. Februar 1999
die Bezüge der Beamten, Richter und Soldaten sowie der
Versorgungsempfänger des Bundes, der Länder und
Gemeinden entsprechend der Entwicklung der allgemei-
nen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzu-
passen. Ferner soll die Entscheidung des Bundesverfas-
sungsgerichts zum Familienzuschlag für dritte und wei-
tere Kinder vom 24. November 1998 für die Vergangen-
heit und das Jahr 1999 umgesetzt werden und eine wei-
tere Angleichung der dienstrechtlichen Rahmenbedin-
gungen erfolgen.
Hinsichtlich der Übertragung des Tarifabschlusses für
den Arbeitnehmerbereich des öffentlichen Dienstes sieht
der Gesetzentwurf vor,
– die Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von

300 DM für die Monate März bis Mai 1999 für Emp-
fänger von Dienst- und Versorgungsbezügen in auf-
steigenden Gehältern,

– die lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungs-
bezüge um 2,9 v.H. ab 1. Juni 1999,

– den Aufbau einer Versorgungsrücklage durch Ver-
minderung der Besoldungs- und Versorgungsanpas-
sung um 0,2 Prozentpunkte zur Finanzierung künfti-
ger Versorgungsausgaben,

– eine Verlängerung der Festschreibung der Sonderzu-
wendung (Weihnachtsgeld) auf dem Niveau von
1993,

– eine Erhöhung der Bezüge für Beamte in Aus-
bildungsverhältnissen (Anwärterbezüge) ab 1. März
1999,

– die Stellenzulagen mit Ausnahme der sogenannten
allgemeinen Stellenzulagen nicht zu erhöhen.

Im Rahmen sonstiger dienstrechtlicher Maßnahmen ist
mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt, in einem ersten
Schritt mit einer Nachzahlungsregelung für Kläger und
Widerspruchsführer für den Zeitraum bis 1998 und einer
befristeten Sonderregelung für das Jahr 1999 die Ent-
scheidung zum Familienzuschlag umzusetzen.
Des Weiteren sollen die zum Jahresende 1999 aus-
laufenden besoldungs- und versorgungsrechtlichen Er-
mächtigungen für Übergangsregelungen in den neuen
Ländern verlängert werden.
Der federführende Innenausschuss hat die Abänderung
des Gesetzentwurfs beschlossen:
– die Besoldungsanpassung für Empfänger von Bezü-

gen der Besoldungsordnungen B, der Besoldungs-
gruppen C 4 und R 3 bis R 10 sowie entsprechender
landesrechtlicher Besoldungsgruppen erst zum 1. Ja-
nuar 2000 wirksam werden zu lassen;

– die Erhöhung des Familienzuschlags für das Jahr
1999 um ein weiteres Jahr bis Ende 2000 zu verlän-
gern.

Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf, der für
den Bund (ohne Post und Bahn) Mehrkosten für das Jahr
1999 in Höhe von rd. 640 Mio. DM und für das Jahr

Drucksache 14/1730 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

2000 in Höhe von rd. 880 Mio. DM sowie für Länder,
Gemeinden und sonstige Haushalte Mehrkosten für das
Jahr 1999 in Höhe von 2 725 Mio. DM und für das Jahr
2000 in Höhe von rd. 3 800 Mio. DM vorsah, verringern
sich die Mehrkosten durch die vom federführenden In-
nenausschuss beschlossenen Änderungen für Bund, Län-
der und Gemeinden um 110 Mio. DM, für den Bundes-
haushalt allein um 17 Mio. DM.
Der Versorgungsrücklage werden für den Bereich des
Bundes im Jahr 1999 rd. 32 Mio. DM und im Jahr 2000
rd. 55 Mio. DM zugeführt; den Versorgungsrücklagen der
Länder, Gemeinden und sonstigen Haushalte im Jahr 1999
rd. 140 Mio. DM und im Jahr 2000 rd. 245 Mio. DM.
Die Mehrausgaben für die Umsetzung der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts zum Familienzuschlag
für dritte und weitere Kinder werden für die Jahre bis
1998 auf ca. 210 Mio. DM (ohne Bundeseisenbahnver-
mögen – BEV – und Post) geschätzt; für das Jahr 1999
werden die Kosten bei ca. 313 Mio. DM (ohne BEV und
Post) liegen, für das Jahr 2000 bei ca. 317 Mio. DM. Bei
den im Entwurf des BBVAnpG 1999 gemachten Anga-

ben handelte es sich ausweislich der Gesetzesbegrün-
dung um vorläufige Schätzungen. Umfragen bei den
Dienstherren haben zu niedrigeren Angaben geführt.
Zur Gegenfinanzierung wird die Besoldungs- und Ver-
sorgungsanpassung gegenüber dem Tarifabschluss für
die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes um zwei
Monate verschoben; dadurch werden insgesamt
764 Mio. DM eingespart (im Bund 142, in den Ländern
548 und in den Gemeinden 74 Mio. DM). Durch die
Verschiebung der Anpassung der Festgehälter und der
Besoldungsgruppe C 4 werden insgesamt 110 Mio. DM
eingespart.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf einver-
nehmlich für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden In-
nenausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 6. Oktober 1999

Der Haushaltsausschuss
Adolf Roth (Gießen) Jürgen Koppelin Gunter Weißgerber Freiherr Carl-Detlev von Hammerstein
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter Berichterstatter

Oswald Metzger Dr. Christa Luft
Berichterstatter Berichterstatterin

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