BT-Drucksache 14/1713

zu dem GE der Fraktionen SPD/BÜ 90 - Drs. 14/1516 - und der BReg - Drs. 14/1669 - zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft

Vom 5. Oktober 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1713
14. Wahlperiode

05. 10. 99

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/1516 –

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/1669 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen
Beschäftigung in der Bauwirtschaft

Bericht der Abgeordneten Dr. Konstanze Wegner, Hans-Joachim Fuchtel, Antje Hermenau,
Jürgen Koppelin und Dr. Christa Luft
Mit den Gesetzentwürfen ist beabsichtigt, eine Neure-
gelung des Winterausfallgeldes zu erreichen und ergän-
zende Maßnahmen zur Bekämpfung der Winterarbeits-
losigkeit in Bauberufen einzuführen.
Hierzu sind eine Korrektur und Ergänzung des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch und der Winterbau-Umlage-
verordnung erforderlich.
Die Gesetzentwürfe sehen im Wesentlichen folgende
Maßnahmen vor:
– Der Pflichtbeitrag der Arbeitnehmer zum Ausgleich

witterungsbedingter Ausfallstunden in der Schlecht-
wetterzeit wird von bisher 50 auf künftig 30 Stunden
verringert.

– Von der 31. bis zur 100. Ausfallstunde wird ein Win-
terausfallgeld aus der arbeitgeberfinanzierten Winter-
bau-Umlage gezahlt. Um Kündigungen zu verhindern,
werden künftig bei Zahlung von Winterausfallgeld für
die 31. bis 100. Ausfallstunde dem Arbeitgeber die
Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung
vollständig aus der Winterbau-Umlage erstattet.

– Das Winterausfallgeld ab der 101. Ausfallstunde
wird aus Beitragsmitteln der Bundesanstalt für Arbeit
finanziert.

– Das Verbot der witterungsbedingten Kündigung in
den Tarifverträgen für das Baugewerbe bleibt beste-
hen. Verstößt der Arbeitgeber gegen dieses Verbot,
muss er der Bundesanstalt für Arbeit die dadurch
verursachten Leistungen erstatten.

– Zur Förderung des ganzjährigen Bauens und zur
Vermeidung von Winterbauarbeitslosigkeit werden
bei der Bundesanstalt für Arbeit Ausschüsse zur För-
derung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bau-
wirtschaft eingerichtet.

– Als Anreiz zur Nutzung von Ausgleichskonten (För-
derung der Arbeitszeitflexibilisierung) wird für jede
Ausfallstunde ab der 31. Ausfallstunde, zu deren
Ausgleich wegen der Auflösung von Arbeitszeitgut-
haben kein Winterausfallgeld gezahlt werden muss,
ein Zuschuss-Wintergeld von 2 DM gezahlt.

Durch die Gesetzentwürfe sind bei der Bundesanstalt für
Arbeit – je nach Umfang des witterungsbedingten Ar-
beitsausfalls – Kosten von maximal 55 Mio. DM jähr-
lich zu erwarten.
Diesen Kosten stehen der Höhe nach nicht zu spezifizie-
rende Einsparungen beim Arbeitslosengeld gegenüber.

Drucksache 14/1713 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Es wird erwartet, dass ein möglicher höherer Verwaltungs-
aufwand im Rahmen der Neuregelung ausgeglichen wird.
Die zusätzlichen finanziellen Belastungen für das Bau-
hauptgewerbe werden im Rahmen des vorhandenen
Winterbau-Umlageaufkommens ausgeglichen.
Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen und den
Stimmen der Fraktion der PDS gegen die Stimmen

der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
keine Änderungen mit wesentlichen haushaltsmäßigen
Auswirkungen empfiehlt.

Berlin, den 30. September 1999

Der Haushaltsausschuss
Adolf Roth (Gießen) Dr. Konstanze Wegner Hans-Joachim Fuchtel Antje Hermenau
Vorsitzender Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatterin

Jürgen Koppelin Dr. Christa Luft
Berichterstatter Berichterstatterin

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esellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44

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