BT-Drucksache 14/1692

Überwachung des Fernmeldeverkehrs und anderer Kommunikation 1998: Kenntnis der Bundesregierung um die Auswirkungen - Nachfrage

Vom 29. September 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1692
14. Wahlperiode 29. 09. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS

Überwachung des Fernmeldeverkehrs und anderer Kommunikation 1998:
Kenntnis der Bundesregierung um die Auswirkungen – Nachfrage

In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Überwachung des Fernmeldeverkehrs
und anderer Kommunikation im Jahr 1998: Kenntnis der Bundesregierung um
die Auswirkungen“ (Drucksache 14/1522) hat die Bundesregierung die Fragen
zur heimlichen Erhebung von personenbezogenen Daten aufgrund der Landes-
polizeigesetze nicht beantwortet, da ihr „keine Erkenntnisse“ vorliegen. Mitt-
lerweile müsste die Bundesregierung aber über Kenntnisse der Erhebung dieser
personenbezogenen Daten aus den Ländern verfügen.

Die Bundesregierung verweigerte die Beantwortung der Fragen zum „großen
Lauschangriff“ u. a. mit dem Verweis, dass die Bundesregierung hierzu im
„Rahmen ihrer gesetzlichen Berichtspflicht nach Artikel 13 Abs. 6 GG, § 100e
Abs. 2 StPO gegenüber dem Deutschen Bundestag Stellung nehmen“ wird. Da
die Berichtspflicht die Bundesregierung nicht davon befreit, Kleine Anfragen
zu beantworten, werden diese Fragen noch einmal gestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Zur heimlichen Erhebung personenbezogener Daten aufgrund der Länder-
polizeigesetze

1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bereits vor bzw. ist sie be-
reit einzuholen hinsichtlich der nachfolgend erfragten genaueren Umstände
des Einsatzes „besonderer Mittel der Datenerhebung“ durch die Polizeien der
Länder im Jahr 1998 aufgrund der neueren Länderpolizeigesetze, nämlich

a) längerfristige Observation,

b) Einsatz verdeckter Ermittler und anderer nicht offen ermittelnder Polizei-
beamter,

c) Einsatz von V-Leuten,

d) verdeckte Anfertigung von Bildaufnahmen bzw. -aufzeichnungen,

e) verdecktes Abhören bzw. Aufzeichnen des gesprochenes Wortes,

f) verdeckter Einsatz technischer Mittel bezüglich Wohnungen,

g) Einsatz von Personensendern,

aufgeschlüsselt jeweils nach der Art der Mittel und den einzelnen Bundes-
ländern?

Drucksache 14/1692 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
2. Welche Erkenntnisse über Begleitumstände dieser Einsätze nach den unter
Fragekomplex I in der Kleinen Anfrage auf Drucksache 14/1372 genannten
Kriterien – sofern anwendbar –, insbesondere über die Erfolge aufgrund die-
ser Maßnahmen, liegen der Bundesregierung vor?

3. Wie viele dieser Maßnahmen wurden durch die Staatsschutz-Abteilungen
durchgeführt bzw. veranlasst?

4. Welche Bundesländer haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung wel-
che der vorgenannten Instrumente im Jahr 1998 nicht angewendet?

II. „Großer Lauschangriff“

1. Wie lauten hinsichtlich Zahl, Anlass, Ergebnissen und Begleitumständen so-
genannter „großer Lauschangriffe“ die Angaben entsprechend den Kriterien
und erbetenen Differenzierungen des Fragekomplexes I in der Kleinen An-
frage auf Drucksache 14/1372, soweit anwendbar?

2. Wie ist in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung
die parlamentarische Kontrolle „großer Lauschangriffe“ gemäß Artikel 13
Abs. 6 Satz 3 GG jeweils geregelt?

3. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung noch keine
diesbezüglichen Regelungen erlassen?

4. Welche Frist der Umsetzung der genannten, Anfang 1998 verabschiedeten
Grundgesetznorm steht Bund und Ländern nach Auffassung der Bundesre-
gierung zur Verfügung?

5. Welche Bundesländer neben Niedersachsen haben nach Kenntnis der Bun-
desregierung den gemäß Artikel 13 Abs. 6 Satz 3 GG berufenen parlamenta-
rischen Gremien auch die Kontrolle sonstiger nachrichtendienstlicher Tätig-
keit der Polizei übertragen?

6. Wie ist in den Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
parlamentarischen Kontrolle von Lauschangriffen gemäß Artikel 13 Abs. 4
Satz 3 GG die Kompetenz der nach Artikel 13 Abs. 6 Satz 3 GG zuständigen
Kontrollgremien von derjenigen zur allgemeinen parlamentarischen Kon-
trolle der Geheimdienste abgegrenzt?

Berlin, den 17. September 1999

Petra Pau
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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