BT-Drucksache 14/1646

Wohneigentumsförderung

Vom 14. September 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1646
14. Wahlperiode 14. 09. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald,
Renate Blank, Georg Brunnhuber, Hubert Deittert, Peter Götz, Manfred Heise,
Norbert Königshofen, Peter Letzgus, Eduard Lintner, Dr. Michael Meister,
Norbert Otto (Erfurt), Hans-Peter Repnik, Hannelore Rönsch (Wiesbaden),
Wilhelm Josef Sebastian, Gert Willner und der Fraktion der CDU/CSU

Wohneigentumsförderung

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hat sich die Wohneigentümerquote in den 80er Jahren (im früheren
Bundesgebiet) und in den 90er Jahren (im früheren Bundesgebiet und in
den neuen Ländern) entwickelt?

2. a) Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, an der wohnungs-
politischen Zielsetzung ihrer Vorgänger-Regierung nicht mehr festzuhal-
ten, eine Wohnungseigentümerquote in Deutschland von mindestens
50 % anzustreben?

b) Wie schützt die Bundesregierung das Potential der künftigen Wohn-
eigentumsbildung ein?

3. Wie beurteilt die Bundesregierung die weitere Entwicklung des selbstge-
nutzten Wohneigentums vor dem Hintergrund der Entwicklung in diesem
Jahr (Baugenehmigungen Januar bis Juni für Ein-/Zweifamilienhäuser mit
einem Rückgang um 0,7 % gegenüber Vorjahr, bei Eigentumswohnungen
ein Rückgang um 13,7 %) angesichts eines sich abzeichnenden weiteren
Hypothekenzinsanstiegs (Verteuerung um 15 % seit dem Frühjahr) und an-
gesichts des eingeleiteten Abbaus der staatlichen Förderleistungen?

4. Welche zeitlichen und sachlichen Vorstellungen verfolgt die Bundesregie-
rung bei der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung, die Eigenheimförde-
rung beim genossenschaftlichen Wohnen, in Ballungsgebieten und bei der
Mieterprivatisierung weiterzuentwickeln?

5. Hält die Bundesregierung noch an ihrer Absicht einer gesetzlichen Rege-
lung ihres im Verlauf der parlamentarischen Beratung des „Steuerentlas-
tungsgesetzes“ zunächst zurückgenommenen Vorschlages fest, die Verwal-
tungsregelung, wonach eine Eigenheimzulage im Falle einer Genossen-
schaftswohnung an den Bezug spätestens im letzten Jahr des 8-jährigen
Förderzeitraums gebunden ist, gesetzlich zu verankern?

Drucksache 14/1646 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

6. Waren Pressemeldungen zutreffend, wonach innerhalb der Bundesregie-
rung bei der Erarbeitung des „Zukunftprogramms“ zeitweise auch Ein-
schnitte in die Bausparförderung geplant worden seien?

Beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft solche Maßnahmen?

7. Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihre Aussage, die durch die Absen-
kung der Einkommensgrenzen bei der Eigenheimzulage frei werdenden
Mittel würden für die Wohngeldnovelle eingesetzt, angesichts des von ihr
beschlossenen Entwurfs eines Wohngeldänderungsgesetzes, das per Saldo
dem Bund Mehreinnahmen in Höhe von 2,9 Mrd. DM im Jahr 2000 und
2,5 Mrd. im Jahr 2001 erbringen soll?

8. Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen, die Wohnungsbauförder-
mittel des Bundes und der Länder auch für den Bestandserwerb zu ermög-
lichen?

9. Wie verteilen sich die Förderfälle seit Einführung der Eigenheimzulage auf
den Neubau- und Bestandserwerb sowie auf die Kinderkomponente?

10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuermehreinnahmen aufgrund
der geplanten Absenkung der Einkommensgrenzen bei der Eigenheimzu-
lage für einen 8-jährigen Förderzeitraum?

11. Welche „neue Datengrundlagen“ haben dazu geführt, dass die Bundesre-
gierung die Schätzung der Steuermehreinnahmen aus der Streichung des
Vorkostenabzugs (§ 10i EStG) bei der Eigenheimförderung während der
parlamentarischen Beratung des „Steuerentlastungsgesetzes“ um 200 Mio.
DM auf 729 Mio. DM für das Rechnungsjahr 2000 erhöht hat und diese
Schätzung im Zuge des „Zukunftsprogramms“ um weitere 379 Mio. DM
nach oben korrigiert?

War die letztgenannte Korrektur innerhalb der Bundesregierung bereits vor
der parlamentarischen Beschlussfassung zum „Steuerentlastungsgesetz“
bekannt?

Falls ja, warum hatte sich dies nicht im Finanztableau des Haushaltsaus-
schusses zum „Steuerentlastungsgesetzes“ (Drucksache 14/466) niederge-
schlagen?

12. Wie haben sich die Annahmen bei der Neuregelung der Eigenheimförde-
rung – von einer aufkommensneutralen Umstellung ausgehend waren für
den Baujahrgang 1996, bezogen auf den 8-jährigen Förderzeitraum, Ge-
samtkosten in Höhe von 17,32 Mrd. DM (11 Mrd. DM Grundförderung,
5,12 Mrd. DM Kinderkomponente, 1,2 Mrd. DM Vorkostenabzug) zu-
grunde gelegt worden – durch zwischenzeitliche Steuerrechtsänderungen
verändert?

13. In welchem Maße sind die tatsächlichen Förderfälle in den Jahren 1996 bis
1998 (Angaben möglichst getrennt nach Neu- und Gebrauchterwerbe) von
der in Frage 12 erwähnten Kostenschätzung, die von 410 000 Selbstnutzern
im Jahr der Einführung der neuen Eigenheimförderung, davon 215 000 Ge-
brauchterwerbe, ausgegangen war, abgewichen und wie beurteilt die Bun-
desregierung diese Entwicklung?

14. Wie hat sich das Aufkommen aus der Grunderwerbssteuer seit der Erhö-
hung auf 3,5 % ab 1. Januar 1997 gegenüber dem Basisjahr 1996 entwi-
ckelt (einschl. Steuerschätzungen für 1999 und 2000)?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/1646

15. In wie vielen Fällen ist der Bundesfinanzhof bislang nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Eigenheimzulagengesetz angerufen worden?

Um welche Rechtsfragen geht es hierbei im Wesentlichen und wie beurteilt
die Bundesregierung die seit 3 Jahren geltende Neuregelung hinsichtlich
ihrer Rechtssicherheit im Vergleich zur 10e-Vorgängerregelung?

Berlin, den 14. September 1999

Dr.-Ing. Dietmar Kansy
Dirk Fischer (Hamburg)
Eduard Oswald
Renate Blank
Georg Brunnhuber
Hubert Deittert
Peter Götz
Manfred Heise
Norbert Königshofen
Peter Letzgus
Eduard Lintner
Dr. Michael Meister
Norbert Otto (Erfurt)
Hans-Peter Repnik
Hannelore Rönsch (Wiesbaden)
Wilhelm Josef Sebastian
Gert Willner
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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