BT-Drucksache 14/164

Zukunft der EU-AKP-Entwicklungszusammenarbeit

Vom 9. Dezember 1998


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/164 vom 08.12.1998

Antrag der Fraktion der PDS Zukunft der EU-AKP-
Entwicklungszusammenarbeit =

08.12.1998 - 164

14/164

Antrag
der Abgeordneten Carsten Hübner, Heidi Lippmann-Kasten, Dr. Dietmar
Bartsch, Fred Gebhardt, Wolfgang Gehrcke-Reymann, Manfred Müller
(Berlin), Dr. Winfried Wolf, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Zukunft der EU-AKP-Entwicklungszusammenarbeit

Die Bundesregierung wird ab 1. Januar 1999 für ein halbes Jahr den
Vorsitz im EU-Ministerrat übernehmen. Sie hat damit Gelegenheit,
maßgeblichen Einfluß auf die Verhandlungen zwischen der EU und den AKP-
Staaten über ein Lomé-Nachfolgeabkommen zu nehmen.
Das Lomé-IV-Abkommen wird im Februar 2000 nach einer 25jährigen
Geschichte der Lomé-Abkommen auslaufen. Die Regierungsverhandlungen
über die künftigen Beziehungen zwischen den Staaten der EU und den
Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums (AKP) wurden am
30. September 1998 aufgenommen.
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Das in den Lomé-Abkommen erklärte Ziel der EU, das wirtschaftliche
und soziale Gefälle zwischen EU- und AKP-Staaten zu verringern, konnte
nicht umgesetzt werden; im Gegenteil zeigen verschiedene Indikatoren
an, daß sich der Abstand zwischen den EU-Staaten und den AKP-Staaten
für die Mehrzahl der Länder vergrößert hat:
- Der Anteil des Schuldendienstes am Bruttosozialprodukt (BSP) ist
in den meisten AKP-Staaten im Zeitraum 1980 bis 1995 erheblich
gestiegen, für die Subsahara-Region sogar von 30,6 % auf 81,3 %.
- Insgesamt haben sich die Schulden der Staaten mit niedrigem
Einkommen verfünffacht, in Ländern mit mittlerem Einkommen verdreifacht
und erreichten einen Gesamtwert von 2 066 Mrd. US-$.
- Nach dem Pro-Kopf-Einkommen gehören 42 der AKP-Staaten nach wie
vor zu Ländern mit niedrigem Einkommen (unter 765 US-$ pro Jahr), 23
Staaten müssen sogar zu den ärmsten (weniger als 380 US-$ pro Jahr)
gerechnet werden.
2. Die EU-AKP-Partnerschaft hat es bisher nicht vermocht, Kriege und
gewaltförmige Konflikte zu verhindern oder rechtzeitig einzudämmen.
- Über 90 % der insgesamt 186 Kriege zwischen 1945 und 1994 haben
sich in den Länder der sog. Dritten Welt zugetragen. An dieser
traurigen Bilanz haben die AKP-Staaten einen bedeutenden Anteil.
- 1993/94 spielten sich von den 52 kriegerischen Konflikten auf der
Welt ein Drittel in den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks
ab. Von den 30 gegenwärtig ausgetragenen Kriegen finden 13 in AKP-
Staaten statt; zehn AKP-Staaten leiden noch immer unter den Folgen
vorangegangener Kriege oder unter bewaffneten Konflikten ihrer
Nachbarstaaten.
- Von mehr als 30 Millionen Menschen, darunter 80 % Frauen und
Kinder, die 1996 weltweit auf der Flucht waren, gab es allein in den
afrikanischen AKP-Staaten 11 Millionen Flüchtlinge und Heimatlose.
3. Auf der anderen Seite zeichnen sich die bisherigen EU-AKP-
Beziehungen durch institutionelle Besonderheiten aus, die zu den
positiven Lomé-Erfahrungen zu rechnen sind:
- Alle Lomé-Abkommen tragen Vertragscharakter, der sowohl die
gemeinsamen Ziele der Zusammenarbeit zwischen AKP und EU als auch
Rechte und Pflichten beider Seiten festlegt.
- Die Abkommen gehen über die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit
und ansatzweise auch über nationale Interessen hinaus und haben so als
Abkommen zwischen multilateralen Organen einen supranationalen
Charakter.
- Die mehrjährige Laufzeit der Abkommen ermöglicht neben
Dauerhaftigkeit und Kontinuität auch eine berechenbare Kooperation.
- Paritätisch besetzte Gremien übernehmen bei Aushandlung, Planung,
Programmierung und Kontrolle der Entwicklungszusammenarbeit einen
dauerhaften institutionellen Dialog.
- Neben Projekten der Finanziellen und Technischen Hilfe umfaßt die
AKP-EU-Zusammenarbeit weitere Instrumente wie Handelspräferenzen und
grundstoffpolitische Maßnahmen (STABEX und SYSMIN). Damit wird der
Entwicklungszusammenarbeit verstärkt als Querschnittsaufgabe Rechnung
getragen.
- Seit Lomé IV werden, abgesehen von den durch die Europäische
Investitionsbank (EIB) ausgereichten Darlehen, ausschließlich
nichtrückzahlbare Zuschüsse bereitgestellt (90 % im 7. und 8.
Europäischen Entwicklungsfonds [EEF]), die damit zu einem zentralen
Element der Entwicklungszusammenarbeit zwischen EU und AKP geworden
sind.
- Den am wenigsten entwickelten Ländern (LLDC - least developed
countries) wird besondere Aufmerksamkeit bei der Gestaltung der
Einzelmaßnahmen und Programme zuteil.
4. Die künftige Gestaltung einer europäischen
Entwicklungszusammenarbeit muß einer veränderten Weltlage, neuen durch
beschleunigte Globalisierung hervorgerufenen Interdependenzen, einem
neuen internationalen Gefüge von Handels-, Wirtschafts-, Entwicklungs-
und anderen Zuständigkeiten Rechnung tragen. Ein reformiertes Lomé-
Abkommen kann dabei sowohl einen einheitlichen grundsätzlichen Rahmen
schaffen als auch die zunehmende regionale Differenziertheit der sog.
Entwicklungsländer berücksichtigen und die Öffnung auch für weitere
Staaten, die nicht zum bisherigen Kreis der AKP-Staaten gehörten,
ermöglichen.
Nicht zuletzt hat die europäische Integration mit der Schaffung der
politischen Union und der Umsetzung des Europäischen Wirtschafts- und
Währungssystems eine neue Qualität erreicht, die Veränderungen,
Neueinordnung der EU-AKP-Entwicklungszusammenarbeit nötig macht, aber
auch neue Möglichkeiten für ein Gesamtkonzept der EU-
Entwicklungspolitik schafft.
Das Hauptanliegen eines neuen Vertrages muß die Bekämpfung der Armut
und die Förderung nachhaltiger Entwicklung entsprechend der
internationalen Abkommen von Rio, Kopenhagen, Peking und Kairo werden.
Zugleich muß die EU zusammen mit den AKP-Staaten auf eine Änderung der
Regeln und der Politik der internationalen Handels- und
Finanzorganisationen hinwirken. Die Kriterien sozialer und ökologischer
Entwicklung, der Förderung regionaler Kooperation müssen künftig
angemessen berücksichtigt werden. Dies gilt besonders für die
Strukturanpassungsprogramme des Internationalen Währungsfonds (IWF).
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich für die Beibehaltung des entwicklungspolitischen Charakters
des Abkommens einzusetzen und ein Zerfallen in regionale
Freihandelsverträge zu verhindern. Das heißt:
- Armutsbekämpfung muß weiterhin als vorrangige Aufgabe formuliert
werden. Dabei muß auf den verschiedenen Ebenen differenziert und mit
unterschiedlichen Instrumenten das Problem angegangen werden; es bedarf
z. B. Förderprogramme für spezielle, besonders benachteiligte
Bevölkerungsgruppen, wie Kinder, Jugendliche und Frauen. Einige
Ländergruppen müssen besonders gefördert werden, so z. B. die
hochverschuldeten Staaten (HIPC) durch umfassende
Schuldenerleichterungen oder die ärmsten Länder (LLDC) durch
verbesserten Marktzugang.
- Frauen müssen als besondere Schwerpunkt-Zielgruppe in den
Mittelpunkt aller entwicklungspolitischen Maßnahmen und Programme
gestellt werden. Die Anerkennung frauenpolitischer Ziele und
Anforderungen an die Entwicklungszusammenarbeit als Querschnittsaufgabe
setzt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Planung,
Durchführung, Kontrolle und Evaluierung aller Maßnahmen voraus.
- Die partnerschaftliche Zusammenarbeit muß im Sinne von
Nachhaltigkeit die Schaffung menschenwürdiger Lebensbedingungen für
alle Menschen in den Vordergrund rücken und an den Bedürfnissen einer
eigenständigen, selbstbestimmten Entwicklung in den Ländern Afrikas,
Asiens und Lateinamerikas ausgerichtet werden.
- Primär sind Maßnahmen und Investitionen zu fördern, die auf die
Schaffung und Vitalisierung sozio-ökonomischer und ökologisch
nachhaltiger regionaler Kreisläufe abzielen bzw. EU-unabhängige,
eigenständige, regionale Süd-Süd-Kooperation ermöglichen. Eine wichtige
Voraussetzung dafür ist die Erhöhung des Anteils der AKP-Staaten an den
sich aus der Entwicklungszusammenarbeit ergebenden Lieferaufträgen auf
mindestens 50 %;
2. bei den Verhandlungen für den Abschluß eines Globalabkommens mit
folgender Zielstellung zu wirken:
- Ein einheitlicher Vertragsrahmen für die zukünftigen EU-AKP-
Beziehungen wird beibehalten, innerhalb dessen differenzierte
Modalitäten und Vereinbarungen entsprechend der unterschiedlichen
Bedürfnisse in den einzelnen Ländern und Regionen verabredet werden
können, und in dem die Öffnung für weitere Länder eindeutig verankert
ist.
- Bisherige Handelsvorteile der AKP-Staaten, insbesondere der Gruppe
der ärmsten und am wenigsten entwickelten Länder bleiben bewahrt. Das
setzt voraus, daß EU und AKP in der Welthandelsorganisation (WTO)
gemeinsam durchsetzen, daß der Übergang zu Freihandelszonen nur
schrittweise und in einem gebührenden Zeitrahmen erfolgt, daß die
Gruppe der LLDC davon gänzlich ausgenommen wird und daß lebenswichtige
Sektoren der AKP-Staaten, wie die Landwirtschaft und die
Textilproduktion, angemessen geschützt bleiben.
- Weitere für alle Staaten gültige Kriterien und Schwerpunktaufgaben
werden zusätzlich verankert, wie Einhaltung von Menschenrechten,
Sozial- und Umweltverträglichkeit von Entwicklung, wobei die ungleiche
Ausgangssituation der EU- und AKP-Staaten zu berücksichtigen ist.
- Zusätzliche Konditionierungen von Entwicklungszusammenarbeit, wie
z. B. die Bereitschaft zur Rückübernahme von Asylbewerbern, müssen
ausgeschlossen werden.
- Eine Umwandlung der Kompensationsfonds STABEX und SYSMIN muß
unterstützt werden, ohne notwendige Kompensationen übergangslos
wegfallen zu lassen. Die Fonds sind schrittweise durch einen Fonds zur
Förderung der Landwirtschaft und der klein- und mittelständischen
Betriebe der AKP-Staaten abzulösen. Mit diesem Fonds sollte die
regionale Kooperation gefördert und die überfällige Diversifizierung
der Wirtschaft entsprechend der von den Ländern selbstbestimmten
Entwicklungsprioritäten vorangebracht werden.
- Durch Öffnung der bisherigen Regierungskooperation für eine breite
Partizipation von Nichtregierungsorganisationen und anderen Trägern der
Zivilgesellschaft wird die Zusammenarbeit auf eine breitere politische
Grundlage gestellt und kann damit zu einem intensiveren Dialog zwischen
den Staaten und Gesellschaften des Nordens und denjenigen des Südens
beitragen. Die von den AKP-Staaten unterbreiteten Themenvorschläge (u.
a. Waffenhandel, Landminen, Giftmüllhandel, Korruption, Rolle
transnationaler Konzerne, Drogenschmuggel) sollten dabei aufgegriffen
werden.
- Der Entwicklungszusammenarbeit ist eine größere Rolle im Bereich
der Konfliktprävention und -verhütung sowie der zivilen Konfliktlösung
zu übertragen, dafür ist eine bessere materielle Ausstattung für diese
Aufgaben unabdingbar.
- Institutionen und Instrumente der EU-AKP-Kooperation sind zu
reformieren. Dabei müssen neben Effizienz insbesondere Kriterien der
Demokratisierung, Transparenz und Vereinfachung von Regularien als
Maßstab angelegt werden. Zur Stärkung der politischen Kooperation und
des partnerschaftlichen Prinzips muß die Paritätische Versammlung
vertraglich Entscheidungs- und Kontrollfunkionen erhalten und einen
Kompetenzzuwachs erfahren;
3. sich für ein gemeinsames Wirken von EU- und AKP-Staaten in den
internationalen Gremien einzusetzen, um
- zu verhindern, daß eine überstürzte Einführung des Freihandels mit
den AKP-Staaten (WTO-Konformität) die nationalen Wirtschafts- und
Entwicklungsansätze dieser Länder zusätzlich zu den bestehenden
Problemen belastet, und statt dessen für einen schrittweisen Übergang
einzutreten, der auch weiterhin abgesichert werden muß über WTO-
Ausnahmeregeln und nichtreziproke Handelsbeziehungen. Dies gilt
insbesondere für die Staatengruppe der LLDC;
- sich für eine grundsätzliche Reform der WTO zu engagieren, in der
dann soziale und ökologische Mindeststandards und Ernährungsklauseln
ihren festen Platz haben und fairer Handel zum Grundprinzip wird;
- im Rahmen der EU Initiativen für einen weitreichenden
Schuldenerlaß voranzutreiben, gegenüber den multilateralen
Geberinstitutionen IWF und Weltbank den Druck auf Schuldenstreichungen
und -erleichterungen entsprechend der Mitentscheidungsrechte in den
multilateralen Banken zu erhöhen;
4. eine konsequente Reform der EU-Politik voranzubringen, um die
erforderlichen Rahmenbedingungen für ein wirksames Lomé-
Nachfolgeabkommen zu schaffen. Dazu gehört:
- ein Nachfolgeabkommen über Entwicklungszusammenarbeit zwischen EU-
und AKP-Staaten in ein politisches Gesamtkonzept der EU einzuordnen.
Entwicklungspolitik muß als Querschnittsaufgabe der verschiedenen
Politikbereiche verstanden werden, die zunehmend in diesem Sinne
komplementär zu gestalten sind;
- bilaterale und europäische Entwicklungspolitik zu koordinieren und
komplementär und nicht in Konkurrenz zueinander zu gestalten. Dabei
sollten die Möglichkeiten multilateraler Programm- und
Projektgestaltung weiter ausgebaut werden. Dafür sind
entwicklungspolitische Kompetenzen und Zuständigkeiten auf seiten der
EU neu zu ordnen;
- für erhöhte Transparenz und Partizipation durch Zuweisung echter
Entscheidungs- und Kontrollfunktionen für das Europäische Parlament
einzutreten;
- den entwicklungspolitischen Etat - bisher die Finanzausstattung
des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) - in den regulären Haushalt
der EU-Kommission einzustellen und aufzustocken;
- sich vorbehaltlos für das Kooperations- und Kohärenzgebot der EU-
Politiken einzusetzen und insbesondere dabei auf eine rasche und
konsequente Änderung der EU-Agrar- und Fischereipolitik sowie auf die
Streichung aller Exportsubventionen hinzuwirken;
- dafür einzutreten, daß die EU-Entwicklungspolitik einen höheren
Stellenwert in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der
EU einnimmt.
Bonn, den 7. Dezember 1998
Carsten Hübner
Heidi Lippmann-Kasten
Dr. Dietmar Bartsch
Fred Gebhardt
Wolfgang Gehrcke-Reymann
Manfred Müller (Berlin)
Dr. Winfried Wolf
Dr. Gregor Gysi und Fraktion
Begründung
Das Lomé-Vertragswerk, das erstmals mit Lomé I 1975 zur Anwendung kam,
beruht auf einem neokolonialen Konzept der Nord-Süd-Beziehungen. Mit
diesem Ansatz wurde die zu Beginn der 70er Jahre bestehende breite
internationale Front für eine gerechte Weltwirtschaftsordnung, die u.
a. auch von der VN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD)
repräsentiert wurde, unterlaufen.
Trotz dieses "Geburtsfehlers" müssen positive Ansätze des Lomé-
Abkommens wie die Marktöffnung für Staaten außerhalb der EU u. a. durch
Handelspräferenzen und die Stabilisierung der Rohstoffpreise dieser
Länder gegenüber der EU hervorgehoben werden und im Rahmen einer
notwendigen neuen Konzeption der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit
verteidigt werden.
Mit dem Artikel 130 des Maastrichter Vertrages ist die
Entwicklungszusammenarbeit EU-AKP fester Bestandteil des europäischen
Integrationsprozesses geworden. Er definiert die Entwicklungspolitik
der Gemeinschaft als eine eigene Ergänzung der Politik der
Mitgliedstaaten. Im EU-Vertrag werden neben der nachhaltigen,
wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Entwicklungsländer, deren
Eingliederung in die Weltwirtschaft und die Bekämpfung der Armut als
vorrangige Ziele formuliert. Der Amsterdamer-Vertrag hat diesen Prozeß
nicht fortgeführt und völlig aus den Verhandlungsthemen ausgeschlossen,
so daß keine günstigen Voraussetzungen für die Nachfolge von Lomé
seitens der EU in ihrer Prioritätensetzung bestehen.
Den AKP-Staaten muß aber eine eigenständige Entwicklung ermöglicht bzw.
erleichtert werden. Darin müssen sich die zukünftigen
entwicklungspolitischen Beziehungen der EU zu Staaten Afrikas, Asiens
und Lateinamerikas von den bisherigen, aus kolonialen Beziehungen
entstandenen Partnerschaften zu einem begrenzten Kreis von Staaten des
Südens unterscheiden.
Eine neue vertragliche Grundlage für die europäische
Entwicklungszusammenarbeit sollte dabei die positiven Erfahrungen und
Ansätze der Lomé-Abkommen, wie die Marktöffung für Staaten außerhalb
der EU u. a. durch Handelspräferenzen und die Stabilisierung der
Rohstoffpreise diese Länder gegenüber der EU, bewahren und
weiterentwickeln, muß aber auch den beschleunigten Globalisierungs- und
gleichzeitigen Polarisierungsprozessen Rechnung tragen und entsprechend
den veränderten internationalen Rahmenbedingungen gestaltet werden.
Dafür gibt es eine breite Unterstützung und Verständigung von
Nichtregierungsorganisationen, Initiativen, Gruppen, Europa-
Parlamentariern, nationalen und internationalen Netzwerken, so z. B.
das europäische Netzwerk "EuroStep". Dies entspricht auch der Position
der AKP-Staaten, wie sie in der von Libreville zum Ausdruck kommt,
sowie der Position zivilgesellschaftlicher Institutionen und
Organisationen der AKP-Länder.

08.12.1998 nnnn

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