BT-Drucksache 14/1637

Schlußfolgerungen aus Bundesrechnungshof-Bericht über Bewirtschaftung von Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens

Vom 22. September 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1637
14. Wahlperiode 22. 09. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz, Dr. Winfried Wolf,
Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS

Schlussfolgerungen aus Bundesrechnungshof-Bericht über Bewirtschaftung
von Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens

In der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof vom 23. November 1998
(Drucksache 14/29, S. 145 ff.) werden erhebliche Missstände innerhalb einer
Gesellschaft mit mittelbarer Bundesbeteiligung, die Grundstücke des Bundes-
eisenbahnvermögens verwalten und verwerten sollte, konstatiert. Diese
Missstände führten zu einer erheblichen finanziellen Schädigung des Bundes-
eisenbahnvermögens und des Bundes.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat die Bundesregierung aus
dem vom Bundesrechnungshof dargelegten Tatsachen gezogen?

2. Sind Schadensersatzforderungen geltend gemacht worden, wenn ja, in wel-
chem Umfang, wenn nein, warum nicht?

3. Vertritt die Bundesregierung auch heute noch die Ansicht, dass über 700 000
DM hinausgehende Schadensersatzforderungen rechtlich nicht durchsetzbar
seien? Wenn ja, wie begründet sie Zweifel an der Durchsetzbarkeit solcher
Forderungen?

4. Zieht die Bundesregierung dennoch in Erwägung, nach Abschluss eines
eventuellen ersten Schadensersatzverfahrens über 700 000 DM weitere For-
derungen gerichtlich geltend zu machen?

5. Welche Konsequenzen wird das ordnungswidrige Verhalten des Geschäfts-
führers der Gesellschaft, durch das der Schaden teilweise verursacht wurde,
haben?

6. Wie erklärt die Bundesregierung, dass eine angemessene Vertretung der In-
teressen des Bundes im Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht gegeben war?

7. Wie erklärt die Bundesregierung, dass außerhalb des Gesellschaftszweckes
liegende Tätigkeiten der Gesellschaft vom Aufsichtsrat nicht unterbunden
wurden?

8. Wie bewertet die Bundesregierung die Argumente des Bundesrechnungs-
hofes, dass das Bundesministerium als mittelbarer Eigentümer der Gesell-
schaft und das Bundeseisenbahnvermögen als Eigentümer der bewirtschaf-
teten Immobilien weitgehende Einflussmöglichkeiten auf die Gesellschaft
hatten?

Drucksache 14/1637 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
9. Hätten nach Ansicht der Bundesregierung bei einer inhaltlichen Kontrolle
der von der Gesellschaft abgerechneten Beträge für Aufwendungen und Pro-
visionen unnötige Ausgaben für den Bundeshaushalt vermieden werden
können?

Berlin, den 15. September 1999

Gerhard Jüttemann
Rolf Kutzmutz
Dr. Winfried Wolf
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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