BT-Drucksache 14/1618

Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Senatsverwaltung für Inneres des Landes Berlin über die Fortentwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit in der Bundeshauptstadt Berlin

Vom 15. September 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1618
14. Wahlperiode 15. 09. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS

Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Senatsver-
waltung für Inneres des Landes Berlin über die Fortentwicklung der Zusammen-
arbeit auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit in der Bundeshauptstadt Berlin

Am 30. Juni 1999 unterschrieben der Bundesminister des Innern, Otto Schily,
und der Senator für Inneres des Landes Berlin, Eckart Werthebach, eine Verein-
barung über die Fortentwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Inne-
ren Sicherheit in der Bundeshauptstadt Berlin. Die Vereinbarung trat am 1. Juli
1999 in Kraft.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Kosten entstehen dem Bund aus der Vereinbarung über die Fortent-
wicklung auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit in der Bundeshauptstadt
Berlin

a) durch bauliche Maßnahmen,

b) durch Personeneinsatz,

c) durch andere Maßnahmen?

2. Welche Kosten sind dem Bund bis zum 30. Juni 1999 entstanden (bitte
nach Jahren seit dem Umzugsbeschluss auflisten)?

3. Wie viele Kosten werden dem Bund nach dem 1. Juli 1999 entstehen und
wo sind sie im Haushalt des Bundes ausgewiesen?

4. Wie werden diese Kosten zwischen dem Bund und dem Land Berlin aufge-
teilt?

5. Wie wurden die Kompetenzen zwischen dem Bund und dem Land Berlin
im Allgemeinen geregelt?

6. Wie wurde die strikte Trennung zwischen Polizei, dem Verfassungsschutz
und dem Bundesnachrichtendienst im Allgemeinen geregelt?

7. Welche Erlasse mit welchem Inhalt haben das Bundesministerium des In-
nern und das Land Berlin wann erlassen, um die Zusammenarbeit zwischen
den betroffenen Behörden und Dienststellen zu regeln?

8. Welche Behörden und Dienststellen des Bundes und des Landes Berlin sind
in der Gemeinsamen Leitstelle für Schutzmaßnahmen und in den „Gemein-
samen Ermittlungsgruppen vertreten?
Wie wurde die strikte Trennung zwischen Polizei, dem Verfassungsschutz,
Militärischen Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst in der Ge-

Drucksache 14/1618 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
meinsamen Koordinierungsstelle und den „Gemeinsamen Ermittlungs-
gruppen“ geregelt und wie soll sich die gemeinsame Erstellung von Fahn-
dungskonzepten und Fortbildungsmaßnahmen unter diesem Gesichtspunkt
gestalten?

9. Wie wurde die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Land in der Ge-
meinsamen Koordinierungsstelle und den „Gemeinsamen Ermittlungs-
gruppen“ geregelt?

10. Auf welcher gesetzlichen Grundlage gestaltet sich diese institutionalisierte
und operative Zusammenarbeit der Behörden und Dienststellen?

11. Welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der parlamentarischen
Kontrolle dieser engen institutionellen und operativen Zusammenarbeit der
Behörden und Dienste sowohl des Bundes als auch des Landes Berlin?

Berlin, den 14. September 1999

Petra Pau
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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