BT-Drucksache 14/1610

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drs. 13/10761 - Zweiter Bericht der Bundesregierung über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Einflußbereich des Bundes

Vom 16. September 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1610
14. Wahlperiode

16. 09. 99

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 13/10761 –

Zweiter Bericht der Bundesregierung über den Anteil von Frauen
in wesentlichen Gremien im Einflussbereich des Bundes

A. Problem
Seit 1. September 1994 gilt das Gesetz über die Berufung und Ent-
sendung von Frauen und Männern in Gremien im Einflussbereich des
Bundes (Bundesgremienbesetzungsgesetz). Ziel des Gesetzes ist die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in diesen Gre-
mien. Hierüber legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag
in jeder Legislaturperiode einen Bericht über den Frauenanteil in
wesentlichen Gremien im Bereich des Bundes sowie über die Ent-
sendung von Frauen in wesentliche Gremien außerhalb des Bereichs
des Bundes vor. Grundlage für dieses Gesetz war ein erster Bericht
der Bundesregierung, der im Einflussbereich des Bundes nur einen
Frauenanteil von ca. 7% und in über der Hälfte der Gremien keine
einzige Frau als Mitglied feststellte. Nach dem vorliegenden Bericht
betrug 1997 die Frauenrepräsentanz in wesentlichen Gremien im
Einflussbereich des Bundes 12,2 %. Der Anteil der Gremien, in denen
keine Frauen vertreten waren, betrug 28,7 %. Damit ist das Ziel des
Gesetzes einer gleichberechtigten Teilhabe noch nicht erreicht.

B. Lösung
Aufforderung an die Bundesregierung, entsprechend der nachfolgend
abgedruckten Beschlussempfehlung zu verfahren.
Mehrheit im Ausschuss
Kenntnisnahme der Unterrichtung durch die Bundesregierung.
Einvernehmen im Ausschuss

C. Alternativen
Annahme des Antrages der Fraktion der CDU/CSU (Ausschuss-drucksache 14/89).

D. Kosten
Eine Kostenabschätzung wurde nicht vorgenommen.

Drucksache 14/1610 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
1. die Unterrichtung auf Drucksache 13/10761 zur Kenntnis zu neh-

men,
2. die folgende Entschließung anzunehmen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der erste Bericht der Bundesregierung über den Anteil von
Frauen in wesentlichen Gremien im Einflussbereich des Bun-
des von 1991 wies für die insgesamt 500 Gremien und zusätz-
lichen Gruppen einen Frauenanteil von rund 7 Prozent aus.
Damals war in über der Hälfte dieser Gremien keine einzige
Frau tätig. Deshalb verabschiedete der Gesetzgeber im Rahmen
des Zweiten Gleichberechtigungsgesetzes 1994 das Bundes-
gremienbesetzungsgesetz (BGremBG), mit dem die gleichbe-
rechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in diesen Gremien
erreicht werden sollte. Der noch von der alten Bundesregierung
im Mai 1998 vorgelegte zweite Gremienbericht (Druck-
sache 13/10761) wies vier Jahre nach Inkrafttreten dieses Ge-
setzes nur eine marginale Verbesserung des Frauenanteils von
jährlich weniger als einem Prozentpunkt aus. Das Ziel des Ge-
setzes wurde mit einem Frauenanteil von 12,2 Prozent nicht er-
reicht. Zum Berichtszeitpunkt waren immer noch fast 30 Pro-
zent der Gremien ausschließlich von Männern besetzt. In
weniger als fünf Prozent der Fälle hatten Frauen rund die
Hälfte der Sitze inne. Dabei ist zu beachten, dass in viele der
genannten Gremien neben der Bundesregierung auch Länder
und Verbände Mitglieder vorschlagen oder dorthin entsenden.
Die Versäumnisse der früheren Bundesregierung zeigen sich
insbesondere dadurch, dass der Anteil der von der Regierung
selbst entsandten Frauen sogar noch unter ihrem Anteil an der
Gesamtheit der Gremienmitglieder lag. Die Folge ist, dass bei
derartig besetzten Gremien im Wesentlichen einseitig die
männliche Sichtweise in die Politikerberatung und -entschei-
dung eingeht.
Dieses völlig unbefriedigende Ergebnis wird dem Auftrag des
Artikels 3 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gerecht. Solange
Frauen ihre Einflussmöglichkeiten in Beratungs- und Entschei-
dungsgremien nicht angemessen wahrnehmen können, ist ihre
verfassungsmäßig garantierte Gleichberechtigung im politi-
schen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben nicht verwirk-
licht.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. Anstrengungen zur konsequenteren Durchsetzung des Ge-
setzes insbesondere bei der Besetzung von eigenen Gre-
miensitzen des Bundes zu unternehmen,

2. auch bei den Ländern und gesellschaftlichen Gruppen darauf
hinzuwirken, dass Frauen in größerer Anzahl an der Arbeit
in Beratungs- und Entscheidungsgremien beteiligt werden,

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/1610

3. dafür Sorge zu tragen, dass die Berufung von Gremien und
die Wiederberufung bzw. Nachbesetzung ihrer Mitglieder in
den Bundesministerien frühzeitig vorbereitet wird sowie
Datenbanken über qualifizierte weibliche Sachverständige
angelegt werden,

4. einen Entwurf zur Novellierung des Bundesgremienbeset-
zungsgesetzes vorzulegen, um die Wirksamkeit des Gesetzes
zu verbessern.

Bonn, den 23. Juni 1999

Der Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Christel Hanewinckel Renate Gradistanac Irmingard Schewe-Gerigk
Vorsitzende Berichterstatterin Berichterstatter

Maria Eichhorn Ina Lenke
Berichterstatterin Berichterstatterin
Christina Schenk
Berichterstatterin

Drucksache 14/1610 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Renate Gradistanac, Irmingard Schewe-Gerigk,
Maria Eichhorn, Ina Lenke und Christina Schenk

I.
Der Deutsche Bundestag hat am 25. Juni 1998 dem Aus-
schuss für Frauen, Familie, Senioren und Jugend
den Zweiten Bericht der Bundesregierung auf Druck-
sache 13/11203 gemäß § 80 Abs. 3 GO zur federführen-
den Beratung überwiesen und dem Innenausschuss zur
Mitberatung überwiesen. Der Innenausschuss hat in seiner
Sitzung vom 3. März 1999 beschlossen, die Kenntnis-
nahme der Vorlage zu empfehlen. Der federführende Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die
Vorlage in seiner Sitzung am 23. Juni 1999 (13. Sitzung)
beraten. Er hat einvernehmlich die Kenntnisnahme der
Unterrichtung beschlossen und mehrheitlich die vorste-
hend abgedruckte Beschlussempfehlung angenommen.
Der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, der
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU angenommen wurde, fordert
insbesondere Anstrengungen der Bundesregierung zur
konsequenteren Durchsetzung des Gesetzes insbesondere
bei der Besetzung von eigenen Gremiensitzen des Bun-
des. Außerdem soll die Bundesregierung auch bei ande-
ren Körperschaften und Institutionen darauf hinwirken,
dass Frauen stärker beteiligt werden. Die Bundesregie-
rung soll außerdem einen Entwurf zur Novellierung des
Gesetzes vorlegen.
Mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und F.D.P. wurde der folgende
Antrag der Fraktion der CDU/CSU abgelehnt.
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Nach § 9 des Bundesgremienbesetzungsgesetzes
(BgremBG) legt die Bundesregierung dem Deutschen
Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht
über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien
im Bereich des Bundes sowie über die Entsendung
von Frauen – durch den Bund – in wesentliche Gre-
mien außerhalb des Bereichs des Bundes vor.
Der Zweite Gremienbericht der Bundesregierung gibt
Auskunft über den Anteil von Frauen in wesentlichen
Gremien des Bundes mit Stand von Dezember 1997.
Seit der Veröffentlichung des Ersten Gremienberich-
tes 1991 stieg der durchschnittliche Frauenanteil in
Gremien im Einflussbereich des Bundes in den Jahren
1991–1997 von 7,2 % auf 12,2 %. Der Anteil der
Gremien mit weiblichen Mitgliedern erhöhte sich. Der
Anteil an Gremien, in denen der Frauenanteil 50 %
und mehr beträgt, erhöhte sich von 1,2 % auf 4,5 %.
Dennoch ist die im Bericht erhobene Frauenreprä-
sentanz in wesentlichen Gremien im Einflussbereich

des Bundes mit 12,2 % nach wie vor zu niedrig. Der
Anteil der Gremien ohne Frauen ist mit 28,7 % zu
hoch. Betroffen sind Beiräte und Sachverständigen-
kommissionen, Kuratorien, Aufsichtsräte und Vor-
stände sowie nationale und internationale Gremien.
Dazu zählen auch Gremien, die bereits 1990 keine
weiblichen Mitglieder berücksichtigt haben. Eine un-
genügende Frauenrepräsentanz gibt es nach wie vor
im technisch-naturwissenschaftlichen als auch gesell-
schafts-politischen und geisteswissenschaftlichen Be-
reich der Gremienkategorie der Organe von Körper-
schaften, Anstalten und Stiftungen sowie Aufsichts-
räten und anderen Institutionen. Fast unverändert ist
der geringe Frauenanteil in den Beiräten und Sach-
verständigenkommissionen in der Rechtspolitik ge-
blieben, obwohl es einen hohen Anteil qualifizierter
Juristinnen gibt. Die Frauenraten in Auswahl- und
Prüfungskommissionen mit 9,5 % sowie in internatio-
nalen Gremien mit 13,4 % sind trotz der Steigerung
gegenüber 1990 nach wie vor zu niedrig.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung
auf,
1. dafür zu sorgen, dass sich der Anteil der Frauen in

wesentlichen Gremien des Bundes weiter erhöht,
2. darauf hinzuwirken, dass sich der Anteil der Gre-

mien ohne Frauen deutlich verringert und beson-
ders die Gremien, die seit 1990 keine weiblichen
Mitglieder haben, Frauen angemessen berücksich-
tigen,

3. darauf hinzuwirken, dass die ungenügende Frau-
enrepräsentanz in Organen von Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen sowie Aufsichtsräten und
anderen Institutionen aufgehoben wird,

4. dafür zu sorgen, dass sich die Frauenraten in Aus-
wahl- und Prüfungskommissionen sowie in inter-
nationalen Gremien deutlich erhöhen,

5. das Bundesgremienbesetzungsgesetz (§ 4 Abs. 2) zu
verändern. Es sollte grundsätzlich der Verzicht auf
eine Benennung von Mann und Frau (Doppelbe-
nennung) vorgesehen sein, wenn das Gremium eine
weibliche Unterrepräsentanz aufweist und die vor-
schlagsberechtigte Stelle von vornherein eine qua-
lifizierte Frau vorschlägt.

II.
Das Bundesgremiengesetz unterscheidet zwischen Gre-
mien im Bundesbereich (berufende Stelle ist der Bund)
und Gremien außerhalb des Bundesbereichs, die inso-
weit mit einbezogen sind, als der Bund Mitglieder dort-
hin entsendet. Wegen des umfassenden Gremienbegriffs
und der Einbeziehung fast aller vorschlagsberechtigten

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/1610

Stellen des Staates hat das Gesetz einen sehr weiten
Geltungsbereich. Das Gesetz verpflichtet jede vor-
schlagsberechtigte Stelle, für jeden ihr zustehenden
Gremiensitz jeweils eine Frau und einen Mann gleicher
Eignung zu benennen. Die berufende Stelle muss dann
bei der Auswahl dafür sorgen, dass das Gesetzesziel der
gleichberechtigten Teilhabe erreicht wird. Die Ver-
pflichtung zur Doppelbenennung entfällt in Ausnahme-
fällen; in diesen müssen die Gründe schriftlich dargelegt
werden.

III.
Im Ausschuss bestand bei allen Fraktionen Einverneh-
men darüber, dass man mit dem bisher erreichten Frau-
enanteil in den Gremien im Einflussbereich des Bundes
noch nicht zufrieden sein könne, sondern weitere An-
strengungen notwendig seien, um die gleichberechtigte
Teilhabe und Einflussmöglichkeiten von Frauen in Be-
ratungs- und Entscheidungsgremien angemessen zu ge-
währleisten und damit die verfassungsmäßig garantierte
Gleichberechtigung der Frauen im politischen, gesell-
schaftlichen und kulturellen Leben zu verwirklichen.
Von Seiten der Fraktion der SPD wurde erklärt, die Zwi-
schenbilanz könne nicht als positiv bewertet werden, da
sie nur marginale Verbesserungen aufweise. Man sei
weit entfernt von dem Anspruch des Gesetzes nach einer
gleichberechtigten Teilhabe der Frauen. Der durch-
schnittliche Frauenanteil im jetzigen Bericht für 1997
betrage 12,2 %. Der Umstand, dass der Anteil von Gre-
mien, in denen keine Frau vertreten ist, 28,3 % betrage,
müsse als bedauernswerter Zustand gewertet werden.
Aufgrund dessen solle die Bundesregierung aufgefordert
werden, konsequent für die Umsetzung zu sorgen und
auch in den Ländern und gesellschaftlichen Gruppen
darauf hinzuwirken, dass Frauen in größerer Zahl
beteiligt werden. Frauen sollten bei Nachbesetzungen
bevorzugt werden; auch solle frühzeitig eine Datenbank
aufgebaut werden, die Auskunft über qualifizierte weib-
liche Sachverständige gibt. Schließlich müsse möglichst
bald ein Entwurf zur Novellierung des gesamten Ge-
setzes vorgelegt werden. Von den Mitgliedern der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde dabei klarge-
stellt, dass man – im Gegensatz zum Antrag der Fraktion
der CDU/CSU – nicht nur eine einzelne konkrete Ver-
änderung erreichen wolle. Erforderlich sei vielmehr
eine generelle Novellierung, damit wirklich eine gleich-

berechtigte Teilhabe möglich werde. Wenn man dabei
auch andere Institutionen zum Handeln auffordere, sei
dies dadurch begründet, dass es Aufgabe der Bundes-
politik sei, hier entsprechende Rahmenbedingungen zu
schaffen. Mit einem verbesserten Gesetz ließe sich die
Situation auch noch weiter verbessern. Bislang sei das
Gesetz jedenfalls insofern von Nutzen, als man durch die
hier vorgeschriebenen Berichte gesehen habe, wo Ver-
besserungen eingetreten seien und wo dies noch ge-
schehen müsse.
Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wurde darauf
hingewiesen, dass sich der Frauenanteil seit Einführung
des Bundesgremiengesetzes positiv verändert habe. Al-
lerdings sei die Frauenrepräsentanz in Gremien im Ein-
flussbereich des Bundes nach wie vor zu niedrig und es
gebe immer noch Gremien, in denen keine Frauen ver-
treten seien. Hervorgehoben wurde die Forderung aus
dem Antrag der Unionsfraktionen, in § 4 Abs. 2 des Ge-
setzes auf die bisher vorgesehene Doppelbenennung von
Mann und Frau zu verzichten, wenn eine Unterreprä-
sentanz von Frauen gegeben sei und von einer vor-
schlagsberechtigten Stelle eine qualifizierte Frau vorge-
schlagen werde. Insgesamt sei die Zwischenbilanz posi-
tiv, aber es seien verstärkte Anstrengungen notwendig,
um die Ziele des Gesetzes tatsächlich zu erreichen.
Seitens der Fraktion der F.D.P. wurde betont, das Gesetz
habe keine Fortschritte gebracht, man glaube, dass die
dargestellten positiven Entwicklungen auch ohne das
Gesetz stattgefunden hätten. Die wichtigste Funktion des
Gesetzes bestehe eher darin, die Situation transparent zu
machen. Man bezweifle, dass eine Gesetzesänderung
wirklich weiterhelfen könne, wenn man feststellen müsse,
dass trotz zahlreicher anstehender Nachbesetzungen nur
unzulänglich viele Frauen hierbei berücksichtigt wurden,
wobei es hinreichend viele qualifizierte Frauen gebe.
Von der Fraktion der PDS wurde hervorgehoben, dass es
eine Reihe von Gremien gebe, in denen keine Frauen
vertreten seien, hierzu gehörten auch einige beim
Bundesminsiterium der Finanzen, was im Hinblick
darauf von Interesse sei, dass hier Gremien existierten,
die von Bedeutung im Zusammenhang mit dem Aufbau
der neuen Länder seien. Hier wurde auch die Frage
gestellt, welche Ressorts bereits über die angesprochenen
Datenbanken mit qualifizierten weiblichen Sachver-
ständigen verfügen.

Bonn, den 23. Juni 1999

Renate Gradistanac Irmingard Schewe-Gerigk
Berichterstatterin Berichterstatterin
Maria Eichhorn Ina Lenke Christina Schenk
Berichterstatterin Berichterstatterin Berichterstatterin

Drucksache 14/1610 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

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