Vom 8. September 1999
Deutscher Bundestag Drucksache 14/1558
14. Wahlperiode 08. 09. 99
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Einstufung der Bundesrepublik Deutschland als „kein sicheres Drittland“
durch ein britisches Gericht
Nach einem Bericht der Zeitschrift „Neue Juristische Wochenschrift“ (Heft 32/
1999, S. XLV f.) hat ein britisches Gericht im Rahmen einer Grundsatzentschei-
dung befunden, dass weder die Bundesrepublik Deutschland noch Frankreich
„sichere Drittstaaten“ seien.
Nach dem Bericht der Zeitschrift sind, so der britische Innenminister Jack Lang,
mehrere hundert Asylbewerber in Großbritannien von dem Urteil betroffen.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland und
Frankreich Asyl nur im Fall staatlicher Verfolgung gewähren, während in Groß-
britannien auch die Verfolgung durch nichtstaatliche Gruppen als Asylgrund an-
erkannt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihre Asylpolitik aus
dem britischen Urteil
a) für die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgung im bundesdeutschen
Asylrecht,
b) für die laut Amsterdamer Vertrag vorgeschriebene Harmonisierung des
Asylrechts auf EU-Ebene?
2. Wie viele ablehnende Asylentscheidungen sind in den Jahren 1990 bis 1998
mit der Begründung, dass keine staatliche Verfolgung vorliege, sondern eine
Verfolgung durch nichtstaatliche Gruppen, ergangen (bitte nach Jahren auf-
schlüsseln)?
Berlin, den 1. September 1999
Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion