Vom 2. September 1999
Deutscher Bundestag Drucksache 14/1555
14. Wahlperiode 02. 09. 99
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Monika Balt, Rolf Kutzmutz,
Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Unterschiedliche soziale Leistungen für ost- und westdeutsche Bergleute
In den alten Bundesländern gelten seit 1971 „Richtlinien über die Gewährung
von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus“, um notwen-
dige Umstrukturierungsprozesse, die zu Arbeitsplatzverlusten in Größenordnun-
gen führten und führen, sozial zu flankieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Weshalb gibt es keine entsprechenden Regelungen für Bergleute in den
neuen Bundesländern, wo Stilllegungsprozesse in ähnlichen Größenordnun-
gen stattgefunden haben und stattfinden?
2. Warum sind die Regelungen aus der Steinkohle nicht auf andere Bergbaufor-
men übertragbar, wenn dort durch Stilllegungen ähnliche soziale Bedrohun-
gen der Betroffenen hervorgerufen werden?
3. Ist der Bundesregierung bekannt, daß 25 Jahre unter Tage tätig gewesene ost-
deutsche Bergleute angesichts der gerade in ehemaligen Bergbauregionen
desolaten Lage auf dem Arbeitsmarkt von einem Abstieg auf Sozialhilfeni-
veau bedroht sind, da sie frühestens mit 50 Jahren lediglich Anspruch auf
Rente für Bergleute haben, die nur 40 Prozent der späteren Bergmannsalters-
rente ausmacht?
4. Welche Schlußfolgerungen gedenkt die Bundesregierung aus dieser Situation
zu ziehen?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Bergleute in den neuen Bundes-
ländern, die 25 Jahre unter Tage gearbeitet haben, in den nächsten Jahren von
Arbeitsplatzabbau bedroht sind und keinen Anspruch auf Knappschaftsaus-
gleichsleistung haben werden, weil sie noch nicht 55 Jahre alt sind?
6. Hält die Bundesregierung für diese Betroffenen eine Härtefallregelung für
notwendig, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 23. August 1999
Gerhard Jüttemann
Monika Balt
Rolf Kutzmutz
Dr. Gregor Gysi und Fraktion