BT-Drucksache 14/1552

Beschlußempfehlung und Bericht zu der Verordnung der Bundesregierung - Drs. 14/1068, 14/1187 Nr. 2.1. - Aufhebbare Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der Aussenwirtschaftsverordnung

Vom 8. September 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1552
14. Wahlperiode

08. 09. 99

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksache 14/1068, 14/1187 Nr. 2.1 –

Aufhebbare Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung
der Außenwirtschaftsverordnung

A. Problem
Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung an die vom Sicherheits-
rat der Vereinten Nationen am 5. April 1999 erklärte Aussetzung der
Sanktionen der Resolutionen Nr. 748 (1992) und 883 (1993).

B. Lösung
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung.
Einstimmigkeit im Ausschuss

C. Alternativen
Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte
Keine

E. Sonstige Kosten
Keine

Drucksache 14/1552 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
die Aufhebung der Verordnung der Bundesregierung – Drucksache
14/1068 – nicht zu verlangen.

Berlin, den 8. September 1999

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Matthias Wissmann Erich G. Fritz
Vorsitzender Berichterstatter

Bericht des Abgeordneten Erich G. Fritz

I.
Die Verordnung der Bundesregierung – Drucksache
14/1068 – wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung am
18. Juni dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
zur federführenden Beratung mit der Bitte überwiesen,
den Bericht dem Plenum bis spätestens 15. September
1999 vorzulegen.

II.
Ziel der vorliegenden Verordnung ist es, die Außenwirt-
schaftsverordnung an die vom Sicherheitsrat der Ver-
einten Nationen am 5. April 1999 erklärte Aussetzung
der Sanktionen der Resolutionen Nr. 748 (1992) und 883
(1993) anzupassen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Na-
tionen hatte am 15. April 1999 die Sanktionsmaßnahmen
nach den genannten Resolutionen ausgesetzt. Ein Aus-
setzen dieser Maßnahme hatte entsprechend den Vorga-
ben der Nummer 8 der VN-Resolution Nr. 1192 (1998)
zu erfolgen, nachdem der Generalsekretär der VN dem
Sicherheitsrat einen Bericht vorgelegt hatte, in dem er
die ordnungsgemäße Ankunft der beiden mutmaßlichen
Verantwortlichen für den Anschlag auf den Pan-Am-
Flug 103 (Absturz über Lockerby im Jahre 1988) und die
Kooperation der libyschen mit den französischen Behör-

den im Hinblick auf die Aufklärung des Bombenattentats
auf den Flug UTA 772 im Jahr 1989 bestätigt hatte. Die
Rechtfertigungen für die entsprechenden Beschränkun-
gen in § 691 der Außenwirtschaftsverordnung sind somit
entfallen, so dass sie auszusetzen sind.
Belastungen für kleinere und mittlere Unternehmen ent-
stehen nicht. Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das
Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau,
sind nicht zu erwarten.

III.
Der Bundesrat hat am 11. Juni 1999 beschlossen, von
einer Stellungnahme gegenüber dem Deutschen Bun-
destag gemäß § 27 Abs. 2 AWG abzusehen.

IV.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Aufhebbare Sechsundvierzigste Verordnung zur Än-
derung der Außenwirtschaftsverordnung – Drucksache
14/1068 – in seiner 14. Sitzung am 8. September 1999
beraten und einstimmig beschlossen, dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, die Aufhebung der Verord-
nung nicht zu verlangen.

Berlin, den 8. September 1999

Erich G. Fritz
Berichterstatter

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