BT-Drucksache 14/1536

Palast der Republik - Bauziel der Asbestsanierung

Vom 2. September 1999


Deutscher Bundestag Drucksache 14/1536
14. Wahlperiode 02. 09. 99

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS

Palast der Republik – Bauziel der Asbestsanierung

Mit der seit November 1998 stattfindenden Asbestsanierung des Palastes der Re-
publik ist ein Weg begonnen worden, der für die zukünftige Nutzung und Gestal-
tung der Spree-Insel in Berlin-Mitte eine zeitlich überschaubare Perspektive er-
öffnet. Der vom Deutschen Bundestag vorgesehene Kostenrahmen von 101 Mio.
DM für die Asbestsanierung enthält auch die für den Denkmalschutz erforderli-
chen Aufwendungen in Höhe von 30 Mio. DM.

Bei der Vergabe des Sanierungsauftrages im Oktober 1998 – noch durch die ab-
gewählte alte Bundesregierung – ist mitgeteilt worden, dass der Palast nach der
Sanierung ein technischer Rohbau mit weitgehend erhaltener Fassade sein würde.
Die Gebote für die Asbestsanierung schwankten zwischen 50 Mio. DM und über
100 Mio. DM. Der Auftrag für die Asbestsanierung wurde für 69 Mio. DM ver-
geben. Die Ursachen für die Kostendifferenz sind für die Öffentlichkeit nicht er-
sichtlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Mit welchem Bauziel erfolgte die Vergabe des Auftrags zur Asbestsanierung
des Palastes der Republik?

2. Welche technischen Standards (Fasern Asbest/m3 Raumluft) wurden für die
Asbestsanierung des Palastes der Republik vorgegeben?

3. Entsprechen die Vorgaben für den Zustand nach der Asbestsanierung den
Standards für Gebäude, deren Weiternutzung vorgesehen ist, und wenn nein,
warum nicht?

4. Wie wird seitens der beauftragten Firmen und des Auftraggebers gesichert,
dass beim Entfernen von Innenausbauelementen keine unnötigen Zerstörun-
gen auftreten und die Bauteile später gegebenenfalls wieder genutzt werden
können?

5. Aus welchen Gründen sind zahlreiche Glasscheiben der Fassade zerstört und
wie kann dadurch ggf. die Sanierungsdurchführung beeinträchtigt werden?

6. Wie wird seitens der beauftragten Firmen und des Auftraggebers gesichert,
dass die denkmalpflegerischen Belange bei der Asbestsanierung berücksich-
tigt werden?

7. Wie wird gesichert, dass die Saaltechnik des Großen Saals (insbesondere das
Schwenkparkett und die Bühnentechnik) bei der Asbestsanierung nicht be-
schädigt oder zerstört wird?

Drucksache 14/1536 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

8. Welche technischen Ausbauten werden nach der Asbestsanierung noch im Ge-
bäude vorhanden sein?

Berlin, den 30. August 1999

Petra Pau
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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